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Kleinunternehmen gründen oder nicht?

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michass
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Hallo zusammen. Ich habe ein paar Fragen, zu denen ich noch keine konkreten Antworten finden konnte.
Meine Freundin und ich machen Musik zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten und Geburtstagen. Sie singt zu Playbacks und ich spiele Musik aus der Konserve. Wir bringen dazu unsere eigene PA mit. Da wird das ganze jetzt etwas offizieller machen möchten kommen wir um eine Gewerbeanmeldung nicht herum.

Wäre ein Kleinunternehmen die richtige Lösung für uns? Die 17500 Euro-Grenze ist uns bekannt.
Müssen wir sonst noch etwas Wichtiges beachten? z.B. Einkommenssteuer?


Ich freue mich auf eure Hilfe. :)
 
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Danke für den Hinweis ;)
Ich formuliere ich es mal etwas allgemeiner.

Zwei Musiker machen auf Veranstaltungen verschiedenster Art Musik.
Ist das Anmelden eines Kleinunternehmens sinnvoll, falls ja -> was muss man beachten, besonders bei der Einkommenssteuer?
 
Grundsätzlich wäre das wohl eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), hierzu bedarf es auch keiner "Gründung" im klassischen Sinne, denn sobald die Gesellschafter sich geeinigt haben wurde ein mündlicher Gesellschaftsvertrag geschlossen, und die Gesellschaft ist damit in der Welt.

Gewerberechtlich wäre bei der zuständigen Stadt/Gemeinde anzufragen, ob ein Gewerbe angemeldet werden muss.

Steuerrechtlich ist zwischen Einkommensteuer und Umsatzsteuer zu unterscheiden, Gewerbesteuer wird wohl eher nicht anfallen denke ich.

Einkommensteuer: Es ist der steuerliche Gewinn der Gesellschaft zu ermitteln, wobei hier vermutlich nicht bilanziert werden muss, also grob gesagt reicht es die Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen. Diese steuerliche Gewinn der Gesellschaft ist anhand des Gesellschaftsvertrages (sofern nicht anderes vereinbart wurde halt nach Köpfen) auf die Gesellschafter aufzuteilen, die dann ihren jeweiligen Anteil in ihrer eigenen Steuererklärung angeben.

Umsatzsteuerlich wird die Gesellschaft als solches Unternehmer, sofern hier nicht ein Fall des § 19 Umsatzsteuergesetz vorliegt (Kleinunternehmerregelung, grob gesprochen fällt keine Umsatzsteuer an, ein Vorsteuerabzug kann nicht vorgenommen werden, es dürfen keine Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer erteilt werden...hierauf sollte auch strengstens geachtet werden da die Umsatzsteuer ansonsten ggf. doch geschuldet wird.

LG
Andreas
 

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