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Klassische Stücke - Paganini, Bach etc interpretieren und verkaufen

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Hallo,

wie in der Überschrift beschrieben habe ich eine Frage. Ich hoffe ich formuliere sie so dass es nicht gegen die Regeln verstößt:

Wenn man ein Stück von Paganini nimmt, es auf der Egitarre einspielt, dazu noch den Bass spiele(n lässt) und das ganze mit einem programmierten Drum versieht... es auf CD brennt und mit Gewinnabsicht verkaufen will: Meiner Meinung nach greift hier kein Urheberrecht mehr. Muss man dazu in der Gema sein? Hat jemand Erfahrung mit der vermarktung klassischer Musik?

Danke und Gruß
 
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Das ist schon richtig, wenn der Urheber seit mindestens 70 Jahren tot ist, kannst man dessen Musik selbst aufnehmen und vermarkten, wie man Lust hat.

In der GEMA "muss" sowieso keiner sein. ;-)

Man geht als Urheber in die GEMA, wenn man damit rechnen kann, dass andere die Werke öffentlich aufführen (Radio, Live-Cover) oder online verwerten wollen und das Geld dafür von der GEMA eingetrieben haben möchte.
 
Danke für die Antwort, aber das ist der Punkt was die Gema angeht. Mal angenommen das interpretierte Stück kommt so gut an dass es zb als backing Track von einem dritten verkauft wird. Habe ich als Produzent rechte diesbezüglich oder muss ich mir das gefallen lassen?
 
Ja, eine Bearbeitung von klassischer Musik mit E-Gitarre, Bass, Drums usw. kann ausreichend Schöpfungshöhe haben, um selbst wiederum urheberrechtlich geschützt zu sein, auch wenn die Vorlage mittlerweile als gemeinfrei gilt.

Ein Dritter darf das nicht einfach verkaufen (zumal ja auch noch beim Originaltrack nicht nur Urheberrechte, sondern auch leistungsschutzrechte an der Aufnahme eine Rolle spielen).
 
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Ich habe dazu (als völliger Laie) folgendes im hinterkopf, vielleicht kann mich auch jemand berichtigen: Erstmal ist es ja so, dass klassische Werke nur aus Originalnoten aufgeführt werden dürfen. Ich dachte immer, das läge daran, dass die Verläge die Rechte haben und somit hier auch ein Wörtchen mitzureden haben sollten?
Auch mit Bearbeitungen scheint das nicht so einfach sein, mein erster Lehrer musste dafür mal nach einem Konzert bei der Gema nachzahlen. Er hatte dabei allerdings nur die Besetzung geändert, also in dem Fall quasi nur eine Stimme aus einem Duo (original für Vc und Kb) transponiert (für Solo-Kb) abgeschrieben. Kann jemand mein Halbwissen ordnen?
 
Ich habe dazu (als völliger Laie) folgendes im hinterkopf, vielleicht kann mich auch jemand berichtigen: Erstmal ist es ja so, dass klassische Werke nur aus Originalnoten aufgeführt werden dürfen. Ich dachte immer, das läge daran, dass die Verläge die Rechte haben und somit hier auch ein Wörtchen mitzureden haben sollten?

Irgendwas war da, aber bei Noten muss ich passen.

Auch mit Bearbeitungen scheint das nicht so einfach sein, mein erster Lehrer musste dafür mal nach einem Konzert bei der Gema nachzahlen. Er hatte dabei allerdings nur die Besetzung geändert, also in dem Fall quasi nur eine Stimme aus einem Duo (original für Vc und Kb) transponiert (für Solo-Kb) abgeschrieben. Kann jemand mein Halbwissen ordnen?

Wer der Komponist des Konzerts denn schon 70 Jahre tot? Erst dann gilt ein Werk als gemeinfrei. Wenn er dann immer noch bei der GEMA nachzahlen mussste, dann hat er nicht für eine eigene Bearbeitung nachgezahlt, sondern er muss eine fremde Bearbeitung benutzt haben, deren Schutzfrist noch nicht abgelaufen war.

Für Bearbeitungen, die man selbst an einem Werk vornimmt, zahlt man nämlich nicht an die GEMA. Die ist schlicht nicht zuständig. Da muss man sich selbst sogar eine Genehmigung vom Urheber, dessen Erben oder dessen Verlag einholen, sofern die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod noch nicht vorbei ist.
 
Ich habe dazu (als völliger Laie) folgendes im hinterkopf, vielleicht kann mich auch jemand berichtigen: Erstmal ist es ja so, dass klassische Werke nur aus Originalnoten aufgeführt werden dürfen. Ich dachte immer, das läge daran, dass die Verläge die Rechte haben und somit hier auch ein Wörtchen mitzureden haben sollten?
Werke von Urhebern, die schon länger als 70 Jahre tot sind, dürfen immer aufgeführt werden, egal ob mit Noten oder ohne. Selbst Bearbeitungen aus Notenbüchern darf man auswendig vorgtragen, sofern man dazu in der Lage ist. Was die Verlage aber gar nicht gerne sehen, sind kopierte Noten, denn die sind illegal.

Auch mit Bearbeitungen scheint das nicht so einfach sein, mein erster Lehrer musste dafür mal nach einem Konzert bei der Gema nachzahlen. Er hatte dabei allerdings nur die Besetzung geändert, also in dem Fall quasi nur eine Stimme aus einem Duo (original für Vc und Kb) transponiert (für Solo-Kb) abgeschrieben. Kann jemand mein Halbwissen ordnen?
Sofern das Originalwerk gemeinfrei ist, kann die GEMA gar nichts verlangen, wenn das Originalwerk aufgeführt wird. Anders sieht es aus wenn eine noch geschützte Bearbeitung eines gemeinfreien Werkes aufgeführt wird (als hypothetisches Beispiel Dieter Bohlens Bearbeitung von Beethovens 9ter). In diesem Fall müsste man den Bearbeiter entschädigen, in Dieter Bohlens Fall über die GEMA.

Generell ist also zu sagen, sofern ein gemeinfreies Werk "originalgetreu" aufgeführt wird, hat man von Urheberrechtsseite nichts zu befürchten.

Was bischof allerdings noch beachten sollte ist das Leistungsschutzrecht, welches die Interpreten einer bestimmten Aufnahme betrifft: Wenn mehrere Musiker zusammen ein gemeinfreies Stück aufnehmen, ist zwar von Urheberrechtsseite nichts zu befürchten, für alle Musiker entsteht allerdings ein Leistungsschutzrecht an der Aufnahme, welches diese Musiker gegen angemessene Entlohnung an den Veröffentlicher der Aufnahme abtreten können. Für nährere Informationen einfach einmal hier im Board nach Leistungsschutzrecht suchen.
Dies ist übrigens auch beim öffentlichen Abspielen von gemeinfreien Werken zu beachten. Für die GEMA sind dann zwar keine Urheberrechtstantiemen fällig, Allerdings stehen den Interpreten (z.B. den Berliner Philharmonikern falls deren CD abgespielt wird) auch Tantiemen zu, die über die GEMA abgerechnet und dann von der GVL an die Interpreten ausgeschüttet werden.
 
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Danke für die Info. Das hat meine Frage beantwortet.
 

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