Das Verwertungswesen

  • Ersteller Jörg Lenau
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Mich haben die Formulierungen eher an 'rechtssichere' Schreiben aus Behörden o.ä. erinnert. :gruebel:
Oder eher an Yoda, der hat auch, bei all seiner angeblichen Weisheit, keinen geraden Satz zustande gebracht.
 
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Wahr Du redest.
 
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Kein Mensch hier, versteht, was das soll und das zeigt einfach nur, dass Du mit dem Werkzeug Sprache nicht funktional umgehen kannst.
um meinen damals schon pensionierten, wieder reaktivierten Latein- und Französischlehrer (Mangel in den frühen 1970er Jahren) zu zitieren: "Wer nicht klar reden kann, kann auch nicht klar denken..."
Und, sollte dies eine Parodie gewesen sein, ist sie als solche mißlungen !
 
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Andererseits: warum nicht mal einen thread starten, der keine Erwartungen erfüllen will, außer dass die, die wissen, um was es geht, wissen, um was es geht und der threadersteller und der andere Teil des Publikums schaut mal, was noch passiert ...
Danke x-Riff - genau DAS ist der Sachverhalt. Das mit dem '(zu)schauen' ist jedoch so 'ne Sache ;).
 
Aufgrund der Reaktion zu meinem eingebrachten Post, gilt es mir doch einmal dem entsprechend zu überprüfen, ob es tatsächlich auf meiner 'sprachtechnischen' Anwendung beruht, daß man meine vermittelnden Worte nicht nachvollziehen kann. Hierzu habe ich den Text noch einmal überarbeitet und hoffe, daß dieser jetzt die entspechende Klarheit vermittelt. Entsprechend jedoch noch einmal hervorgehoben: in der vollziehenden Anwendung, trifft man auf allerlei Verdrehtheiten, welche sich hingegen darüber klären, indem man das Jeweilige für sich (UrhG, GEMA, GVL, Urheber, Produktion, Vertrieb...) in Betracht zieht und 'gegeneinander' überprüft, derart es sich damit verhält, worüber sich die entsprechenden Widersprüche darlegen, die sich darüber ergeben und über das aufklären, was ich über meine Dokumentation aufbereitet habe.

=======

Über meine langjährige Ergründung der Begabungen und dessen Wesens Händling, bin ich darüber zum Resultat gelangt, daß wir alle in eine Welt hinein geboren werden, welche nicht die Unsrige ist und sich daraus das ausdifferenzierende äußerliche Erfüllungswesen vollzieht - in der Regel erbtechnisch bedingt. Über Begabungen verfügen und diese umsetzen, sind eben auch zwei verschiedene Gegebenheiten und alles hängt mit den personellen Umständen zusammen..

Im Bezug der Musik, treffe ich jedoch auf einen Sachverhalt, welcher sich hingegen regelrecht als kulturelle Abstrusität, gegenüber dem künstlerischen Schaffenswerken erweist. Im Zuge meiner Aufbereitung einer Dokumentation über die Musikgruppe SPLASH aus den 90er, stellte sich dabei heraus, daß es bezüglich dem 'Urheberschaftswerke(l)n' einen gravierenden Bug gibt, welcher sich wie folgt darlegt.

Man hatte einst staatsrechtlich das neue Urheberrecht etabliert. Gegenüber dem vormaligen Spezifikationswesen, bezieht es sich darin wortwörtlich auf "Werke der Musik". Wie sich dem gegenüber hingegen darlegt, bezieht man sich in seiner interpretierenden Anwendung 'stattdessen' darauf, was durch die GEMA vorgegeben ist, welche jedoch einzig Komponisten und Textdichter 'nach wie vor' als Mitglieder handhabt. Ist noch eine Sache, jedoch basiert deren Urheberschaftswerk nicht (mehr!) auf Musiknoten und Gesangstext, sondern dies erfolgt über die Tonträgerveröffentlichung und somit über das Werk der Musiker und Sänger, welche jedoch selbst gar keine Möglichkeit erlangen können, ihr Werken als Urheberschaft anerkannt zu bekommen, sondern einzig in Verbindung mit den Zweitverwertungsrechten über die GVL, was sich jedoch über Ersteres entsprechend fundiert und sich hingegen auf reine 'Leistungsschutzrechte' bezieht.

