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Hallo zusammen!
@mods: wenn das hier die falsche Rubrik ist, dürft ihrs gerne verschieben
Angenommen jemand, nennen wir ihn A, würde ein Gewerbe im Bereich der Veranstaltungstechnik anmelden. Um aus diversen Gründen in den ersten Monaten einen möglichst geringen Gewinn zu erwirtschaften, denkt A darüber nach Gegenstände für sein Gewerbe (GWGs, sprich volle Absetzbarkeit in einem Jahr) zu kaufen. Ein Problem sieht er allerdings in der für GWGs erforderlichen "selbstständigen Nutzbarkeit".
Welche Gegenstände kämen denn für A in Betracht, bzw. welche Gegenständen hat das Finanzamt bei den Anwesenden Gewerbetreibenden als GWG anerkannt?
Danke schon mal für theoretische Vorschläge!
@mods: wenn das hier die falsche Rubrik ist, dürft ihrs gerne verschieben

Angenommen jemand, nennen wir ihn A, würde ein Gewerbe im Bereich der Veranstaltungstechnik anmelden. Um aus diversen Gründen in den ersten Monaten einen möglichst geringen Gewinn zu erwirtschaften, denkt A darüber nach Gegenstände für sein Gewerbe (GWGs, sprich volle Absetzbarkeit in einem Jahr) zu kaufen. Ein Problem sieht er allerdings in der für GWGs erforderlichen "selbstständigen Nutzbarkeit".
Welche Gegenstände kämen denn für A in Betracht, bzw. welche Gegenständen hat das Finanzamt bei den Anwesenden Gewerbetreibenden als GWG anerkannt?
Danke schon mal für theoretische Vorschläge!
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