• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

GEMA verlangt Gebühren trotz gebrachten Nachweisen

J
jona27
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
27.12.11
Registriert
24.11.05
Beiträge
34
Kekse
0
Hallo!
Folgendes Problem:
Ich habe mit meiner und mit zwei weiteren Bands in meinem Heimatort ein Konzert veranstaltet. Als Veranstalter bin ich verpflichtet, eine Veranstaltung der GEMA zu melden, habe dies aber nicht getan, weil ich in dem Glauben war, dass der Saalbetreiber einen gesonderten Vertrag mit der GEMA hatte. Circa 9 Monate nach der Veranstaltung fand ich eine Rechnung der GEMA in meinem Briefkasten, über 160€ U-VK (+III 2a) Unterhaltungsmusik mit Musikern, 6 € Eintritt, Raumgröße 180qm auf eben diese Veranstaltung bezogen. Nun habe ich, da ich mich in der Nachweispflicht befinde, der GEMA die kompletten Setlists der drei Bands sowie die Komponisten der Songs und die Adressen der Musiker übermittelt. Die GEMA behautete nun, dass Mitglieder der beiden anderen Bands bei Ihnen gemeldet wären und forderte die Herausgabe der Geburtsdaten eben derer zum Abgleich mit Ihrer Datenbank. Dies nahm ich zum Anlass die beiden mir wohlbekannten Bands anzurufen und mir schriftlich bestätigen zu lassen, dass kein Bandmitglied sein Urheberrecht durch die GEMA vertreten lässt und habe eben diese Dokumente an die GEMA weitergeleitet. Die GEMA beharrt allerdings auf der Herausgabe der Geburtsdaten und erkennt die Dokumente nicht an. Ich bin nicht gewillt der GEMA diese Daten zu übermitteln, da ich keinerlei Sicherheit habe, dass die GEMA nicht einfach die Daten in Ihre Datenbank tippt und behauptet, dass alle Daten übereinstimmen. Außerdem könnte man diese Daten auch von den Bandhomepages beziehen. Somit ist dies für mich kein Nachweis, dass Verträge zwischen der GEMA und einzelnen Mitgliedern bestehen.
Welche Möglichkeiten hat man, diese Angelegenheit zu klären? Wie schaffe man es, dass die GEMA einen nicht abzockt, ohne einen Anwalt einzuschalten? Ich bin mir sicher, dass die Bandmitglieder keinerlei Verbindung mit der GEMA haben, habe ich doch deren Wort.
 
Eigenschaft
 
Da du das noch nicht klar gesagt hast: die anderen Bands und ihr habt nur eigene Werke gespielt und die sind nicht bei der GEMA gemeldet?

Alles was bei der GEMA gemeldet ist, müsste hier zu finden sein:
http://www.gema.de/musikrecherche/
 
Jup, haben ausschließlich Eigenkompositionen gespielt, keine der Bands ist bei der Gema gemeldet.
Ich mach mich gleich mal auf die Suche...und habe wie erwartet keinerlei Treffer erzielen können.
 
...dann hast du vermutlich nichts zu befürchten. Schreib doch mal der GEMA, dass die dir die Geburtsdaten schicken sollen, damit du abgleichen kannst ob die es sind oder nicht.
 
soweit ich weiss is die nachweissbla auf gema seit => wenn die nicht beweisen können dass da gema zeugs lief hamse auch nix zu melden .. allerdings ohne gewähr usw.

gema is einfach nen saftladen ... die schicken einfach auf verdacht maln brief hin und dann immer schön dementischreiben zurück ... kenn das von so vielen VAs ...
 
***
Wie schaffe man es, dass die GEMA einen nicht abzockt, ohne einen Anwalt einzuschalten? ***


Antwort: Gar nicht!

Theoretisch (s. oben "Bitte beachten! ....") könnte man folgendermassen vorgehen:

schreibe der GEMA (per Einschreiben mit R-Schein), dass Du alle Angaben nach besten Wissen gemacht hast und weise darauf hin, dass Du dich -bei weiteren Forderungen seitens der GEMA- gezwungen siehst anwaltlichen Rat und Vertretung in Anspruch zu nehmen und Du die dabei anfallenden Kosten der GEMA in Rechnung stellen wirst.

Sollte die GEMA daraufhin nicht "einknicken" (Chance = 50:50) muss ein (GEMA-) kompetenter Anwalt her und das Ganze juristisch ausgefochten werden.

-> lohnt sich nur, wenn alles so ist, wie von dir dargestellt. Solltest Du (rein hypothetisch...) versuchen, dich um die GEMA zu drücken, dann zahle lieber...

