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Tutorial: GEMA-Gebühren für Band-Websites mit Hörbeispielen

  • Ersteller rockbuerosued
  • Erstellt am
@ all,

das TUTORIAL ändert sich a) für GEMA-Mitglieder und b) evtl. auch noch für Coverbands!!!!!

Die GEMA hat bei ihrer letzten Generalversammlung am 30. Juni 2006 beschlossen, dass GEMA-Mitglieder ab sofort auf ihren nicht-kommerziellen Websites Streams zu Promotionzwecken KOSTENLOS anbieten können.

Das ist mit ein paar Auflagen verbunden und man muss auch einen ergänzenden Text der GEMA auf seiner Site einbauen, aber für GEMA-Mitglieder kostet Streaming zukünftig nichts mehr (gilt auch für Musikverlage).

Diese Regelung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2007 befristet. Für die Zeit nach dem 1. Januar 2008 bastelt die GEMA an einem neuen Tarif!

ACHTUNG COVERBANDS:
durch Zufall kam auch heraus, dass die Sondervereinbarung für Coverbands (gg. Jahrespauschale von 100 € kann man 5 Werke oder 10 Werkteile auf seiner Bandsite als Streams einbinden) von der GEMA-Website verschwunden ist.

Auf meine Nachfrage teilte die GEMA gestern mit: "Es wird nächste Woche eine interne Besprechung hierzu stattfinden. Sobald es eine Regelung gibt, werden wir Sie umgehend informieren."
Es kann also sein, dass sich das Tutorial auch im Beispiel 2 für Coverbands ändern wird.

Sobald ich wasserdichte Infos habe, werden wir das Tutorial entsprechend aktualisieren!!

lg.
 
rockbuerosued schrieb:
WICHTIG: Die Hörbeispiele dürfen nicht für den Download angeboten werden

00Schneider schrieb:
Als Ergänzung: Downloads werden nach dem Tarif VR OD 2 vergütet.

www.gema.de/kunden/industrie/internet/music_on_demand.shtml
Stimmt das wirklich, dass dieser Musik-on-demand-Tarif auch für Coverbands gilt?

Das würde ja bedeuten, dass man als Band die Auswahl hätte, ob man pauschal für Streams zahlt oder je 22,5 Cent pro MP3-Download.
 
nochzugestiegen schrieb:
Stimmt das wirklich, dass dieser Musik-on-demand-Tarif auch für Coverbands gilt?

Das würde ja bedeuten, dass man als Band die Auswahl hätte, ob man pauschal für Streams zahlt oder je 22,5 Cent pro MP3-Download.

Die "AUSWAHL" trifft schlussendlich Eure Bandkasse oder Euer Bankkonto.

Zuvorderst sollte aber stehen: was wollt Ihr mit Euren Songs überhaupt online erreichen/erzielen/erwirtschaften?

Wenn es nur um die Promotion geht, dann ist die Sonderregelung für Coverbands überaus günstig (siehe Tutorial Beispiel 2 für Coverbands / Aber ACHTUNG: wie im Vorposting erwähnt, ist diese Regelung derzeit bei der GEMA im "Fleischwolf" - ob oder wie sie überlebt, werden die nächsten Tage zeigen!).

Wenn Ihr meint, dass Fans sich Eure Version von Bonn-Schovi herunterladen UND dafür auch bezahlen wollen, dann - und eigentlich NUR DANN - solltet Ihr die Download-Option in Erwägung ziehen.
Denn 1.000 Downloads sind schnell beisammen! Und pro Download - also auch bei den KOSTENLOSEN DOWNLOADS! - kassiert die GEMA eine MINDESTGEBÜHR von 0,15 € (ab 2007: 0,175 €) pro Download.

Bei 1.000 Downloads pro Monat - und das ist nicht viel - zahlt man dafür 160,50 € (inkl. UST). Wenn das Eure Bandkasse hergibt, dann macht das!

Wenn Ihr verkaufen wollt, dann muss der Nettoverkaufspreis mindestens bei 1,20 €/Download liegen, damit Ihr die Mindestvergütungsgrenze der GEMA überhaupt überschreitet. Das ist teurer als all die Ei-Potts und Meikrosofft-Portale für das Original Bonn-Schovi-Stück verlangen.

