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Gema - Gebühren für Homepage sparen

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PapaFleischi
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Hallo Zusammen,

da wir als Coverband gerne unseren potenziellen Kunden einen Vorgeschmack geben wollen, jedoch keine Zahlungen an die GEMA entrichten wollen lautet meine Frage wie folgt.

Darf ich auf unserer Homepage damit werben, bei Interesse eine Demo - CD, bzw. MP3 - Dateien an Interessenten per Post/Mail zu verschicken?
Oder wäre dies auch Gema-Pflichtig?

Das es kostenpflichtig ist, wenn ich die Songs direkt auf der Homepage einbinde, dazu konnte ich bereits diverse Infos hier finden, über o. g. Variante habe ich über die SuFu nichts gefunden.

Danke vorab für eure sachkundigen Antworten.

Gruß
Papa
 
Eigenschaft
 
Hier meine unverbindliche Empfehlung: Ausschnitte bis zu einer gewissen Länge (so weit ich weiß bis zu 20 sec) sind GEMA-frei.

Da potentielle Veranstalter am liebsten live-Demos mögen würde ich ein selbst arrangiertes Medley von einem live-Konzert hochladen.
Dabei sollte kein Hinweis auf die Komponisten zu finden sein. Der Datei einen unverbindlichen Namen geben.

Dazu dann eine Set-Liste veröffentlichen.

Wenn das Internet durchsucht wird, wird es für die Suchmaschine kein Hinweis auf euer Medley geben. Und falls doch (was höchst unwahrscheinlich ist), greift 1. die 20 sec Regel und 2. sind alle songs selbst arrangiert, wonach der Anteil für die Komponisten nur noch verschwindend gering ist.
 
Bei weiteren Recherchen hab ich festgestellt, dass es sich dabei wohl um eine falsche Annahme handelt.
Auch kurze Ausschnitte sind Gema-pflichtig.

Soweit ich das nun entdeckt habe, gibt es keine Möglichkeit sich hier die Gebühren zu sparen (was ich schon vermutet hatte). Abhängig von der Stückzahl der gepressten CD´s fallen Kosten an.
Bei 100 Stück so ca. 65-70 Euro. Mit 10 Gema-pflichtigen Liedern bis 5 Minuten und 1 Gema-pflichtiges Lied bis 6:50 Minuten...
Allerdings ist diese Info aus dem Jahr 2012. Wie es aktuell aussieht, dazu konnte ich nichts finden, von daher kann es sein, dass es inzwischen teurer wurde.
Evtl. hat ja jemand eine aktuelle Auskunft für mich/uns.

Vielen Dank.

Gruß
Papa
 
Die Frage ist zunächst: Seid Ihr bzw. der Autor überhaupt bei der Gema gemeldet?
Die Gema ist eine Wahrnehmungsgesellschaft welche die Rechte ihrer Mitglieder (Musik, Texte...) für diese wahrnimmt.
Wenn nicht, muss man auch nichts an die Gema zahlen. Eine Zwangsmitgliedschaft gibt es nicht.

Angenommen, jemand oder alle ist/sind bei der Gema gemeldet:

Die Gema greift NACH der Veröffentlichung eines Werkes (Zweitverwertungsrechte), Preise hierzu derzeit knapp 62 cent pro normaler CD

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_VRA/tarif_vr_t_h1.pdf

Für Demo-Cd's gibt es eigene Regelungen,

https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-gema-mitglieder-mit-eigenen-werken/

da ist es billiger :)
greift aber nicht wenn ihr auch Coversongs auf der CD habt, weil: Gilt nur für eigene Werke und nur bei der Erstauflage. Verkaufen ist dann aber nicht.

Unter Umständen hilft Euch auch die "Vergütungsfreie Lizenz" weiter, siehe hier

https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/verguetungsfreie-lizenz-online/

Die greift pro Nutzer, man macht die Lieder damit nicht für alle frei verfügbar. Andererseits: Zum Anpreisen eigener Werke und Bekanntmachen etc. wäre wieder eine kommerzielle Nutzung, (hier kommt es auf den Zweck an), kommt also nicht in Frage.

Dann vermutlich dieser hier:

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_VRA/tarif_vr_od7.pdf

Mindestbetrag € 240,00 im Jahr sowie abhängig vom konkreten Nutzungsumfang (Meldung erforderlich), da auch bei "Nichtverdienen" Mindestvergütungen anfallen, die aber ziemlich gering sind.
 
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@andiu : danke für deine Auskunft....

Wie im Eingangspost geschrieben sind wir eine Coverband. Da es sich durchweg um bekannte Songs handelt die auch in den Charts zu finden sind / waren gehe ich davon aus das die Songs Gema-pflichtig sind. Weitere Prüfung müssen hier von unserer Seite noch durchgeführt werden.

Deinen ersten Link (https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_VRA/tarif_vr_t_h1.pdf) habe ich für meine Aussage aus Post # 3 zugrunde gelegt. Ich denke damit machen wir nichts falsch und die Kosten halten sich in einem überschaubaren Rahmen.

