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Eigene Songs mit "bekannten Riffs" würzen - Rechtlich okay ??

  • Ersteller Bluesbird-Mick
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Bluesbird-Mick
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Hallo Gemeinde ...
wie oben schon erwähnt, stellt sich die immer wieder auftauchende Frage:
Man hat eine eigene Komposition ... eigener Text ... alles schon recorded .....
(Eine CD ist in Planung ...)
Aber die Erkennungs-Riffs berühmter Songs als Gag bei einem eigenem Song mit eingespielt
(nicht gesampelt! - z.B. "Satisfaction" oder "Smoke on the Water" usw,usw.)
Alle Riffs sind sehr kurz gehalten - allerding gut erkennbar.

... Gibt es Probleme bei der Veröffentlichung ?? oder andersherum gefragt, darf ich das ohne Ärger von der GEMA, Anwälten etc. zu bekommen ???
Danke für Eure Antworten - bisher konnte niemand eine verbindliche Aussage machen.

Gruss
Micha
 
Eigenschaft
 
Sobald die Riffs "erkennbar" sind könntest du Probleme bekommen. Genau dies Erkennbarkeit gilt nämlich als Basis.
 
Also, ein sehr bekannter deutscher Kinderliedermacher hat genau dies bei einem seiner Lieder getan.
Ich denke nicht dass er es "mal eben einfach so" gemacht hat, sondern auch dafür bezahlen musste. Für alle die jetzt nicht wissen wen ich meine: Ich spreche vom lied "Die Kinder des Rock'n'Roll" von Rolf Zuckowski.
 
Ich glaube, das ganze ist hier etwas komplizierter, da es sich ja wahrscheinlich um ein Zitat handelt. Eine Diskussion dazu gab es 2006 schon mal.

https://www.musiker-board.de/vb/musikbusiness-recht/118801-andere-musikst-cke-zitieren.html

Das Urheberrecht dürfte dabei nicht angegriffen werden, wenn es wirklich nur ein Zitat wäre und nicht auf eine Bearbeitung hinausliefe, wie Jens es 2006 aus dem UrhG zitiert hat. Das Gesetz ist auch heute noch gültig (siehe UrhG). Man sollte sich jedoch auf jeden Fall bei der GEMA erkundigen, wie es mit Zahlungen für Zitate aussieht.

Ich könnte mir sogar vorstellen, dass man nichts zahlen muß, da man das Urheberrecht nicht berührt, und so erst recht nicht das Leistungsschutzrecht, das wie ich denke das Urheberrecht voraussetzt. Aber das ist nur eine Vermutung.
 
auf wikipedia steht auch umfangreiches dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Musikzitat

wenns um eine größere auflage und geld geht kannst du dir das ja vorher von einem anwalt absichern lassen.
wie das genau mit quellenangabe und gema-anmeldung funktioniert hab ich leider auch keine ahnung. auf jeden fall solltest du da auch auf nummer sicher gehen, wenn dir die originalurheber nicht in den arsch treten, dann wirds die gema tun :D
 
"Die Kinder des Rock'n'Roll" von Rolf Zuckowski.

Den Titel hab ich auch hier. Es handelt sich meiner Meinung nach hierbei nicht direkt um Zitate, da "nur" die Spielweise "abgeguckt" wurde, nicht jedoch die Tonfolge/Melodie übernommen wurde. Die ist nämlich eine gänzlich andere.
 
... Gibt es Probleme bei der Veröffentlichung ?? oder andersherum gefragt, darf ich das ohne Ärger von der GEMA, Anwälten etc. zu bekommen ???
Danke für Eure Antworten - bisher konnte niemand eine verbindliche Aussage machen.

Gruss
Micha
Die GEMA kann und wird Aussagen machen.

Das ist die verläßlichste Quelle - und an die solltest Du Dich wenden und dann hier berichten.

Dein Anliegen und Deine Anfrage ist mit Sicherheit nicht die erste. So weit ich mich erinnern kann, gibt es sehr überprüfbare Regeln für Melodie (so weit ich mich erinnern kann sieben gleiche Töne hintereinander) und auch Zitate (so wie ich mich erinnern kann, geht es dabei um die Länge, etwa in Sekunden).

Das ist aber nur aus dem Gedächtnis - richte Dich am besten direkt an die GEMA.
Als ich mal in Kontakt mit denen getreten bin, waren die eigentlich recht umgänglich und konnten genaue Regeln nennen.

Viel Erfolg,


x-Riff.
 

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