• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Hochzeitssängerin werden

S
Seldel27
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
14.03.19
Registriert
13.03.19
Beiträge
2
Kekse
0
Hallo ihr Lieben ;)
Ich spiele schon länger mit denn Gedanken eine eigene a website zu erstellen und dort meine Dienste als Sängerin (z.B. Für Hochzeiten) anzubieten. Jedoch weiß ich nicht genau was ich da alles beachten muss...
Ich bin Musikstudentin (also theoretisch hauptberuflich) und würde das also nebenberuflich machen. Weiß vielleicht einer von euch wie das Steuertechnisch aussieht? Oder ob man Freiberufler ist? Auf Honorar Basis arbeitet? Oder selbstständig? Muss man ein gewerbe anmelden? Und wie sieht es mit gema Gebühren aus?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe ;)

PS: begleite mich selber entweder auf Klavier und Gitarre.
 
Eigenschaft
 
Ich verschieb deinen Thread mal in ein Unterforum, wo Berufsmusiker aller Art dir darauf antworten können! Ist ja keine Sänger-exklusive Frage und auch kein richtiges Plauderthema.
 
Was verstehst du denn unter "Hochzeitssingen"? Ein oder zwei Stücke im Rahmen der (kirchlichen) Zeremonie oder sowas wie Alleinunterhalter bei Parties?

Generell glaube ich nicht, dass lediglich durch die Existenz einer Homepage die Aufträge aus dem Boden schießen. Das läuft doch eher über persönliche Empfehlungen. Bei der er ersten Variante glaube ich auch nicht, dass da das Geld bei den Auftraggebern locker sitzt. Frag mal Kirchenorganisten, wie solche Dienste üblicherweise vergütet werden, dann hast du eine Orientierung.

Wie hast du denn bisher deine Einnahmen abgerechnet? Wenn es um die Steuer geht, könntest du auch beim örtlichen Finanzamt anfragen.
 
Was verstehst du denn unter "Hochzeitssingen"? Ein oder zwei Stücke im Rahmen der (kirchlichen) Zeremonie oder sowas wie Alleinunterhalter bei Parties?
Sollte rein steuerlich keinen Unterschied machen

Ich mache das momentan so:
nebenberuflich selbstständig, beim Finanzamt die Tätigkeit als Musiker melden (ist in dem Falle freiberuflich)
Dann musst du jedes Jahr eine Steuererklärung machen und deine Einnahmen und Ausgaben angeben. Wenn du nicht jedes Wochenende unterwegs bist sind die ca. 8820 € Steuerfreibetrag denke ich nicht so einfach zu erreichen, zumal du auch Ausgaben geltend machen kannst.
Sollten durch andere Nebenjobs allerdings noch Einnahmen dazukommen addiert sich das natürlich auf. Auch beim Bafög ist sowas anzugeben.
Gewerbe müsstest du somit nicht anmelden, nur eben die Tätigkeit melden, du bekommst dann eine Steuernummer erteilt.

Generell glaube ich nicht, dass lediglich durch die Existenz einer Homepage die Aufträge aus dem Boden schießen.
Hier muss ich zustimmen. Soo einfach ist es dann nicht.
Wie man an Aufträge kommt muss aber jeder für sich selbst herausfinden. Eine Website ist eine gute Präsentation, jedoch muss diese erst einmal gefunden werden. Stichwort Suchmaschinenoptimierung.
Vieles dann wie schon erwähnt über Mundpropaganda.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Danke, das war genau mein Frage, ob oder wie ich das melden muss.
Mir ist schon bewusst, dass es sich nicht so einfach gestaltet, aber das wäre mein erster schritt gewesen.
Danke für eure Hilfe :)
 
...(ist in dem Falle freiberuflich)

Bist du dir da sicher und hast du da entsprechende Quellen?
Ich bin mir da ewtas unsicher, wie das vom Finanzamt jeweils konkret gehandhabt bzw. getrennt wird, schließlich kann ich als Musiker sowohl eigenschöpferische Leistungen erbringen oder auch als Dienstleister nur mit Coverversionen ebenso gut unterhalten.
Letztlich wird aber im Fall einer Nebenberuflichkeit kaum der Gewerbesteuerfreibetrag erreicht werden.
 
