Darf man Proberäume ohne Fluchtweg vermieten?

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nermin
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Hallo!
Also wir haben einen Lagerraum gefunden,der vom Vermieter/Besitzer her gerne an uns vermietet werden würde, jedoch streikt der Hausmeister. Er meint, dass dieser Raum nicht als Proberaum vermietet werden darf, da kein Fluchtweg vorhanden ist. Der Raum ist sehr groß udn hat nen guten Preis. Wir würden gerne mit dem Hausmeister haben, aber da brauchen wir irgendwelche guten Beweise/Argumente, dass man das darf. Was meint ihr? Wo kann man sich dazu erkundigen und hat der HM überhaupt recht? Gruß
nermin
 
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Moin!

Beamt ihr euch in den Raum? Oder kann man den Raum nur über eine Dachluke betreten?

Ein Ein- und Ausgang ist auch immer gleichzeitig ein Fluchtweg. Er sollte nur frei bleiben!!!
Und wenn ihr eure Instrumente dort hindurch bekommt, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass der Durchgang so klein wie eine Katzenklappe ist.
 
Winterkönig;2027910 schrieb:
Moin!

Beamt ihr euch in den Raum? Oder kann man den Raum nur über eine Dachluke betreten?

hab ich mir auch gedacht.

müsst ihr den ma fragen was der als fluchtweg sieht.

weil sogesehen haben ja die meisten räume keine fluchtwege?
 
Vielleicht möchte der Hausmeister ja nicht, daß der Raum vermietet wird, weil er ihn selber für irgendwas benutzen will.:D
Deswegen kommt er mit dem Gesetz.

Auf der sicheren Seite wäre er eh, wenn ihm der Vermieter bescheinigt, daß der Raum gegen seine Bedenken vermietet worden ist. Oder?

Bei uns haben alle Räume auch nur eine Tür.
Btw.: Muß ich jetzt daheim ausziehen, weil jeder Raum nur eine Tür hat und keinen extra Fluchtweg (Fenster fallen weg, da Hochhaus)?:screwy:

Aber viell. kennt hier jemand ja die juristische Seite?
 
Bei uns haben alle Räume auch nur eine Tür.
Allerdings dient bei Aufenthaltsräumen (Wohnungen) die Drehleiter/tragbare Leiter der Feuerwehr als 2. Fluchtweg.
Btw.: Muß ich jetzt daheim ausziehen, weil jeder Raum nur eine Tür hat und keinen extra Fluchtweg (Fenster fallen weg, da Hochhaus)?:screwy:
Ein Hochhaus muss IMHO zwei Treppen besitzen, die von jeder Etage aus erreichbar sind.

Wie das aber nun bei einem Proberaum aussieht (der ja ansich kein Aufenthaltsraum ist) weiß ich allerdings auch nicht.
 
ich behaupte einfach mal der Hausmeister glaubt ihr würdet da Konzerte oder ähnliches veranstalten ... und vor allem, was hat der Hausmeister denn für ein Mitspracherecht bei der Mieterauswahl ?
 
@Korg
Dann gehören aber etliche (fast alle) Hochhäuser abgerissen.
Ich kenne kein Hochhaus, bei dem jede Etage Zugang zu zwei Treppen hat.:confused:
 
kenne ich auch nicht.bei uns ham die allermeisten nur eine
bei uns haben auch die proberäume nur eine tür.einzige ausnahme ist der proberaum in der schule
 
@Korg
Dann gehören aber etliche (fast alle) Hochhäuser abgerissen.
Ich kenne kein Hochhaus, bei dem jede Etage Zugang zu zwei Treppen hat.:confused:

Wie gesagt, ich bin der Meinung es mal irgendwo gelesen zu haben.
Werd später mal ein wenig googlen :great:

Edit:

Fündig geworden!

6.2 Anzahl, Länge, Breite

6.2.1 Eine Treppenanlage

Führen Fluchtwege nur zu einer Treppenanlage, darf die Bruttogeschossfläche höchstens 600 m2 betragen.
6.2.2 Mehrere Treppenanlagen

1 Führen Fluchtwege zu mehreren Treppenanlagen, darf die Bruttogeschossfläche je Treppenanlage höchstens 600 m2 betragen.
2 Treppenanlagen sind höchstens 15 m vom Gebäudeende und so weit voneinander entfernt anzuordnen, dass unabhängige Fluchtrichtungen entstehen.
3 Für Bauten und Anlagen mit Räumen mit einer Personenbelegung von mehr als 100 Personen sind unabhängig von der Bruttogeschossfläche mindestens zwei Treppenanlagen notwendig.

