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DJ, Privatfeier und Gema

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Gast159625
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Hallo Kollegen,
ich bin seit 25 Jahren als Musiker, in letzter Zeit eher als DJ unterwegs und mache Mucke auf allen möglichen (privaten) Festen wie Geburtstage, Hochzeiten etc.....
Nun kommt das leidige Thema Gema wieder öfters ins Gespräch und ich stelle fest das eigentlich keiner durchblickt. Sicher wird es auch hier völlig unterschiedliche Meinungen geben. Da in unserer Tageszeitung heute ein großer Bericht zu lesen war dachte ich, öffne ich hier mal ein neues Thema. Dort steht beispielsweise, daß ein DJ für alle auf seiner Festplatte befindlichen Titel jährlich 0,13 € zahlen soll. Wie viele GB mp3s man heute bei sich hat brauche ich keinem zu erzählen, für diese Gebühr könnte ich mir alternativ jedes Jahr einen neuen Tyros 4 kaufen. Gema soll also nun auch auf die DJs abgewältzt werden ?

Nun meine eigentlich ganz einfache Frage:

Sind nicht öffentliche Privatfeiern (goldene Hochzeiten, Silberhochzeiten, Geburtstage etc.....) innerhalb geschlossener Gesellschaften in Festsälen von Gasthäusern, Hotels etc.....gemapflichtig ?
 
Eigenschaft
 
Auf der Website der Gema warst Du schon? Z.B. ihre FAQ, Frage Nr. 13.
 
Ja das ist aber auch alles sehr schwammig und nicht konkret formuliert. Wer macht sich bitte in der Gemafrage über die "persönliche Verbundenheit" die unter den Gästen herrscht, Gedanken ? So ein Quatsch. Natürlich bin ich mit meiner Mutter persönlich verbunden aber nicht mit meinem Nachbarn den ich aber trotzdem eingeladen habe.Wo sind da die Grenzen?
 
Ein guter Hinweis kann schonmal sein: sobald auf der Party einer ist, den der Veranstalter nicht persönlich kennt und auch eingeladen hat, ist die ganze Geschichte öffentlich. Wenn z.B. ein Freund nochmal einen anderen Freund mitbringt, der Veranstalter diesen aber nicht kennt.
 
Also ich kenne kein Brautpaar, das Gäste einlädt die es nicht kennt. Gehen wir mal davon aus, dass der Gastgeber jeden Gast persönlich kennt was ja auch der Normalzustand wäre.........
 
Das ist in der Tat immer wieder eine tricky Frage. Hab mich schon oft gefragt, ob da letztlich nicht auch oft ein Auge zugedrückt wurde. In meiner alten WG haben wir öfters mal Partys gemacht, wo über 100 Leute kamen, und oft eben auch mitgebrachte Freunde von Freunden... Und wir haben sogar Eintritt genommen - natürlich nicht mit Gewinnabsicht, haben am Ende draufgezahlt, halt nur als Alternative zu BYOB. Hätten wir wohl theoretisch auch melden müssen und habens natürlich nicht gemacht. Möglicherweise hätte uns ein GEMA-Mitarbeiter aber auch gesagt "Komm, lass stecken". Generell aber empfiehlt es sich wohl einfach im Zweifelsfall mal bei der zugehörigen Bezirksdirktion der GEMA nachzufragen.

Bisher betraf das aber ja nur den Veranstalter. Der muss die dafür zahlen, dass die Musik öffentlich gespielt werden. Das was du jetzt mit den 13 Cent pro Lied als DJ zaheln sollst ist noch was ganz neues, was jetzt erst ab 1. April in Kraft tritt (oder wurde das sogar augeschoben?). Es ist bisher auch noch nicht klar, wie das ganze überhaupt umgesetzt und kontrolliert werden soll. Dabei geht es aber um die Vervielfältigung, die eben immer vergütet werden muss. Wenn du nur Original-MP3s auf dem Notebook hast, die du z.B. bei iTunes gekaut hast (und zwar wirklich diese DAtei, also du kein Duplikat erstellt hast), dann musst du auch nicht zahlen. Aber laut Urheberrecht muss eben JEDE Kopie vergütet werden. Wenn du nur für dich selbst Kopien erstellst, dann bezahlst du in der Form von pauschalabgaben. Das sind dann Privatkopien. Aber sobald du Kopien mit der Absicht anlegst, diese öffentlich zu spielen, sind das eben keine Privatkopien mehr, und du musst nun neuerdings für diese zahlen.

Sehe ich das richtig, dass du das mit dem DJing eher so nebenbei machst? Vor allem eben überwiegend Privat? Dann ist diese neue Regelung echt übel, wobei die Frage ist, ob die das so durchziehen können.
 