LG
RJJC
 
Erst mal danke für die schnellen Antworten.
Ich denke ich probiere erst mir die Geburtsdaten von der GEMA zu holen, was aber aus Datenschutzgründen wohl nicht funktionieren wird. Folglich wird es sinnvoll sein die Leute persönlich bei der Sachbearbeiterin anrufen zu lassen um die Daten abzugleichen. Sollte das einmal mehr nicht zum Erfolg führen, was eigentlich jeder Logik entbehrt, wird es wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Und ja, mir ist durchaus bewusst, dass ich einen solchen Streit nur gewinnen kann, wenn ich im Recht bin ;).
 
So, jetzt gibt es mal eine Antwort ohne Spekulationen und frei von "ich würde einfach mal... die werden schon sehen..." Aussagen, wie sie leider hier allzu häufig vorkommen.

Fakt ist zu allererst: ALLE öffentlichen Veranstaltungen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind bei der GEMA anzumelden.

Den größten Müll, den ich hier gelesen habe, ist dieser Buchstabenmatsch von gincool. Dicht gefolgt von Real-JJCales Sprüchen.

Ist eine Veranstaltung GEMA-frei hat einzig und allein der Veranstalter in jeglichem Detail dies nachzuweisen. Nach BGH-Urteil gibt es eine Beweislastumkehr aufgrund es umfangreichen Repertoires, das die GEMA aus dem In- und Ausland vertritt. Im Klartext heisst das, meinst Du eine Veranstaltung ist GEMA-frei, musst Du das so detailliert wie möglich nachweisen. Reichen die Details zur Prüfung u.U. nicht aus, bist DU in der Pflicht weitere zu liefern.

Fazit: Man kann hier auf stur schalten, klar, das Geld gibt's dann aber auch nicht wieder. Und diese Faselei von wegen ohne Anwälte geht's bei der GEMA nicht, ist echt lustig. Zum einen haben derart viele Anwälte vom Urheberrecht mal überhaupt keine Ahnung, aber viel interessanter ist, gaube ich, dass die GEMA bestimmt wegen eines fitzeligen Nachwuchskonzertes Lust darauf hat, wegen Missbrauchs ihren staatlichen Auftrag zu verlieren. Super ist auch, es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen zu lassen, in dem man DANN die benötigten Angaben ohnehin machen muss...

Empfehlung: Nächstes Mal mit den Leuten bei der GEMA reden (...ja, da sitzen auch Menschen, die nicht mehr oder weniger bescheuert sind, als bei Versicherungen oder Telekommunikationsunternehmen (nur arbeiten DIE auch noch mit Call-Centern mit oft ahnungsfreien Angestellten), und gaaaanz wichtig, überlegen, bevor ich "ratgebende" Posts in die Welt setze.

Danke, im Sinne aller Forenteilnehmer.

Grüße
Marc
 
So, jetzt gibt es mal eine Antwort ohne Spekulationen und frei von "ich würde einfach mal... die werden schon sehen..." Aussagen, wie sie leider hier allzu häufig vorkommen.

Fakt ist zu allererst: ALLE öffentlichen Veranstaltungen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind bei der GEMA anzumelden.
***
Marc

-> :D

also, so ganz GEMA-unerfahren bin ich nicht, habe aber heute mit einem Veranstalter gesprochen, der sich auf GEMA-freie Konzerte spezialisiert hat, damit eine für alle Beteiligten lukrative Marktlücke schliesst und effektive "Nachwuchsarbeit" leistet:

Genauer:

Wer in Deutschland Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, z.B. ein Veranstalter, muss diese Veranstaltung der GEMA melden.
Soweit korrekt.

***
Ist eine Veranstaltung GEMA-frei hat einzig und allein der Veranstalter in jeglichem Detail dies nachzuweisen. Nach BGH-Urteil gibt es eine Beweislastumkehr aufgrund es umfangreichen Repertoires, das die GEMA aus dem In- und Ausland vertritt. Im Klartext heisst das, meinst Du eine Veranstaltung ist GEMA-frei, musst Du das so detailliert wie möglich nachweisen. Reichen die Details zur Prüfung u.U. nicht aus, bist DU in der Pflicht weitere zu liefern.
***
Marc


Was in der Praxis wie folgt abläuft:

der Veranstalter meldet sein Konzert bei der GEMA an und teilt ihr dabei gleichzeitig mit, dass ausschliesslich GEMA-freie Musik dargeboten wird.

Ob ein Werk GEMA-frei ist entscheidet allein und auschliesslich der Komponist und Autor des Werkes und nicht die GEMA.

