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Heim-Studio als Geschäftsraum absetzbar?

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Skinny Jeans
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Hallo,
bin freiberuflicher Musiker und hatte bis dato 20% meiner Miete+Nebenkosten steuerlich abgesetzt.
Meine Steuerberaterin meint, das ginge jetzt nicht mehr, da es kein abgeschlossener Raum, sondern in meinem "Studio-Loft" als Fläche integriert ist.
Ich soll es jetzt nur noch als häusliches Arbeitszimmer mit 1.250€ max. absetzen, was für mich schlechter ist.
Was sind Eure Infos und Tipps?
Ich benutze den Rechner natürlich auch privat, aber diese "Ecke" des Raums wird klar (und offensichtlich) für mich als Studio benutzt.
Danke für Feedback,
maz:)
 
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Äh, was sagt denn deine Steuerberaterin? ^^
 
...dass es zu dem Thema eine Rechtsprechung gab und das nicht mehr so durch gehen solle.
Grund: mein Arbeitsbereich ist nicht abgeschlossen/räumlich getrennt.
Daher "nur noch" als häusliches Arbeitszimmer mit max. 1.250€
 
Hol dir am besten eine zweite Meinung von einem anderen Steuerberater ein. Und im Zweifelsfall kannst du noch immer beim Finanzamt direkt nachfragen, ob sich da was geändert hat.
 
Hallo maz,

wenn ein häusliches Arbeitszimmer kein abgeschlossener Raum ist, ist es überhaupt nicht abzugsfähig - das war schon immer so, einige haben das nicht eingesehen und dagegen geklagt, sind inzwischen aber gescheitert. Da hast du wohl etwas ganz falsch verstanden, ich gehe mal davon aus, dass du eine echte Steuerberaterin gefragt hast und keine Buchhalterin :gruebel:

Falls doch, wäre jetzt der richtige Zeitpunkt für eine fachkundige Beratung zur Klärung der Frage, ob bei dir überhaupt die Definition eines häuslichen Arbeitszimmers greift und wie man dem Finanzamt dein Tonstudio richtig verkauft.

Eines solltest du auf gar keinen Fall tun: Selber mit dem Finanzamt sprechen. Bitte nicht! Das Thema ist komplex und ein ewiger Streitpunkt, als steuerlicher Laie hast du da keine Chance.

Grüße, Daniela
 
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Das kenne ich auch nur so wie Daniela schreibt.

Ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung muss immer ein in sich geschlossener Raum sein, keine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder ähnliches. Soweit ich weiß, geht es bei der Definition "häusliches Arbeitszimmer" nur darum, ob du irgendwo anders noch einen Arbeitsraum hast, den du nutzen kannst (und zusätzlich dein Arbeitszimmer zuhause). Wenn das dein einziger Arbeitsraum bzw der Mittelpunkt deiner beruflicher Tätigkeit ist, dann gibt es die Begrenzung auf 1250 Euro nicht. Allerdings wie gesagt in jedem Fall nur für einen vom Rest der Wohnung abgetrennten Raum, der ausschließlich beruflich genutzt wird.
 
@lunaberlin

Erst einmal müsste aber geklärt werden, ob er überhaupt ein häusliches Arbeitszimmer hat oder nicht doch eine häusliche Betriebstätte, für die die strengen Abzugsbeschränkungen ja gerade nicht gelten - aber das geht über eine kostenlose Auskunft im Internet weit hinaus und kann hier auch nicht geleistet werden. Bei Interesse empfehle ich, einmal "Definition häusliches Arbeitszimmer" zu googeln - bei den Suchergebnissen ist die Seite des IWW am empfehlenswertesten.

Grüße aus Hamburg nach Berlin
Daniela
 

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