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Marieal
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Hallo zusammen,
vor ein paar Jahren gründeten wir eine Gesellschaft. Seit mehreren Monaten ist ein Gesellschafter Krank und geht dadurch seinen Pflichten in der Band nicht nach.
Wir übrigen Bandmitglieder haben uns nun geeinigt, dass wir alleine weiter machen wollen. Hierzu sei gesagt, dass der Erkrankte selbst erklärt hat, dass er aufhören will.
Und hier beginnt unser Problem. Wir haben damals keine Fortführungsklausel aufgesetzt, so dass sollte der Erkrankte sein Gewerbe abmelden, die GBR damit erloschen wäre.
Wir haben ihn nun mehrfach versucht anzurufen, SMS geschrieben, über Facebook angeschrieben etc. und erreichen ihn nicht mehr. Habt ihr Ideen oder Tipps, wie wir nun verfahren sollen? Er muss auf jeden Fall die Fortführungsklausel unterschreiben und kündigen.
Danke für eure Antworten.
vor ein paar Jahren gründeten wir eine Gesellschaft. Seit mehreren Monaten ist ein Gesellschafter Krank und geht dadurch seinen Pflichten in der Band nicht nach.
Wir übrigen Bandmitglieder haben uns nun geeinigt, dass wir alleine weiter machen wollen. Hierzu sei gesagt, dass der Erkrankte selbst erklärt hat, dass er aufhören will.
Und hier beginnt unser Problem. Wir haben damals keine Fortführungsklausel aufgesetzt, so dass sollte der Erkrankte sein Gewerbe abmelden, die GBR damit erloschen wäre.
Wir haben ihn nun mehrfach versucht anzurufen, SMS geschrieben, über Facebook angeschrieben etc. und erreichen ihn nicht mehr. Habt ihr Ideen oder Tipps, wie wir nun verfahren sollen? Er muss auf jeden Fall die Fortführungsklausel unterschreiben und kündigen.
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