Der Komponist/Autor übergibt dem Veranstalter eine schriftliche Erklärung, dass er kein GEMA-Mitglied ist und seine Werke damit GEMA-frei sind.
Der Veranstalter reicht diese Erklärung der GEMA weiter und fertig.

-> keine Ansprüche vorhanden, die durch das GEMA-Inkasso vertreten werden könnten.

Im Übrigen hast Du so etwas ähnliches schon selbst mal in einem anderen thread geschrieben :D
https://www.musiker-board.de/vb/mus...nzert-planung-nun-gema-frage.html#post2861148

Warum Du dich hier nun so aufbläst, bleibt rätselhaft und ziemlich ...UN-:cool:

Wenn sich also die GEMA mit diesen Erklärungen (= rechtsverbindliche Dokumente) nicht zufrieden gibt und weiter Daten anfordert, auf die sie offensichtlich, ob der Erklärungen keinerlei Anrecht hat, ist sie wiederum in der Beweispflicht, die von dir zitierte "Beweislastumkehr" greift hier nicht mehr.
Und... ohne anwaltlichen Rat, der -wie ich unmissverständlich schrieb- GEMA-kompetent sein muss, wird man dieses Problem dann nicht lösen können.


***
Fazit: Man kann hier auf stur schalten, klar, das Geld gibt's dann aber auch nicht wieder.
***
Marc

Frage: welches Geld bei GEMA-freier Musik?

Doch zurück zu jona27 und seinem Problem:

Problem 1: die Veranstaltung wurde gar nicht angemeldet, was doppelt nicht gut ist, da 1. die Anmeldepflicht verletzt wurde und damit 2. der GEMA die Möglichkeit entzogen wurde diese Veranstaltung zu kontrollieren.

Problem 2: der in Rechnung gestellte Betrag unterstellt ja, dass GEMA-pflichtige Titel gespielt wurden -> die könnten z.B. von Tonträgern in der Pause / vor / nach dem Konzert abgespielt worden sein. Das ist spätestens dann GEMA-pflichtig, wenn "GEMA" auf der CD steht.


So, jetzt gibt es mal eine Antwort...
***
Den größten Müll, den ich hier gelesen habe, ist dieser Buchstabenmatsch von gincool. Dicht gefolgt von Real-JJCales Sprüchen.
***

Und diese Faselei...
***
fitzeligen Nachwuchskonzertes...
***
und gaaaanz wichtig, überlegen, bevor ich "ratgebende" Posts in die Welt setze.

Danke, im Sinne aller Forenteilnehmer.

Grüße
Marc

Insgesamt gefällt mir dein Schreib-"Stil", sprich "Ton" überhaupt nicht und es ist hier nicht dein erster post in dieser, deiner aggressiven Unart.

Den Rat mit dem Überlegen, bevor ratgebende Posts in die Welt gesetzt werden, solltest Du dann auch selbst befolgen.

Dein Post als Antwort auf jona27 bzw. GEMA-freie Musik, hat nichts zu seiner Problemlösung beigetragen, allerdings einiges über deine soziale Kompetenz offengelegt...

Dass Du dir herausnimmst "im Sinne aller Forenteilnehmer" eine Erklärung abzugeben, kommentiere ich nur insofern, dass ich mir das in meinem Namen verbitte und dir damit schonmal mindestens ein Forumteilnehmer fehlt...

RJJC
 
Hallo RJJC,

danke für Deine Reaktion. Interessant, wie Du Dir ein Bild über MEINE soziale Kompetenz machst. Ich möchte hier persönlich wirklich niemandem zu nahe treten, finde jedoch solche pauschalen und polarisierenden Aussagen, wie sie oben auch von Dir gemacht wurden (sinngemäß: ohne Anwalt geht's in puncto GEMA nicht) ebenso wenig zur Problemlösung beitragend, wie Du meinen Post empfunden zu haben scheinst. Das kann ich aber wiederum auch nicht nachvollziehen, da ich konkrete Vorschläge gemacht habe. Im Übrigen habe ich auch niemanden beleidigt, sondern lediglich nicht fundierte Aussagen so betitelt, wie ICH sie empfunden habe.

