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Erster selbstorganisierter Gig -- Ich brauch eure Hilfe

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Kubusimschulbus
Kubusimschulbus
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Wir haben im Sommer vor ne Bude zu mieten, Party zu machen, und mit unserer Band zu spielen, wir wollten auch noch ein paar andere Bands fragen ob sie Lust hätten mitzumachen, das Ganze würde dann so aussehen:

1)Wir laden Leute zu unserer Party ein
2)Die Party würde in einem gemieteten Treffpunkt stattfinden
3)Wir wollen im Normalfall Eintritt verlangen
4)Es wird auch Musik von Cd´s abgespielt(Gema?)
5)Wir wollen Alkohol verkaufen
6)Es wird Livemusik von mehreren Bands geboten
7)Wir würden das Ganze als Privatparty verpacken

Auf was müssen wir achten, was müssen wir an Kosten abziehen(nicht in Bezug auf Alkohol oder die Miete der Location)? Ich bin mir sicher das so einige Leute auftauchen würden,die auch Eintritt bezahlen(bin ich mir sicher)!Es geht mir halt darum das wir nachher mitten im Partymachen sind und irgendjemand taucht auf und meint: DAS DÜRFT IHR GAR NICHT! STRAFE ZAHLEN!
 
Eigenschaft
 
Hi,

zu diesen Fragen machen wir seit 14 Jahren für Veranstalterprofis aus der Club- und Open-Air-Szene viertägige Veranstalterseminare - und lernen jedes halbe Jahr noch selbst hinzu (schau Dir mal die Rubrik "Veranstalterseminare" auf unserer Site www.allmusic.de an).

Ich will es aber mal in sehr geraffter Form versuchen:

7) Privater Charakter:
Wenn es privat ist, dann dürfen keine Flyer verteilt werden oder sonst wie öffentlich auf die "Privatparty" hingewiesen werden. Erstens sind die Ordnungsämter auch nicht von gestern, zweitens haben auch Beamte Kids, die Flyer mit nach Hause bringen und drittens ist der Hotel- und Gaststättenverband auf Schwarzgastronomie fixiert und bringt vermeintliche Besäufnisse auch gerne mal "diskret" bei den entsprechenden Behörden vor.

Weil ich mal davon ausgehe, dass der "private" Charakter hier eher verbaler Natur ist, mache ich mal mit den anderen Punkten weiter:

2) gemieteter Treff:
Ist das eine Location, die als sogenannte Versammlungsstätte oder mit regelmäßigem Live-/Diskoprogramm etabliert ist? Falls da Unsicherheit bestehen sollte, die Veranstaltung auf jeden Fall beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Wenn etwas gegen die Durchführung der Veranstaltung an diesem Ort ist, dann wird man es Euch dort auf jeden Fall sagen (Brandschutz, Lärmschutz etc.)

3) "Normalfall Eintritt":
Und schon sind wir nicht mehr "privat"!!!!! Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf - im buchstäblichen Sinne!

4) Konservenmusik + Liveband -> GEMA:
Eine Veranstaltung ist VOR der Durchführung bei der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion ( www.gema.de ) anzumelden. Die Berechnungsbasis lautet: Raumgröße + Höhe des Eintrittspreises.
Apropos "privat": es gab auch schon den Fall, dass die GEMA von einem Brautpaar wissen wollte, in welchem Verwandtschafts/Freundschaftsverhältnis jeder einzelne Gast einer Hochzeitsfeier zu Braut und Bräutigam stand! Kein Scherz!

Und übrigens: Auf Gagen z.B. für die Bands oder den DJ ist eine Künstlersozialabgabe ( www.kuenstlersozialkasse.de ) fällig. Derzeit (2005) beträgt diese 5,8 % auf die dem Künstler zustehenden Gagen. Die KSK ist beim Eintreiben dieser Sozialabgaben sehr unnachsichtig!

