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GEMA-Songs bei myspace, ohne Download-Möglichkeit

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Liebe Board-Gemeinde,
natürlich gibt es schon viele Beiträge zum Thema GEMA und Internet-Veröffentlichung. Ein Punkt ist mir allerdings nicht ganz klar, bei dem Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt. Es geht um Folgendes:
Ich baue mit einem Pianisten gerade ein Swing-Projekt auf (Gesang und Klavier). In dem Repertoire sind z.B. Stücke von Cole Porter. Dieser und die anderen Urhebern der Stücke, die wir spielen sind ja noch nicht 70 Jahre tot und die Kompositionen daher höchstwahrscheinlich gema-pflichtig. Zu Werbezwecken habe ich nun daran gedacht, einen myspace-account einzurichten und dort einige von uns eingespielte Beispiel-Songs hochzuladen. Bei den Beiträgen, die ich per SuFu hier und über google gefunden habe, schien es mir, dass ein wesentlicher Knackpunkt die Download-Möglichkeit der (gema-pflichtigen) MP3s war. Bei myspace kann man ja nun auch diese Option des Downloads blockieren. Ändert sich dadurch etwas an der rechtlichen Situation (Urheberrrecht, Gebühren, etc.)?

Wäre toll, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet,
Danke schonmal!:great:
 
Eigenschaft
 
Bezahlen musst Du trotzdem. Nur eben pro "Stream" afaik weniger als pro "Download".
 
Hmmm...auch wenn es etwas am Thema vorbeigeht, einen neuen Thread wollte ich jetzt nicht aufmachen...aber folgendes...

Wir haben vor einen Teil unseren letzten Gigs in Youtube online zu setzen...wir treten mittlerweile nur noch mit unseren eigenen Songs auf, haben aber beim letzten Gig trotzdem zwei Coverstücke eingebaut...

Wie läuft es denn jetzt mit der GEMA??? Die GEMA war am Konzertabend natürlich gezahlt und wer müsste jetzt in unserem Falle die GEMA zahlen??? Wir, Youtube oder gar niemand mehr!?

Danke schonmal und einen dicken Gruß

Bo:great:
 
Denk mal das passt zum Thema:
WARNUNG AN ALLE MUSIKER!
*****************************
Die GEMA hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt, die Webseiten zu kontrollieren auf unangemeldete Hörproben. Uns, sowie einen meiner Mitmusiker hat es schon erwischt! Die Strafen sind unverhältnismäßig hoch und belaufen sich auf ca. 25.000.- Euro und mehr je nach dem wie lange ihr schon Demos auf der HP habt und wie viele Male diese angeklickt wurden und heruntergeladen wurden! Reine Abzocke!!! Also meldet rechtzeitig an und macht das publik, damit nicht mehr von uns pleite gemacht werden!!!
Die Titel auf der Website müssen bei der GEMA angemeldet und dürfen nicht zum runterladen sein! (rechte Maus), sondern müssen gestreamt angeboten werden und nicht länger als 45 Sek. Lang!!! Auch wenn es eigene Titel sind!!! Schickt diesen Newsletter oder einen eigenen an alle Musiker, Sänger, Agenturen, die Ihr kennt und warnt sie!!!

Kann ja wohl nicht sein, dass wir alle Pleite gemacht werden. . .
Zitat ist aus nem Myspace-Bulletin. wette den haben schon welche gelesen. Weiß jemand was es damit auf sich hat?:confused::eek:
 
Was aber inhaltlich in bezug auf die 45 Sekunden und eigene Titel Quatsch ist.


Topo :cool:
 
Und außerdem wahrscheinlich von der GEMA selbst inszenierte Panikmache. Frei nach dem Motto "Wir schüren Angst und ein paar von denen werden schon einknicken".

Erklär mir mal bitte, wie die GEMA (oder irgendwer sonst) Onlinezeit und/oder Downloads/Klicks von Daten ermitteln, kontrollieren, verfolgen oder gar nachweisen will...

"Auch wenn es eigene Titel sind..." klingt verdammt nach GEMA-Handschrift. Bei dene steht auch das hier
Was muss auf dem Tonträger bzw. auf dem Booklet stehen?

Die Etiketten, Tonträger und Inlays sind mit folgenden Angaben zu versehen:
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Kein Verleih! Keine unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung, Sendung!
Titel der wiedergegebenen Werke, Namen der Urheber wie des/der Komponisten, des/der Textdichter(s) sowie ggf. des Text- bzw. Musik-Bearbeiters, soweit bekannt den Namen des Verlegers. Diese Angaben können (in begründeten Ausnahmefällen) auch auf den Inlays oder Plattentaschen angebracht werden.
Den Eindruck GEMA auf den Etiketten, Tonträgern und Inlays.
Sofern vorhanden, Bestell-/Katalognummer auf den Etiketten, Tonträgern, Inlays und Plattentaschen.
Label und Labelcode, falls vorhanden, auf den Etiketten, Inlays und Tonträgern.

Auf unseren Tonträgern steht das aber nicht, sondern da steht "GEMA-free Youth!"

Nichtsdestotrotz: es ist egal, wie die Aufnahmen zustande gekommen sind. Wenn jemand Aufnahmen von urheberrechtlich geschützten Covers online stellt, muss derjenige zahlen. Keine Ausnahmen, keine 45-Sekunden-Regel, keine 2-Takte-Regel.

Mein Tipp @Threadreinhänger: schneidet die 2 Covers raus, fadet das schön und macht nen Abspann, in dem ihr der GEMA dafür dankt, dass ihr das so tun mußtet.

Bei den Beiträgen, die ich per SuFu hier und über google gefunden habe, schien es mir, dass ein wesentlicher Knackpunkt die Download-Möglichkeit der (gema-pflichtigen) MP3s war.