UND: wenn Ihr die Songs zum kostenlosen Download anbietet und Eure "Konkurrenz" will Euch eins auswischen, dann schreiben die sich ein Skript und rufen Eure Downloads automatisch jeden Tag (konservativ geschätzt) hundertmal auf. Das macht dann bei 3.000 Downloads/Monat ein Loch von fast 500 €/Monat in Eurer Bandkasse.

Frohes Wirtschaften kann man da nur sagen!

Wenn Ihr Downloads nur zu kostenlosen Promozwecken anbieten wollt, dann überlegt Euch das bitte mehr als nur einmal. Es macht wenig Sinn - vom Kostenfaktor ganz zu schweigen.

lg.
 
Woher weiß die GEMA denn überhaupt die Anzahl der Downloads?
Kann ja wohl kaum sein, dass man denen die Logfiles zuschicken muss. Abgesehen davon bietet nicht jeder Webspace Zugriff auf Statistiken.
 
nochzugestiegen schrieb:
Woher weiß die GEMA denn überhaupt die Anzahl der Downloads? Kann ja wohl kaum sein, dass man denen die Logfiles zuschicken muss.

Die Logfiles nicht, aber wie bei so vielem im Leben, gibt es auch dafür ein FORMULAR, sprich einen GEMA-Meldebogen, den jeder, der diese Online-Lizenzrechte monatlich ausgefüllt bei der GEMA einreichen muss.

Hier quasi "betrügerisch" falsche Angaben zu machen, ist vergleichbar mit falschen Angaben in anderen dokumenten-relevanten Formularen - und daher strikt davon abzuraten!

Im übrigen gilt auch hier, dass die GEMA prüfen darf. Also die Stats schön archivieren!

Abgesehen davon bietet nicht jeder Webspace Zugriff auf Statistiken.

Das sollte man aber generieren können, wenn man solche Dienste anbietet!

lg.
 
Wie sieht es rechtlich aus wenn wir als Verantwortliche von aixmusic.de Demosongs von den bei uns eingetragenen Bands auf die Seite stellen wollen, wobei kein Bandmitglied GEMA-Mitglied ist?
 
S.o.a.B. schrieb:
Wie sieht es rechtlich aus wenn wir als Verantwortliche von aixmusic.de Demosongs von den bei uns eingetragenen Bands auf die Seite stellen wollen, wobei kein Bandmitglied GEMA-Mitglied ist?

Entscheidend ist nicht, ob Bandmitglieder GEMA-Mitglied sind sondern, ob die Bands urheberrechtlich geschütztes Material auf den Server laden.

Sobald eine der Bands einen GEMA-relevanten Titel auf den Server pumpt, ist die GEMA auch mit im Boot und es heißt zahlen. Ich weiß nicht, wie Ihr die Uploads bewerkstelligt: ob das z.B. nur der Admin selbst macht oder ob das auch jedes Bandmitglied machen kann.

Prinzipiell wird es nur schwer zu kontrollieren sein, ob das, was da alles hochgeladen wird, auch GEMA-frei ist.
(EDIT: kleiner Nachtrag: die GEMA kontrolliert das über einen monatlichen Meldebogen, den man als Portalbetreiber abliefern muss! Der ist wie ein Dokument. Besch... man dort, dann gibt es möglicherweise Stress).

Einigermaßen günstig für nonkommerzielle Portale ist bei der GEMA noch das Streaming (die GEMA nennt das Pre-listening). Die Downloadmöglichkeit verteuert das ganze enorm, denn selbst wenn man kostenlose Downloads anbietet möchte die GEMA momentan pro Download eine Mindestgebühr von 0,15 € (ab 2007 wohl 0,175 €) haben. Auch wenn man keinen Income mit dem Download generiert.

Für die Streams müsstet Ihr Euch an die GEMA-Generaldirektion in München (Bereich Industrie) wenden. Dort wird man Euch wohl den Tarif VR-W2 ( http://www.gema.de/media/de/online/gema_tarif_vr-w_2.pdf ) nennen.

Dieser besagt in geraffter Form folgendes:
ab dem ersten (bis zum 20.) Stream (à 45 Sekunden) muss man eine Pauschale von 150,- € pro Jahr bezahlen.
Ab Stream Nr. 21 (bis 100) kostet jeder Stream pro Jahr 2,50 € zusätzlich.
Ab Stream Nr. 101 wird es massiv billiger; dann kosten jede weitere hundert Streams pro Jahr nur noch 9,60 € (0,80 €/Monat lt. GEMA-Tarif).