5) Alkoholverkauf:
Frage: hat der "Treff" für sein sonstiges Programm eine Konzession sprich wird dort auch sonst Alk ausgeschenkt? Falls ja, dürfte wohl der Wirt der Hausgastro den Ausschank übernehmen. Falls nein, ist mal davon auszugehen, dass auch keine Schankgenehmigung vorliegt. Dann kommt das Gaststättenrecht auf den Plan. Wenn nur ein einmaliger Ausschank geplant ist, dann kann man sich beim Ordnungsamt eine einmalige Gestattung holen (kostet Verwaltungsgebühr).
Wie lange soll die Veranstaltung laufen? Ggf. Sperrzeit beachten (falls es die am Ort des Treffs noch geben sollte).
Es kommen aber auch noch andere Gesetze auf den Plan: z.B. Jugendschutzgesetz (verbietet z.B. Ausschank an Minderjährige)

6) Livemusik mit Bands:
Schön! Über welche Stromanschlüsse verfügt der Treff? Diese Frage ist aber eher marginaler Natur.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG: Diese Frage stellt sich aber auch, wenn man nur Musik von der Konserve nudelt. Es gibt da nämlich die Versammlungsstättenverordnung. Ganz grob gerafft dient diese dazu, dass Publikum/Dritte eine Veranstaltung wieder so gesund verlassen sollten, wie sie diese betreten haben.
Will heißen: es ist schnell mal jemand über ein schlecht geklebtes Kabel gestolpert und hast sich schwerer verletzt. Angenommen: Montoya/F1 wäre letzte Woche nicht über einen Tennisball gestolpert sondern über ein schlampig geklebtes Multicore. 1.) Personenschaden: der Mensch hat eine gebrochene Schulter, das verursacht Arztkosten und ggf. hohe Krankenhausrechnungen, vom Schmerzensgeld ganz zu schweigen 2) es kommen Folgekosten hinzu: der Mensch kann seinen Beruf ggf. längere Zeit nicht ausüben (sein F1-Auto muss mit einem minder guten Ersatzfahrer bestückt werden...) 3) blödsinnigerweise - weil Montoya so schnell ist - stolpert der nicht nur über das Multicore sondern reißt es auch gleich noch mit und das FOH-Pult erleidet einen Schaden (Elektronikversicherung)...

Das könnte man jetzt Comedy-like ausschlachten. Aber es gibt diese Fälle in der Praxis. Wir haben bei unseren Veranstalterseminaren einen Versicherungsspezialisten als Referenten und bei dessen Praxisbeispielen brechen die Veranstalter regelmäßig vor Lachen zusammen. NUR: hinter jedem Schadensfall stecken schnell 50.000 EUR Schadensforderung der Gegenseite.

Es geht aber auch "kleiner": einer Eurer Helfer (wer ist eigentlich "der Veranstalter" sprich: wer hält die Birne hin und öffnet im worst case sein Bankkonto?) zerreist in der Hektik der Arbeit einem Gast die Hose.

Oder einer der Besucher kippt das berühmte Cola in das gemietete Mischpult. Zwar gilt hier auch §823 BGB (Verschuldenshaftung). Aber erwischt erstmal denjenigen, der in der düsteren Partyatmosphäre den Becher umgekippt hat.

Oder: ganz krasser Fall, aber schon dagewesen: die Deckenverkleidung des Treffs löst sich unter den dynamischen Bassfrequenzen der Liveband und donnert einem Gast auf die Birne. Es haftet nicht der Treff-Vermieter. Niente: es haftet der Party-Veranstalter!!!

Habe ich jetzt die Partylaune vermiest? Sollte nicht sein! Aber Veranstalter stehen immer mit einem Bein im Knast. Den Rest sollte man versichern bzw. wenigstens darüber Bescheid wissen, mit welchem Risiko man auf die Uhr sieht, ob der Spuk bald vorbei ist.

