Darf meine Rücksendung (Ukulele) einfach so verschrottet werden?

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david777
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Habe mir bei Thomann ein Instrument gekauft, ich hänge sehr daran. Nun fing es leider an ein bisschen zu schnarren, also rief ich an und man sagte mir, dass man sich über den Hauseigenen Reperaturservice drüber kümmern wird. Nun habe ich nach drei Wochen Rücmeldung erhalten und man teilte mir mit, dass mein Instrument verschrottet wurde (eine Reperatur hat sich wohl nicht gelohnt). Da es dieses Produkt nicht mehr gibt kann man mir nur noch einen Gutschein als Rückerstattung geben...
Das hat mich sehr traurig gemacht, man kann doch nicht einfach so ohne Info mein 'geliebtes Baby' verschrotten und dann nur einen Gutschein anbieten... :'(
Ist das so überhaupt legitim? Darf Thomann ohne Information mein Instrument verschrotten lassen? Man hatte mir ja vorher nur gesagt, dass der Hauseigene Reperaturservice das Instrument repairieren und mir binnen 4 Wochen zurückschicken will...
 
Eigenschaft
 
Das ist natürlich doof.
War es denn noch in Garantie?

Vielleicht muss man da einen Aufkleber anbringen, "niemals verschrotten! Es ist mein Eigentum! Wenn Reparatur nicht möglich, erst Rücksprache halten!"

Gruss
 
Grund: Vollzitat entfernt
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Was hat das mit Recording zu tun?
 
Äh.. du hast das Ding zurückgegeben ... möglicherweise ohne Hinweis darauf dass Du es unbedingt behalten willst? War das noch innerhalb der Th0mann- Rückgabezeit, also 30 Tage oder wie?
 
Eine ehemalige Chefin von mir hat mal ein Auto zur Reparatur gegeben, i-wann hiess es, es soll ein neuer Motor rein, man wartete auf eine gebrauchte Austauschmaschine.
Nach ca. 1 Jahr hat sie nachgefragt (ok, die Familie hatte 3 o. 4 Autos ...) und da hat sie erfahren, dass das Fahrzeug verschriotet wurde ... :eek: ... so was passiert wohl auch woanders.

zum Topic:

Die Frage, die sich mir stellt ist, hast du das Instrument zur Reparatur eingeschickt oder zurückgegeben?
Im ersten Fall wäre die Vernichtung imho ein Fehler, denn das Teil war ja noch dein Eigentum.

Generell ist es ja nicht üblich, ein unreparierbares Gerät zu vernichten! Es gehört sich zumindest anzubieten, es dem Eigentümer zurückzugeben!

€: Um was für ein Instrument/Gerät geht es denn überhaupt, damit die Fachmods entscheiden können, wo das Thema evtl. besser aufgehoben ist?
 
Äh.. du hast das Ding zurückgegeben ... möglicherweise ohne Hinweis darauf dass Du es unbedingt behalten willst? War das noch innerhalb der Th0mann- Rückgabezeit, also 30 Tage oder wie?
Nein, das war nach nichtmal 2 Jahren. Ich konnte doch nicht einmal ahnen, das es ohne Ersatz einfach so verschrottet werden würde... :((
 
Nein, das war nach nichtmal 2 Jahren. Ich konnte doch nicht einmal ahnen, das es ohne Ersatz einfach so verschrottet werden würde... :((

Da hast du völlig recht.

Was sagt den Thomann dazu?

Gruss
 
Eine ehemalige Chefin von mir hat mal ein Auto zur Reparatur gegeben, i-wann hiess es, es soll ein neuer Motor rein, man wartete auf eine gebrauchte Austauschmaschine.
Nach ca. 1 Jahr hat sie nachgefragt (ok, die Familie hatte 3 o. 4 Autos ...) und da hat sie erfahren, dass das Fahrzeug verschriotet wurde ... :eek: ... so was passiert wohl auch woanders.

zum Topic:

Die Frage, die sich mir stellt ist, hast du das Instrument zur Reparatur eingeschickt oder zurückgegeben?
Im ersten Fall wäre die Vernichtung imho ein Fehler, denn das Teil war ja noch dein Eigentum.

