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Gewinnverteilung in einer GbR - Kann man den Gewinn auch wieder investieren?

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Hallo,

wie sieht es mit der Gewinnverteilung innerhalb einer Band (GbR) aus? Normalerweise kann diese ja frei gewählt werden. Aber kann man den Gewinn am Jahresende auch mit Investitionen gegenrechnen bzw. restlcihen Gewinn noch investieren? Z.B. in den Druck von T-Shirts, CDs oder sonstigen Band-Merch?
 
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ähm ist die frage wirklich ernst gemeint?

gewinn errechnet sich ja dadurch, dass man die kosten von den erlösen abzieht.
er verringert sich natürlich wenn man investitionen wie du sie nennst tätigt. das sind ganz normale kosten..
 
Jo, ich hab mir das schon so gedacht, nur wollte ich auf Nummer sicher gehn, dass ich da richtig liege.
 
gewinn errechnet sich ja dadurch, dass man die kosten von den erlösen abzieht.
er verringert sich natürlich wenn man investitionen wie du sie nennst tätigt. das sind ganz normale kosten..

Ganz so einfach ist es auch wieder nicht - das gilt nämlich nur für Anschaffungen, die geringwertige Wirtschaftgüter (GWG) sind, also (seit 2010) bis zu 410 Euro kosten, denn nur die kann man steuerlich sofort abschreiben. Bei Merchandise sollte das in der Regel so sein, aber natürlich sind die Verkaufserlöse wieder zu versteuernde Einnahmen.

Oder geht es um die Gewinnverteilung unter den Gesellschafter? Dann wäre die Frage in der Tat seltsam, denn es werden ja wohl nur Barmittel ausgeschüttet. Wenn keine da sind, gibt es auch nichts zu verteilen - außer T - Shirts und CDs vielleicht..;) Die gehören aber in der Regel sowoeso zum Gesellschaftsvermögen.
 
Ich will mal ein allgemeines Beispiel nennen, gekoppelt mit ein paar Verständnisfragen:

Eine Band ist als GbR beim Finanzamt gemeldet, jedoch innerhalb der Kleingewerberegelung. Muss also keine USt ausweisen.

1) Jahr 1: Sie investieren 1.000,00 € in CDs, verkaufen sie und nehmen 1.500,00 € ein. Wäre ein aktueller Gewinn von 500,00 €. Im gleichen Jahr investieren Sie noch einmal 1.000,00 € in Band-Shirts, verkaufen bis Jahres-Ende davon einen Teil, sodass sie damit 300,00 € einnehmen.
Somit wäre in diesem Jahr kein Gewinn erwirtschaftet und somit auch nichts auf die Gesellschafter aufzuteilen, richtig?

2) Jahr 2: Die Band verkauft weitere Shirts, nimmt dadurch 800,00 € ein und spielt auch erste Gigs. Einnahmen dadurch: 2.000,00 €. Zum Jahres-Ende stünde also ein Gewinn von 2.600,00 €. Stimmt das?

3) Dieses Geld könnte nun zum Jahres-Ende verteilt, oder wieder neu investiert werden, oder?
 
Grundsätzlich ist das so korrekt...

Aber: Das, was Du "Verteilen" nennst, sind nicht anderes als Entnahmen der Gesellschafter. Deren Höhe und der Zeitpunkt werden entweder durch den Gesellschaftsvertrag oder durch die Gesellschafterversammlung festgelegt. Das regelt auch die Frage, ob der gesamte "Gewinn" ausgeschüttet werden soll oder (teilweise) im Gesellschaftvermögen bleiben soll, um damit z. B. Investitionsgüter anzuschaffen oder laufende Kosten zu decken.

Diese Band - GbR sollte aber eigentlich eine ohnehin eine gesonderte Gewinnfeststellung beim FA gemacht haben...
 
Und diese Entnahmen der Gesellschafter sind auch keine Pflicht, oder?
Also wenn man zum Beispiel sagt, man lässt die ersten paar Jahre alles im Gesellschaftsvermögen, ist das auch in Ordnung?
 
Nein, das ist keine Pflicht. Nitsdestotrotz macht es steuermäßig keinen Unterschied, ob das Gesellschaftsvermögen anwächst oder ausgeschüttet wird. Jeder Gesellschafter muss den Gewinn trotzdem versteuern.
 
Köttel hat ja schon Vieles gut erklärt.

Ich denke, man muss sich in dem Zusammenhang auch ein paar Gedanken zum Thema "Liebhaberei" machen.

Wenn man regelmässig alle Einnahmen ausgibt und keine Gewinne macht, wird man gerade im künstlerischen Bereich schnell als "Liebhaberei" eingestuft werden. Macht man regelmässig zumindest kleinen Gewinn und versteuert den brav, ist's für's Finanzamt schwerer Liebhaberei zu unterstellen, selbst wenn mal zwischendrin ein satter Verlust kommt.

Es kann Vor- und Nachteile haben als "Liebhaberei" eingestuft zu werden:

Vorteil ist, dass gelegentliche Gewinne dann steuerfrei sind.
Nachteil ist, dass man Verluste eben nicht steuerlich geltend machen kann und damit nicht z.B. die Einkommensteuerlast aus dem "Brotberuf" mindern kann.
 

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