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Ist es legal Songtexte herunterzuladen?

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Echolot
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Hi,

wie mein Titel schon zeigt möchte ich wissen inwieweit es noch legal ist Songtexte herunterzuladen.
Nach allem was ich bis jetzt gelesen hab, hört sich das alles nach einer ziemlichen Grauzone an.

Weiss jemand da was darüber?

Über Antworten würde ich mich freuen :)
 
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also ich kann mir nicht vorstellen dass es verboten sein soll welche herunterzuladen. ich mein: anhören und die wörter die du hörst in ein word-dokument schreiben ist ja auch nicht verboten oder? ich denk mal du darfst nicht sagen sie würden von dir stammen oder sie irgendwo öffentlich singen (gehören ja auch dem label oder?)

wie gesagt: dass es verboten sei sie runterzuladen wäre mir nicht bekannt und ich könnts mir auch ned vorstelln.

Zildi
 
Es werden wohl kaum die Buillen bei dir vor der Tür stehen, wenn Du die en Songtext runterlädst.
 
viele bands bieten ihre lyrics ja selbst auf ihren pages an. ich denke nicht dass das illegal ist, wobei man sich bei vielen lyric seiten erst anmelden muss um die texte lesen zu können. aber die wollen wohl nur user haben.
 
Runterladen darfst du immer, solange du diese Texte nicht ohne Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers veröffentlichst (z.B. auf deine Webseite packen, ausdrucken und auf dem Pausenhof verteilen, etc.)
 
Das ist wie mit der Musik, runterladen darfst du wenn du dafür bezahlst: Sprich dir das Album kaufst und die Texte dort im Booklet hast. Wenn die Texte von der Band-HP kommen ist die Sache ja sowieso klar.

Und man kann ja immer noch die Texte rausschreiben beim hören. (ok manche singen dafür zu unverständlich hihi)
 
Zildi-Lord schrieb:
denk mal du darfst nicht sagen sie würden von dir stammen oder sie irgendwo öffentlich singen (gehören ja auch dem label oder?)

wie gesagt: dass es verboten sei sie runterzuladen wäre mir nicht bekannt und ich könnts mir auch ned vorstelln.

Zildi
Also sagen, dass der Text von dir ist, darfste natürlich net. Aber nach drei monaten oder so( kann auch länger sein,bin mir nicht ganz sicher) darf man die Lieder covern. Müssen aber so gecovert werden, dass man das Original erkennen könnte. Sogar ohne Erlaubnis der Lables. Man muss also eine Frist einhalten, bevor man loslegt.
(Infos aus einer Reportage)
 
:rolleyes:
jam-jam, dazu hätte ich gerne mal ne Quellenagabe.

Ansonsten verschieb ich den Thread mal nach ->Musik-Praxis->Musik und Recht und empfehle allen mal die Sufu in dieser Rubrik mit "Cover", "Gema", "Songtexte", "Liedtext" oder "Text" zu füttern. Um Weihnachten rum solltet Ihr alles durchgelesen haben ;)

Grüße

Bob
 
jam-jam schrieb:
Also sagen, dass der Text von dir ist, darfste natürlich net. Aber nach drei monaten oder so( kann auch länger sein,bin mir nicht ganz sicher) darf man die Lieder covern. Müssen aber so gecovert werden, dass man das Original erkennen könnte. Sogar ohne Erlaubnis der Lables. Man muss also eine Frist einhalten, bevor man loslegt.
(Infos aus einer Reportage)

Sorry, das ist Quatsch!

Jedes Werk/jeden Song, der einmal veröffentlicht wurde, darf jederzeit und überall auf der Welt "gecovert" sprich nachgespielt werden. Man darf eine Coverversion sogar auch (wenn es eine eins-zu-eins-Version ist!!!) ohne Rücksprache mit dem zuständigen Musikverlag bzw. den Originalautoren auf einer CD veröffentlichen (mit Angabe der Originalautoren) und muss keine spezielle Rechteeinholung praktizieren (das ist nur bei Veränderungen am Werk, sog. Bearbeitungen, der Fall).

Darum geht es in diesem Thread aber eigentlich doch gar nicht!

Die Frage war, ob man Songtexte "downloaden" darf.
Diese Frage müssen sich umgekehrt die Portale stellen, die Lyrics publizieren. Da wurden etliche ja schon heftigst geprügelt und haben ihre Dienste eingestellt.
(EDIT: wenn ein User eine Seite mit Songtexten aufrufen kann, ist für ihn i.d.R. nicht erkennbar, ob der Portalbetreiber die Rechte mit den Rechteinhabern oder Verwertern geklärt hat. Also sollte er das auch runterladen oder via drag-n-drop kopieren können. Zur evtl. Weiterverwendung: siehe unten!)

Fakt ist, dass auch Texte dem Urheberrecht unterliegen und nicht so mir-nix-dir-nix auf jedermanns Website auftauchen dürfen.

Es gab (und gibt) sogar ein paar Äs-mit-Ohren, die Fans teure Abmahungen vom Rechtsanwalt zukommen ließen, weil diese Fans von ihren Idolen Textfragmente auf privaten Websites veröffentlicht hatten. Das wiederum ist auch verboten (siehe oben).

ERLAUBT ist aber das Zitieren aus einem Song. Also z.B. "'Sting' sang von einer "Message in a bottle"...." So etwas darf man sogar in einen eigenen Song einbauen und veröffentlichen.

ANDERS verhält es sich, wenn man z.B. einen Textblock aus einem veröffentlichten Song komplett in ein eigenes Werk einbauen möchte. Hier verhält es sich dann genauso, wie wenn man ein Riff oder ein anderes Teil einer bestehenden Komposition verwenden möchte: MAN MUSS DAS MIT DEN RECHTEINHABERN (Musikverlage od. Autoren) VORHER KLÄREN - ALSO ANFRAGEN UND GGF. KAUFEN (Pauschalzahllung oder Beteiligungsabtretung).

lg.
 

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