1. Als "Werke der Musik" werden einzig Musikkompositionen und Gesangstext anerkannt;

2. der urheberrechtliche Nachweis, beruht auf den Werken der Musiker und Sänger;

3. Musiker und Sänger sind keine musikschaffende Künstler!

Derart es sich über meine musterhafte Dokumentation aufzeigt, fand dies derart vollzogen, in jener Zeit regelrecht standardmäßig in der Breite statt, wohingegen sich zwischenzeitlich auch der Markt völlig verändert hat und wie sich mir darüber in aller Deutlichkeit aufweist, vor allem auch, aufgrund der stattgefunden Erfahrungen mit dem Umgangswesen, sich das Produktionswesen vor allem auch reduzierte.

Dem gegenüber, daß ich über meine Recherchen darauf gestoßen bin, daß man seitens der Toningenieure darum bemüht ist, ebenfalls gemäß ihres Schaffenswerkens berücksichtigt zu werden, sehe ich hingegen seitens der Musiker und Sänger, eine reine Passivität dem entgegen stehen, trotz dieses antreffenden Extrems. Wie ist das möglich, stellt sich mir hierbei in Frage? Als Antwort ergibt sich mir dazu, daß es sich derart verhält, da es keinerlei Institution gibt, welche die Musiker und Sänger 'repräsentiert'.

Das Ver-Wertungswesen
der veranlagten (musikalischen) Gaben
https://www.sya.de/splash/
 
da es keinerlei Institution gibt, welche die Musiker und Sänger 'repräsentiert'.

Das ist ein Irrtum, wenn ich Dich richtig verstanden habe. Gestern habe ich in einem benachbarten Thread auf den Unterschied von Original und Kopie hingewiesen, was ich der Einfachheit halber mal zitiere:

Das hilft Dir nicht, weil der Labelcode von der GVL vergeben wird, der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten. Beim Leistungsschutzrecht geht es um das Aufführen/Nachspielen von Musik und nicht um das Urheberrecht an selbstgeschriebenen Kompositionen. Von den 13 Verwertungsgesellschaften in Deutschland ist nur die GEMA für Komponisten und Texter zuständig, da führt kein Weg daran vorbei.

Diese Institution nennt sich Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten.
 
Bitte den Kontext beachten, gemäß dem die Worte lauten: da es keinerlei Institution gibt, welche die Musiker und Sänger (urheberechtlich!) 'repräsentiert'. Darin besteht des Wesens Kern: Urheberrechte werden 'einzig' im Bezug auf Komponisten und Textdichter vollzogen, NICHT jedoch im Bezug auf Musiker und Sänger. Musiknoten und Text sind 'selbst' jedoch gar keine Musik, usw. - wie gesagt: alles verdreht!
 
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Urheberrechte werden 'einzig' im Bezug auf Komponisten und Textdichter vollzogen, NICHT jedoch im Bezug auf Musiker und Sänger.
du solltest erst mal recherchieren, was der Unterschied zwischen Urheber und Interpret ist und wer in den jeweiligen Ländern die beiden Berufsgruppen vertritt.
und wie lässt sich dein Zugang auf andere kreative Prozesse umlegen? Wie stehts um Erfinder und Produktfertiger? Also z.B jemand der eine Maschine erfindet (Urheber) und der, der sie baut. Hat der, der sie baut auch anspruch auf Erfindervergütung? Hmm.
 
Urheberrechte werden 'einzig' im Bezug auf Komponisten und Textdichter vollzogen, NICHT jedoch im Bezug auf Musiker und Sänger.
Na und ?
Das ist ja in der Form auch nur logisch und folgerichtig.

Thomas
 
Leute das ist kein Musiker, das ist ein Schwurbler!!!!!
 
Ich halte es für einen Fortschritt, dass die Urheberschaft einer Komposition auch mittels Aufnahme nachgewiesen/hinterlegt werden kann, weil es etliche Musiker*innen gibt, die keine Noten lesen/schreiben können.
 
