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Tutorial: GEMA-Gebühren für Band-Websites mit Hörbeispielen

  • Ersteller rockbuerosued
  • Erstellt am
Noch eine weitere Frage, hoffentlich nicht zu Off-Topic, aber hat ja auch mit dem Thema zu tun...

wie sieht denn der Fall aus, wenn ich zwar auf meiner Homepage keine Hörbeispiele habe, aber eine Unterseite auf der Homepage (die nicht öffentlich zugänglich ist) einrichte und auf Anfrage den potentiellen Kunden einen Link dahin schicke, damit sie sich meine Songs anhören können?


Wäre so was offiziell okay oder läuft das nach dem Motto "Was keiner weiß, macht auch keinen heiß?" ;)

ICH EDITIERE MAL, statt einen weiteren Beitrag zu schreiben und bedanke mich schon mal bei Xenotron für den Beitrag weiter unten.

Woraus ich schließe, dass es nicht offiziell ok ist und somit habe ich noch mal die Suche bemüht und bin auf diesen Thread hier gestoßen, der ja meine Frage auch schon behandelt.
Nun gut, jetzt bin ich zwar nur mässig schlauer, weiß aber ungefähr um die Problematik und kann meine eigenen Schlüsse ziehen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Würd ich mir überlegen. Wenn dir einer bös will verpetzt der dich und dann haste die Arschkarte.
 
Hallo, Leute
hm ... ich suche und suche finde aber nicht genaue Antwort auf das, was ich wissen will/muss:

wie verhält es sich rechtlich / seitens der Gema, wenn wir (Coverband) einen Song covern, aufnehmen, ein Video dazu basteln und bei YouTube einstellen.
Im Video und aus dem Video ist klar ersichtlich, wer wir sind und wie macn uns erreichen kann (die homepage ist angegeben, aber kein Hinweis, dass man uns engagieren kann, wir um Spenden bitten ... halt nur Hinweis zu mehr Informationen über uns)

Was sagt die GEMA zu sowas?

Danke für Antworten !
 
die gema sagt sie hätte gerne einen bestimmten betrag von youtube, wenn dort videos mit songs aus ihrem repertoire zu sehen sind. youtube sagt dass sie diesen betrag nicht zahlen wollen/können. also verbietet die gema youtube ihre songs zu nutzen und somit sind alle videos mit gema-repertoire illegal und werden gelöscht. wenn ihr dennoch versucht eins hochzuladen verstoßt ihr gegen die youtube-spielregeln.

macht lieber ein video mit eurer eigenen musik, da kann euch die gema nix.
 
also verbietet die gema youtube ihre songs zu nutzen und somit sind alle videos mit gema-repertoire illegal und werden gelöscht. wenn ihr dennoch versucht eins hochzuladen verstoßt ihr gegen die youtube-spielregeln.

Danke erstmal, eigene Songs haben wir in dem Sinne nicht. Wir covern halt 1A !
:gruebel:
Wenn ich das jetzt richtig verstehe:
bei Youtube stehen so viele Sachen drin, die dann illegal sein müssen (Mitschnitten von Konzerten ...), daß YouTube eigentlich komplett gelöscht werden müsste ?!?

Ich glaube, ich lass mal die Sachen drin (sie sind gesperrt bzgl. download) und warte mal ab.
 
das ist aber auch verwirrend, 1000 Regeln, die man von der Gema beachten muss.

Nur um sicherzugehen, wollte ich fragen:
Ich bin Alleinunterhalter.

Wenn ich mit dem Keyboard Hörproben von 30 Sekunden oder so aufnehme von allen möglichen Liedern und die dann bei Youtube mit einem Video hochlade, darf ich die dann auf die Homepage stellen?

Denn wenn ich Mp3´s so auf die Homepage stelle, muss man ja bei der GEMA gemeldet sein und sowas. Und wenn man einfach ein Lied aufnimmt, bei Youtube hochlädt und dann auf die Website stellt? Ist sicher auch nicht erlaubt, oder ?:confused::confused:

Vielen Dank,
Gruß
Jens

Edit: Ich habe gerade erst gesehen, dass schon jemand die gleiche Situation wie bei mir geschildert hat, sorry,
aber wie sieht die Gema das denn jetzt?
 
Ich hole diesen ältern Thread mal hoch.

Ich suche auf der Gema hompage die Tarife für Coverbands, die ein paar gecoverte Songs streamen wollen.
Es gab doch diesen 100,- plus Ust p.a. Tarif aus dem Beispiel 2 in dem Eingangsbeitrag. Ich kann diesen Tarif nicht mehr finden.
Hat sich da etwas geändert?

Topo :cool:
 
Ich hole diesen ältern Thread mal hoch.

