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DarthY
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Hallo Leute,
rein hypothetisch:
1. Ein Musikverein würde bei einem Konzert, das komplett angemeldet ist + GEMA bezahlt das Konzert mitschneiden. Könnte dann dieser Verein, rein theoretisch, ohne rechtliche Konsequenzen das Audiomaterial auf seiner Website zeigen? Wie siehts bei Videos (z.B. ytube) aus? Oder müsste der Verein dann noch irgendwelche anderen Gebühren zahlen? Freue mich auf eure Meinungen.
2. Im besagten frei erfundenem Musikverein sind viele Musiker, die gerne Stücke arrangieren wollen. Würde man jetzt als Mitglied des Musikvereins ein Medley aus den schönsten Filmmelodien erstellen, was müsste man als Verein beachten um hier nicht in Schwierigkeiten zu geraten?
3. Besagter Musiker würde in unserem dritten, fiktivem Szenario seine Arrangements auf einer Internetplattform gegen eine Spende des Betrags X € zugänglich machen - würde das rein theopraktisch klappen oder würde das größere, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen? Was denkt ihr?
Hoffe ich habe jetzt nicht gegen die Forumsregeln verstoßen. Da es sich ja um keinen konkreten, realen Fall handelt, sondern um ein fiktives Problem, das diskutiert werden soll, dürfte das ja funktionieren
.
Vielen Dank für die rege Teilnahme ;-)
Darthy
rein hypothetisch:
1. Ein Musikverein würde bei einem Konzert, das komplett angemeldet ist + GEMA bezahlt das Konzert mitschneiden. Könnte dann dieser Verein, rein theoretisch, ohne rechtliche Konsequenzen das Audiomaterial auf seiner Website zeigen? Wie siehts bei Videos (z.B. ytube) aus? Oder müsste der Verein dann noch irgendwelche anderen Gebühren zahlen? Freue mich auf eure Meinungen.
2. Im besagten frei erfundenem Musikverein sind viele Musiker, die gerne Stücke arrangieren wollen. Würde man jetzt als Mitglied des Musikvereins ein Medley aus den schönsten Filmmelodien erstellen, was müsste man als Verein beachten um hier nicht in Schwierigkeiten zu geraten?
3. Besagter Musiker würde in unserem dritten, fiktivem Szenario seine Arrangements auf einer Internetplattform gegen eine Spende des Betrags X € zugänglich machen - würde das rein theopraktisch klappen oder würde das größere, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen? Was denkt ihr?
Hoffe ich habe jetzt nicht gegen die Forumsregeln verstoßen. Da es sich ja um keinen konkreten, realen Fall handelt, sondern um ein fiktives Problem, das diskutiert werden soll, dürfte das ja funktionieren
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Darthy
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