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Tutorial "Wie schütze ich meine Songs?"

  • Ersteller Boomshop
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wo kann man das mit der partitur machen??
 
Die Beglaubigte Kopie bekommst du beim Notar.

Die Partitur machst du mit einem Notationsprogramm, schreibst sie mit der Hand oder gibst sie bei einem entsprechenden Andbieter in Auftrag, Anzeigen gibt es in jedem Musikermagazin.

lg silent
 
fichte schrieb:
wo kann man das mit der partitur machen??

Amtlich beglaubigte Kopien kann man an sehr vielen staatlichen Stellen machen lassen. Der wäre natürlich der von silent genannte Notar, Verwaltungsbehören, Landratsamt, Einwohndermeldeamt, usw, Rathaus, Gerichte, Urkundenbeamte. Letztlich jede staatliche Behörde, die ein Dienstsiegel führt. Ferner durchgeführt werden Belaubigungen von Pfarrämtern, öffentlichen Sparkassen, Krankenkassen und ähnlichen öffentlichen-rechtlichen Institutionen. Mir liegt jetzt die konkrete gesetzliche Regelung nicht vor, von daher kann ich keine konkrete Auskunft geben. Jedenfalls ist nicht sicher, was wirklich als amtlich beglaubigte Kopie anerkannt wird. Von der Krankenkasse z.B. hab ich meine Bedenken. Bei Pfarrern könnte es sogar auf's Bundesland ankommen. Wirklich sicher ist der Gang zum Notar oder eben ins Rathaus, bzw. zu einem Amt. Die Kosten variieren natürlich, der Notar dürfte am teuersten sein, während die Krankenkasse das schon mal umsonst macht. Die Kosten belaufen sich auf 1 bis 10 EUR pro Kopie. Im Rathaus dürfte es je nach Stadt 3-5 EUR kosten.

Wichtig ist natürlich, dass die Beglaubigung datiert ist, denn genau das ist ja der Sinn des Ganzen. "Stimmt mit dem Original überein, Unterschrift" (wie ich es schon von Krankenkassen gesehen habe) hilft da natürlich nicht weiter.

Das Rathaus ist wohl der beste Ansprechpartner. Der Notar ist für eine beglaubigte Kopie ein bisschen "overdressed" - das ist wie wenn man Picasso zum Zimmerdecke-Streichen holt - kostet nur unnötig mehr, als beim Amt. Da es ja wirklich nur um den Zeitbeweis geht, kann es aber durchaus sinnvoll sein, wenn man lieber Zeit als Geld investiert, wenn man es von mehreren unabhängig voneinander beglaubigen lässt. Wenn's also die Sparkasse, die Pfarrgemeinde und die Krankenkasse umsonst machen, kann das eine Überlegung wert sein. Dann hat man 3 öffentlich-rechtliche Stellen die unabhängig voneinander beglaubigt haben. Eine Möglichkeit, da es auf die wirkliche "Amtlichkeit" der beglaubigten Kopie gar nicht direkt ankommt, sondern lediglich auf die Verknüpfung dieser Kopie mit einem Datum.
 
Hallo,
ich habe folgende Frage: Mein Produzent hat die Musik zu 2 Titeln geschrieben und komponiert.. ich liefer die Texte. Möchte also lediglich auch nur diese schützen bzw. verhindern daß sie mir geklaut werden z.B. indem mein Produzent sich diese zu eigen macht und mich in die Röhre gucken läßt. Geh ich jetzt genauso vor wie in dem ersten Post hier beschrieben oder könnt ihr mir einen anderen Rat geben? Ich fang grad erst an mich mit dem Musikbusiness auseinanderzusetzen. Deshalb sorry, falls die Frage jetzt blöd war :confused:
LG lostsoul81
 
Hi lostsoul81,

willkommen im Board :)

Als Ergänzung zum Eröffnungspost #1 empfehle ich dir noch Post #49.

