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CD-Verkauf, die 1001.

Eike
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Hallo Kollegen und Kolleginnen,

ich weiß, dass ähnliche Fragen schon häufiger Thema waren, aber oftmals ist es so (wie in meinem Fall), dass das erforschte und gelernte theoretische Know-How für den konkreten Fall doch nicht reicht. Von daher hoffe ich, dass mir hier jemand noch etwas auf die Sprünge helfen kann.

Die Situation: Ich freiberuflicher Musiker (USt-pflichtig) gebe Konzerte in einem gemischten Programm mit meinen Solo-Stücken und unserem Gospeltrio, zu dem ich ebenfalls gehöre. Das Trio ist als GbR dem Finanzamt gemeldet und als Kleinunternehmen USt-befreit.

Nun wollen wir eine gemeinsame CD in Eigenregie in Kleinauflage (300-500 St.) aufnehmen, die im Anschluss an Auftritte und von Hand zu Hand verkauft werden soll. Dass ich als Freiberufler in kleinem Rahmen Gewinn damit machen darf, ohne Gewerbe zu sein, wurde in einem anderen Thread "CD-Verkauf freiberuflich möglich" bereits besprochen. Wegen der sogenannten Infizierungstheorie gilt dies aber nicht ohne weiteres für das Trio, da hier höchstens 1,5% der gesamten Einnahmen aus solchen Dingen bestehen darf (so mein Kenntnisstand).

Welche Lösungsmöglichkeiten seht ihr.

Die einfachste wäre - das Trio verzichtet auf Gewinn und ich mach das alles als Eigenproduktion. Das ist gar nicht so unrealistisch (in diesem Fall), da sich die Gruppe aus mir, meiner Frau und einer Dritten zusammensetzt, die aber ganz froh ist, wenn sie aus steuerlichen Gründen keinen allzu hohen Gewinn macht.

Trotzdem wäre ich an einer anderen Lösugsmöglichkeit interessiert. Wäre zum Beispiel folgendes möglich ?:

Ich produziere diese CD, mache mit dem Trio einen Vertrag, der zum Beispiel sagt: "Ihr bekommt xx% vom Erlös". Dies wären ja dann aus Sicht der GbR keine Einnahmen aus Verkauf, sondern wegen künstlerischer Mitarbeit. Oder noch anders - Ich vereinbare von Vornherein eine Summe mit dem Trio, die sie für die Aufnahmen bekommt ?

Geht das so oder gibt es noch andere Möglichkeiten ?

Kleine buchhalterische Frage am Schluss: Wenn ich am Ende eines Konzertes CD's Verkaufe kann ich ja nicht jedem Käufer eine Quittung ausstellen. Wie entsteht dann aber der notwendige Beleg für die Einnahmen ? Über eine Gesamtabrechnung am Schluss mit dem CD-Verkauf als ein Posten ? - Also im Prinzip ein Eigenbeleg ?

Liebe Grüße, Eike -

Mir raucht der Kopf :confused: - euch hoffentlich nicht :redface:
 
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Da freut sich die Steuerfahndung.

Um eine Kasse mit Bons wirst Du wohl nicht herumkommen. Kassen kann man auch mieten. Als Kunde würde ich schon einen Kassenbon verlangen
 
slaytalix schrieb:
Da freut sich die Steuerfahndung.

Um eine Kasse mit Bons wirst Du wohl nicht herumkommen. Kassen kann man auch mieten. Als Kunde würde ich schon einen Kassenbon verlangen

Ah, ja und wie macht das der Konzertveranstalter mit den verkauften Karten ? Heftet der dann in seinen Büchern für jeden Besucher einen Beleg in seinen Büchern ab, auf denen brav Adresse, ausgewiesene Ust, Steuernr. etc. vermerkt sind, oder wie läuft das ?

Liebe Grüße, Eike
 
Hallo Eike, ich mal wieder...

wenn ihr den Eintritt selber erhebt, empfiehlt sich wirklich, eine Rolle Eintrittskarten anzuschaffen - die jeweiligen Belege (pro Veranstaltung!!) kannst du selber ausstellen, es liegt in deinem Interesse, daß keine Karten verschwinden. Die Karten sind nummiert, die Differenz entspricht den Personen, die das Konzert besucht haben - wenn der eine oder andere sich hartnäckig weigert eine Karte zu nehmen...Zwang sollte es in Kirchen wirklich nicht geben..!