Danke, das war genau mein Frage, ob oder wie ich das melden muss.

Gehe es erstmal ruhig an und guck, was draus wird, bevor du irgendwas meldest.

Ohne Gewähr:

  • Bei einem geringfügigen Gewinnbetrag gilt deine Tätigkeit als "Liebhaberei/Hobby" und kein Finanzamt interessiert sich dafür. Ich kann mich irren, aber ich glaube gelesen zu haben, die Grenze läge bei 410 Euro im Jahr. Gewinn heißt: Was nach Abzügen von Betriebskosten für dich übrigig bleibt. Wenn du also von diesen 410 Euro für 20 Euro Noten kaufst und dazu noch ein hübsches Bühnenkleid für 200 und Gitarrensaiten für 40, dann hättest du einen Gewinn von nur 150. Dürftest also noch einen Auftitt für 260 Flocken annehmen :)
  • Da dir 410 Euro im Jahr wahrscheinlich nicht reichen, könntest du ein "Kleinunternehmen" anmelden. Ein Kleinunternehmen ist bis zu einem Umsatz von 17.500 euro im Jahr Umsatzsteuerfrei, was die Sache relativ unkompliziert macht.
  • Du bist als Künstlerin "selbständig", nicht gewerbetreibend. Zu einem Gewerbe gehören meist irgendwelche Waren und Handel.
  • Die Sache mit der GEMA ist von Fall zu Fall verschieden. Bei einer gemeldeten Veranstaltung ist meist der Veranstalter oder Inhaber der Location für die Abwicklung zuständig. Das solltest du jeweils mit dem Auftraggeber klären.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Ich bin schon länger Hochzeitssängerin. Es ist ein knüppelhartes Geschäft mit Unmengen Konkurrenz. Dennoch kann ich dir dazu raten, weil du damit schon während des Studiums gut Kontakte knüpfen und Erfahrung sammeln kannst, die dir später im Beruf zu gute kommen. Ein Gewerbe braucht man als Freiberufler nicht, man muss sich lediglich beim Finanzamt anmelden. Wie schon gesagt, sollte man auf die Dauer gesehen, schon Gewinn machen, da das sonst als Liebhaberei erklärt wird. Ein Kleid kann man übrigens nicht absetzen. Kleider bekommt man aber auch gut 2nd Hand. GEMA zahlt übrigens der Veranstalter, nicht der Sänger. Außer der Sänger macht eine eigene Veranstaltung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Ich habe dazu auch mal kurz eine Frage:

Ich singe ab und zu auch auf Hochzeiten und habe mich beim Finanzamt entsprechend angemeldet.

Ich führe eine Liste mit meinen Rechnungen (also Einnahmen) und Ausgaben (Kauf von Playbacks, Fahrtkosten, etc.).

Meine Frage ist jetzt folgende: Wenn ich mir eine neue Gesangsanlage kaufe (von meinen Einnahmen), kann ich diese doch ebenfalls unter "Ausgaben" verbuchen, oder nicht?

Liebe Grüße
 
Ja klar. Aber dementsprechend evtl. abschreiben.
d.h. je nach höhe des Betrags kannst Du nicht alles auf einmal verbuchen sondern musst es auf mehrere Jahre verteilen.
Frag deswegen mal Deinen Steuerberater.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Im Prinzip ja, allerdings kann es sein, dass du den Betrag auf mehrere Jahre verteilen musst. Das ist immer dann der Fall, wenn das Arbeitsgerät teurer als 800EUR (in 2019) zzg. USt. war. Geringwertige Wirtschaftsgüter ist das Stichwort.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Danke euch! :) Ich hab leider keinen Steuerberater, weil meine Einsätze sehr überschaubar sind... würde aber das wahrscheinlich bald ausbauen und dann auch nach nem Steuerberater mal schauen ;-)

Die Anlage würde neu knappe 500€ kosten und dazu noch ein kleines Mischpult mit ca. 150€...
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben