• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Bandmitglied rauschschmeißen - rechtliche Konseqequenzen?

S
Starveyourego
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
09.12.20
Registriert
30.11.20
Beiträge
1
Kekse
0
Liebe Musiker*Innen,

heute morgen ereilte uns als Band eine sehr unangenehme Nachricht. Ein Bandmitglied schickte uns einen Brief als PDF, voller Beleidigungen, Androhungen, verworrenen Worten und emotionalen Befindlichkeiten. Diesen Brief schickte er ebenfalls an andere Menschen, in dem unsere Namen mit Beleidigungen zu lesen sind. Wir sind kurz davor unser Album zu releasen, und wenn wir uns nicht bei ihm entschuldigen, weil wir ihn für manche Handlungen zur Rechenschaft zogen, drohe er uns mit rechtlichen Konsequenzen und der Tatsache, dass er uns verwehrt, das Album zu veröffentlichen. Das Klima mit ihm ist mittlerweile unerträglich, aber wir alle hängen sehr an der Musik und wollen weiter machen, allerdings ohne ihn. Er hat uns schon angedroht, dass er uns alle verklagen wird, falls wir ihn rausschmeißen sollten. Nach so nem Brief ist das aber wohl die einzige Möglichkeit.
Hier stellen sich mir mehrere Fragen:

1. Gibt es rechtliche Konseqeuenzen, wenn wir ihn ersetzen? Bzw. hätte er das Recht, dagegen vorzugehen?
2. Kann er wirklich verhindern, dass die Songs, die wir gemeinsam (zu 4) geschrieben haben, veröffentlich werden? Die Songs wurden wirklich zu viert beim jammen geschrieben und immer gemeinsam ausgearbeitet. Nur der Sänger hat mit seinen Texten alleinige Arbeit geleistet.
3. Wie können wir uns weiter informieren, gibt es Insitutionen, an die wir uns wenden können?
4. Hat wer von euch etwas ähnliches erlebt?

Das alles ist ein richtiges Trauerspiel und wir wollen einfach gerüstet sein, für den Fall dass wir wirklich Krieg führen müssen, mit einem ehemaligem Freund.

Ich danke euch schonmal im Vorraus für eure Antworten und wünsche euch eine angenehme Woche!
Liebe Grüße
Starveyourego
 
Eigenschaft
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 5 Benutzer
Willkommen,

zunächst - ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung, sondern hier lediglich meine persönliche Einschätzung/Meinung wieder.

Er hat uns schon angedroht, dass er uns alle verklagen wird, falls wir ihn rausschmeißen sollten. Nach so nem Brief ist das aber wohl die einzige Möglichkeit.

Wenn das PDF, das auch an andere ging, tatsächlich voller Beleidigungen ist, hättet ihr eventuell juristisch auch was gegen ihn in der Rückhand. Ohne Gewähr.

2. Kann er wirklich verhindern, dass die Songs, die wir gemeinsam (zu 4) geschrieben haben, veröffentlich werden? Die Songs wurden wirklich zu viert beim jammen geschrieben und immer gemeinsam ausgearbeitet. Nur der Sänger hat mit seinen Texten alleinige Arbeit geleistet.

Ist er als Urheber der Songs bei der GEMA eingetragen? Es käme dann im theoretischen Fall eines Prozesses auf die Schöpfungshöhe seines Beitrages an. Andere Möglichkeit: Zur Not arrangiert ihr die Songs mit dem neuen Bandmitgliled einfach um und spielt die Spur neu ein. Der Neue hat ja vielleicht auch gar keine große Lust, den Part des Ex-Bandmitgliedes 1:1 nachzuspielen. Ob es juristisch Sinn macht, weiß ich nicht.

4. Hat wer von euch etwas ähnliches erlebt?

Es gab schon häufiger solche Themen hier. Zu deiner Beruhigung: Meist wird die Sache emotional heißer gekocht, als sie gegessen wird, da es oft nur um verletzte Gefühle geht. Ich mutmaße, ein fähiger Anwalt würde ihm die Sache schnell ausreden - zumal er vermutlich keinen wirschaftlichen Schaden durch seinen Rausschmiss zu erwarten hat, oder seid ihr kurz vorm großen Durchbruch?
 