Trotzdem, viel Spaß
Bernd Schweinar / Rock.Büro SÜD
 
Ja Mann. Sehr gute Informationen :great:
Schön, dass Du das so ausführlich aufschreibst, kann man noch ne Menge bei lernen. Dankeschön für die Arbeit.

Gruss...Martin
 
Ich will mich auch für die ausführliche Antwwort bedanken! Nein,den Spaß und die Lust hast du mir nicht geraubt! Aber mir wird klar wie viel man bei sowas bedenken muss!
 
Es gibt da n kleines Hintertürchen, was den Eintritt betrifft. Wenn man nämlich den Eintritt auf freiwilliger Basis festlegt, also den Leuten nen kleinen "Spendentopf" hinlegt, dann ist das nicht verboten und gilt noch als privat. Vorsicht: Ein paar Kumpels haben das schon mal demacht und sind derbe ins Minus gekommen. Man muss ihnen das also schon klar machen, wofür der Spendentopf ist. Mit oder ohne Gewalt. :p :D
 
Hi Delirious,

kleiner Nachsatz noch zu Deinem Posting. Das Problem mit dem Income-Risiko hast Du ja selbst schon angeschnitten.

Aber die "Privat"-Deklarierung der Veranstaltung wird sicherlich auch GEMA-technisch nicht funktionieren - wie oben schon geschildert (Werbung, Personenbezug zum Veranstalter etc.).

Und mit dem U-VK-Tarif von "0 - 1 €" ist die GEMA auch da noch mit im Boot - wenn auch sehr überschaubar.
 
@ rockbürosüd:

Stimmt nicht ganz.

Es gibt eine Art "Mißverhältnisklausel" bei der Gema, wenn die Einnahmen in einem krassen Mißverhältnis zu den Gema Gebühren stehen würden.

So bei Verlusten, kostenlosem Auftreten etc.
 
@ slaytalix

Als Mitglied eines Bundesfachausschusses des Deutschen Musikrates bin ich vor Jahren über diese Missverhältnisklausel gestolpert. Seither haben wir natürlich verstärkt versucht, diese Option in Deutschland publik zu machen und wir konnten uns für etliche Veranstalter einsetzen, damit diese "Kann"-Bestimmung auch angewandt wird.

ABER: die Missverhältnisklausel hat auch eine Mindestvergütung. Und die liegt exakt auf dem Satz der U-VK-Tabelle von 0 - 1 EUR Eintritt.

Wenn die Jungs also für lau veranstalten wollen, kommen sie selbst bei Missverhältnis nicht über den ohnehin anfallen 0-EURO-Tarif hinweg.

Trotzdem - toll, dass Du die Klausel auch kanntest. Wir haben im übrigen heute die GEMA für einen noch viel einschneidenderen Tarif mit dem "Bayerischen Rockpreis PICK UP" ausgezeichnet; Minister Dr. Goppel hat den Preis an Prof. Kreile heute Mittag überreicht. Grund der Preisverleihung war der seit 01.07.2004 geltende Jugendtarif WR-OKJE: damit wird es für unbekannte Bands wieder etliche Gigs mehr auf Bühnen geben, deren Betreiber anerkannte Jugendhilfeträger sind.

Für eine Jahres(!)pauschale von lediglich 187 EUR können diese Bühnen z.B. bis zu 16 Konzerte pro Monat(!) mit einem maximalen Eintrittspreis von 5 EUR realisieren. Jedes Konzert also eigentlich ohne GEMA-Belastung.

Damit entfällt auch das oftmals von Veranstaltern geäußerte Gig-Hindernis: "ein Auftritt Eurer Band kostet mich ja mehr GEMA-GEbühr, als ihr an der Abendkasse an Eintritt erbringt".

Für 250 EUR Jahresgebühr kann man sogar unbegrenzt Konzerte organisieren, sprich "über 16 Gigs pro MOnat".