Urheberrechte werden 'einzig' im Bezug auf Komponisten und Textdichter vollzogen, NICHT jedoch im Bezug auf Musiker und Sänger.
Na ja, Urheber eines Musikstücks, beispielsweise eines Liedes, sind alle, die an Komposition und Textdichtung beteiligt waren. Das können eine oder mehrere Personen sein, je nachdem. Aber die, die nur an einer Aufführung beteiligt sind, ohne komponiert oder getextet zu haben (Sänger, Instrumentalisten, Ton- und Lichttechniker, Roadies, Saalordner, LKW-Fahrer, Caterer, wo will man da eigentlich eine Grenze ziehen?), können keine Urheber des aufgeführten Werks sein.

Warum denkst du, dass Musiker und Sänger als Urheber gelten sollten? Sind dann auch Schauspieler die Urheber eines Theaterstücks oder Films? Wer ist der Urheber eines Bildes? Der Maler oder der Veranstalter der Ausstellung, in der es zu sehen ist?
Musiknoten und Text sind 'selbst' jedoch gar keine Musik, usw. - wie gesagt: alles verdreht!
Sie sind aber bildliche Darstellungen von Musik und taugen (geeignete Form vorausgesetzt) als Beleg oder Referenz dafür, dass eine bestimmte Person sie erfunden hat und damit ihr Urheber ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese Person für ihre schöpferische Leistung Tantiemen bekommt und weiterhin schöpferisch tätig sein kann. Alle anderen, die oben genannt wurden, sind eben keine Schöpfer, sondern sind nur reproduzierend tätig. Was die künstlerische Leistung der Musiker nicht schmälern soll, aber für diese Reproduktion werden sie bereits aus Ticketverkäufen bezahlt und brauchen die Urheberrechts-Tantiemen daher nicht.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Ich halte es für einen Fortschritt, dass die Urheberschaft einer Komposition auch mittels Aufnahme nachgewiesen/hinterlegt werden kann, weil es etliche Musiker*innen gibt, die keine Noten lesen/schreiben können.
Das ja, aber es ändert nichts am Prinzip, dass der Komponist der Urheber ist und nicht ein Aufführender.
 
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Wie die Reaktionen zeigen, lag es doch zum Teil an meinen Worten, jedoch eben auch vor allem, am Nachvollzug der Sache selbt, worin man wie aufgebracht, einzig die 'Normalität der Handhabe' sieht, jedoch nicht den Kern der Sache, den ich über die 'Gabe' (Begabung/Talent) hervorhob.

Was ist das erschaffene Werk und worüber gelangt es dazu, ist das Zugrundliegende, worüber sich auch das Urheberschutzrecht fundiert.

Beim Sänger ist es dieser selbst über seine Stimme;
beim Musiker ist es dieser selbst über das Musikinstrument;
beim Komponisten und Lyriker sind es hingegen, 'rein' die Werke der Sänger und Musiker!

Hierin existiert überhaupt kein Werk der Komponisten und Lyriker - darauf beruht das Extrem - es existieren keine Musiknoten und -text - im GEMA-Händling.

Es ist eine Sache, wenn es sich hierin um orchestrale Verhältnisse handelt, wobei hingegen gerade darin doch Musiknoten und -text die Norm sind und nach Vorgaben sich reine (ausführungestechnische) Interpretationen vollziehen, jedoch eine völlig andere, wenn es sich um organi(satori)sche Verbünde handelt und jeder hierin seinen ureigenen Teil einbringt (gemäß dem es bei SPLASH begann, jedoch verlustigt ging), wie auch bei einer einzelnen Personen, es sich doch völlig anders stellt.

Es ist richtig, wie aufgebracht, daß es natürlich in der Moderne 'sinnvoll ist', wenn 'die Tonaufzeichnungen' als Dokument gehandhabt werden, was sich nämlich in elektronischen Kompositionen, gar nicht anders vollziehen kann, hingegen handelt es sich bei der Dokumentation bei der GEMA, gar nicht um deren Aufzeichnung, sondern um die Tonträger und somit um eine Dokumentation des Tonträgerherstellers - auch dies ist wesentlich und führt eben zu diesem Nichts!