Wie kommst Du darauf, dass es der Basser ist? Da steht nichts von Basser :gruebel:
 
Ich bin Jurist, werde aber hier natürlich auch keine Rechtsberatung machen. Damit und der Empfehlung, einen Rechtsanwalt aufzusuchen hat @peter55 völlig recht. Letzteres ist der einzig sinnvolle Weg, da für alle Beteiligten eine ganze Reihe Konsequenzen im Raum stehen und eine gütliche Einigung weder in Sicht ist noch vermutlich allen Aspekten ausreichend Rechnung tragen würde.

Zu dem Beitrag von @antipasti weise ich nachdrücklich auf seine einleitenden Worte hin:

gebe (…) lediglich meine persönliche Einschätzung/Meinung wieder

Solche Meinungen dürfen sicher geäußert werden, können aber der tatsächlichen Situation mangels Detailkenntnis nicht Rechnung tragen und führen daher schnell mal in die Irre. Die Aussagen zu den Themen "Beleidigungen" und "Urheberrecht" haben womöglich durchaus einen wahren Gehalt, von einer Aktivität auf der Basis dieser Meinung rate ich aber ab - Laienmeinung hat schon so manchem Haus und Hof (so er denn so etwas hatte) gekostet.

Bei einer fundierten Rechtsberatung werden wohl noch weiter Fakten über die Vorgeschichte erforderlich sein, worauf Ihr Euch vorbereiten solltet, um Zeit und Geld zu sparen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Wie kommst Du darauf, dass es der Basser ist?

Keine Ahnung. Editiert.

Laienmeinung hat schon so manchem Haus und Hof (so er denn so etwas hatte) gekostet

Damit hast du sicher recht:))). Aber wie soll man auf ein Thema, das unter dem Forumsbereich "Musikbusiness und RECHT" läuft, sonst antworten, außer mit einer persönlichen Meinung zur Sachlage, so sinnvoll oder sinnlos sie auch sein mag.

Dann dürfte man das Sub ja gar nicht so nennen. Auszug aus der Forumsbeschreibung:

Dies ist ein Forum, in dem User private Meinungen zu Rechtsfragen äußern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachtrag:
Das alles ist ein richtiges Trauerspiel und wir wollen einfach gerüstet sein, für den Fall dass wir wirklich Krieg führen müssen, mit einem ehemaligem Freund.
Natürlich sollte man versuchen, nochmal miteinander zu reden, aber das sollte von den Bemühungen zu einem Treffen dazu bis zu den Inhalten akribisch protokolliert werden - am Besten unterschreiben alle am Ende.

Ich glaube aber nicht daran, dass hier eine gütliche und verständige Einigung erreicht werden kann - es wurden Dritte mit hineingezogen und denen gegenüber würde der Briefschreiber sein Gesicht verlieren. Und, ich weiß nicht, was das für eine Vorgeschichte hat (wie schon geschrieben; ich will es aber auch nicht wissen, weil hier eben keine Rechtsberatung stattfindet!).

Strategisch würde ich nicht warten, bis es juristisch scheppert, weil man dann immer in Zugzwang ist, hinterherläuft und sich meist in die Strategie des Gegners einfügt. Ich würde die Klärung der Situation akut betreiben. Dann wird Klarheit geschaffen und Ihr gebt selbst die Strategie vor.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
2. Kann er wirklich verhindern, dass die Songs, die wir gemeinsam (zu 4) geschrieben haben, veröffentlich werden? Die Songs wurden wirklich zu viert beim jammen geschrieben und immer gemeinsam ausgearbeitet. Nur der Sänger hat mit seinen Texten alleinige Arbeit geleistet.

Wenn Ihr zum Anwalt oder zur Anwältin geht, würde ich als erstes prüfen lassen, ob das hier auf Euren Fall anwendbar ist :

§ 8 UrhG - Miturheber
(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern.
 
Wenn Ihr zum Anwalt oder zur Anwältin geht,
sollte dort der Sachverstand vorliegen. Einem Rechtsbestand Rechtsgrundlagen vorzugeben und damit vorzugreifen kostet entweder zusätzlich Zeit und Geld für die Aufklärung an Euch oder führt zu einer beschränkten Bearbeitung. Überlegt, welches Ergebnis Ihr wollt und bereitet Euch vor, dass Ihr alle Fakten inklusive Vorgeschichte beieinander habt.

