Aufgrund der Reaktion zu meinem eingebrachten Post, gilt es mir doch einmal dem entsprechend zu überprüfen, ob es tatsächlich auf meiner 'sprachtechnischen' Anwendung beruht, daß man meine vermittelnden Worte nicht nachvollziehen kann. Hierzu habe ich den Text noch einmal überarbeitet und hoffe, daß dieser jetzt die entspechende Klarheit vermittelt. Entsprechend jedoch noch einmal hervorgehoben: in der vollziehenden Anwendung, trifft man auf allerlei Verdrehtheiten, welche sich hingegen darüber klären, indem man das Jeweilige für sich (UrhG, GEMA, GVL, Urheber, Produktion, Vertrieb...) in Betracht zieht und 'gegeneinander' überprüft, derart es sich damit verhält, worüber sich die entsprechenden Widersprüche darlegen, die sich darüber ergeben und über das aufklären, was ich über meine Dokumentation aufbereitet habe.
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Über meine langjährige Ergründung der Begabungen und dessen Wesens Händling, bin ich darüber zum Resultat gelangt, daß wir alle in eine Welt hinein geboren werden, welche nicht die Unsrige ist und sich daraus das ausdifferenzierende äußerliche Erfüllungswesen vollzieht - in der Regel erbtechnisch bedingt. Über Begabungen verfügen und diese umsetzen, sind eben auch zwei verschiedene Gegebenheiten und alles hängt mit den personellen Umständen zusammen..
Im Bezug der Musik, treffe ich jedoch auf einen Sachverhalt, welcher sich hingegen regelrecht als kulturelle Abstrusität, gegenüber dem künstlerischen Schaffenswerken erweist. Im Zuge meiner Aufbereitung einer Dokumentation über die Musikgruppe SPLASH aus den 90er, stellte sich dabei heraus, daß es bezüglich dem 'Urheberschaftswerke(l)n' einen gravierenden Bug gibt, welcher sich wie folgt darlegt.
Man hatte einst staatsrechtlich das neue Urheberrecht etabliert. Gegenüber dem vormaligen Spezifikationswesen, bezieht es sich darin wortwörtlich auf "Werke der Musik". Wie sich dem gegenüber hingegen darlegt, bezieht man sich in seiner interpretierenden Anwendung 'stattdessen' darauf, was durch die GEMA vorgegeben ist, welche jedoch einzig Komponisten und Textdichter 'nach wie vor' als Mitglieder handhabt. Ist noch eine Sache, jedoch basiert deren Urheberschaftswerk nicht (mehr!) auf Musiknoten und Gesangstext, sondern dies erfolgt über die Tonträgerveröffentlichung und somit über das Werk der Musiker und Sänger, welche jedoch selbst gar keine Möglichkeit erlangen können, ihr Werken als Urheberschaft anerkannt zu bekommen, sondern einzig in Verbindung mit den Zweitverwertungsrechten über die GVL, was sich jedoch über Ersteres entsprechend fundiert und sich hingegen auf reine 'Leistungsschutzrechte' bezieht.
1. Als "Werke der Musik" werden einzig Musikkompositionen und Gesangstext anerkannt;
2. der urheberrechtliche Nachweis, beruht auf den Werken der Musiker und Sänger;
3. Musiker und Sänger sind keine musikschaffende Künstler!
Derart es sich über meine musterhafte Dokumentation aufzeigt, fand dies derart vollzogen, in jener Zeit regelrecht standardmäßig in der Breite statt, wohingegen sich zwischenzeitlich auch der Markt völlig verändert hat und wie sich mir darüber in aller Deutlichkeit aufweist, vor allem auch, aufgrund der stattgefunden Erfahrungen mit dem Umgangswesen, sich das Produktionswesen vor allem auch reduzierte.
Dem gegenüber, daß ich über meine Recherchen darauf gestoßen bin, daß man seitens der Toningenieure darum bemüht ist, ebenfalls gemäß ihres Schaffenswerkens berücksichtigt zu werden, sehe ich hingegen seitens der Musiker und Sänger, eine reine Passivität dem entgegen stehen, trotz dieses antreffenden Extrems. Wie ist das möglich, stellt sich mir hierbei in Frage? Als Antwort ergibt sich mir dazu, daß es sich derart verhält, da es keinerlei Institution gibt, welche die Musiker und Sänger 'repräsentiert'.
Das Ver-Wertungswesen
der veranlagten (musikalischen) Gaben
https://www.sya.de/splash/