Der Punkt hierin ist, daß die Handhabe einst derart installiert wurde und wie hervorgehoben, man sich in der Ausführung, auf die Grundlagen des Händlings der GEMA beruft, jedoch diese gar nicht das Urheberrecht als solches, sondern einzig ihre Mitglieder repräsentieren (darin liegt der Hase begraben)! Wie verdeutlicht, hat sich hierin nichts etabliert, was die 'schaffenden' Musiker und Sänger auch urheberrechtlich repräsentiert, schützt und organisatorisch vertritt. Stattdessen besagt mir die 'Marktentwicklung', daß sie systematisch darüber außen vor gerieten, derart es sich auch bei SPLASH sogar innerhalb dessen Bestehens sich vollzog.
 
Geschwurbel Geschwurbel
 
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Was ist das erschaffene Werk und worüber gelangt es dazu, ist das Zugrundliegende, worüber sich auch das Urheberschutzrecht fundiert.
Beim Sänger ist es dieser selbst über seine Stimme;
beim Musiker ist es dieser selbst über das Musikinstrument;
Eben nicht. Urheberrecht ist ein juristischer Begriff, der genau definiert ist, und darstellende Künstler (zu denen Sänger und Musiker gehören) haben daran keinen Anteil. Das kannst du nicht wegargumentieren, damit schaffst du neue Rechtsbegriffe.
beim Komponisten und Lyriker sind es hingegen, 'rein' die Werke der Sänger und Musiker!
Auch hier nein. Das "Werk" im urheberrechtlichen Sinn ist nicht das physikalische Schallereignis, sondern die geistige Leistung des Liederschreibens. Tut mir leid, aber so isses.
Es ist eine Sache, wenn es sich hierin um orchestrale Verhältnisse handelt, wobei hingegen gerade darin doch Musiknoten und -text die Norm sind und nach Vorgaben sich reine (ausführungestechnische) Interpretationen vollziehen, jedoch eine völlig andere, wenn es sich um organi(satori)sche Verbünde handelt und jeder hierin seinen ureigenen Teil einbringt
Es gibt auch keinen rechtlichen Unterschied zwischen klassischen Orchesterwerken und Popliedern. Wenn die Pop-Komponisten mal 70 Jahre tot sind, sind ihre Werke genauso gemeinfrei wie heute die von Mozart und Beethoven.

Und wenn heute eine Band gemeinsam Lieder schafft, quasi als "organischer Verbund" unter Beteiligung aller, dann steht es ihr selbstverständlich frei, alle Mitglieder namentlich als Urheber anzugeben. Was da mit SPLASH gelaufen oder nicht gelaufen ist, daran kann ich mich leider nicht erinnern. Warst du daran beteiligt oder warum ist dir gerade das so wichtig?

Ich glaube, du beschreibst eine Situation, wie sie deiner Meinung nach sein sollte, aber nicht ist.
 
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Mich haben die Formulierungen eher an 'rechtssichere' Schreiben aus Behörden o.ä. erinnert. :gruebel:
Zumindest war das wohl der Versuch. Es fehlen aber die Paragraphen, Absats xy, Satz xy, dann könnte ich damit etwas anfangen.
 
Keineswegs handelt es sich hierbei um mein 'Aufbringen', darum auch meine dem entsprechende Dokumentation, worüber die Details ihre klare Spezifikation über die Dokumentarien selbst erfahren und das Meinige hingegen einzig eine zusätzliche Beschreibung und Hinweise enthält. Um dies hier auch einmal zu verdeutlichen:

§ 2 UrhG - Geschützte Werke
1. Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
5. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
5. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

Wie man dem explizit entnehmen kann, bezieht es sich darin 'durchweg' auf die "(physikalischen!) Werke", dem gegenüber zwar die ureigene geistige Schöpfung den Ursprung repräsentiert, jedoch selbst gar nicht der 'Gegenstand' der Ermessung sein kann und SOMIT auf "Werke der Musik"!
 
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