Nach diesem Muster haben wir z.B. auch unser eigenes Portal ( Congratulation ) geregelt und übernehmen für die Bands bzw. deren Streams die Kosten aus der eigenen Tasche.

Die GEMA-Vereinbarung muss aber in trockenen Tüchern sein, BEVOR Ihr beginnt Uploads zu ermöglichen.

lg.
 
Tut mir leid, aber je mehr ich lese, desto verwirrter werde ich... :confused:

Ohne Gefahr laufen zu wollen, dass es nervt, muss ich jetzt auch mal (dumm) fragen:

Also wir sind keine Coverband und unsere Lieder sind völlig und ganz unser gemeinsames eigenes geistiges Eigentum. Keiner von uns vier Leuten ist GEMA-Mitglied.
Dürfen wir unsere Lieder in Form von MP3-Files kostenlos (für Seitenbesucher, aber auch für uns selbst) zum Download (nicht zum Stream) und in voller Länge anbieten?
Wenn ja, worin liegt dann überhaupt der Vorteil einer GEMA-Mitgliedschaft? So weit ich weiß bleibt doch jedes Lied bis 70 Jahre nach dem Ableben des (letzten Mit-)Schaffenden das Eigentum - mit allen Rechten über die Verwendung des Stückes - derjenigen Person(en)...

Weniger wichtig: könntet ihr mir bitte (nur wenn möglich) Quellen angeben die eure Aussagen belegen? Wäre nett!
Ansonsten danke ich euch sowieso...
 
Das Urheberrecht und die Verwertung eines Stückes, sind zweierlei paar Schuhe. Ließ am besten ein bischen in der Wikipedia über die GEMA, Urheberrecht, Verwertungsgesellschaft usw. nach und ebenso hilft die Lektüre auf der Seite der GEMA selbst dazu.
 
KKH-Assi schrieb:
Tut mir leid, aber je mehr ich lese, desto verwirrter werde ich... :confused:

Ohne Gefahr laufen zu wollen, dass es nervt, muss ich jetzt auch mal (dumm) fragen:

Sorry, aber ganz ehrlich gesagt kommt es mir so vor. Vielleicht liegt das ja auch an der Temperatur. Aber ließ doch einfach mal nur das erste Beispiel, das genau Deinen Fall umschreibt - der Rest betrifft Dich ohnehin nicht mehr (zudem hat die GEMA auf der letzten Generalversammlung am 30.06.2006 Modifikationen vorgenommen, die sich elementar auf die Beispiele 2 und 3 auswirken)

Also wir sind keine Coverband und unsere Lieder sind völlig und ganz unser gemeinsames eigenes geistiges Eigentum. Keiner von uns vier Leuten ist GEMA-Mitglied.
Dürfen wir unsere Lieder in Form von MP3-Files kostenlos (für Seitenbesucher, aber auch für uns selbst) zum Download (nicht zum Stream) und in voller Länge anbieten?

Ich kann es nur noch einmal wiederholen:

BEISPIEL 1 / Nicht-GEMA-Mitglieder:
Keiner in Eurer Band ist GEMA-Mitglied und ihr spielt nur Eigenkompositionen, die Ihr auch zu Promotionzwecken in Eure Website eingebunden habt.

In diesem Falle hat die GEMA keinerlei Ansprüche gegen Euch!

Wenn ja, worin liegt dann überhaupt der Vorteil einer GEMA-Mitgliedschaft? So weit ich weiß bleibt doch jedes Lied bis 70 Jahre nach dem Ableben des (letzten Mit-)Schaffenden das Eigentum - mit allen Rechten über die Verwendung des Stückes - derjenigen Person(en)...

Über die GEMA-Mitgliedschaft wurden hier schon ganze Fahnen von Threads geschrieben. Kurz gerafft nochmals: eine GEMA-Mitgliedschaft "lohnt" sich nur dann, wenn Du Airplays (Radio/TV) hast oder grob geschätzt 50+X Gigs pro Jahr in möglichst vielen GEMA-Bezirksdirektionsbereichen spielst. Mit dem Urheberrecht hat das zunächst gar nichts am hut.