Ich suche auf der Gema hompage die Tarife für Coverbands, die ein paar gecoverte Songs streamen wollen.
Es gab doch diesen 100,- plus Ust p.a. Tarif aus dem Beispiel 2 in dem Eingangsbeitrag. Ich kann diesen Tarif nicht mehr finden.
Hat sich da etwas geändert?

Topo :cool:

Im Eingangspost wird erwähnt, dass dieser damals schon nicht mehr sichtbar, auf Rückfrage aber bestätigt wurde. Evtl. auch einfach noch mal nachfragen?
 
Dieser Tarif liegt meines Wissens bei derzeit etwa 150 EUR/Jahr. Tarif müsste dieser sein: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_vr_w_i.pdf

Was die Fragen ein paar Threads davor betrifft (Cover live aufnehmen, bei Youtube hochladen), so sollte die erste Frage eigentlich nicht die nach der GEMA sein, sondern die nach den Verwertungsrechten für den entsprechenden Song. Während die Rechte zur Liveaufführung jederzeit über die GEMA erworben können werden (durch die entsprechende VA-Anmeldung + Lizenzzahlung), ist die Veröffentlichung eigener Aufnahmen von fremden Stücken durch die Rechteinhaber zu genehmigen. Wenn die mit der Veröffentlichung Eurer Version einverstanden sind, steht einer VÖ auch bei Youtube nichts im Wege. Die GEMA sperrt bei Youtube nichts bzw. hat insgesamt nur 12 Titel sperren lassen im Auftrage der jeweiligen Urheber.
 
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..., ist die Veröffentlichung eigener Aufnahmen von fremden Stücken durch die Rechteinhaber zu genehmigen.

Nein, wenn sofern die Urheber Mitglied der GEMA oder einer ausländischen Verwertungsgesellschaft sind, das Stück bereits veröffentlicht ist und man es halbwegs original nachspielt (es darf keine Bearbeitung vorliegen), darf man das genauso durch eine unkomplizierte GEMA-Zahlung auf CD pressen oder für die Verbreitung im Internet lizensieren lassen.

Wenn die mit der Veröffentlichung Eurer Version einverstanden sind, steht einer VÖ auch bei Youtube nichts im Wege.

Nein, auf YouTube darf man aufgrund deren Nutzungsbedingungen überhaupt kein Material hochladen, an dem ein anderer irgendwelche Rechte hält. (Die Praxis sieht anders aus.)
 
Uuuupps! Wußte gar nicht, dass dieses Uralt-Tutorial hier noch online ist. Die Zeiten haben sich nach über 7 Jahren natürlich geändert.

Der hier verlinkte GEMA-Tarif VR-W1:

Dieser Tarif liegt meines Wissens bei derzeit etwa 150 EUR/Jahr. Tarif müsste dieser sein: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_vr_w_i.pdf

... ist für all jene relevant, die mit Werken fremder Autoren (z.B. Cover-Bands) agieren. mit dem VR-W1 (Kategorie 3 / bis 120.000 Clicks pro Jahr auf der gesamten Site) kann man relativ gut über die Runden kommen. Die aktuell (2012) rund 150 € stimmen - auch wenn der Vorpost etwas nach GEMA-Duktus abgefasst ist.

Btw.: als wir 1996 mit www.allmusic.de für damals 1.000 Real-Audio-Streams beim heutigen GEMA-Vorstand Oeller einen Tarif für einen non-kommerziellen Server anfragten, wollte dieser 5,- DM pro Monat und 30 Sekunden-Stream haben. Wer rechnen kann: 60.000 DM/Jahr. Damit hat die GEMA damals Audiofiles auf allmusic.de verhindert. Als dann der EURO eingeführt wurde, haben wir einen zweiten Versuch unternommen und Oeller wollte noch immer 0,20 € pro Stream und pro Monat = 2.400 €/Jahr. So viel zur fachlichen und sachlichen Inkompetenz und Realitätsferne der GEMA in Sachen Tarifierung.

Wer selbst als Komponist oder Textdichter nur seine eigenen Werke als selbstaufführender Künstler verwertet, sollte seine Online-Rechte nach unserer Erfahrung am besten NICHT AN DIE GEMA abtreten, weil man sich damit sonst im Web etliche kostenlose PR-Möglichkeiten und e-commerce im Eigenvertrieb verbaut.

FÜR GEMA-MITGLIEDER:
Als GEMA-Mitglied kann man die Online-Rechte mit jährlicher Kündigungsfrist aus seinem Berechtigungsvertrag wieder herauslösen und fährt damit im Web dann völlig frei und kann die Weiten der Promotools uneingeschränkt nutzen - wer aber z.B. an einen Musikverlag gebunden ist, hat hier zusätzliche Fesseln. Ggf. hilft aber auch hier Nachverhandeln mit dem Verlag - so unsere Praxiserfahrung!
 
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