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Gema und Karaoke ? Wer bezahlt was und wofür?

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loeckchen
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Hallo,

da ich auf der Gema seite und auch im Forum nicht wirklich was gefunden habe, so hoffe ich das ich vielleicht durch eure Hilfe etwas mehr herausbekomme..:D

Ich schildere einfach mal:
Kneipe / Bistro möchte 1-2x im Monat eine Karaoke Veranstaltung durch einen KJ machen lassen.
Kein Eintrittsgeld.

Was muss die Location der Gema melden bzw. was kostet das? (in die Kneipe passen ca 60 leute)

Was muss der KJ der Gema melden? :confused:
DIe Karaoke Songs werden hälftig vom Laptop abgespielt und Hälftig von DVDs. In den Pausen Songs vom I-pod.

Muss der KJ ein Kleingewerbe oder so etwas in der Richtung anmelden?:gruebel:
(Pro VA wird zwischen 60 und 100 € eingenommen?)

Was ist dringend zu beachten?:rolleyes:

Wäre super irgendwie an brauchbare Infos zu kommen... :great:


Danke schon mal;)
 
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Hallo Loeckchen

1. ich finde 60- 100€ pro VA schon arg wenig. (Obwohl, wenn du nur 1-2 Stunden machst, ist es OK)
2. Der KJ muss AUF ALLE FÄLLE ein Gewerbe anmelden, sonst ist es Schwarzarbeit. --> der Steuerberater deines Vertrauens berät dich bestimmt gern (oft ist das Erstgespräch kostenlos).
3. GEMA --> leidiges Thema --> NORMALERWEISE trägt die GEMA der Veranstalter, der den KJ bucht, da er ja meisst eh ne Pauschale bezahlt. Er bucht dann einfach ne "Veranstaltung mit DJ" dazu. DER Beitrag ist, wenn nicht schon durch Pauschalen Monatsbeitrag abgegolten, meisst nach m² berechnet.
4. Ich hoffe, du hast die KARAOKE-Tracks auf dem Laptop, sowie die auf dem EIPott, auch gekauft... Und nicht bloß irgenwo her "besorgt" Da gibts mit unter schonmal Kontrollen und dann kann es teuer (sehr teuer) werden. Deswegen haben wir immer ne Inventarliste unserer gekauften CDs/DVDs dabei.
Dringend zu beachten ist: VORHER GENUG WERBUNG MACHEN :D
 
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Hallo zusammen,

ich will mal kurz etwas zu 3. von KaraokeTeamHalle verdeutlichen.

Richtig ist, dass in aller Regel der Kneipenbetreiber der Veranstalter ist, sofern er den KJ bucht. Er kann jedoch im Innenverhältnis mit dem KJ etwas anderes vereinbaren. Aus urheberrechtlicher Sicht ist er aber im Regelfall der Veranstalter.

Der Pauschalbetrag, den der Kneipier an die GEMA zahlt, deckt in den allermeisten Fällen nur Hintergrundmusik während des normal laufenden Geschäftsbetriebs ab. Die Karaoke Geschichte ist eine Einzelveranstaltung, die gesondert angemeldet und lizenziert werden muss. Dies geschieht richtiger Weise auf der Grundlage von Raumgröße und Eintrittsgeld (auch ohne Eintrittsgeld - dann gilt die niedrigste Tarifstufe). Es gibt auch Kneipen, die Verträge für eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen abgeschlossen haben, denen könnte so ein Karaokeabend zugeordnet werden. Fest steht jedoch, dass ein Hintergrundmusikvertrag nicht bei (Karaoke) Veranstaltungen greift, da der Stellenwert der Musik hier größer ist, als während des regulären Gastrobetriebs.

Grüße
Marc
 
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Danke .. besser hätt ich es nicht erklären können...:rolleyes:
 
loeckchen
  • Gelöscht von UranusEXP
  • Grund: Im Forum verkehren keine Steuerberater. ;)
OfferusX
  • Gelöscht von UranusEXP
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Hm.. da muss ich wohl doch meinen Perso mal machen... ist letztes Jahr im Sommer schon fällig gewesen :redface:
 
Hab mal meinen Steuerberater gefragt... der sagte.. sobald ich ne Quittung mit meiner Anschrift unterschreibe und FA fällt das ins AUge... werd ich geprüft.
Rein Theoretisch sobald ich nix unterschreib brauch ich auch nix befürchten :cool:

Aba ich werds nächste Woche machen... hab ja ne bekannte die arbeitet im Gewerbeamt.. die brauch den Perso nit :D

---------- Post hinzugefügt um 19:30:19 ---------- Letzter Beitrag war um 19:26:48 ----------

Ja aber ich hab auch gelesenes würde ien Unterschied machen, ob ich meine CDs dabei habe oder auf PC. Das da auch noch mal Gebühren fällig sind an die Gema?:gruebel:
 
@loeckchen:

Die Regeln gelten nicht nur für den Anfangspost. Bitte ggfs. Editieren. Bis dahin: Closed.
 
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