Weniger wichtig: könntet ihr mir bitte (nur wenn möglich) Quellen angeben die eure Aussagen belegen? Wäre nett!
Ansonsten danke ich euch sowieso...

Ehrlich gesagt fühle ich mich jetzt etwas auf die Zehen getreten. Wir verlinken hier in zig Threads immer wieder auf die Originalquellen. Das könntest Du auch mit etwas Eigeninitiative einfach selber recherchieren. Die GEMA hat z.B. eine FAQ-Site (GEMA - Kunden - Häufig gestellte Fragen (FAQ), die sich auch interessant ließt. Sollte Dir das dann noch immer nicht reichen: die GEMA anrufen oder noch SICHERER. der GEMA schreiben und - auf den unterschriebenen Antwortbrief warten! Kann aber bis zum Sanktnimmerleinstag dauern!
 
rockbuerosued schrieb:
Ehrlich gesagt fühle ich mich jetzt etwas auf die Zehen getreten. Wir verlinken hier in zig Threads immer wieder auf die Originalquellen. Das könntest Du auch mit etwas Eigeninitiative einfach selber recherchieren. Die GEMA hat z.B. eine FAQ-Site (GEMA - Kunden - Häufig gestellte Fragen (FAQ), die sich auch interessant ließt. Sollte Dir das dann noch immer nicht reichen: die GEMA anrufen oder noch SICHERER. der GEMA schreiben und - auf den unterschriebenen Antwortbrief warten! Kann aber bis zum Sanktnimmerleinstag dauern!

Was du nicht sagst... Ich hab den Leuten geEmailt. Und zwar aus dem Grund, weil ich die FAQs wie eigentlich die komplette Internetpräsenz total undurchsichtig finde. Man kann mich jetzt für blöd halten, aber ich finde wenn man da mit null Ahnung ankommt weis man gar nicht wo man zuerst schauen soll. Ich scheine mich wohl allgemein zu leicht zu sehr verwirren zu lassen. Die Antwort lässt - wie du richtig feststellst - auf sich warten. Darum hab ich auch nochmal (extra blöd und idiotensicher) bei euch nachgehakt. Das hat nix damit zu tun, dass ich dir auf die Zehen treten wollte, ehrlich!
Fakt ist, dass nun wenigstens auch mir sehr geholfen ist und dafür danke ich mal recht herzlich
 
KKH-Assi schrieb:
Was du nicht sagst... Ich hab den Leuten geEmailt. ...
Die Antwort lässt - wie du richtig feststellst - auf sich warten.

Weil bekannt ist, wie Behörden allgemein solche Anfragen umgehen (ob nun ewig rauszögern oder gar nicht beantworten), hatte ich das Sanktnimmerleinsbeispiel ja eh schon angeführt.

Mich hatte nur Dein Misstrauen gestört. Das wäre gegenüber den "Behörden" angebrachter (gewesen). So what...

Fakt ist, dass nun wenigstens auch mir sehr geholfen ist und dafür danke ich mal recht herzlich

Nix für ungut! Ich hätte heute viellelicht doch besser in den Biergarten gehen sollen!
 
rockbuerosued schrieb:

Wow, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Kann dich im Moment leider dafür noch nicht bewerten, weil ich deinen Threaderöffnungspost schon vor kurzem bewertet habe, werd das aber auf jeden Fall bei Gelegenheit nachholen.
 
S.o.a.B. schrieb:
Wow, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Kann dich im Moment leider dafür noch nicht bewerten, weil ich deinen Threaderöffnungspost schon vor kurzem bewertet habe, werd das aber auf jeden Fall bei Gelegenheit nachholen.

Danke! Nett von Dir, aber es gibt wichtigeres im Leben als Bewertungspunkte!

Hauptsache, ich konnte Dir helfen!

lg.
 
Das leidige Thema GEMA beschäftigt auch mich wie so viele andere und auch ich bekomme
von denen natürlich keine Antwort auf E-mails.