Wenn Du dazu mehr wissen willst, dann klick Dich vielleicht mal auf unsere Website unseres bayerischen Szene-Netzwerkes: www.pop-netz.de (Rubrik: Projekte und dann "Pick UP").

CU
Bernd Schweinar / Rock.Büro SÜD
 
sry, dass ich unterbreche, aber mal ne grundsätzliche Frage:
heißt das, dass JEDE oder für JEDE Band bei einem Auftritt (auch wenn niemand bei der GEMA angemeldet ist) Gebühren bezahlt werden müssen? wenn nur eigene Sachen gespielt werden...
 
@ thraedersteller
lies mal den, kann euch auch passieren :twisted:
https://www.musiker-board.de/vb/showthread.php?t=55861
besonders der teil mit dem feuerlöscher!!

Es gibt da n kleines Hintertürchen, was den Eintritt betrifft. Wenn man nämlich den Eintritt auf freiwilliger Basis festlegt, also den Leuten nen kleinen "Spendentopf" hinlegt, dann ist das nicht verboten und gilt noch als privat. Vorsicht: Ein paar Kumpels haben das schon mal demacht und sind derbe ins Minus gekommen. Man muss ihnen das also schon klar machen, wofür der Spendentopf ist. Mit oder ohne Gewalt.
wenn ihr es so macht, dann sagt doch einfach "Unkostenbeitrag" zum "eintritt". ihr müsst es allerdings nachweisen könne, dass dies nicht rein gewinnabzielend is (bei evtentuellen polizeibesuch)

freunde von mir, nicht die veranstalter im o.g. thread haben schon um die 50 mehr oder weniger öffentliche festl in nem veranstaltungshaus bei uns im ort gemacht, und es hat trotz oftmaligen polizeibesuch nie probleme gegeben.
gema hat nie nen cent bzw schilling bekommen. die haben immer so umgerechnet 12-15 euro eintritt bzw unkostenbeitrag verlangt und das bier dann gratis ausgegeben.
 
@M@xxx
nein, für die eigenen nicht angemeldeten Stücke muss der Veranstalter nichts bezahlen. Er muss aber eine Freistellung bei der GEMA beantragen. Er muss dazu eine Liste mit den gespielten Songs dorthin senden.
 
strassi schrieb:
nein, für die eigenen nicht angemeldeten Stücke muss der Veranstalter nichts bezahlen. Er muss aber eine Freistellung bei der GEMA beantragen. Er muss dazu eine Liste mit den gespielten Songs dorthin senden.

Ist das wirklich richtig? Ich mein, es wär sehr schön, wenn das so wär, aber wie ist das in der Realität? Gibt es wirklich Veranstalter, die für Ihre Events eine Freistellung beantragen? Hat das schon mal wer gehört oder gehabt? Denn wie ist es, wenn der Veranstalter in den Pausen, vor oder nach dem Gig noch "normale" Musik von CD spielt? Da wird die gesamte Veranstaltung doch dann pauschal GEMApflichtig, oder?

Sehr gern hätte ich da noch detailierte Informationen, denn tatsächlich überlege ich schon lange, ob es für den Veranstalter nich ab und an interessanter ist, sich die GEMA mit der Band zu teilen, weil er nämlich ein rein GEMAfreies Event abfeiert. Und in den Pausen die Musik von beispielweise den Künstlern von MYownMusic spielen. Da wär dann theoretisch ne bessere Gagenverhandlungsbasis offen, was natürlich interessant ist.

Viele Grüsse...Martin
 
Moin,

tja, die GEMA ist nun einmal da und wir müssen mit leben ;-)) Ich habe damals für die Band eine gewisse Freistellung erreicht. Die Leutz von der GEMA sind teilweise recht freundlich, und wenn man oft genug mit denen telefoniert erreicht man recht gute Tarife.
Wir sind damals übereingekommen, dass wir jährlich einen Pauschbetrag zahlen und dafür eine Freistellung erhalten. Das ist im Endeffekt günstiger und vor allem.....ein großer Verwaltungsaufwand für die Band fällt weg. Das darf man ja auch schließlich nicht vergessen.