Das ist/war ein Knackpunkt für GEMA-Mitglieder (seid ihr das denn?), die ihren eigenen Kram online stellen wollten. Ihr seid (denke ich mal) keine GEMA-Mitglieder und stellt Covers online. Das ist ganz einfach was anderes.
 
Erstmal Danke! für die Antworten...

Wir werden dann wohl oder übel, die zwei Coverstücke rausschnipseln müssen...

Aber der GEMA wird auf jeden Fall gedankt...im Abspann:great:(gute Idee):rolleyes:

Gruß Bo:cool:
 
Hallo Zusammen,

versuchen wir das Ganze mal ohne Polemik und außerdem auch noch abwechslungsweise mal mit korrektem Inhalt:

1. Die GEMA hat nie in der vergangenheit arbeitslose Rechtsanwälte BEAUFTRAGT. Richtig ist: Rechtsanwälte (ob sie tatsächlich arbeitslos waren, kann ich nicht sagen) haben sich beauftragt gefühlt, das Internet auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen und dies der GEMA mitzuteilen. die GEMA hat diese Hilfe dankend in Anspruch genommen.

2. und zur eigentlichen Frage: youtube wird in den USA gehostet, folglich gilt das us-amerikanische Urheberrecht. Die GEMA hat keinerlei Ansprüche, da es - zumindest noch - keine zentrale Lizenzierung irgendwelchen Repertoires gibt, sondern die Rechtevergabe immer dort stattfindet, wo der Server sitzt. Aber: Youtube weist wie z.B. auch myspace daraufhin, dass man die erforderlichen Rechte nach dem amerikanischen Urheberrechtsgesetz besitzen muss. Das lesen die wenigsten und demnach sind ca. 95% aller Musikwiedergaben urheberrechtlich geschützten Materials auf diesen Seiten illegal.

Weiterhin hat oder hätte im Fall arcade bo dieser weitere Rechte Dritter berührt. Wenn ein Video mit urheberrechtlich geschützten Werken hergestellt wird, so ist direkt beim Urheber oder - bei verlegten Werken - dem Verlag das sog. Herstellungs- oder Benutzungsrecht zu klären und ggf. zu erwerben. Es handelt sich dabei um ein Synchronisationsrecht, das notwendig ist um 2 Werke geistigen Eigentums miteinander zu verbinden (hier: Film und Musik). Fazit: In diesem Fall nix zu tun mit GEMA, aber mit dem Verlag des Originalwerkes, das gecovert wurde. Insofern ist
Mein Tipp @Threadreinhänger: schneidet die 2 Covers raus, fadet das schön und macht nen Abspann, in dem ihr der GEMA dafür dankt, dass ihr das so tun mußtet.
mit Verlaub in meinen Augen absoluter Blödsinn! Na ja, so oder so :)

3. Wie topo schon sagt, selbstverständlich ist für eigene Werke von Nichtmitgliedern von Verwertungsgesellschaften nichts an irgendjemanden zu zahlen und entsprechend gelten natürlich auch keine Einschränkungen z.B. zeitlicher Art! (Außerdem dürfen in diesem Bereich nach dem GEMA-Tarif gestreamte Snippets urheberrechtlich geschtzter Songs 1:45 min lang sein :) )

4.
Das ist/war ein Knackpunkt für GEMA-Mitglieder (seid ihr das denn?), die ihren eigenen Kram online stellen wollten. Ihr seid (denke ich mal) keine GEMA-Mitglieder und stellt Covers online. Das ist ganz einfach was anderes.

Auch das ist nicht einmal die halbe Wahrheit. Auch GEMA-Mitglieder zahlen bei der Möglichkeit zum Download ihrer Werke an die GEMA - und zwar in der gleichen Höhe wie Nichtmitglieder, es sei denn sie haben diese Rechte aus dem Berechtigungsvertrag genommen und nehmen sie selbst wahr.

5. Zum Teil richtig ist die Aussage von Iceprincess. Stream wird ANDERS berechnet als Download, nämlich mit einem pauschalen Betrag, während beim Download jeder einzelne Download berechnet wird. Jedoch wird auf Interpretenwebsites (z.B. bei Coverstücken) bei sehr geringer Downloadanzahl genauso verfahren wie beim Streaming. An der urheberrechtlichen Situation ändert sich "nur" soviel, dass im Grunde genommen beim Download zusätzlich zum Recht der öffentlichen Zugänglichmachung auch das Vervielfältigungsrecht in Anspruch genommen wird.

6. und letztens. Die GEMA hat im Normalfall keine Möglichkeit der Überprüfung der Frequentierung einer Website, der Anzahl der Downloads oder sonstwas. Sie ist auf die korrekten Angaben der Nutzer angewiesen. Diese sind verpflichtet, korrekte Angaben zu machen. Liegt der Verdacht einer massiven Urheberrechtsverletzung vor, so hat die GEMA auch hier ein uneingeschränktes Kontrollrecht (z.B. über den Serverhost).

Grüße
Marc
 
tja ..
Wir als GEMA Band haben ja auch das Angebot bekommen mit der jährlichen Abrechnung.

TIPP: Sobald eine KAUFMÖGLICHKEIT Eurer Songs der Zweck des DEMOS ist (egal ob der EIGENE Song Gema angemeldet ist oder nicht!) ist dafür keine Gebühr fällig!

GILT aber nur für EIGENE Kompositionen!

Daher haben ich ja die MP3 Shopmöglichkeit bei musicforyou.de angeregt mit den Holländern ... ob jemand einen SONG kauft ist sekundär .. wichtig wir können DEMOS legal anbieten!!!

Inzwischen gibt es einige Plattformen die LEGAL das Thema fein gelöst haben!

gruß frank :)
 

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