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Gewerbe? Steuern?

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LittleMopp
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Liebe Forengemeinde,

ich würde gerne eure Meinung zu folgender Situation hören:

Angenommen, jemand macht sehr regelmäßig (im Schnitt ein bis zwei Mal in der Woche) Live-Musik gegen Bezahlung. Veranstaltungen sind zum Großteil Familienfeiern, auf denen in bar bezahlt wird ohne Rechnung, ohne Bestätigung etc., nicht selten aber auch offizielle Buchungen von Hotels, Vereinen etc. mit Rechnungen usw. Angenommen, die Gagen betragen so pro Auftritt zwischen 100 und 400 Euro und derjenige hätte bislang keine Steuern bezahlt und ist sich mangels Buchführung auch nicht sicher, wie viel insgesamt im Jahr damit verdient wird und ob das Ganze damit rechtlich einwandfrei ist.

Als Zusatzinfo, falls das was an der Situation ändern sollte, nehmen wir an, dass die Person auch noch einen Job als wiss. Hilfskraft an einer Uni hat (mit derzeit 400 Euro monatlich).

Was ist eure Meinung, wie sollte man in einer solchen Situation vorgehen, um

1. rechtlich alles richtig zu machen: Gewerbe anmelden? Selbstständigkeit? Gar nichts? Dokumentation und Archivierung aller Termine?
2. bei voller Rechtmäßigkeit die Situation finanziell sinnvoll zu nutzen, falls es möglich sein sollte.

Was würdet ihr an so einer Stelle machen?

Vielen Dank für eure Diskussionsbeiträge! ;)
 
Eigenschaft
 
Ein paar Überlegungen dazu, die aber sicherlich nicht vollständig und auch rechtlich nicht gesichert sind :

Ein solcher Musiker verdient also im Schnitt ca. € 250,- pro Auftritt (400 + 100) / 2 = 250.
Wenn er ein bis zweimal pro Woche auftritt sind das ca. 52 + 26 Auftritte im Jahr, also 78 Auftritte. Sein Jahresumsatz durch Musik liegt also bei ca. € 19.500,- Dazu kommen noch € 4800,- als HiWi. Dieses Einkommen muß beim Finanzamt versteuert werden. Der Musiker könnte sich z.B. als Freiberuflicher Musiker beim Finanzamt anmelden. Wenn sein jährlicher Umsatz (!, nicht Einkommen) unter € 17.500,- liegt, kann er die sog. Kleinunternehmerregel geltend machen und braucht dann keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen berechnen. Es reicht dann auch eine jährliche Einkommen-Überschußrechnung als Steuererklärung. Wieviel Steuer man bezahlen muß, hängt u.a. davon ab, ob man verheiratet ist oder nicht. Man kann seine Steuerschuld hier berechnen. Dazu muß man sein Jahreseinkommen (nicht: Jahres-Umsatz) eintippen. Falls das Finanzamt eine Betriebsprüfung bei dem Hotel macht, indem der Musiker auf Rechnung gespielt hat, kann es ggf. auch auf den Namen und die Tätigkeit des Musikers rückschließen. Im beschriebenen Fall könnte auch so etwas vorliegen. Ob da schon eine Selbstanzeige nötig wäre, kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Der Musiker sollte eine einfache Buchführung mit Einnahmen und Ausgaben anlegen, die Grundlage für seine Steuererklärung wird, z.B. mit diesem Freeware-Programm: http://www.easyct.de

Grüße,
McCoy
 
Hallo,

vielen Dank für die Informationen.

Wie genau würde sich in einem solchen Falle der Umsatz berechnen bzw. worin besteht der Unterschied zwischen Einnahmen und Umsatz? Was fällt in letzteren alles hinein?

Herzliche Grüße!
 
Umsatz ist die Summe aller Einnhamen.
Einkommen ist die Summe aller Einnahmen abzüglich der betriebsbedingten Ausgaben (z.B. Fahrtkosten, Büromaterial, Porto, Fachliteratur, neues Instrument kaufen, neue Saiten kaufen, Werbematerial erstellen etc.)
Wie der HiWi-Lohn da einberechnet wird, weiß ich allerdings nicht.

Was ich im letzten Post als Einkommen-Überschußrechnung bezeichnet habe, heißt in Wirklichkeit Einnahme-Überschuß-Rechnung (EÜR). Was bei dieser Rechnung am Ende rauskommt, ist das Einkommen, aus dem die zu entrichtende Einkommen-Steuer errechnet wird.

Viele Grüße,
McCoy
 
Hallo,

der besagte Musiker sollte sich unbedingt mit ein paar Grundsätzen des Unternehmerdaseins vertraut machen.
Und schleunigst beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit als Musiker anmelden.
Sehr hilfreich fand ich dieses Buch: Der Musiker im Steuerrecht, damit hat man schon eine gute Wissensgrundlage.
Sofern man nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, ist die Erfassung der Einnahmen/ Ausgaben recht simpel und es reicht eigentlich, alles z.b. in eine Excel-Tabelle einzutragen.

Der Lohn als Studentische Hilfskraft wird vermutlich über Lohnsteuerkarte abgerechnet?
Dann sind das zwei verschiedene Einkommensarten, einmal aus freiberuflicher, selbständiger Tätigkeit und einmal aus abhängiger Beschäftigung.
So ist das dann auch bei der Einkommensteuererklärung anzugeben, dafür gibt es zwei verschiedene Formulare, am Ende werden aber alle Einkunftsarten wieder zusammengefasst und diese Summe entscheidet darüber, ob und wieviel Steuern man zahlen muss.
 
Sinnvoll wäre es sicherlich, einfach mal zu einem Steuerberater zu gehen.
 

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