Helmut
Registrierter Benutzer
Habe eine Frage, warum sind für Bandproben die jeweiligen Hygenieregeln gültig und bei Livestreams nicht. Dort treffen sich die Musiker in einem Raum und musizieren genau wie in einer Probe. Klar die Musiker müssen entweder wgeimpft, genesen oder negativ getestet sein. Aber für einen Probebetrieb gilt das so nicht ?
Kann mir jemand sagen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Lievstreams gemacht werden ?
Kann mir jemand sagen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Lievstreams gemacht werden ?
- Eigenschaft