Auch ist es möglich sich vor den GEMA-Gebühren zu drücken, wenn man jede Veranstaltung als sozial-karitativ ausweist. Um allerdings in den Genuss dieser "Befreiung" zu gelangen, muss die GEMA auf diesen Ausnahmecharakter der Veranstaltung hingewiesen werden.
Nur man sich natürlich bewusst sein, dass das wohl nicht lange gut geht, und die Masche irgendwann auffliegt.

Also, einfach mal die GEMA anrufen und erkundigen. Fragen kostet nüchts!
 
Boomshop schrieb:
Ist das wirklich richtig? Ich mein, es wär sehr schön, wenn das so wär, aber wie ist das in der Realität? Gibt es wirklich Veranstalter, die für Ihre Events eine Freistellung beantragen? Hat das schon mal wer gehört oder gehabt? Denn wie ist es, wenn der Veranstalter in den Pausen, vor oder nach dem Gig noch "normale" Musik von CD spielt? Da wird die gesamte Veranstaltung doch dann pauschal GEMApflichtig, oder?

@ strassi & boomshop:
Formal richtig ( :) ) wäre folgende Vorgehensweise:
Der Veranstalter muss eine Veranstaltung vor der Durchführung bei der GEMA anmelden (formlos per Mail oder der "berühmten" GEMA-Postkarte / von eine telefonischen Meldung bei den Mitarbeitern der GEMA-Bezirksdirektionen würde ich abraten, weil die auch mal Fehler machen können. Wir mussten da in der Vergangenheit schon mehr als einmal als Vermittler eingreifen, weil die GEMA-BD behauptete, diese Anmeldung sei nicht eingegangen und damit die Rechtfertigung hatte, die Rechnung mit 100 % KK-Aufschlag zu versehen, also zu verdoppeln. Unsere Kulanzargumente greifen dann auch nur, wenn der Veranstalter bei der GEMA bis dahin kein schwarzes Schaf war/ist).

Stellt sich dann heraus, dass bei der Veranstaltung kein urheberrechtlich geschütztes Material zur Aufführung kommt, dann sollte der Veranstalter das über den von der Band - trotzdem! - auszufüllenden GEMA-Musikfolgebogen dokumentieren. Dieser Bogen ist im übrigen das einzige relevante Dokument, mit dem ein Veranstalter beweisen kann, dass er nicht zahlungspflichtig ist. Die aufführende Band hat die Musikfolge per Unterschrift zu bestätigen.

Wird keine Musikfolge eingereicht, kann die GEMA davon ausgehen - und das ist von Gerichten in der Vergangenheit so bestätigt worden - dass irgend ein geschütztes Werk aufgeführt wurde und damit die Lizenzforderung rechtens ist.

Eine "Freistellung" wird im Livebereich - im Gegensatz zum mechanischen Recht sprich der Tonträgervervielfältigung - nicht praktiziert!

Zur Konservenberieselung! Üblicherweise haben Gastros für die CD-Wiedergabe eigene Verträge, denn Konzerte finden nur sporadisch statt, während Gastro-/Thekenbetrieb fast immer öfter oder sogar täglich der Fall ist.

Die Geschichte mit den eigenen Tapes oder CDs ist hingegen bei Open-Airs von Kleinveranstaltern eine immer häufiger zu beobachtende Erscheinung. Aber auch hier gilt: das Open-Air/die Veranstaltung ist wegen einer Band fast immer GEMA-pflichtig und die zuständige GEMA-BD rechnet das Open-Air dann unter einem Rechnungsposten ab (sprich: die CD-Wiedergabe wird in der Regel nicht gesondert berechnet). Wenn aber keinerlei urheberrechtlich relevantes Material live aufgeführt wird (wann ist das schon der Fall?), dann wäre die MOM-Lösung eine Alternative.

