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Formelle Bandgründung...

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Hallo,

ich hab ein wenig die Gesetzbücher gewälzt unteranderem das Steuerrecht :) Dabei ist herausgekommend as es recht unpraktisch ist sich den fiskus zum Feind zu suchen ;)

Mein Vorhaben ist es eine 4 Köpfige Band ins leben zu rufen die auch umsätze generieren wird, also kein hobbyprojekt.
Ich hab mir gedacht als Kleinunternehmer lebt es sich für den anfang ganz gut da ich momentan keinen sinn darin sehe vorsteuer zu entrichten. außer wer hätte da ein Plausibles beispiel, im Übrigen werden keine Neuanschaffungen getätigt werden.

Nun aber das eigentliche Problem, per Gesetz (BGB) gründet man automatisch eine GbR sobald man in der Gruppe das selbe Ziel verfolgt. an sich kein schlechter gedanke, nur frag ich mich wie ist das jetzt mit der Gewerbeanmeldung, oder braucht man die garnicht? ein musiker zählt ja als Freiberufler, aber nicht zwangsweise als künstler ;) Kann mand a salso irgendwei über die private steuernummer abarbeiten oder nicht?

eine andere Möglichkeit ist ja das einer als einzelunternehmer auftritt und die anderen auf honorrarbasis einkauft, damit das auch geht müßten die anderen nach jedem auftritt eine rechnung an diesen schreiben. Recht umständlich wie ich finde.

Ich bin mir nun also unschlüssig wied a sgenau gehen soltle oder wie ein in der realität erprobtes konzept ausehen könnte, die Finanzämter schweigen sich da ja auch gekonnt aus, zumal der Begriff Band (Musikgruppe) auch nicht zwangsweise geläufig ist ...

Für einen Idee oder erfahrungsbericht wäre ich sehr dankbar.

mfg
 
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hallo, eigentlich gibt es etwas zu allen deinen Fragen in verschiedenen Threads - bitte Suchmaschine benutzen!

Zwei Punkte vorab, unbedingt fähigen Steuerberater zuziehen + Gewerbeanmeldung möglichst vermeiden! Näheres siehe in den älteren Beiträgen.
 
also ich hab nochmal etwas nachgedacht ... ich glaub es ist noch einfacher als ich dachte :)

Eine GbR wird ja zwangweise gegründet und man kommt nicht drumherum ... was auch gut ist. Nur jeder hat ja eine Private Einkommenssteuernummer und wie ich gesehen habe gibt es da diverse formblätter (Grundlagenbescheid).
Wenn jetzt einer aus der Band einen auftritt an land zieht gibt es einen Vertrag und darin ist auch die Rechnung enthalten mit den Gagen. die werden dann einfach verteilt und für jeden einzeln quittiert von dem der den vertrag unterschrieb. sowas kann man der einfachheit halber auch einmal fürs ganze jahr machen. Was ja dier Gewinnausschüttung der GbR genaugenommen wäre für das einzelne mitglied. somit sind die Beträge ja alle verteilt.
die steuern führt dann jeder sleber über seine jahres steuererklärung ab und das wars ...

kann das wer bestätigen? Übrigens gibts gar keine gewerbeschein pflicht für Bands :) es ist also nur eine steuerrechtliche sache...
 
also ich habe nicht verstanden, wie du das meinst. Vielleicht isses auch schon etwas zu spät dafür. Es gibt aber einen Thread hier, wo das Thema sehr ausführlich beschrieben wurde.
 
was ich fand ist nur stückwerk und jeder hat da anders geredet bzw. wurden themen zusammen gewürfelt etc. ... wie wärs eigentlich mal mit einem FAQ für diesen Zweck das wäre sicher ganz hilfreich ...

also nochmal meine überlegung:

alle sind freiberufler ... also müßte es egal sein wer jetzt einen Vertrag für einen auftritt unterschreibt derjenige verteilt die gagen dann halt an die anderen und quittiert einfach das geld für diese ... somit hat er ja nicht mehr alles was er zur einkommenssteuererklärung angeben wird sondern nur seinen anteil ... klingt doch irgendwei logisch :)

die GbR ist einem ja sicher also kann man sowas auch als Gewinnausschüttung sehen... praktikabler ist es natürlich am ende eines jahres eine liste mit allen Gagen zu erstellen für jedes mitglied einzeln ... das setzt vorraus das immer der selbe die auftritte ausmacht ... sonst wirds unnötig kompliziert wie ich finde :)

Interessant wäre hierbei noch ob es in einer unangemeldeten GbR auch ein firmen eigentum gibt das man ja dann auch abschreiben könnte (AfA) oder ob es nicht geht, bzw. jeder seine erwerbungen auch nur für sich abschreiben kann ...
 
hat da keiner ne idee zu?

also ums mal ganz einfach zu machen... muß ich eine GbR beim finanzamt anmelden oder nicht, welche vor- und anchteile hat das denn? außer das ich eine seperate steuererklärung machen müßte.
 