Meine Frage ist folgende:

Ich möchte Titel aus dem GEMAgebührenpflichtigen Repertoire aufnehmen und auf meiner
Homepage als Hörbeispiele von bis zu 45 Sekunden (Streaming) anbieten.
Die Gema verlangt, dass man alle notwendigen Rechte, nämlich das "Recht zur Benutzung eines Musikwerkes" und die "Leistungsschutzrechte" erwirbt und bei der Gema nachweist
bevor man bei ihr seine Gebühren zahlen "darf" (Tarif VR-W1)
Die Leistungschutzrechte sind unerheblich, da ich ja selbst der ausübende Künstler bin und
die Cd eigenerstellt wird. (Oder hab ich da schon wieder was übersehen? Geht im Gemadschungel ja schnell.)
Problem ist das Recht zur Benutzung eines Musikwerkes, welches im allgemeinen der Musikverleger inne hat und bei dem dieses zu erwerben ist.

Ich habe auch schon mal bei einem angefragt, aber keine Antwort erhalten.
Hat jemand Ahnung was das wieder kostet?
Wie ist das, wenn der Verlag in USA sitzt?
Aus welchen Gründen würden sie einem das Nutzungsrecht verweigern?
(Warum kümmert sich da nicht auch die Gema drum? Will nur kassieren und man selbst soll von Hinz nach Kunz laufen:mad:...)

Muss ich vor der Aufnahme der Hörbeispiele auch noch einen Antrag zur Tonträgererstellung ausfüllen, damit ich die Beispiele überhaupt aufnehmen darf?:confused:

Außerdem gibt es bei dem Formular zur Genehmigung von Hörbeispielen gar nicht die
Möglichkeit die Titel aufzulisten wie bei einem Tonträgerantrag.:screwy:
Könnte ja sein, dass Titel dabei sind, die bereits frei sind.

Kann mir jemand weiterhelfen?
 
Hi Jeanny,

ich verzichte jetzt mal auf Quotes einzelner Zitate Deines Posts und gehe die Antwort eher global an, da wir uns sonst verfransen. Man muss bei der Bürokratie die Kirche auch mal im Dorf lassen.

Veränderungen am Werk interessieren nach unseren Erfahrungen die meisten Autoren erst dann, wenn erheblich in das Werk eingegriffen wird oder wenn z.B. eine Punkband einen Titel von Hein O. verhunzt. Dann stellen sich erfahrungsgemäß die Autoren auf die HInterfüße.
Uns ist in den Staaten nur ein Interpret bekannt, der nicht will, dass er überhaupt gecovert wird (Bob Siiiieeger / um ihn etwas zu verfremden). Der findet dann natürlich auch an jeder Fremdversion ein Haar in der Suppe, um ein Cover zu untersagen.

Das ist dann aber meistens auch bei der Live-Aufführung ein Streitfall und nicht nur eine Frage von Online-Streaming.

Du schreibst leider nicht, wie Du die GEMA-WErke interpretieren willst - als Originalcover oder eigene Interpretation. Für die Coverversion gilt das Eingangstutorial.

Rechteeinholung:
Wenn Dir ein Musikverlag hier nicht antwortet, dann ist das nachvollziehbar. Denn monítär geht es um weniger als Peanuts. Da ist deren Verwaltungsaufwand für eine Freigabe um ein vielfaches höher.
Wo kämen die hin, wenn jede Band vor eine eigenen Interpretation eines Songs z.B. für die Live-Show bei den jeweiligen Musikverlagen anfragen würde. Die würden in Anfragen ersaufen.

Deine Detailfragen:
- Vor Aufnahme der Songs für Online-Streaming Tonträgerantrag ausfüllen: Nein!
- Titel möglicherweise gar nicht mehr GEMA-geschützt: Das musst Du selbst recherchieren -> GEMA-Repertoiredatenbank über Willkommen bei der GEMA
- Leistungsschutzrechte für selbstinterpretierte Songs : Nein!
- GEMA-Meldebogen gibt keine Möglichkeit der Titellistung: Auch das ist richtig (siehe: http://www.gema.de/media/de/online/gema_meldebogen_hoerbeispiele.pdf ) ABER: wir (Congratulation) haben dieses elektronische Formular in unsere CSV-Auswertung der Streams (Clicks, GEMA-Werknummer etc.) an die GEMA integriert UND wir sagen den Bands, die ihre Streams auf allmusic.de kostenlos publizieren, dass sie (falls GEMA-Mitglied) bei der GEMA-Abrechnung auch darauf achten sollen, ob sie wenigstens einen kleinen Income erhalten.
Es ist nicht in unserem Sinne, dass unsere - wenn auch überschaubaren - Onlinegebühren in der berühmten Black-Box der GEMA verschwinden und dann an Bohlen & Co. verteilt werden.

