digitaljockey
Registrierter Benutzer
Hallo alle, ich wußte nicht so genau wo ich das hier fragen soll und wollte im E-Gitarren Forum damit nicht nerven...
Und ja, ich habe eben eine halbe Std recherchiert per google + hier aber für meinen speziellen Fall nichts gefunden:
Ich habe bei einem Händler in NL eine teure Vintage Hollowbody Gitarre in Zahlung gegeben für eine andere gebrauchte teurere Gitarre plus Zuzahlung meinerseits und sie ordnungsgemäß im Original Koffer versendet. Gestern ist die Gitarre kaputt angekommen trotz entspannter Saiten: Kopfplattenbruch. Versand per DHL ohne Höherversicherung, da der Händler keine Vorgaben machte dafür.
Das Paket ist unverletzt. Händler hat Fotos gesendet von geöffnetem Koffer, Detail Kopfplatte und von dem Versandkarton.
Ist hier jemand mit so einem Fall vertraut oder zufällig Jurist und in Sachen Versandhandel, Handel überhaupt gewandt und kann mir sagen, bei wem der Ball des Reparierens etc liegt?
Der Händler will nun eine sehr hohe summe on Top haben als Ausgleich für Reparatur und Wertminderung der Gitarre; oder der Deal steht nicht mehr.
>Bitte von Beileidsbekundungen a la: wieso hast du nicht für 5000€ extra versichert bei DHL abzusehen: Mach ich nicht mehr, zu viel Stress wenn man von denen was haben will und sie versuchen auf Zeit zu spielen. Ich versende seit 20 Jahren und das ist halt das erste Mal = Ich freu mich Pech gehabt zu haben und möchte einfach nur Klarheit, wer rechtlich wo steht, um den guten Händler, von dem ich schon einiges kaufte, nicht mit uncoolen Forderungen zu drangsalieren die kein Hand & Fuß haben - DANKE!!
Und ja, ich habe eben eine halbe Std recherchiert per google + hier aber für meinen speziellen Fall nichts gefunden:
Ich habe bei einem Händler in NL eine teure Vintage Hollowbody Gitarre in Zahlung gegeben für eine andere gebrauchte teurere Gitarre plus Zuzahlung meinerseits und sie ordnungsgemäß im Original Koffer versendet. Gestern ist die Gitarre kaputt angekommen trotz entspannter Saiten: Kopfplattenbruch. Versand per DHL ohne Höherversicherung, da der Händler keine Vorgaben machte dafür.
Das Paket ist unverletzt. Händler hat Fotos gesendet von geöffnetem Koffer, Detail Kopfplatte und von dem Versandkarton.
Ist hier jemand mit so einem Fall vertraut oder zufällig Jurist und in Sachen Versandhandel, Handel überhaupt gewandt und kann mir sagen, bei wem der Ball des Reparierens etc liegt?
Der Händler will nun eine sehr hohe summe on Top haben als Ausgleich für Reparatur und Wertminderung der Gitarre; oder der Deal steht nicht mehr.
>Bitte von Beileidsbekundungen a la: wieso hast du nicht für 5000€ extra versichert bei DHL abzusehen: Mach ich nicht mehr, zu viel Stress wenn man von denen was haben will und sie versuchen auf Zeit zu spielen. Ich versende seit 20 Jahren und das ist halt das erste Mal = Ich freu mich Pech gehabt zu haben und möchte einfach nur Klarheit, wer rechtlich wo steht, um den guten Händler, von dem ich schon einiges kaufte, nicht mit uncoolen Forderungen zu drangsalieren die kein Hand & Fuß haben - DANKE!!