Für ein Angebot zur Bereitstellung auf der Webseite wäre dann dein letzter Link (https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_VRA/tarif_vr_od7.pdf) die richtige Adresse.

Aber nochmals danke für die tolle Übersicht.

Gruß
Papa
 
Wäre es eventuell möglich, live gefilmte Clips auf eine Plattform zu stellen, die die rechtliche Seite abdeckt, und auf der Homepage Links dorthin einzubauen?
 
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Das ist glaube ich nur möglich, wenn du auf deiner Homepage keine kostenpflichtigen weiteren Angebote offerierst.
Also sprich kein Merchandising oder sonstiges anbietest.

Aber das wäre auch eine interessante Alternative, vielleicht kann ja jemand noch eine belastbare Info dazu posten....

Gruß
Papa
 
Das mit der Coverband habe ich glatt überlesen^^ sry dafür.

Werbung auf der Homepage für die Zusendung einer CD oder DVD (Konzertmitschnitt z.B. oder einfach Musikvideo) ist immer möglich und nicht weiter kostenpflichtig.
Den Gema-Anteil zahlt ihr durch die Mindestvergütung von jeweils 61komma cent pro Datenträger. Die Gema holt sich ihren Anteil über die Nutzungsintensität/Vervielfältigungen, also 100 CDs oder Dvds = 61 Euro.
Siehe für DVDs (Musikvideo etc) hier: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Informationen/information_CD_audiovisuell.pdf

Auf einer Webseite wären diese Pakete interessant: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_VRA/tarif_vr_od_10.pdf .. unter 240€ Jahr geht da aber auch nix.

Alternativ könntet Ihr ein Covervideo bei Youtube hochladen und bei Euch auf der Seite einbetten.
Das zählt dann als Link. Ein gewisses, wenn auch kleines Risiko ist freilich dabei: Eigentlich müsstet Ihr die Rechte bei der Band/Verlag einholen, macht aber niemand da viel zu umständlich.
Welche Risiken das sind, wird hier ganz gut erklärt, auch die Hintergründe:

https://irights.info/artikel/die-hufigsten-fragen-zu-musik-bei-youtube/7244

Dazu müsste man zusätzlich wissen wie Youtube funktioniert (Automatische Erkennung, Rechtezuweisung an die jeeweiligen Inhaber etc.) weiß ich aber auch nicht genau.
 
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Meines Wissens(?!) gibt es da keine wirklich saubere Lösung. Die "schmutzige" ginge so:

Songs auf YouTube posten (ohne "Monetarisierung"), und hoffen dass nichts passiert. Falls es Beschwerden der Labels gibt, würden die Songs gelöscht, im Wiederholungsfall auch der YouTube Account - das wäre der worst case.

Von der Bandpage, auf die YouTube Videos verlinken (können auch eingebettet werden - macht sich besser).
 
Die Frage ist zunächst: Seid Ihr bzw. der Autor überhaupt bei der Gema gemeldet?
Wenn das eine Top40 Band ist, musst du schon davon ausgehen, dass der Komponist bei der GEMA gemeldet ist.


Wenn nicht, muss man auch nichts an die Gema zahlen. Eine Zwangsmitgliedschaft gibt es nicht.
Die GEMA bezieht ihre Einkünfte fast ausschließlich von ausführenden Musikern, die, da sie keine Komponisten sind, üblicherweise auch keine GEMA Mitglieder sind.
Das wird auch so von @BerndHarmsen bestätigt. Der Regelfall ist, dass der gemeine youtube-influencer kein GEMA-Mitglied ist und trotzdem dem Leistungsschutzrecht folge leisten muss.

Auch kurze Ausschnitte sind Gema-pflichtig.
Wo steht denn der Schwachsinn? Quelle bitte. Wenn man mal scharf darüber nachdenkt, kann das nur Blödsinn sein. Motive oder Phrasen sind nicht GEMA geschützt. Auch keine sequenzartig fortgeführten Tonleiterausschnitte.
 
Wo steht denn der Schwachsinn? Quelle bitte. Wenn man mal scharf darüber nachdenkt, kann das nur Blödsinn sein. Motive oder Phrasen sind nicht GEMA geschützt. Auch keine sequenzartig fortgeführten Tonleiterausschnitte.

Darum geht es doch gar nicht. Im Sinne des Threadstellers geht es um wiedererkennbare Cover-Ausschnitte von evtl. 20 Sekunden, damit die Band dem Veranstalter hörbar wird. Und die sind halt geschützt.

Ansonsten können auch Motive und Phrasen geschützt sein, selbst wenn sie nur zwei Takte lang sind. Dazu reicht die sogenannte "Schöpfungshöhe", d.h. die Eindeutigkeit und Einmaligkeit, wie z.B. bei Smoke on the Water.
 
...

Die GEMA bezieht ihre Einkünfte fast ausschließlich von ausführenden Musikern, ...

Das wird auch so von @BerndHarmsen bestätigt. Der Regelfall ist, dass der gemeine youtube-influencer kein GEMA-Mitglied ist und trotzdem dem Leistungsschutzrecht folge leisten muss...