Sollt ich jetzt eine Frage von Dir noch nicht beantwortet haben, dann poste bitte nochmals.

lg.
 
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Einiges hat sich so schon geklärt.

Rechteeinholung:
Wenn Dir ein Musikverlag hier nicht antwortet, dann ist das nachvollziehbar. Denn monítär geht es um weniger als Peanuts. Da ist deren Verwaltungsaufwand für eine Freigabe um ein vielfaches höher.
Wo kämen die hin, wenn jede Band vor eine eigenen Interpretation eines Songs z.B. für die Live-Show bei den jeweiligen Musikverlagen anfragen würde. Die würden in Anfragen ersaufen.
Ist klar. Beim Tarif VR-W1 verlangt die Gema dieses aber leider.
Allerdings hoffe ich, dass auf meinen Fall VR-W2 zutrifft.
(150€ für bis zu 20 Hörbeipiele von bis zu 45 Sekunden Länge,
dann 2,50€ pro weiteres Stück pro Jahr bis zum 100. Stück,
ab dem 101. zahlt man für je 100 Titei 80 Cent im Monat)

Geplant sind wie gesagt 45 Sek. Hörbeispiele.
Es werden Coverversionen sein, wobei mir nicht ganz klar ist,
wo die Eigeninterpretation beginnt.
Ich werde sicher nicht immer alles eins zu eins übernehmen.
Z.B. das Arrangement sicher nicht: Meist nur Klavierbegleitung oder Orgel.
Ich halte mich zum allergrößten Teil aber an die Noten, wie sie abgedruckt sind.
(Bis auf eventuelle Verzierungen der Melodie, etc.)
Bei vielen Gospeln stimmen Noten und Aufnahmen ohnehin meist nicht überein.
Gibt ja da so viele Versionen.

Wie gesagt, ich hoffe VR-W2 trifft auf meinen Fall zu.?
 
Hi Jeanny

eine legale Möglichkeit DEMOS einzubinden ist die KAUFmöglichkeit auf der SEITE, dies gilt natürlich nicht für Backgroundsongs ...

Für Bands mit eigenen Songs geht also die Suche nach Verkaufsplattformen los ... damit kann man die 70 Ucken der Gema sparen und evtl. noch ein paar Cents bekommen ;-)



gruß frank@musiklehrer.de
 
...eine legale Möglichkeit DEMOS einzubinden ist die KAUFmöglichkeit auf der SEITE, dies gilt natürlich nicht für Backgroundsongs ...

Was verstehst Du im Kaufzusammenhang unter "Backgroundsongs". Eingebundene Soundfiles resp. Zwangsberieselung im Hintergrund, die automatisch abspielt? Was hat das damit zu tun?

Für Bands mit eigenen Songs geht also die Suche nach Verkaufsplattformen los ... damit kann man die 70 Ucken der Gema sparen und evtl. noch ein paar Cents bekommen ;-)
Nenn' doch ein paar der Optionen!

Bin mal auf deren Konditionen gespannt. Bei All4move :: Mobile Online Distribution :: Startseite (die für ziemlich viele Indielabels z.B. aus dem VUT - Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen Onlineshops betreuen) kostet ein Longplayeralbum pro Jahr 125,- €. In dieser Shoppauschale ist die GEMA-Gebühr für das dann dort eingebundene Streaming schon enthalten - und man hat auch gleich seinen eigenen und funktionierenden Onlineshop incl. aller international und technisch möglichen Bezahlformen, inkl. der automatischen Listung bei den großen Portalen u.a.m.

Bin schon auf Deine Linkliste gespannt - und mit mir sicherlich auch die anderen.

lg.
 
Hi,

ich habe ein kleines Problem und zwar fordert die GEMA von meiner Band 74,90€ pro Jahr dafür, dass wir unsere eigene und von uns komponierte Musik auf unsere Homepage als MP3 und Video anbieten (2proud2die.de). Ich habe denen jetzt erstmal einen Widerspruch geschickt, weil wir kein GEMA-Mitglied sind und das auch nicht wollen. Dadurch hat die GEMA keinerlei Recht uns irgendwelche Forderungen zu stellen, es sei denn, sie wollen von uns wegen Urheberrechtsverletzung verklagt werden.

Das sehe ich doch richtig?

Grüße
Mitsch
 

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