Wenn du deinem Produzenten nicht ganz traust, ist mit Sicherheit der Gang zum Notar die richtige Wahl, damit ist es amtlich und relativ gut geschützt. Wenn der Produzent nicht schneller war :cool:

Viel Glück weiterhin :great: auch bei der Melodiefindung.

lg silent
 
silent schrieb:
Hi lostsoul81,

willkommen im Board :)

Als Ergänzung zum Eröffnungspost #1 empfehle ich dir noch Post #49.

Wenn du deinem Produzenten nicht ganz traust, ist mit Sicherheit der Gang zum Notar die richtige Wahl, damit ist es amtlich und relativ gut geschützt. Wenn der Produzent nicht schneller war :cool:

Viel Glück weiterhin :great: auch bei der Melodiefindung.

lg silent


Dankeschön für den Tipp :)
Schneller kann mein Produzent gar net sein, weil er meine Texte ja noch gar nicht gesehen hat :) Lediglich meine beste Freundin kennt sie.

Und nochmal danke, wird schon irgendwie klappen :p

lg lostsoul81
 
Theoretisch müsste doch auch eine gebrannte CD (mit den Texten oder Sounddateien) mit einer entsprechenden Textdatei mit Datum auch als Beweismittel gut dienen. Solange die CD nicht eine CD-RW oder mit Multisession gebrannt wurde.

Was meint ihr?
 
Das Datum kann doch am Computer geändert werden. Dadruch ändert sich auch das "Brenndatum".


In einer juristischen Auseinandersetztung wird das also nicht viel bringen.



Topo :cool:
 
Ich rede doch garnicht vom Brenndatum.
Ich rede von einer Textdatei, die auf die CD gebrannt wird.
In der Textdatei ein Satz wie: "Alle Texte von xxxx" mit einem Datum, der auch reingeschrieben wird.

Und wenn die Textdatei auf der CD erst mal ist, kann man weder den Text (in diesem Falle das Datum) ändern noch irgendwas anderes mit der Datei anstellen.
 
Da gilt das gleiche analog wie vorher von mir gesagt. Eine Textdatei lässt sich noch einfacher manipulieren. Da kann man jedes Datum eintragen.

Man könnte, wenn das denn so beweiskräftig wäre, innerhalb von 5 Minuten stichhaltig beweisen, dass man der Urheber z.B. von den Hits von RHCP und RW ist und damit Anspruch auf Millionen Euros bzw. US $ erheben.;)


Topo :cool:
 
Stimmt! Hab gar nicht dran gedacht. :)

Blöde Sache das mit dem Beweisen dass man der Urheber ist. ^^
 
Am besten ihr geht mal auf die HP von "Songate" um eure Songs zu schützen. Für mich ist es auf jeden Fall die genialste Lösung meine Werke zu sichern. Die Gebühr beträgt nur ein Bruchteil von dem was ich damals an meinen Notar zahlen musste. Außerdem werden eure Songs bei Songate archiviert. Ich kann es nur jedem empfehlen. Hier der link wer möchte: Songate • Wir sichern Ihr Urheberrecht!
 
T
  • Gelöscht von topo
  • Grund: Doppelpost
Hallo Tony007,

ich habe es ja schon in deinen anderen Tread geschrieben, aber es sollte auch hier als Gedanke zu der von dir gelinkten Firma stehen:

Ich habe schon negative Erfahrungen mit der Werbestrategie dieser Firma gemacht,

daher bin ich sehr skeptisch, da diese Firma seit einiger Zeit städig und unaufgefordert Spammails an mich sendet.

Firmen mit solchen Geschäftsgebahren traue ich generell nicht. Dies wirkt bei solchen Geschäften, bei denen es um rechtlich relevante Daten und deren Schutz geht, aüßerst unseriös.

lg silent
 
silent schrieb:
Ich habe schon negative Erfahrungen mit der Werbestrategie dieser Firma gemacht,

daher bin ich sehr skeptisch, da diese Firma seit einiger Zeit städig und unaufgefordert Spammails an mich sendet.

Firmen mit solchen Geschäftsgebahren traue ich generell nicht. Dies wirkt bei solchen Geschäften, bei denen es um rechtlich relevante Daten und deren Schutz geht, aüßerst unseriös.