Insbesondere aber über gincools Post habe ich mich nicht nur wegen des Schreibstils aufgeregt. Den Inhalt finde ich einfach nur daneben gegriffen. Darüber habe ich mich in erster Linie geärgert. Derartige Äußerungen wie auch die Deinen im ersten Post sagen m.E. ebenfalls eine Menge über den Menschen, der sie von sich gibt, aus, entbehren aus meiner Sicht jedoch zumindest sachlichen Niveaus. Ja, Du hast recht, bei solchen "Ratschlägen", neige ich bisweilen zur Überreaktion. Sorry, das kommt vielleicht daher, dass ich übermäßig häufig mit rechtlichem Halbwissen und derartig in die Welt gesetzten Gerüchten konfrontiert bin, wenn das aber in der Form w.o. geschildert als Empfehlung passiert, ärgert mich das. Das hat mit Aufblasen, wie Du es nennst, überhaupt nichts zu tun. Und "im Sinne aller Forenteilnehmer" spreche ich doch sicherlich, wenn ich mir wünsche, dass Ratschläge nur dann gegeben werden sollten, wenn sie fachlich und sachlich kompetent sind, oder!? Sollte das nicht so sein, ziehe ich dies zurück!

Im Übrigen war der Teil "...Spekulationen" nicht auf Deinen Post bezogen, eher die zweite Hälfte des Satzes.

Ich schlage jedoch vor, wir lassen das Persönliche jetzt mal außer Acht und kehren zur Sachebene zurück.

Du beziehst Dich auf meinen Post in einem anderen Thread, den Du verlinkt hast. Das steht dem, was ich in diesem Thread geschrieben habe, auch nicht entgegen. Die Aussage beinhaltet "... kann die GEMA das bestätigen...". In diesem Fall hier kann die GEMA es offenbar (noch) nicht, da u.U. eine Namensgleichheit vorliegt, wie ich es verstehe.

In der Regel reicht es tatsächlich so, wie Du das Verfahren beschrieben hast, im Einzelfall kann es jedoch auch mal anders sein. Und wir sprechen hier von einem nun wirklich absoluten Sonderfall.

Die Erklärung des Urhebers kein GEMA Mitglied (oder sagen wir besser keines einer Verwertungsgesellschaft) zu sein, ist in der Praxis nicht unbedingt wasserdicht und diese ohne Einsichtnahme als rechtsverbindliche Dokumente zu bezeichnen, halte ich zumindest für gewagt.

Es existieren zudem Fälle, in denen GEMA-Mitglieder bewusst ihre Mitgliedschaft negiert haben, um dem Veranstalter die Vergütungen zu ersparen. Ich verstehe aber ehrlich gesagt auch nicht, warum man die Geburtsdaten nicht mitteilen möchte, wenn dies offensichtlich (hoffentlich ;) ) zur Problemlösung beiträgt.

Bezüglich des Geldes war ich wohl auf dem Holzweg, ich war der Annahme die Rechnung wäre schon bezahlt. Dann formuliere ich das um: Man kann hier auf stur schalten, muss aber trotzdem (zunächst) zahlen.

Zu den von Dir skizzierten Problemen.

Problem 1: Sehe ich auch so, wobei die GEMA in aller Regel bei Veranstaltungskontrollen nicht das wiedergegebene oder aufgeführte Repertoire kontrolliert (ich weiss nicht, ob Du das so gemeint hast, wollte es nur anmerken).

Problem 2: Den ersten Teil sehe ich genauso, den zweiten nicht. Die GEMA hat dem Tarif (U-VK = Live-Musik) und dem Rechnungsbetrag bei den hier vorliegenden Parametern (qm + Eintritt) nach zum einen trotz ausgebliebener Anmeldung offenbar auf den Schadenersatzanspruch verzichtet. Zum anderen geht sie in aller Regel dann auch von "nur" Live-Musik aus. Die Pausenmusik setzt sie nicht voraus. Insofern gehe ich davon aus, dass bei nachgewiesener GEMA-Freiheit der Live-Musik die GEMA keine Ansprüche erheben würde.

Insofern würde ICH das persönliche Gespräch suchen und, wenn es denn wirklich erforderlich ist, die Geburtsdaten mitteilen. Ich denke, das ist sicher für alle die am wenigsten aufwändige, kostengünstigste und zielführendste Lösung.

Grüße
Marc
 
Hey, COOL DOWN!

Komme frisch erholt aus dem Urlaub zurück und darf mich vielleicht etwas vermittelnd einklinken!

Der hier entstandene Disput könnte auch BEISPIELHAFT für den klassischen Konflikt GEMA und VeranstalterKUNDE(!!) stehen. Denn wenn "Menschen" miteinander kommunizieren, kommt es zu Missverständnissen. Das sieht man an den paar Post schon ganz exemplarisch.

Dann stellt Euch mal vor, wie das ist, wenn die GEMA-Sachbearbeiter/innen täglich hunderte Fälle abwickeln müssen. Vom mürrischen Zahnarzt (nichts gegen diese Berufsgruppe) mit Wartezimmerberieselung bis zum Profi-Konzertbüro vor Ort.