Hi,
zufällig stand meine Band letztens auch vor dem Problem, so dass ich mich ein wenig darüber informiert habe. Zunächst einmal muss ich dir sagen, dass ich auch zu keinem allgemein gültigem Resultat gekommen bin. Diese ganzen Band Geschichten sind ziemlich schwammig.
Wir hatten ertmal einen Steuerberater um Rat gefragt, der zusammengefasst gesagt hat, dass wir uns erstmal nicht anmelden brauchen und zwar bis zu einem jährlichen "Einkommen" von ungefähr 16000 Euro. Dies ist wohl so eine Grenze ab der man dann Steuer bezahlen muss.
Desweiteren hab ich mich dann nochmal beim Künstlerdienst in Köln darüber informiert. Das Gespräch mit dem zuständigen Menschen dort dauerte ca 1 Stunde, in der er mir anhand von Beispielen die Problematik versuchte zu erläutern. Fazit: "Solange du nicht reich mit deiner Band wirst, brauchst du nichts anzumelden". Es gibt hier aber auch zwei verschiedene Dinge die man beachten muss. Zum Einen geht es um steuerliche Sachen, die nicht so dramatisch sind. Das Finanzamt wird sich schon bei dir melden (sinngemäß dass, was der Künstlerdienst meinte). Zum anderen die rechtliche Geschichte. Da ist es halt so , dass man durch eine Anmeldung die Individueen entlastet. Sonst kann es passieren, dass eine Person für etwaige Probleme haften muss.
Dies ist so grob zusammengefasst das, was ich in Erfahrung bringen konnte. Meine Band hat sich daraufhin dann nicht angemeldet. Müsst ihr halt dann entscheiden.:great:

Gruß
Ben
 
hm, sowas hab ich mir schon gedacht ... es ist nämlich einfacher eine millionenschwere Schraubenfabrik aus dem boden zu stampfen als eine band formal richtig darstellen zu können ... einfach aus dem grund da anscheinet die ganze saxche immernoch arg unüblich ist ...
zumindestens hab ich das gefühl bei den hiesigen finanzbeamten ;)

naja ich werds jetzt wohl so machen das erstmal die kleinunternehmerklausel ausgenutzt wird udn die GbR angemeldet wird... dann hat man wenigstens ne eigenen steuernummer udn trennt somit geschäft und privates deutlicher :)

Weil diese geforderte üverschußrechnung die man am ende des geschäftsjahres abgeben soll scheint keine all zu große hürde zu sein :) zumindestnes wenn man das formblatt begutachtet ...

Ich werd wohl auch mals chaun müssen ob es solch einen künstlerdienst auch in meiner stadt gibt :)
 
benwolf666 schrieb:
Das Finanzamt wird sich schon bei dir melden (sinngemäß dass, was der Künstlerdienst meinte). Zum anderen die rechtliche Geschichte. Da ist es halt so , dass man durch eine Anmeldung die Individueen entlastet. Sonst kann es passieren, dass eine Person für etwaige Probleme haften muss.

Für das Finanzamat unterliegen die meisten Bands der sogenannten "Liebhaberei". Da kann man sich - mal umgekehrt artikuliert! - auf die Hinterfüße stellen und bekommt dennoch nicht den Status, um z.B. seine Vorsteuer wieder geltend machen zu können (sprich: Rückerstattung).

Das ist auch gut so: Diese Rückerstattung kann nämlich auch zum Eigentor werden. Stellt ein Finanzamt nämlich nach geraumer Zeit fest, dass eine Band keinen Gewinn erzielt (erzielen wird), ist es durchaus möglich (und mehr als einmal vorgekommen), dass das Finanzamt dann die erstatteten Steuerbeträge wieder zurückfordert! Und dann wird es happig!

Die Kleinunternehmergrenzen und weitere Infos zu GbR und Gewerbeanmeldung haben wir in den beiden nachfolgenden Threads ausführlich durchgekaut:

Thread zur Kleinunternehmerregelung: https://www.musiker-board.de/vb/showthread.php?t=31401

Nützlicher Thread zu GbR und Gewerbeanmeldung: https://www.musiker-board.de/vb/showthread.php?t=47698

Schlussendlich gibt es dazu auch bei unseren MUSIKERTIPPS auf www.allmusic.de zwei Artikel zu folgenden Themen:

"Die Band als Kleinbetrieb": http://www.allmusic.de/tool.php?tool=sites_1_0&fid=1&kurz=musikertippssteuerkleinbetriebenders
"Die Band als Firma - Rechtsformwahl...":
http://www.allmusic.de/tool.php?tool=sites_1_0&fid=1&kurz=musikertippsrechtrechtsformenenders

UND WER NOCH IMMER FRAGEN HAT - wir bieten dazu am Donnerstag, den 10. November 2005 im JUKUZ, Aschaffenburg (also am Sitz des Boards) einen Abendworkshop mit unserem Buchautoren und Steuerfachanwalt Theo Enders zum Thema "Steuern & Abgaben - Die Band als Kleinbetrieb" gegen einen geringen Unkostenbeitrag an.