Generell ist es ja nicht üblich, ein unreparierbares Gerät zu vernichten! Es gehört sich zumindest anzubieten, es dem Eigentümer zurückzugeben!

€: Um was für ein Instrument/Gerät geht es denn überhaupt, damit die Fachmods entscheiden können, wo das Thema evtl. besser aufgehoben ist?
Das mit dem Auto ist auch echt krass.
Ich habe es innerhalb der Garantie zur Reperatur eingeschickt. Man hat mir versichert, es würde im Hauseigenen Reperaturservice binnen 4 Wochen repairiert werden...
Die nächste Info, die ich dann erhielt war, dass es vernichtet wurde und mir ein Thomann-Gutschein zustehe.. :( :(

€: Es ist eine Ukulele ;)
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Da hast du völlig recht.

Was sagt den Thomann dazu?

Gruss
Thomann entschuldigt sich, sagt aber das wären die Standard Vorgänge, wenn sich eine Reperatur nicht mehr lohnen würde.. :(
Es sei leider auch nicht möglich mir das Geld zurück zu erstatten. Ich solle mich damit abfinden, könne aber auch Beschwerde einreichen (was ich defnitiv machen werde).
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Was ich mich jetzt einfach nur frage, habe ich nicht ein Recht darauf, mein Eigntum zurückzuerhalten?
Man hat mich über nichts informiert und will sich maximal auf einen Trost-Gutschein einlassen...:weep:
Zumindest könnte Thomann die Ukulele doch von der Konkurrenz ankaufen und mir schicken oder?:gruebel:
Aber man will mir ja nicht mal mein Geld zurückgeben:bad:

Als ich heute diese Nachicht erfahren habe musste ich tatsächlich weinen, man kann sowas doch nicht einfach so tun!! :weep::weep::weep::weep::weep::weep::weep:
Schon allein, wenn ich mir vorstelle, wie mein geliebtes Instrument einfach so verbrannt wurde :bang::weep:
 
Hallo,

ich finde das schon etwas bis ziemlich peinlich für Thomann.
Als Miusikalienhändler sollten die schon wissen, dass Musiker ein gewisses emotionales Verhältnis zu ihren Instrumenten entwickeln, selbst wenn die mal Macken haben.

Da gehört es sich nicht, einfach das Instrument zu verschrotten und einen Gutschein (!!!) rauszurücken. Zumindest gehört es sich, das Geld zurück zu überweisen.

Die Standard-Vorgehensweise sollte aber sein:
a) Feststellung, Reparatur geht nicht, lohnt sich wirtschaftlich nicht.
b) Rücksprache mit Kunden.
c) Instrument oder Gerät wieder zusammenbauen und im Zustand wie vorher ( nicht schlimmer (!!!) ) zurückschicken, wenn Kunde keine Reparatur will - ODER -
d) Wenn Kunde es so will: kostenpflichtig reparieren, auf Rechnung des Kunden, wenn Reparatur technisch möglich ist -ODER-
e) Geld als Geld, nicht als Gutschein, erstatten, wenn das Instrument in der Garantie defekt wurde, wenn der Kunde es so will. Dann erst Gerät verschrotten.

Ich finde, so wie es gelaufen ist, ist es wirklich nicht gut. Selbst, wenn das durch die AGBs von Thomann so gedeckt sein sollte.

Aber wer denkt denn schon daran, dass sein gutes Stück einfach so verschrottet wird, wenn man es zur Garantiereparatur nach Thomann einschickt? Sowas darf eigentlich bei einem Musikalienhandel mit Herz und Verstand für Musiker nicht vorkommen.

Gruss
 
Kann so alles nicht sein. Es ist Dein Eigentum. Man kann Dir den Austausch gegen ein anderes Gerät oder die Kaufpreiserstattung anbieten - aber nicht eigenständig durchführen. So steht es auch hier:

Screenshot_20180131-192316.png

Quelle www.thomann.de

Gruß Jürgen
 
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Mein Problem ist, dass man das alles gemacht hat ohne mich zu fragen... :( Ich habe Thomann auch schon darauf verwiesen. Man sagte, dass bei mir ein Austauschgerät nicht in Frage kommt und das mit Geld zurück ein Gutschein gemeint ist..
Habe ich nun also die Möglichkeit mein Recht einzufordern??
 