Ja in meinem speziellen Fall mache ich das in der Tat nebenbei und auch nur auf Privatfeiern, aber ich bin ja nicht der Einzige der sowas macht. Wenn man mal überlegt, wie viele 1000 Feiern jedes Wochenende gleichzeitig quer im Bundesgebiet laufen auf denen Musik gespielt wird kann ich mir nicht vorstellen, dass hier überhaupt sowas durchsetzbar ist. Es werden ja wegen der Gema nun plötzlich keine Hochzeiten und Geburtstage mehr stattfinden, zumal das der Tot hunderte (wenn nicht tausende) Gastronomiebetriebe und Berufsmusiker wäre. Zu den mp3s, das sind wie bei allen Kollegen über Jahre gesammelte Werke aus allen möglichen Quellen. Von CDs (gekauft, geliehen), Downloads (Musicload, Amazon), ich habe sogar mal Schallplatten digitalisiert usw....das ist ja auch gar nicht mehr nachvollziehbar.
 
Mein Halbwissen zu dem Fakt "wie das kontrolliert werden soll": Garnicht. Du musst im Zweifelsfall beweisen, dass Du keine GEMA relevante Musik gespielt hast.
 
Mein Halbwissen zu dem Fakt "wie das kontrolliert werden soll": Garnicht. Du musst im Zweifelsfall beweisen, dass Du keine GEMA relevante Musik gespielt hast.
Es ging ja jetzt eher um diese neue DJ-Gebühr. Und danach soll der DJ 13cent für jede Kopie zahlen, welche er erstellt hat und die er "zum öffentlichen Spielen vorhält", selbst wenn nicht jeder Song bisher tatsächlich gespielt wurde. Die GEMA müsste also das Notebook eines DJs durchsuchen und die Dateien zählen - ich glaub nicht, dass die GEMA das darf. Und sie können auch nicht wissen, ob das Kopien oder Originale sind.
 
Ein Bekannter löst das so indem er 2 Festplatten benutzt, eine Privat, eine als DJ.
Für einen Abend reichen meist 200-300 Songs.
Ich zitiere mal:
Ich werde für mich als DJ meine Konsequenzen ziehen anstatt zu jammern - handeln. Mache es wie früher als nur Platten gab - auf meinem Laptop sind dann maximal 200 Songs - das ging damals auch und es lief genauso gute Musik. Es wird vor dem Abend einfach die "plattentasche" gepackt und das Set ungefähr zusammengestellt. Da wird höchstens im Kahr eine Gebühr von 12 Euronen fällig. Man muss die GEMA mit den eigenen Waffen schlagen. Die restlichen Songs die wir haben sind dann für den Privatgebrauch auf einender anderen Festplatte Zuhause. Darauf wird keine Gebühr fällig. Wieso sollte man auch wie in den Beispielen immer aufgeführt 20000 Songs mit dich "rumtragen" So lange geht kein Diskoabend.
 
Das ist zwar eine gute Idee aber in der Praxis doch völliger Blödsinn. Ich weiß nicht wie bei Euch die Partys laufen, hier hat man zwar auch sein "Standartprogramm" , allerdings spätestens ab 22:00 Uhr wird man mit Musikwünschen der letzten 40 Jahre bombadiert die zum Teil auch recht ausgefallen sind. Mit 200 Titeln auf der Festplatte käme ich damit nicht weit und würde das nächste Mal auch nicht mehr gebucht werden.
 
Ja, eine separate "öffentliche" Musiksammlung zu haben, für die man dann bezahlt, ist eine Lösung, über die ich auch schon nachgedacht habe. Und natürlich spielt man an einem Abend nicht tausende von Songs. Aber gerade bei so Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern finde ich es sehr schwierig eine Auswahl zu treffen, weil man da auf alles mögliche gefasst sein muss. Problem ist mittlerweile die Erwartungshaltung des Publikums an einen "Notebook-DJ", wo eben davon ausgegangen wird, dass der so einiges da hat und entsprechend Wünsche erfüllen kann.

Es bleibt auch das Grundproblem, dass erstmal geklärt werden muss, ob eine Veranstaltung GEMA-pflichtig ist. Da musste man sich als DJ bisher nicht drum kümmern, weil das einfach der Veranstalter zahlt oder auch nicht. Jetzt muss man vorher klären, ob die Veranstaltung gemedelt ist, und wenn ja, muss man schauen, inwiefern man seine Kopien lizensieren muss oder auch nicht. Ich bin selbst mit Freunden manchmal als DJ tätig, aber in erster Linie eben auf Privatfeiern. Hat sich daraus ergeben, dass wir unsere Proberaum-Anlage verliehen haben, und dann irgrndwann uns mit dazu. Immer für wenig Geld und eigentlich nur bei Freunden und bekannten. Also eigentlich keine GEMA-pflichtigen Veranstaltungen. Allerdings haben wir jetzt auch schon zweimal auf einem Betriebsfest aufgelegt - und die sind eigentlicht GEMA-pflichtig, auch wnen ich nicht weiß, ob das tatsächlich gemeldet und bezahlt wurde. Wenn ja, haben wir nun echt ein Problem, weil für einmal im jahr für wenig Geld auflegen lohnt es sich eher nicht, die komplette Musiksammlung mit 13 Cent pro Song zu lizensieren...