Rechtsanwälte bringen nur Kosten - soviel die Erfahrung aus der langjährigen Praxis! Und zwar für beide Seiten: KUNDE und GEMA. Fakt ist aber auch, dass die GEMA sicherlich schneller bei der Hand ist, um einen säumigen Vorgang zum Inkasso zu geben.

Es sollte daher jedem daran gelegen sein
a) ein Problem nicht auszusitzen (was hier ja auch nicht der Fall ist) und
b) MITEINANDER zu REDEN

Denn auch die GEMA-Menschen wissen, dass sie nicht frei von Fehlern sind.

Ich darf das mal frei so behaupten, weil mir der zweifelhafte Ruf anhängt, der GEMA wirklich schon gaaaanz saaattt viel Geld gekostet zu haben. Darauf bin ich aber nicht stolz. Denn i.d.R. lag und liegt die Ursache bei den meisten Fällen auch darin, dass KUNDE und GEMA nicht fähig sind, (mehr) miteinander zu kommunizieren. Insofern beschränkt sich dann mein "Einklinker" meist darauf, den Vorgang wieder mit Vernunft zu impfen. Auf die Hinterfüße muss ich mich nur ganz selten stellen.

@jona27:
Frag' die beiden strittigen Autoren der Band, ob die GEMA sich ggf. telefonisch bei denen melden darf.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen würde ich auch keine fremden Personendaten an die GEMA geben. Wenn die betreffenden Personen dann selbst zum Abgleich mit der GEMA das macht, um ggf. eine Doublette zu klären, dann ist das sicherlich nur ein Vorgang von einer Minute.
Ohne Stress und ohne großen Staub aufzuwirbeln.

@M-Zee:
remember den Fall als die GEMA in NRW (D'dorf m.W.) von einem Hochzeitspaar die Personendaten und Verwandtschaftsverhältnisse einer Hochzeitsgesellschaft einfordern wollte und der Konflikt dann bis zum Landesdatenschutzbeauftragten eskalierte. So etwas ist immer auch eine gefressene Schlagzeile für die Boulevardpresse...

Real-JJCale schrieb:
Ob ein Werk GEMA-frei ist entscheidet allein und auschliesslich der Komponist und Autor des Werkes und nicht die GEMA.
Der Komponist/Autor übergibt dem Veranstalter eine schriftliche Erklärung, dass er kein GEMA-Mitglied ist und seine Werke damit GEMA-frei sind.
Der Veranstalter reicht diese Erklärung der GEMA weiter und fertig.

In der Regel JA! Trotzdem ist die so genannte "GEMA-Vermutung" höchstrichterlich abgesegnet und der KUNDE (Veranstalter) in der Beweispflicht.
Überschneidungen/Doubletten sind bei aktuell rund 7 Mio. Werken, die in der GEMA-Datenbank wohl gespeichert sind, nicht auszuschließen. Tritt dieser Fall ein, muss man händisch nacharbeiten. Darum geht es in diesem Falle! Im Normalfall ist das auch mit ein zwei Telefonaten oder Mails aus der Welt zu schaffen (Einschränkung Fremddatenweitergabe / s.o.).

Und sollte das alles nichts nützen, dann ist so ein Disput immer auch ein "dankbares" Thema für viele Journalisten.
Öffentlichkeit ist "mein KOSTENLOSER Anwaltsersatz" (habe jetzt mehrere Jahre mit der GEZ gefochten und final deren GF geschrieben und mit meinen Privatmedienreferenzen "gewunken" / plötzlich konnten die meinen Vorgang sachlich richtig bearbeiten und haben mich auf eine interne Sperrliste bei den jährlichen Recherchen gesetzt).

lg.
 
Ich war ja schon wieder ganz friedlich ;)

Bernd, mein Ansatz ist es ja auch, zunächst miteinander zu reden. Nichtsdestotrotz bin ich der Auffassung, dass, wenn eine Ermittlung der tatsächlichen Urheber nur über das Geburtsdatum möglich ist, dass im Zweifel der Veranstalter diese übermitteln muss. Im Übrigen ist die GEMA ja auch schon aufgrund ihres Auftrages zum Schutz dieser Daten verpflichtet.

Bzgl. des Falles in NRW: völlig Deiner Meinung, tja, die Dummen sterben halt nicht aus, im Zweifel sitzt der eine oder andere sicher auch bei der GEMA :D

Die Drohung mit der Presse ist sicher auch hinsichtlich der GEMA immer geeignet, Dinge zu forcieren, die mit dem Anwalt eher unspektakulär, und wie Du auch aus meiner Sicht richtig ausführst, für BEIDE Seiten meist mit Kosten verbunden.

Grüße
Marc
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben