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Gema Alternativen im Ausland: BMI, SUISA etc...

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Hallo Zusammen,

ich bin über ein interessantes Thema gestolpert und wollte fragen ob jemand von euch damit Erfahrung hat.

Ist es möglich sich als deutscher Künstler/Songwriter/Urheber bei einer ausländischen Verwertungsgesellschaft anzumelden? Es gibt klare Vorteile in den Bereichen Mitgliedsbeitrag, Lizenzen und allgemeiner Benutzung der Werke.
Werde in nächster Zeit ein Album über Tunecore veröffentlichen, welches dann bei den ganzen Onlineshops erscheint (iTunes, Amazon, Spotify usw.) und zusätzlich noch über Bandcamp.
Da ich die Musik auch weiterhin für Videos & gratis Promo benutzen möchte ist es mir wichtig, das vorher zu checken.

Ich habe gelesen, dass man sich aufgrund EU Regelungen aussuchen kann, welche europäische VG man nutzt. Gilt dies auch für USA/BMI ?

Erfahrungen - bitte her damit :)
 
Eigenschaft
 
Welche Vorteile sollen das sein? Durch die Gegenseitigkeitsverträge wirst Du in Deutschland dann trotzdem wieder über die GEMA vertreten. Manche VGs (wie z.B. in Großbritannien) verhandeln grottenschlechte Verträge mit Google/Youtube - dort erhältst Du für 9 Millionen Youtube-Views als Urheber jetzt noch rund 80 EUR. Und die Nutzung der Werke hängt vom jeweiligen Rechtsraum ab, weniger von Deiner Mitgliedschaft in der VG.

Der Mitgliedsbeitrag (25 EUR/Jahr) bei der GEMA kann doch nicht der ausschlaggebende Grund sein, oder? Gerade in den USA müsstest Du sinnvollerweise mehrere VGs beauftragen (und eine Menge bezahlen), da jede ein anderes Feld beackert.

Aus Deinem Wahrnehmungsvertrag bei GEMA könntest Du übrigens auch Bereiche wie z.B. Internet ausnehmen.

Zudem kannst Du als GEMA-Mitglied auch kostenfrei Deine Tracks auf der eigenen Webseite im Streaming anbieten (Stichwort Eigenpräsentation). Du kannst sie auch als Promo per Mail an so viele Veranstalter schicken wie Du willst. Was hingegen mit keiner VG weltweit geht: einen Song unter Beteiligung des Urhebers zu verkaufen und gleichzeitig diesen Song kostenlos zum Download bereitzustellen. Man muss sich schon entscheiden können.

Daher ist es vielleicht eine sinnvolle Möglichkeit für Dich, in KEINE Verwertungsgesellschaft einzutreten. Voraussetzung: Du bist alleiniger Urheber und kannst allein über Deine Lizenzen entscheiden. Ob Du Dich dann als Urheber zusätzlich zu Deiner Eigenschaft als Interpret zusätzlich bezahlen lässt (z.B. bei Airplays oder CD-Pressungen), kannst Du dann in Deinen jeweiligen Lizenzbedingungen formulieren.
 
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in europa darf man seine verwertungsgesellschaft frei wählen. die vorteile hat mein vorposter ja schon benannt. die größten vorteile bestehen darin, dass man zB über die niederländische VG (BUMA/STEMRA) creative commons lizenzen nutzen kann, mit denen werke dann von der verwertung der VG ausgenommen werden kann.

ob und wie das dann für deusche künstler in deutschland funktioniert weiß ich nicht. ich kann mir gut vorstellen dass die GEMA-sachbearbeiter da überfordert sind und man evtl. viel ärger hat bis man sein recht durchsetzt.

ein weiterer nachteil bei der zusammenarbeit ausländsicher VGs ist, dass man einfach weniger kohle zu sehen bekommt. die GEMA kassiert ja für ihren service für ausländische VGs eine gebühr. aus diesem grund gibt es subverlage, mit denen man die kohle direkt aus dem ausland an den verwertungsgesellschaften vorbeischleusen kann. aber das ist für einzelne urheber natürlich kein gangbarer weg.

insgesamt gilt es also sehr gut abzuwägen und zu überlegen.
 
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vielen dank für eure antworten, ich habe mich mal weiter informiert. ein großes thema war bei mir release über bandcamp mit der option "pay what you want". habe nun erfahren, dass man bei der gema 2000 gratis-downloads beantragen kann. hat das jemand schonmal gemacht? eigentlich wäre das die richtige option für ein bandcamp release.
 
das wird denke ich nicht funktionieren. die GEMA erlaubt nur kostenloses streaming, und das auch nur auf nicht-kommerziellen seiten.
ein download wäre eine vervielfältigung, und jeder link zu einem shop oder (frewillige) bezahlmöglichkeiten machen aus der seite ein kommerzielles angebot.

siehe auch: Eigenpräsentation von GEMA-Mitgliedern
 
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d.h. man muss sich jetzt wahrscheinlich zwischen gema und bandcamp entscheiden?
es wäre auch möglich das album zu einem festen preis zu verkaufen und dafür kann es aber (dann auch auf der bandcamp-seite) gestreamed werden. aber wenn ich es richtig verstanden habe, darf dies nicht auf der selben seite passieren. das ist ja idiotisch.. wenn ich z.b. zur promotion einen song bei auf meiner homepage oder soundcloud streame, darf kein link zu itunes oder bandcamp auf der selben seite erscheinen?!
 
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Wie oben schonmal erwähnt, kann man bei der GEMA aber auch bestimmte Bereiche des Internets im Vertrag auslassen. Was genau und ob das dann wie gewünscht bei Bandcamp klappt, das weiß ich allerdings nicht.
 
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wenn ich z.b. zur promotion einen song bei auf meiner homepage oder soundcloud streame, darf kein link zu itunes oder bandcamp auf der selben seite erscheinen?!
Natürlich darf man das auf der eigenen Homepage, nur muss man als Websitebetreiber in diesem Fall dann Tantiemen für die Nutzung an die GEMA bezahlen, die man dann als Urheber über die GEMA Abrechnung zurückbekommt (abzüglich Bearbeitungsgebühr versteht sich).
 
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