Nähere WORKSHOP-Infos hier: http://www.allmusic.de/tool.php?tool=sites_1_0&fid=1&kurz=workshopsgpuebersicht2005
Viele Grüße
 
nur mal so ich kenne diese besagten threads und auch die unterlinks nur haben die fast keinen wert da es nur um die offensichtlichen dinge geht halt soetwas das in jeder definition einer GbR auffindbar ist, sogar im BGB...

Mich hat aber was ganz anderes interessiert nämlich ob man die GbR zwangsweise anmelden muß ... wie ich nun aus sicherer quelle erlesen konnte ist das nicht notwendig, aber wäre wohl vorteilhaft da man so eine bessere trennung der geschichte hat was aber auch mehr aufwand und zettelkram bedeutet ;)

hinzukommt das es zur GbR ja noch eine alternative gibt das einer als einzelunternehmer auftritt und die anderen engagiert werden als freiberufler ... aber hier gibts noch weniger sinnvolle aussagen ... da es dort ja sein kann, das man eine echte gewerbeanmeldung benötigt und nicht nur eine meldung beim finanzamt, bzw. das hat ja schon jeder durchs einen freiberuflerstatus ;)

ach nochwas, ich hal leider kein solches Informationsbüro in Dresden ausfindig machen können wie das unter allmusic.de existiert. Schade eigentlich. Eventuell gibt es ja noch andere hilfsvereine, aber die hab ich eben noch nicht finden können...
 
ooAlbert schrieb:
ach nochwas, ich hal leider kein solches Informationsbüro in Dresden ausfindig machen können wie das unter allmusic.de existiert. Schade eigentlich. Eventuell gibt es ja noch andere hilfsvereine, aber die hab ich eben noch nicht finden können...

Tja, leider haben die Kunst- und Finanzminister meine KOllegen und Kolleginnen ziemlich eingestampft.

Übrig geblieben sind nur noch ein paar Wenige, wie unsere Freunde von der früheren "Rockstiftung Baden-Württemberg" (heutige Pop-Akademie Mannheim) oder das "Popbüro Stuttgart", ein Pendant in Frankfurt, in Hannover und Rock-City in Hamburg.

Eventuell könnte Dir aber auch die IG POP Leipzig (schönen Gruß an Marion) weiterhelfen:
[font=Arial,Helv,Helvetica][size=-1]IG pop e.V.
Elsterstraße 22-24
D-04109 Leipzig
[/size][/font]

[font=Arial,Helv,Helvetica][size=-1]fon&fax: 49,341. 9800 177

Viele Grüße

[/size][/font]
 
Das Thema GbR ist so eine Sache. Ich bin in gewisser Hinsicht der Meinung, dass eine GbR nicht zwangsläufig zu Stande Kommt. Aber!!!! Ich würde auf keinen Fall die Sache so gestalten, dass einer die Gig`s berechnet und an die anderen dann auszahlt. Das kann böse enden.
Eine Medldung beim zuständigen FA ist muss doch wohl schon erfolgen wenn die GbR Umsätze tätigt. Und damit fängt die Maschinerie auch schon an zu laufen. Entsprechende Steuererklärungen sind abzugeben, und Aufzeichnungen sind gefordert. Also eigentlich ein ganz normaler Gewerbebetrieb. Die Frage der Umsatzsteuer beantwortet der jährl. Umsatz. Natürlich kann die GbR auch Anschaffungen tätigen und diese dann entsprechend abschreiben. Erziehlte Gewinne werden verteilt sodass anfallende Einkommensteuer durch die einzelnen Gesellschafter getragen wird. ( Ich weise hier darauf hin, dass es sich bei meinem Beitrag um meine persönliche Erfahrung hadelt und somit keinerlei Rechts - oder Steuerberatung stattfindet !!! )
Ich denke mal, macht die GbR Umsätze und hat sie diese dem FA nicht angezeit dann nennt sich das böswillig ausgelegt schlicht und ergreifend Steuerhinterziehung.

@ ooAlbert
Vorsteuer ist eine Sache die man nicht entrichtet sodern von der Umsatzsteuerschuld abzieht.
 
Das mit der GbR hat sich nun eh erledigt auch wenn sie die unkomplizierteste variante ist ... die alternative war das engagmentsystem ... und das wird nun gemacht ... aber wen wunderts ... hauptsache keine verantwortung übernehmen etc.

also wird einer als einzelunternehmer auftreten udn die bande einfach "einkaufen" für jeden auftritt ...
 
übrigens ne interessante frage ;) und so haben auch meine musiker argumentiert als ich die verträge rausholte :) "ja nix unterschreiben damit ist es auch nicht offiziell und geht sicher auch schwarz zu machen , bla, bla..." Aber dabei ist es total egal da wenn nix ausgehandelt wird man halt ne zwangs GbR ist laut BGB §§ 705 ...

nunja ...
 

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