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Es ist eine Ukulele
Dann gehört der Thread im Prinzip zu den A-Gitarren, ich verschiebe ihn mal ...

Was hat die Uke denn neu gekostet?
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Habe ich nun also die Möglichkeit mein Recht einzufordern??
Um diese Frage zu beantworten, müsste man hier eine "Rechtsberatung" durchführen ... das machen wir hier im Board nicht.
Dazu müsstest du einen Juristen/Anwalt befragen.
 
Du hast die alles entscheidende Frage noch nicht beantwortet: Hast du die Ukulele jetzt zurückgegeben oder zur Reparatur eingeschickt?
 
Doch, habe ich peter55 schon beantwortet:

Das mit dem Auto ist auch echt krass.
Ich habe es innerhalb der Garantie zur Reperatur eingeschickt. Man hat mir versichert, es würde im Hauseigenen Reperaturservice binnen 4 Wochen repariert werden...
Die nächste Info, die ich dann erhielt war, dass es vernichtet wurde und mir ein Thomann-Gutschein zustehe.. :( :(
 
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Kann so alles nicht sein. Es ist Dein Eigentum. Man kann Dir den Austausch gegen ein anderes Gerät oder die Kaufpreiserstattung anbieten - aber nicht eigenständig durchführen. So steht es auch hier:

Anhang anzeigen 607491
Quelle www.thomann.de

Gruß Jürgen


Rückerstattung des vollen Kaufpreises. Bieten wir an.

So steht es da.

Das klingt nicht danach, dass sie einfach so verschrotten und nur einen Gutschein rausrücken.

Egal, wie das rechtlich und juristisch durchklagbar wäre:

Ich finde dieses Verhalten von Thomann unabhängig von der Juristerei einfach nur peinlich und kundenunfreundlich. Was hätte es denn geschadet, vorher mal anzurufen?

Wenn das das übliche Verhalten von Thomann bei Garantiereparaturen ist, überlege ich mir zukünftige Einkäufe lieber noch einmal.


Einmal, vor vielen Jahren, konnten sie auch einen Mixer von mir nicht reparieren. Da bekam ich nach Rückruf von Thomann das Geld direkt zurück, und habe damit ein gleiches Gerät bei Music Store gekauft. Bei Thomann war es ja nicht mehr gelistet.
Das war dann für mich so OK.

Dieses damalige Verhalten hat mich auch dazu bewogen, für Neuanschaffungen immer mal Thomann zu berücksichtigen. Wegen der Seriosität des damaligen Ablaufs. Und es ist schon einiges Geld bei ihnen geblieben.

Wenn das heute nicht mehr so ist, dann bin ich da auch in Zukunft vorsichtiger.

Gruss
 
OK. Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Dann haben sie ja faktisch dein Eigentum vernichtet. Nicht reparable und zurück wäre meiner Meinung nach das korrekte Vorgehen gewesen.
 
Es wurde noch nicht über den Neupreis der Uke gesprochen ... ;)
 
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OK. Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Dann haben sie ja faktisch dein Eigentum vernichtet. Nicht reparable und zurück wäre meiner Meinung nach das korrekte Vorgehen gewesen.

Oder, erst mal Rücksprache halten.

Sagen, dass sie es nicht auf Garantie reparieren, weil unwirtschaftlich, oder sonst was.

Dann, entweder dem Kunden zurückgeben, auf Kundenrechnung doch unwirtschaftlich reparieren, oder den Kaufpreis in Geld zurückerstatten, weil ja noch in Garantie.

Das ist eigentlich, was ich unter "Garantie" verstehe. Wenn sie es nicht reparieren können, gibt es den Kaufpreis in Geld zurück. Keine Gutscheine.

Gruss
 
Es wurde noch nicht über den Neupreis der Uke gesprochen ... ;)


Ich finde, das ist eigentlich egal.

Der Eigentümer hängt an dem Ding, selbst wenn es vielleicht eine Macke hat.
Das sollte ein Musikalienhändler mit Herz für Musiker eigentlich verstehen.

Da geht es einfach gar nicht, das Ding, auch wenn es nur 60,- kostet, einfach so zu vernichten. Geht nicht.

Gruss
 
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