Genauso sehen das auch andere:
Wir sichern Ihr Urheberrecht, aber nicht Ihre Privatsphäre
 
GEMA?
Eine weitere, sehr verbreitete und immer wieder empfohlene Maßnahme seine Werke zu schützen, ist die Titel bei der GEMA anzumelden...

Sicher, die Schlussfolgerung anzunehmen "wenn der Titel bei der GEMA gemeldet ist, dann ist klar, dass er von mir komponiert wurde" liegt sehr nah, die GEMA selbst sieht das allerdings anders:

Werke können bei der GEMA nur angemeldet werden, wenn sie veröffentlicht wurden, bzw. kurz davor stehen. Also müssen Daten zur Veröffentlichung her (Plattenfirma, VÖ-Datum, Verlag, Verlags-Nr. usw.), sonst ist keine Mitgliedschaft möglich. Du z.B. aber willst ja Deine Werke möglichen Partnern vorstellen um eine VÖ zu erreichen. Also ein Teufelskreis.

Außerdem ist die GEMA ein Inkassogesellschaft und keine Urheber-Rechtschutz-Firma. Auf die Frage nach Titelschutz reagieren die GEMA Mitarbeiter in der Regel relativ empfindlich. Denn natürlich wird sie sich im Falle eines Streits kaum zwischen zwei zahlenden Mitgliedern stellen...

Allerdings kann die GEMA nach §5 III des Verteilerplans die Auszahlung so lange verweigern, bis eine gemeinsame Erklärung der Parteien (oder ein Urteil) vorliegt.

Ob es aber nun unbedingt Sinn macht, sich zum Ziel zu machen, GEMA-Mitglied zu werden, lasse ich hier mal unkommentiert. Wäre nicht nur Offtopic, sondern auch zu konfrontativ, denn auf die GEMA hat von uns hier keiner Bock. Aber wie gesagt, ist`n anderes Thema...,...........(um auf Dein (dankeschön dafür!;) ) Tutorial direkt anzusprechen. :) )

Ich habe nun doch ein Bündnis mir der Gema "veranstaltet". Ich weiß, dass ich nun ziemlich lange auf die Tentiemen warten muss, bin mir aber sicher, dass nun ab dem laufenden Jahr mit Erfolg zu rechnen ist...

Da sind nun spontan zwei Fragen:

1. Wie kann ich die Ausschüttung von der GEMA prüfen. Also, wie sehe ich, wo wann wer meine Musik gespielt hat ?

und 2. ist es sinnvoll, sich bei Fernsehanstalten (und bei welchen) vorzustellen, um bekannter zu werden, oder werden diese sich von sich aus bei mir melden ?

(Sind diese Fragen schon gestellt worden? Wenn ja, verzeiht mir, dass ich sie überlas..und wenn sie allzu blöd sind, antwortet halt eben gar nicht erst :redface:..)

Könnt >Ihr mir einen Tipp geben ?

LG Claudi
 
Hi,
ich hab nochmal ne Frage zu dieser Sache mit dem Einschreiben. Einige haben geschrieben das diese Methode "nicht wirklich" anerkannt wird bzw nicht sicher ist (wie alles andere anscheinend ja auch nich:) .
Aber warum sollte sie das nicht sein? Ich mein ob ich jetzt nen "versiegelten" Umschlag bei nem Kumpel im Keller liegen hab oder beim Notar, wo ist da der Unterschied, außer das das eine teurer ist als das andere?
 
Hi,
ich hab nochmal ne Frage zu dieser Sache mit dem Einschreiben. Einige haben geschrieben das diese Methode "nicht wirklich" anerkannt wird bzw nicht sicher ist (wie alles andere anscheinend ja auch nich:) .
Aber warum sollte sie das nicht sein? Ich mein ob ich jetzt nen "versiegelten" Umschlag bei nem Kumpel im Keller liegen hab oder beim Notar, wo ist da der Unterschied, außer das das eine teurer ist als das andere?

