Klassik Intro

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dadork
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servus..wir sind eine kleine dark metal band und ich habe mir in den kopf gesetzt für unser neues album ein klassisches orchesterintro haben zu wollen..nun hab ich was absolut passendes auf youtube von einem orchester gespielt gefunden (von tchaikovsky -symphony no.9 "pathetique", op.74) und die passagen so zusammengeschnitten dass es ein intro von eineinhalb minuten wird..nur leider kann ich das so zwecks urheberrechten usw nicht verwenden..kann das denn jemand im pc professionell nachbauen? jetzt nicht 1 zu 1 aber doch recht treffend? greets
 
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Und der Anreiz das zu tun wäre?

Und nebenbei, in diesem Fall ist nicht das Urheberrecht, sondern das Verwertungsrecht der Knackpunkt.
 
Hallo dadork
nur leider kann ich das so zwecks urheberrechten usw nicht verwenden..kann das denn jemand im pc professionell nachbauen? jetzt nicht 1 zu 1 aber doch recht treffend?
Ich denke mal, selbst wenn es nicht 1:1 gespielt b.z.w. "nachgebaut" wird könnte es Probleme damit geben.Selbst wenn nur identifizierbare Fragmente enthalten sind, die auf das Werk
von Tchaikovsky deuten. Wenn ihr da nicht das wie von "Signalschwarz" erwähnte Verwertungsrecht besitzt könnte es Probleme geben.
Ich würde von sowas Abstand nehmen. Warum komponiert ihr nicht selber ein eigenes Intro ?. Selbst wenn ihr keinen Keyboarder habt, gibt es immer noch die Möglichkeit sowas für euer neues Album
zu Hause am PC zu komponieren. Es gibt Unmengen an VSTi-PlugIns, die richtig geniale Sounds bieten. Anschließend eventuell auf ne CD brennen, um es auch auf Konzerten als Intro laufen zu lassen.
 
Du weißt nicht was Urheberrecht und Verwertungsrecht unterscheidet, oder? :)
 
Hallo Signalschwarz
Du weißt nicht was Urheberrecht und Verwertungsrecht unterscheidet, oder? :)
Nicht im Detail, nein. Da muss ich dir recht geben ;).
Ich weiß nur, das dass Verwertungsrecht das Recht des Urhebers ist, seine Werke zu vervielfältigen b.z.w. zu veröffentlichen. Mehr weiß ich nicht darüber.
Sollte so grob doch richtig sein. Klärst du mich auf, falls es nicht korrekt sein sollte ?. :)

Danke :great:
 
Zuletzt bearbeitet:
danke für die hinweise zwecks verwertungsrecht! hätt gedacht da ja tschaikovsky schön länger als 80 jahre tot ist, die musik frei verfügbar wäre, aber ich nur die vom orchester gespielte musik nicht verwenden darf??
natürlich gäbe es natürlich eien bezahlung für die produktion, aber da des ja rechtlich nicht möglich ist, ist die anfrage nun auch wohl hinfällig...greets
 
Das Stück von Tschaikovski ist ein gemeinfreies Werk, kann also von jedem Orchester gespielt und aufgenommen werden, ohne dass Tantiemen fällig sind. Das war Urheberrecht.
Eine bereits bestehende Aufnahme zerstückeln und wieder zusammenbauen, ist nicht erlaubt, da du sonst die Leistungsschutzrechte verletzen würdest. Das waren Leistungsschutzrechte.
Auf ein alleiniges Verwertungsrecht besteht kein Anspruch, da Tschaikovski schon über 70 Jahre tot ist.

Man könnte also mit frei zugängigem Notenmaterial (IMSLP) eine exakte Kopie des Stückes unter zur Hilfenahme von VSTis anfertigen, ohne jemanden um Erlaubnis bitten zu müssen.
Man könnte dieses Stück dann auch Pressen und verkaufen.

Und der Anreiz das zu tun wäre?
Das war auch meine erste Frage...

@dadork - Bei wirklichem Interesse PN an mich.
 

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