Als Anwalt will ich immer das angestrebte Ergebnis wissen, der Weg dorthin ist mein Fachbereich und dafür verlange ich auch Geld. Wenn mir darüber hinaus mögliche weitere Ansprüche auffallen, informiere ich natürlich entsprechend. Der einzige substanzielle Tipp, den ich geben kann, ist: seht zu, dass Ihr einen Anwalt findet, der nicht nur juristisches Kauderwelsch von sich gibt, sondern verständlichen Klartext redet, weil Ihr dann einschätzen könnt, woran Ihr seid.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Bezüglich der rechtlichen Hinweise, auch der Grenzen dieses Forums, Zustimmung.

So etwas hat aber nicht nur eine rechtliche Seite. Das fängt schon damit an, dass es, wenn ich das richtig sehe, auf der einen Seite drei Beteiligte gibt, nämlich die übrigen Bandmitglieder bzw. die das vierte Mitglied aus der Band haben wollen.

Es ist für den weiteren Gang der Dinge von Vorteil, dass die sich untereinander einig werden, was sie wollen. Sich über gemeinsame Minimalziele oder Forderungen zu verständigen, macht Sinn. Ebenso über Zugeständnisse, die man der anderen Seite einräumt.

Eine Kernforderung könnte sein, die CD herausbringen zu können und die Songs live zu spielen. Ein Zugeständnis könnte sein, ihn und seinen Beitrag dazu zu nennen und ihm Rechte und Tantiemen zuzugestehen.

Dann macht es Sinn, sich darüber zu verständigen, was überhaupt die Grundlage der Band war. Wenn es keinen Vertrag gibt, wovon ich ausgehe, muss ermittelt werden, was denn der ausgesprochene oder unausgesprochene gemeinsame Konsens war. Wenn das rein auf Erinnerungen beruht, macht es Sinn, sowas gemeinsam und auf den Tatsachen beruhend zusammen zu tragen.
Ebenso die reine Faktenebene: Welche Mitglieder stießen wann dazu, ab wann gab es die Band, ab wann trat sie öffentlich in Erscheinung, wer war für was zuständig, brachte was ein unterschrieb welche Verträge etc.

Das alles so weit zusammen zu stellen, dass es ein Aussenstehender überhaupt versteht, ist ein Unterfangen, das zum einen sinnvoll ist und zum anderen mitunter auch den Blick für's Wesentliche schärft.

Alles Gute!

x-Riff
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Eine Kernforderung könnte sein, die CD herausbringen zu können und die Songs live zu spielen. Ein Zugeständnis könnte sein, ihn und seinen Beitrag dazu zu nennen und ihm Rechte und Tantiemen zuzugestehen.

Das ist meiner Meinung nach selbstverständlich und kein Zugeständnis. Wenn er da nennenswert in der Genese beteiligt war, führt da kein Weg vorbei und das sollte man ihm von vornherein anbieten, weil er da einfach im Recht ist und Anspruch hat.

Ich vermute, dass auch die Veröffentlichung der Aufnahmen rechtlich möglich sein wird, weil es eben verbundenes bzw gemeinsames Werk ist und da sich keiner plötzlich verweigern kann ohne wirklich triftigen Grund (vielleicht gibt es ja noch was, was hier nicht geschrieben wurde).

Ansonsten volle Zustimmung zu deinem Beitrag!
 
Vor Tips auf der Basis von Spekulationen ("wenn ich das richtig sehe" und "vermute") warne ich. Da können falsche Szenarien beim Thread-Starter entstehen. Ob die drei verbliebenen Bandmitglieder jetzt eine BGB Gesellschaft sind, wie wer von ihnen eventuell beleidigt hat oder wurde, welche Aussagen zur Schaffung gemeinsamer Musik einander gegenüber stehen uswusf. weiß niemand (womöglich nicht mal die Beteiligten), kann hier niemand einschätzen und ist eben leider juristisch zu klären, was aber eben kein Thema für das Forum hier ist. Der Thread-Starter weiß doch jetzt, was ansteht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Vielleicht wäre vor Konsultation eine Anwaltes auch eine Konsultation eines Mediators denkbar.