Die sauberste Lösung für die CD ist meiner Ansicht nach folgende, du vereinbarst mit dem Trio vorab einen Festpreis für die Aufnahmetätigkeit, machst einen kleinen Vertrag, daß damit alles abgegolten ist und alle Recht + Pflichten damit auf dich übergehen. Den Verkauf nimmst du auf deine Kappe, auch hier ist jederzeit ein Eigenbeleg (natürlich pro definierter Zeiteinheit) möglich. Das kannst du ja jeweils am Bestand nachvollziehen, was verkauft wurde. Vergiß bloß nicht ausreichend Demo-CDs geltend zu machen - auch bei der GEMA!!
Wie ich schon mehrfach erwähnte, ich habe das Finanzamt eigentlich immer kulant erlebt, die sind froh, wenn du bereit bist Steuern zu zahlen. Wenn deine Belege übersichtlich, nachvollziehbar und einigermaßen ehrlich sind, wird sogar eine Buchprüfung das so akzeptieren.

Zur Sicherheit kannst du ja immer deinen Sachbearbeiter im Finanzamt ansprechen, mit ihm durchsprechen, wie er welche Belege akzeptiert, was an Infos/Formalitäten drauf sein müssen. Steuerberater ist immer ratsam - aber der kostet. FA darf dich zwar nicht beraten, aber die schauen schon auch, daß so wenig wie möglich Arbeit an ihnen hängen bleibt, d.h., wenn du "richtig" fragst, bekommst du die Infos auch.
 
Hi Lite-MB,

ersteinmal ein dickes Danke für deine ausführliche Antwort :p Das hilft mir doch schon mal weiter !

Lite-MB schrieb:
Die sauberste Lösung für die CD ist meiner Ansicht nach folgende, du vereinbarst mit dem Trio vorab einen Festpreis für die Aufnahmetätigkeit, machst einen kleinen Vertrag, daß damit alles abgegolten ist und alle Recht + Pflichten damit auf dich übergehen. Den Verkauf nimmst du auf deine Kappe, auch hier ist jederzeit ein Eigenbeleg (natürlich pro definierter Zeiteinheit) möglich.

So hatte ich mir das schon gedacht. Scheint mir auch die beste Lösung zu sein. Kann man sich da bezüglich des Vertraglichen an einer bestimmten Vorlage orientieren ?

Vergiß bloß nicht ausreichend Demo-CDs geltend zu machen - auch bei der GEMA!!

Das Thema GEMA ist in unserem Fall nebensächlich, da wir nur eigene Songs und eigen arrangierte Traditionals verwenden und ich nicht GEMA-Mitglied bin. In welchem Zusammenhang könnte der Punkt DEMO-CD noch relevant sein ?

Dank dir nochmal für deine Ratschläge !

Liebe Grüße, Eike
 
der Vertrag sollte unter drei verheirateten, befreundeten Musikern wohl kein Problem sein, ich denke mal in diesem Falle ist nur die "Außenwirkung" wichtig, die besagt, du bist Inhaber aller Rechte + Pflichten. Somit können die beiden anderen nicht belangt werden. Im Zweifelsfall fragst du mal beim RockBüroSüd nach, die bieten hier im Forum immer sehr kompentene + aktuelle Beiträge.

Bei den Demos bin ich davon ausgegangen, daß die kostenlos als Werbung an interessierte Veranstalter abgegeben werden und somit für dich keine Einnahmen, sondern Ausgaben darstellen, auf die auch keine Umsatzsteuer erhoben wird. Werbung läßt sich geltend machen!
 
Hi,

Lite-MB schrieb:
der Vertrag sollte unter drei verheirateten, befreundeten Musikern wohl kein Problem sein,

in diesem ganz speziellen Fall hast du Recht - ansonsten bin ich, was Freundschaften angeht, mittlerweile aber auch ein wenig vorsichtiger geworden. Und außerdem bin ich am überlegen, mit meinem Kinderchor (der Teil eines Gesangvereines ist) ebenfalls eine kleine CD-Auflage zu machen (anlässlich des 10 jährigen Jubiläums). Da dem Verein aber das Geld fehlt, sähe meine Vorgehensweise hierbei ähnlich aus. Und da wäre eine Vorlage ganz hilfreich - aber ich werd mich mal umschauen und umsehen, ob ich da nicht im Internet oder in meiner Literatur fündig werde.

Bei den Demos bin ich davon ausgegangen, daß die kostenlos als Werbung an interessierte Veranstalter abgegeben werden und somit für dich keine Einnahmen, sondern Ausgaben darstellen, auf die auch keine Umsatzsteuer erhoben wird. Werbung läßt sich geltend machen!

Man, daran hätte ich tatsächlich nicht gedacht - danke für den Hinweis
:great:

Liebe Grüße, Eike
 

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