Quelle: Hochhäuser
 
Also, wir stehen gerade vor nem ähnlichen Problem :

Wir könnten eigentlich einen Kellerraum unserer Schule als Probenraum bekommen, allerdings geht das nicht, da das Fenster das da drin ist, vermutlich zu klein als Fluchtweg ist. Also muss son Raum scheinbar nen 2. Fluchtweg als die Eingangstür haben, zumindest meinte unsere Schulleiterin das.

lg strongtone
 
Ich vermute mal das es in Deutschland nicht anders ist dann in der rest von Europa und das der örtlichen feuerwehr die kontrolle abnimmt im betreff fluchtwegen (eventuell auf anfrage von das ordnungsamt).
Da jedes dorf nochmal ein eigenes gesetz hat, das viel zu tun hat mit die geschichte von das dorf (gabs mal ein grossbrand?), muss man sich dan auch beraten lassen bei der feuerwehr von das dorf.
Wenn man der zeit nimmt die sachen aus zu suchen beim feuerwehr, beweist man auch an jeder das man es ernst meint, und wird eine zusage schneller gegeben werden.
LG
NightflY
 
Wie gesagt, ich bin der Meinung es mal irgendwo gelesen zu haben.
Werd später mal ein wenig googlen :great:

Edit:

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6.2 Anzahl, Länge, Breite

6.2.1 Eine Treppenanlage

Führen Fluchtwege nur zu einer Treppenanlage, darf die Bruttogeschossfläche höchstens 600 m2 betragen.
6.2.2 Mehrere Treppenanlagen

1 Führen Fluchtwege zu mehreren Treppenanlagen, darf die Bruttogeschossfläche je Treppenanlage höchstens 600 m2 betragen.
2 Treppenanlagen sind höchstens 15 m vom Gebäudeende und so weit voneinander entfernt anzuordnen, dass unabhängige Fluchtrichtungen entstehen.
3 Für Bauten und Anlagen mit Räumen mit einer Personenbelegung von mehr als 100 Personen sind unabhängig von der Bruttogeschossfläche mindestens zwei Treppenanlagen notwendig.

Quelle: Hochhäuser

ja,aber das ist stand 2003 .
seit der zeit gibt es schon einige neue normen und ein hochhaus mit nur einer treppe kann problemlos gebaut werden.das treppenhaus muss nur rauchdicht sein sprich feuerschutztüren müssen eingebaut werden.
des weiteren ist ein gebäude immer nur der norm unterworfen die beim bau aktuell ist.ein hochhaus von 1970 dürfte heute garantiert nciht mehr so gebaut werden,nachrüsten muss aber keiner.

es kommt erst einmal darauf an welche gebäudeklasse das gebäude hat.wenn du das weisst kannst du mit hilfe von tabellen feststellen was das gebäude für welche zwecke braucht.
und selbst wenn es nciht gehen sollte gilt die tabelle ja nur für die gebäude die gerade in planung sind.wie ich schon oben sagte sind die brandschutzmaßnahmen von baujahr gültig,aber das gilt auch nur wenn nichts verändert wurde.
wurde das gebäude umgebaut oder wird es zweckentfremdet(zum beispiel einen stahl privat zum proberaum umbauen)muss die aktuelle mit einbezogen werden und natürlich auch eingehalten.ansonsten darf das gebäude garnicht in betrieb genommen werden.

also das bauingenieurstudium lohnt sich doch langsam:D

EDIT
ein öffentliches gebäude ist noch ein ganz anderes thema.für ein opernhaus oder ein theater gilt natürlich eine ganz andere regelung.
 
Also dann wäre unser Probenraum aber völlig Regelwidrig vermietet. Es handelt sich um einen Kellerraum mit nur einer Tür. Period. Okay, die ist aus Stahl (Feuerhemmend), Lüftung findet über eine zusätzliche Lüftungsanlage statt... aber mit Fluchtweg ist da nicht.

Im Zweifel würde ich mich mal an das örtliche Baurechtsamt wenden. Die können Euch sicher qualifiziert weiterhelfen.
 
Also dann wäre unser Probenraum aber völlig Regelwidrig vermietet. Es handelt sich um einen Kellerraum mit nur einer Tür. Period. Okay, die ist aus Stahl (Feuerhemmend), Lüftung findet über eine zusätzliche Lüftungsanlage statt... aber mit Fluchtweg ist da nicht.

Im Zweifel würde ich mich mal an das örtliche Baurechtsamt wenden. Die können Euch sicher qualifiziert weiterhelfen.

klar das kann sein;)
wenn aber nichts passiert und keiner es meldet sagt auch niemand etwas.woher soll das bauamt das den wissen? ;)
 

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