Der Notar ist eine staatliche Institution. Er ist eine staatliche Stelle, die in dem Fall eben bestätigt, dass das Werk an einem bestimmten Tag bei ihm eingegangen ist. Deinem Kumpel wird da nicht so viel Glaubwürdigkeit eingeräumt, weil es mehr gute Kumpels gibt, die mal eben ne Falschaussage machen als unabhängige Notare. Die Sache mit dem Einschreiben hat einfach das Problem, dass damit mehr oder minder bloß der Umschlag mit dem Datum in Verbindung gebracht wird und nicht der Inhalt. Du kannst dir jederzeit einen offenen Umschlag als Einschreiben an dich selbst (oder den Kumpel) senden. Diesen Umschlag kannst du dann wiederum zu jedem späteren Zeitpunkt mit einem Inhalt füllen und "versiegeln". Es findet keine amtliche Versiegelung statt. Amtlich ist nur der Poststempel und der hängt am Umschlag. Du müsstest es also schon schaffen ne amtliche Briefmarke mit der Partitur deines Songs aufzutreiben um da irgendwas zu erwirken. ;)

Wie schon geschrieben bei allen Schutzmethoden geht es darum das Werk in irgendeiner Vervielfältigungsform mit einem Datum und dem Urheber zu verbinden. Beim Einschreiben verbindest du aber eben nur Datum mit Umschlag bzw. Briefmarke. M.E. rausgeworfenes Geld.
 
Hallo,

ich will nochmal die Idee von Bernd C. wegen der beglaubigten Kopie aufgreifen!
Habe mich mal telefonisch bei einem Notar erkundigt wegen der Hinterlegung. Würde pro hinterlegtem Dokument ca 100€ kosten, was mir im Moment eindeutig zu viel ist, denn soooo toll, dass sie gleich geklaut werden könnten, sind meine Lieder nun auch wieder nicht! Ich habe ihn nach der Sicherheit einer beglaubigten Kopie gefragt. Würde mich bei ihm ca 10€ kosten und ist lt. seiner Aussage auch sicher, da man dann die Partitur mit einem amtlichen Stempel inkl. Datum hat und so beweisen kann, dass das Werk an diesem Datum existierte. Die Beglaubigungen kann man, wie schon gesagt wurde, aber auch im Rathaus o.ä. machen lassen.
Die beglaubigte Kopie sollte man dann logischerweise gut aufbewahren, z.B. in einem Bankschließfach, wenn man eins hat.

Von einem anderen Anwalt, der u.a. auch Musikrecht macht, habe ich diesen Link bekommen: http://www.kreativtresor.de/index.html . Die Kosten sind aber fast so hoch wie bei einem niedergelassenen Notar, also wird sich das nicht lohnen.

Gruß,
Mony
 
Ich möchte kurz meine Erfahrungen äußern. :)

Das Einschreiben an sich selbst:
Das Einschreiben ist eher als Beweis für eine fristgerechte Zustellung gedacht. Bsp: Ich schicke meinem Vermieter meine Kündigung per Einschreiben um 1., beweisen zu können, dass ich fristgerecht gekündigt habe und 2., beweisen kann, dass er die Kündigung erhalten hat.
Um seine Titel zu schützen, halte ich diese Methode für unzureichend. Ich habe dann zwar einen Beleg wann ich das Einschreiben erhalten habe, allerdings kann ich nicht beweisen, was darin enthalten war/ist. Die Gegenseite kann allerdings auch nicht beweisen, dass der Titel nicht darin enthalten war/ist. Keine Seite kann also irgendetwas Beweisen, wem wird ein Richter nun Recht geben? Ist mir alles zu schwammig.

Zu dem notariellen Ding kann ich nicht viel sagen, aber das müßte eigentlich funktionieren, da man den Beweis hat was enthalten ist und wann es abgegeben und beglaubigt wurde. Allerdings gibt es in der Juristerei oft Überraschungen. Ich wäre mir auch da nicht allzu sicher.

Ich denke der Beste Schutz ist immer noch die Vö eines Titels. Frei nach dem Motto, "Wer zu erst kommt, mahlt zu erst." 100% sicher ist das allerdings auch nicht.
 
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