Equipment-verleihen - bin ich zickig?

Als Veranstalter wäre ich davon ausgegangen das ihr die komplette Anlage mit dabei habt, denn:
.....

die frage lautete aber, ob wir was spezielles brauchen, nicht ob er die bestellte pa canceln kann.

im vertrag stand ja auch, daß eine pa in der halle ist...
es wäre auch ken problem gewesen, wenn er vorher gefragt hätte! ich hasse es einfach vor vollendete tatsachen gestellt zu werden, die nicht dem entsprechen, was ausgemacht war...
 
Wer so faul ist seine eigene Klampfe mitzubringen, hat auf der Bühne nichts zu suchen.
Peng. Oder Kohle auf den Tisch. Bei der Pa ist das was anderes.
Bei der PA wär ich aber auch vorsichtig. Wenn man als Band plus PA nämlich billiger ist, als wenn der Veranstalter eine gleichwertige PA vom Backlineverleih besorgen würde – ohne Band wohlgemerkt –, wird man irgendwann nur noch gebucht, um die PA zu stellen, weil man ja so schön billig ist. Das wird man dann merken, wenn man bei einer Veranstaltung am Nachmittag spielt, die eigene PA aber bis nach Mitternacht gebraucht wird.

Wir haben zwar eine eigene PA, aber die nehmen wir nur für Privatveranstaltungen mit, bei denen von vornherein keine PA gestellt werden kann. Öffentliche Sachen, die über einen Veranstalter laufen, hat dieser selbst auf eigene Kosten zu beschallen.

Das die andren ihre Instrumente nicht mitbringen ist trotzdem unter aller Sau.
Das sind dann wahrscheinlich die Zeitgenossen, die ihre eigenen Instrumente leidlich gut behandeln – und die von anderen Leuten wie Sau. Und schon findet man das eigene, edle, teuer bezahlte, gehegte und gepflegte Instrumentarium in den Händen einer besoffenen Punkband wieder.

im vertrag stand ja auch, daß eine pa in der halle ist...
es wäre auch ken problem gewesen, wenn er vorher gefragt hätte! ich hasse es einfach vor vollendete tatsachen gestellt zu werden, die nicht dem entsprechen, was ausgemacht war...
Es stand im Vertrag, Den beide Seiten unterzeichnet haben, ausdrücklich, daß der Veranstalter eine PA stellt? Klarer Fall von Vertragsbruch. Hättet ihr den Gig verweigert, euer Geld aber trotzdem haben können – ihr wärt durchgekommen, denn genauso hättet ihr den Veranstalter selbst auf Vertragsbruch verklagen können, womit ihr auch durchgekommen wärt.


Martman
 

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