Da ist ja scheinbar sehr viel mehr Emotio statt Ratio auf dem Tisch bei Euch.
Einen Gang höher schalten kann man danach immer noch.:)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ein Mediator ist grundsätzlich sicherlich denkbar, aber laut Schilderung wurde die Sache ja schon in die Welt hinausgetragen. Das laut Schilderung rumorende Bandmitglied müsste sich also freiwillig öffentlich als Lügner outen - das seh ich als sehr unwahrscheinlich an, weshalb ich auch das miteinander Reden als "ich glaube nicht daran" eingestuft habe.

Eine Mediation kann fachkundig auch von einem entsprechend gebildeten Rechtsanwalt durchgeführt werden. Nach Kenntnis der Sachlage - wie mehrfach geschrieben, kennen wir nicht alles und nur eine Seite - kann ein solcher Anwalt auch eine mögliche Mediation beurteilen und ggf. anregen. Man bedenke aber, dass egal ob der Mediator Anwalt ist oder nicht, eine Mediation eigene Kosten verursacht, und man bei Misserfolg dann erst mit den Anwaltskosten anfängt.
 
Oder auch einfach mal abwarten. Die Androhung von juristischen Schritten habe ich auf verschiedenen Ebenen schon etliche Male erlebt. Passiert ist aber nie was.
 
Das scheint mir alles mehr ein zwischenmenschliches Problem zu sein als ein juristisches, vertragliches oder finanzielles.

Ein Zugeständnis könnte sein, ihn und seinen Beitrag dazu zu nennen und ihm Rechte und Tantiemen zuzugestehen.
Das scheint vernünftig, und mit viel Tantiemen scheint ja bei der Musik nicht zu rechnen zu sein, realistisch betrachtet...
 
Mal nur auf den Titel geschaut: was rechtliche Konsequenzen angeht, ein Bandmitglied rauszuschmeißen, da muss man erst einmal sehen, dass eine Band per se eine rechtliche Gemeinschaft ist, auch wenn man nichts schriftlich fixiert hat, also im einfachsten Fall eine GbR. Also schauen, was es an gemeinsamen Dingen gibt, wie Dinge, die gemeinsam beschafft wurden, ein Mietvertrag, und/oder - wie in Euerm Fall - gemeinsam geschaffene Werke. Der Mietvertrag ist sicher die einfachste Geschichte, wenn nicht gerade derjenige unterschrieben hat, von dem man sich trennen möchte. Üblicherweise unterschreibt nur einer solch einen Vertrag. Dinge, die gemeinsam beschafft wurden, müssen natürlich auseinander dividiert werden, indem z.B. derjenige, der geht, ausbezahlt wird. Auch nicht immer einfach, weil man sich über den Ablösebetrag einig werden muss. Ein gemeinsames Konto ist da einfacher, da kann man den Ist-Bestand einfach durch die Anzahl der Bandmitglieder teilen. Wenn es laufende Einnahmen aus Verkäufen und/oder Veröffentlichungen gibt, kann man dies vermutlich auch über eine Einnahme/Aufwand-Übersicht regeln.
Das Ganze wäre etwas einfacher, wenn man einen Gesellschaftsvertrag hat, der genau solche Dinge von vorneherein regelt und von allen akzeptiert und unterschrieben ist.

Wir sind kurz davor unser Album zu releasen, und wenn wir uns nicht bei ihm entschuldigen, weil wir ihn für manche Handlungen zur Rechenschaft zogen, drohe er uns mit rechtlichen Konsequenzen und der Tatsache, dass er uns verwehrt, das Album zu veröffentlichen.
Was spricht dagegen, sich einfach zu entschuldigen und gut? Manchmal ist das der einfachste Weg, auch wenn's vielleicht gegen das Prinzip ist. Allerdings wären da dann immer noch nicht die Rechte geklärt, falls das Album einschlägt, oder auch nur ein wenig Geld über die Verkäufe reinkommt.

Du schreibst:
Die Songs wurden wirklich zu viert beim jammen geschrieben und immer gemeinsam ausgearbeitet. Nur der Sänger hat mit seinen Texten alleinige Arbeit geleistet.
Wie viel Arbeit war das tatsächlich? Vielleicht würde ich mit dem neuen Mitglied die Songs neu durch jammen, und dabei leicht abändern. Die Texte können ja bleiben, da hat er ja offensichtlich keine Aktien drin.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben