
Eike
Registrierter Benutzer
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
ich weiß, dass ähnliche Fragen schon häufiger Thema waren, aber oftmals ist es so (wie in meinem Fall), dass das erforschte und gelernte theoretische Know-How für den konkreten Fall doch nicht reicht. Von daher hoffe ich, dass mir hier jemand noch etwas auf die Sprünge helfen kann.
Die Situation: Ich freiberuflicher Musiker (USt-pflichtig) gebe Konzerte in einem gemischten Programm mit meinen Solo-Stücken und unserem Gospeltrio, zu dem ich ebenfalls gehöre. Das Trio ist als GbR dem Finanzamt gemeldet und als Kleinunternehmen USt-befreit.
Nun wollen wir eine gemeinsame CD in Eigenregie in Kleinauflage (300-500 St.) aufnehmen, die im Anschluss an Auftritte und von Hand zu Hand verkauft werden soll. Dass ich als Freiberufler in kleinem Rahmen Gewinn damit machen darf, ohne Gewerbe zu sein, wurde in einem anderen Thread "CD-Verkauf freiberuflich möglich" bereits besprochen. Wegen der sogenannten Infizierungstheorie gilt dies aber nicht ohne weiteres für das Trio, da hier höchstens 1,5% der gesamten Einnahmen aus solchen Dingen bestehen darf (so mein Kenntnisstand).
Welche Lösungsmöglichkeiten seht ihr.
Die einfachste wäre - das Trio verzichtet auf Gewinn und ich mach das alles als Eigenproduktion. Das ist gar nicht so unrealistisch (in diesem Fall), da sich die Gruppe aus mir, meiner Frau und einer Dritten zusammensetzt, die aber ganz froh ist, wenn sie aus steuerlichen Gründen keinen allzu hohen Gewinn macht.
Trotzdem wäre ich an einer anderen Lösugsmöglichkeit interessiert. Wäre zum Beispiel folgendes möglich ?:
Ich produziere diese CD, mache mit dem Trio einen Vertrag, der zum Beispiel sagt: "Ihr bekommt xx% vom Erlös". Dies wären ja dann aus Sicht der GbR keine Einnahmen aus Verkauf, sondern wegen künstlerischer Mitarbeit. Oder noch anders - Ich vereinbare von Vornherein eine Summe mit dem Trio, die sie für die Aufnahmen bekommt ?
Geht das so oder gibt es noch andere Möglichkeiten ?
Kleine buchhalterische Frage am Schluss: Wenn ich am Ende eines Konzertes CD's Verkaufe kann ich ja nicht jedem Käufer eine Quittung ausstellen. Wie entsteht dann aber der notwendige Beleg für die Einnahmen ? Über eine Gesamtabrechnung am Schluss mit dem CD-Verkauf als ein Posten ? - Also im Prinzip ein Eigenbeleg ?
Liebe Grüße, Eike -
Mir raucht der Kopf
- euch hoffentlich nicht 
ich weiß, dass ähnliche Fragen schon häufiger Thema waren, aber oftmals ist es so (wie in meinem Fall), dass das erforschte und gelernte theoretische Know-How für den konkreten Fall doch nicht reicht. Von daher hoffe ich, dass mir hier jemand noch etwas auf die Sprünge helfen kann.
Die Situation: Ich freiberuflicher Musiker (USt-pflichtig) gebe Konzerte in einem gemischten Programm mit meinen Solo-Stücken und unserem Gospeltrio, zu dem ich ebenfalls gehöre. Das Trio ist als GbR dem Finanzamt gemeldet und als Kleinunternehmen USt-befreit.
Nun wollen wir eine gemeinsame CD in Eigenregie in Kleinauflage (300-500 St.) aufnehmen, die im Anschluss an Auftritte und von Hand zu Hand verkauft werden soll. Dass ich als Freiberufler in kleinem Rahmen Gewinn damit machen darf, ohne Gewerbe zu sein, wurde in einem anderen Thread "CD-Verkauf freiberuflich möglich" bereits besprochen. Wegen der sogenannten Infizierungstheorie gilt dies aber nicht ohne weiteres für das Trio, da hier höchstens 1,5% der gesamten Einnahmen aus solchen Dingen bestehen darf (so mein Kenntnisstand).
Welche Lösungsmöglichkeiten seht ihr.
Die einfachste wäre - das Trio verzichtet auf Gewinn und ich mach das alles als Eigenproduktion. Das ist gar nicht so unrealistisch (in diesem Fall), da sich die Gruppe aus mir, meiner Frau und einer Dritten zusammensetzt, die aber ganz froh ist, wenn sie aus steuerlichen Gründen keinen allzu hohen Gewinn macht.
Trotzdem wäre ich an einer anderen Lösugsmöglichkeit interessiert. Wäre zum Beispiel folgendes möglich ?:
Ich produziere diese CD, mache mit dem Trio einen Vertrag, der zum Beispiel sagt: "Ihr bekommt xx% vom Erlös". Dies wären ja dann aus Sicht der GbR keine Einnahmen aus Verkauf, sondern wegen künstlerischer Mitarbeit. Oder noch anders - Ich vereinbare von Vornherein eine Summe mit dem Trio, die sie für die Aufnahmen bekommt ?
Geht das so oder gibt es noch andere Möglichkeiten ?
Kleine buchhalterische Frage am Schluss: Wenn ich am Ende eines Konzertes CD's Verkaufe kann ich ja nicht jedem Käufer eine Quittung ausstellen. Wie entsteht dann aber der notwendige Beleg für die Einnahmen ? Über eine Gesamtabrechnung am Schluss mit dem CD-Verkauf als ein Posten ? - Also im Prinzip ein Eigenbeleg ?
Liebe Grüße, Eike -
Mir raucht der Kopf

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