Reicht das als Info oder gibt es noch Nachfragen?

Viele Grüße
 
Kann man sich eigentlich nur anschließen:great:
 
Doppelkorn2004 schrieb:
Ich habe damals für die Band eine gewisse Freistellung erreicht. ...
Wir sind damals übereingekommen, dass wir jährlich einen Pauschbetrag zahlen und dafür eine Freistellung erhalten. Das ist im Endeffekt günstiger und vor allem.....ein großer Verwaltungsaufwand für die Band fällt weg. ...

Auch ist es möglich sich vor den GEMA-Gebühren zu drücken, wenn man jede Veranstaltung als sozial-karitativ ausweist.

@Doppelkorn:
Du sprichst mit mir in Rätseln ;-)
Aus welcher Position heraus argumentierst Du? Als Band oder als Veranstalter? Oder habt Ihr als Band eine Veranstaltung durchgeführt und seid damit zum Veranstalter geworden?

Wie soll Dir die GEMA als "Band" eine Freistellung erteilen (von was? Dass der Veranstalter, der Euch auftreten lässt, keine GEMA zahlen muss?)? Entscheidend ist einzig und alleine, ob Deine "Band" bei einem Gig urheberrechtlich geschütztes Material aufführt oder nicht! Die GEMA kann Dir keinen "Persilschein" ausstellen; wie soll das kontrolliert werden, ob Du übermorgen nicht geschütztes Material aufführst.

Die Sache mit den Pauschalverträgen bzw. Pauschalabrechnungen von Veranstaltern steht auf einem ganz anderen Blatt und hat auch Nachteile für die Autoren (schließlich sollen die ja auch Tantiemen für Ihre Werke bekommen / das besch... PRO-Verfahren und damit die Vergütungshöhe hin oder her ).

Von den GEMA-Gebühren wg. sozial-karitativ drücken...????? Die GEMA-Bezirksdirektion musst Du mir zeigen, die hier etwas verschenkt. Es gibt für Benefizkonzerte Sonderrabatte, die sich aber auf maximal 25 % belaufen, wenn nicht nur der Erlös gespendet wird sondern auch die Künstler auf ihre Gagen verzichten.

Ansonsten - aber das gibt es erst seit Juli 2004 - gibt es für freie Jugendhilfeträger einen "Jugendtarif" (WR-OKJE), der seeehr günstig ist und je nach Anzahl der Veranstaltungen, die GEMA zur Marginalie degeneriert (für eine JAHRESpauschale von 187,50 € kann ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe MONATLICH bis zu 16 Konzerte bei einem maximalen Eintrittspreis von 5 € durchführen). Das ist so gut wie nichts! Aber gar nichts - das muss Du hier schon noch mal erläutern.

Das Rock.Büro SÜD ist in den letzten Jahren für viele Veranstalter zu einer Art "Feuerwehr bei GEMA-Problemfällen" geworden und nicht wenige kamen erst zu uns, als sie schon den Mahnbescheid auf dem Tisch liegen hatten. Wir kennen uns aus der Praxis erwachsen relativ gut aus - trotzdem ist keiner perfekt und ich lerne da auch gerne dazu.

Viele Grüße
 
@Rockbüro-Süd:
Ich kann einfach immer nur wieder sagen: Danke
bow.gif


Reicht das als Info oder gibt es noch Nachfragen?
Wenn es nicht nervt, würde ich gern noch ein wenig vertiefen und Dein Angebot annehmen.

Du sagst einerseits:
Aber auch hier gilt: das Open-Air/die Veranstaltung ist wegen einer Band fast immer GEMA-pflichtig und die zuständige GEMA-BD rechnet das Open-Air dann unter einem Rechnungsposten ab (sprich: die CD-Wiedergabe wird in der Regel nicht gesondert berechnet).
und dann:
Wenn aber keinerlei urheberrechtlich relevantes Material live aufgeführt wird, dann wäre die MOM-Lösung eine Alternative.