Andererseits kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die GEMA da in diesen Situationen so rigoros vorgeht, weil es in der PRaxis wohl auch kaum möglich ist. Betrofen sind wohl eher Leute, die das wirklich beruflich machen und regelmäßig auflegen. Und für die wiederum ist das vielleicht auch gar nicht so ein Problem. Ich hab ja auch schon Stimmen von DJs gehört, die diese Gebühr begrüßen, weil damit eben diese ganzen PseudoDJs mit Laptop und riesiger zusammengeklauter Musiksammlung, welche dann kaum Geld nehmen und die Preise kaputt machen, verdrängt werden...
 
Es ging ja jetzt eher um diese neue DJ-Gebühr. Und danach soll der DJ 13cent für jede Kopie zahlen, welche er erstellt hat und die er "zum öffentlichen Spielen vorhält", selbst wenn nicht jeder Song bisher tatsächlich gespielt wurde. Die GEMA müsste also das Notebook eines DJs durchsuchen und die Dateien zählen - ich glaub nicht, dass die GEMA das darf. Und sie können auch nicht wissen, ob das Kopien oder Originale sind.
Achso, den Kopierprozess ansich können sie natürlich nicht nachvollziehen.

Eine Frage habe ich dazu noch:
Wieso macht man es nicht wie bei Livemusik von Coverbands, bei denen die Gebühren per Vertrag auf den Veranstalter umgelegt werden? Da schickt man doch acuh eine Setlist um dies abzugelten.
 
Wieso macht man es nicht wie bei Livemusik von Coverbands, bei denen die Gebühren per Vertrag auf den Veranstalter umgelegt werden?
Das verstehe ich nicht. Es ist sowieso immer der Veranstalter der zahlen muss. Da muss überhaupt nichts umgelegt werden. Ich hab da jetzt keine Coverband erfahrung deshalb weiß ich nicht, ob da in Booking-Verträgen irgendwas zur GEMA steht. Eigentlich ist das aber überhaupt nicht nötig. Jemand veranstaltet ein Schützenfest, da wird live-Musik gespielt, er muss daher als verantwortlicher die Veranstaltung bei der GEMA melden und auch bezahlen. Die Band hat damit nichts zu tun. Die gibt dem Veranstalter nur eine Setlist, weil dieser wiederum die Setlist an die GEMA geben muss.

Und bei dieser DJ-Gebühr war es stattdessen bisher si, dass der Veranstalter einen "Laptop-Zuschlag" von 30% zahlen musste, der fällt jetzt weg. Also da findet jetzt eine Umlegung statt. Aber rein rechtlich und ganz theoretisch ist das schon korrekter so, also dass nun der DJ zahlt. Weil der ist ja für die Vervielfältigung verantwortlich.

In der Praxis wird dann aber natürlich wieder eine rück-umlegeung stattfinden. Weil die DJs nun eben höhere Kosten haben und daher ihre Gage erhöhen. Die Veranstalter also diese Laptop-Zuschlag sparen, aber dafür der DJ selbst teurer wird.
 
die DJ-Geschichte kenne ich nicht...

...aber totsicher bekommt man eigentlich keine Privatfeier an der GEMA vorbei (wenn GEMA-relevantes Material gespielt wird), schon die theoretische Möglichkeit, daß ein nichtgeladener Gast dort auftauchen KANN genügt, um das öffentlich zu handhaben!

Privat funktioniert nur mit Gästeliste und Eingangskontrolle.
 
Ich meine damit, ob man nicht bei DJ Gigs vertraglich festhalten könnte, dass diese Umlegung auf den Veranstaltung übergeht um es faktisch so wie früher halten zu können. Ups, Deinen letzten Absatz überlesen. Da beantwortest Du meine Frage.
 
...aber totsicher bekommt man eigentlich keine Privatfeier an der GEMA vorbei (wenn GEMA-relevantes Material gespielt wird), schon die theoretische Möglichkeit, daß ein nichtgeladener Gast dort auftauchen KANN genügt, um das öffentlich zu handhaben!

Privat funktioniert nur mit Gästeliste und Eingangskontrolle.
Wirklich? Hab da keine Erfahrung mit aber auf der FAQ der GEMA-Website steht:
"Vereinfacht heißt das: Jede Nutzung ist öffentlich, bei der wenigstens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind, Musik hören. Betriebsfeste sowie Vereinsfeiern sind deshalb in der Regel öffentlich, die private Party oder auch die Geburtstagsfeier dagegen nicht."
 
nur mal als Beispiel:
Hochzeit! der Pfarrer steht nicht auf der Gästeliste (z.B. weil er entbehrlich ist), aber niemand wird ihm den Zutritt verweigern, wenn er routinemäßig bei jeder Hochzeitsfeier auftaucht. Und was, wenn er auch noch seine Haushälterin mitbringt...?
 
Demnach ist der engagierte DJ ja in der Regel schon selbst Ausschlußkriterium für eine Privatfeier.
 
Theoretisch wär das auch so, aber die Gema verlangt bei Geburtstagsfeiern oder auch Hochzeiten dennoch keine Umlagen. Solang diese sich im Rahmen halten, feier ich jetzt meine Hochzeit mit 3.000 Mann muss ich bezahlen.
 

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