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Gemafreistellung/Angaben zum Verkaufspreis

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paramecium666
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Hi,

wir möchten unsere eigenen Songs auf CD pressen lassen und eine Gema-Freistellung für das Presswerk beantragen.

Der "Lizenzantrag Tonträger" (Verbreitung an das Publikum zum pers. Gebrauch) beinhaltet die Frage:
"Tonträgerherstellung zum Vertrieb über:
1. den Tonträgerfachhandel
2. eine Sonderproduktion (Anfrage inkl. Angebot der gema beifügen)

wir wollen die CD weder über den Fachhandel vertreiben noch als Sonderproduktion im Sinne der gema ("Angebot der gema befügen").
was sollte ich da angeben?

und zum anderen wollen sie wissen, wieviele der cds zum verkauf bzw. wieviele zur promotion verwendet werden. ebenso einen verkaufspreis ("Listenabgabepreis an den einzelhandel" bzw. "...an den endverbraucher").

wenn wir die cds nur während unserer gigs verkaufen möchten, muss ich dort einen preis angeben, oder ist das nicht notwendig, da die songs von der gema freigestellt sind? oder andersrum: wenn ich einen "strassenverkaufspreis" angebe und die cd von der gema freigestellt wird, hat die gema dann irgendwelche ansprüche?

schöne grüße
 
Eigenschaft
 
wir möchten unsere eigenen Songs auf CD pressen lassen und eine Gema-Freistellung für das Presswerk beantragen.

Wenn Du tatsächlich nur eine GEMA-Freistellung (will heißen: keiner Eurer Autoren ist GEMA-Mitglied und Ihr habe auch keine Coversion - also einen anderen verwertungsrechtlich geschützten Titel - auf Eurem Tonträger!!) beantragen wollt, dann sind die von Dir angeführten Angaben im Online-Tonträgerlizenzierungsformular nur von sekundärer Bedeutung - und eigentlich zu vernachlässigen.

Gib z.B. den voraussichtlichen Endverkaufspreis des Tonträgers an.

Schreib aber auf jeden Fall auffällig in das Formular rein, dass keiner Eurer Autoren GEMA-Mitglied ist und Du NUR DIE GEMA-FREISTELLUNG beantragst!

lg.
 
Hi,

ich würde da gern mal wissen. Noch bin ich ja am Anfang aber irgend wann will ich schon selber Songs machen und auf Tonträger pressen lassen. Und im Internet anbieten.
Aber ich will nix mit der Gema zu tun haben, Die CDs selber pressen "Eigenproduktion".
Aber die Songs will ich ja auch irgend wie etwas schützen geht das irgend wie auch ohne die Gema?

Aber um die eigentlich Frage man muss ja nur Der Gema wegen den Songs bescheid sagen das die nicht in der datenbank drinne sind von nen anderen sänger. Sonst muss man ja lediglich nur die Mehrwertsteuer 19% abgeben sonst nix?
Ich hoffe das ich es so richtig verstanden habe.

Grüße
Bluedragon
 
Gema hat mit dem Urheberschutz nichts zu tun sondern nur mit den Verwertungsrechten.

Siehe hierzu den betreffenden Abschnitt im workshop lyrics (link in meiner Signatur) - dort den letzten Post bitte (das ist der amtliche) - eine inhaltlich gleiche Abhandlung dazu gibt es auch unter Musik und Recht.

x-Riff
 
A
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: Crosspost

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