Was für ein Unfug (und von mir stammt der ganz sicher nicht).

Youtube zahlt Abgaben an die jeweils zuständige Verwertungsgesellschaft (bei uns: GEMA) für die erkannten und registrierten Werke. Für privat hochgeladene Videos zahlt Youtube nicht (vgl. auch deren Geschäftsbedingungen). Werden via Content-ID geschützte (und damit auch lizenzpflichtige) Inhalte erkannt, so kann der Rechteinhaber (meistens das je. Label) die Löschung verlangen, oder die Einnahmen kassieren ("Monetarisierung"), oder auch auf Maßnahmen verzichten (ist ja oft auch unbezahlte Werbung für den/die Originalinterpreten). Dann werden auch die Abgaben an die Urheber via deren PRO fällig (das sind knapp 10% der Beträge, also ca. 0,01 US Cent pro Stream).

Ausfühende Musiker zahlen keine Abgaben. Im Gegenteil: wenn ihre Aufnahmen im Radio, Internet oder sonstwo gespielt werden, haben sie Anspruch auf Tantiemen via ihrer eigenen Verwertungsgesellschaft GVL
 
Richtig, ausführende Musiker sind selten Veranstalter ... die Abgaben zahlt der Veranstalter für die aufgeführte Musik (Aufführungsrechte) oder halt der Radiosender (Wiedergaberechte, Senderechte). Etwas anderes ist es mit den Webseitengeschichten (Zugänglichmachung und/oder Vervielfältigung). Da zahlt der Webseitenbetreiber bzw. Inhalteanbieter.
Nochmal leicht anders ist es mit Youtube. Wie Bernd Harmsen (und ich) schon schrieb gibt es verschiedene tatsächliche Möglichkeiten wie was ablaufen kann.

Ob kurzer Ausschnitt oder nicht: Grundsätzlich ist alles geschützt was individualisiert erkannt werden kann. (Smoke on Water... ta ta taaa.. ta ta ta taaa) Das ist so einprägsam dass es bereits bei dieser Kürze urheberrechtsfähig ist. Eine Standard-Akkordprogression in einem 12-taktigem Bluesschema (Rhythm ohne Besonderheiten z.B.) hingegen könnte 1:1 nachgespielt werden, weil es einfach Gemeingut ist und nicht (mehr) einem einzelnen Schöpfer zugeordnet werden kann.

Also das ist ziemlich kompliziert und es nicht einfacher geworden nur weil nahezu jeder heute was hochladen/anbieten kann. Und natürlich muss man, @fretless bassist , als Urheber und Aufführer eigener Werke nix an die Gema abdrücken wenn man kein Mitglied ist und das auf der eigenen Webseite veröffentlicht. Da fehlt es schlicht am Wahrnehmungsvertrag. Ich hatte bereits vorher im Thread geschrieben dass ich das mit der Coverband überlesen hatte.
 
Danke für die rege Beteiligung und die interessanten Beiträge.
Ich möchte an dieser Stelle nur einmal festhalten das es hier scheinbar viele unterschiedliche Auffassungen gibt.

Daher stelle ich mir die Frage, wie machen das andere Bands auf Ihren Internetseiten?
Vielleicht möchte sich ja der eine oder andere aus praktischer Vorgehensweise / Erfahrung noch dazu äußern.
Natürlich anonym, man muss weder die Seite nennen noch den Bandnamen.
Es wäre aber interessant hier zu erfahren wie andere Coverbands hier verfahren um dem künftigen Auftraggeber einem Vorgeschmack geben zu können...
 
Es wäre aber interessant hier zu erfahren wie
... die GEMA ds machen würde.
kann man, du, nicht mal die GEMA direkt fragen wie der offizielle weg funktioniert?
keine ahnung, ob die soetwas wie eine beratungshotline haben.
 
Freilich, die kann man anrufen. Wir haben uns nach etlichen Telefonaten gegen die GEMA entschieden. Einfach weil wir auch mal CD's herschenken wollen oder einfach mal paar Lieder auf der Website laden. Die paar Eurocent die wir durch die Radionummern bekommen hätten wären ein vielfaches weniger als dass war wir hätten zahlen müssen als wir 200CDs verschenkt haben.
 
Das spielt aber keinen großen unterschied. Nur dass du eben nicht an der ausschüttung beteiligt bist. Bezahlen müssen wir genauso wie du.
 
versteh ich nicht. als coverband mußt du zahlen. und die frage die hier gestellt wurde lautete vereinfacht. unter welchen bedingungen wieviel.
es ging nicht um die vermarktung, vertrieb oder präsentation der eigenen songs mit oder ohne GEMA.
 
Auf gema de kannst du dich durchklicken und kommst zu einem Tarife pdf. Da steht alles auf heller und pfennig drin.

dennoch spielt eskeine rolle ob du coverist oder selber komponist bist - zahlen musst du so oder so sobald es ein song ist der bei der gema registriert ist.
 

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