Ist das aus der Sicht einer Band relevant? Ok, aus der Perspektive eines Veranstalters sicher ne Info wert, weil er Geld, also GEMA-Zahlungen vermeiden kann, aber als Band?

Ich bin, wie ich erwähnte, davon ausgegangen, das eine Veranstaltung im Live-Bereich grundsätzlich gemapflichtig ist, da schon in den Pausen Gemamusik gespielt wird. Da Du jetzt sagst, dass die GEMA die Posten Live/Konservenberieselung bei Events unterscheidet, wäre es für eine Band ohne GEMAanbindung doch interessant, dem Veranstalter klar zu machen, dass er die Band gemafrei booken kann und die Kohle, die gespart wird, mit auf die Gage packt?

Denn:
(wann ist das schon der Fall?)
Das kommt schon mal vor und wenn nicht, dann wird es Zeit :D
Ausser, dass ich dann nun doch die GEMA-Musikfolgebogen ausfülen muss, was ich dachte, mir sparen zu können.

Viele Grüsse...Martin

Ach ja und PS: Danke, dass Du das Posting von Doppelkorn aufgedröselt hast, hatte mich auch etwas verwirrt. Aber danke für die Mühen.
 
:screwy: Sorry für mein verworrenes Posting Ich versuche es mal von vorne. Die GEMA ist für mich noch ein sehr sehr "undurchsichtiges Feld", kann daher nur von meinen Erfahrungen berichten.

Also mein Posting bezog sich darauf, dass die Band selbst Veranstalter ist und eine Art (Infos über Details etc. sind nun verfremdet:D :D ) monatlichen Jam macht. Es werden zu dieser Session 2-4 Bands eingeladen, die dann an einem Abend spielen. In der Regel vor einem Publikum zwischen 200-350 Personen. Es wird jeweils Ausschank angeboten.
Um nicht ganz innerhalb des Tarifjungels zu versinken, habe ich mich...es ist jetzt ein knappes Jahr her, mit der GEMA in Verbindung gesetzt. Etliche Telefonate später hatte dann der "Kassenmann" der Band die Dame der GEMA abermals an der Strippe und es wurde ein Pauschbetrag festgehalten.

Bezüglich des "sozial-karitativen" was ich postete, bezog sich dies nicht auf persönliche Erfahrungen sondern auf Beiträge, die ich in anderen Foren mal vor längerer Zeit gelesen habe.

Die Jugendtarife kannte ich noch gar nicht. Danke:great:

Weiß einer, ob es gute Bücher rund um die GEMA gibt?
 
Ich lasse diesen Thread nochmal kurz "hochkommen" :D

Also ich habe vor mit meiner Band im Sommer auch ein konzert zu geben.

Dazu werden wir entweder was mieten oder privat irgendwo was fürn Abend besorgen. Das ganze soll komplett Privat sein (also nur geladene leute sollen kommen). Zusätzlich soll noch so normal party mit musik von cd sein (und dann zwischendurch ein konzert von uns).

Eintritt wollten wir eigentlich nicht nehmen, aber getränke vll verkaufen (kommt drauf an, ob wir was mieten oder umsonst bekommen).

Wie sieht das denn jetzt mit dem ganzen "Rechte-Kram" aus? Weil ich mein, wenn ich Geburtstag habe, läuft das ja fast genau so ab (nur das ICH keinen geld verlangt hab, aber sowas is ja heutzutage auch schon üblich).



Muss ich da jetzt noch was beachten von wegen ordnungsamt oder so, oder geht das ganz normal ohne große formulare USW. über den tisch?

Wie gesagt, das soll komplett privat mit ca. 30leuds sein!


Vielen Dank für die Hilfe!!!

Karsten
 
kann mir denn niemand helfen oO ????

Karsten
 

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