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Pegasus001
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Wahrscheinlich hat dies in ähnlicher Form jeder schon mal erlebt. Das Konzert wird abgebrochen, weil man ach so schlecht wäre und die Gage wird gekürzt. Oder hinterher hört man, es gibt weniger Gage als vereinbart, weil der Veranstalter, die Gäste oder der liebe Gott nicht zufrieden war. Ist Gott sei dank die Ausnahme, aber sowas gibt es. Und es gibt Veranstalter, die genau darauf setzen.
Meist nimmt man es hin und geht seine Wege. Wir haben dies nicht gemacht.
Silvesterball 2017-2018 in Erfurt. Bei der ersten Kontaktaufnahme Monate vorher. als man nach der Gage fragte, wurde geantwortet: "das wird der Chef niemals bezahlen". Einen Tag später" hat er noch nie gemacht, aber dieses Programm will er unbedingt und ist einverstanden".
Buchungsvertrag und Plakate wurden von uns hingesendet, und dann erst mal Totenstille. Nach dem wir uns noch mal gemeldet haben und erklärten, dass wir ohne Buchungsbestätigung nicht kommen werden, wurde uns diese letztlich zugesendet. Es war ein 1 stündiges Programm (Gesang, Tanz, Zauberei, Jonglage) vereinbart.
Die Veranstaltung fand wie gesagt in Erfurt statt. Es waren ca. 150 - 200 zahlende Gäste anwesend, der Eintrittspreis belief sich auf knapp 90 Euro pro Kopf. Wir waren rechtzeitig da und haben pünktlich angefangen. Das Publikum ging gut mit, hat bei Schlagern mitgesungen, bei den anderen Showeinlagen ordentlich applaudiert und gut mitgemacht. Nach gut 45 Minuten dann wurden wir diskret gebeten, das Programm möglichst zügig zu beenden. Gut, wir haben uns noch nichts gedacht, kann ja sein, dass terminlich durch nachfolgende Künstler sich da etwas verschoben hat und daher wir vorab abbrechen sollten. Direkt danach kam auch noch von einer anderen Künstlerin ein Bauchtanzauftritt, wobei die junge Frau schon Gewehr bei Fuß stand. Möglich, dass sie ja noch direkt danach zu einem anderen Veranstaltungsort musste und daher nicht warten konnte.
Dann der Hammer: Das Programm wäre so schlecht, dass die Leute reihenweise das Haus verlassen würden, wir bekommen keine Gage. Nun, eigentlich war das Publikum enttäuscht, dass wir schon fertig waren, aber darum geht es ja auch nicht. Tatsächlich mussten wir nach heftigen Streit mit langer Nase abziehen, wobei gesagt wurde, wir mögen eine Rechnung stellen und wir würden dann unsere Gage überwiesen bekommen.
Tags drauf habe ich dann der Firma eine Rechnung über die vereinbarte Gage geschickt. 6 Wochen später wurde die Hälfte überwiesen. Irgendwann im März schickte ich die 1. Mahnung, worauf eine lapidare Mail zurück kam, dass die Gage wegen Schlecht-bzw Nichtleistung gekürzt wurde. Dies wurde von mir beantwortet, dass wir diese Mängelrüge, die auch viel zu spät ausgesprochen wurde, nicht akzepteren. 4 Wochen später folgte von uns die 2. und noch mal 4 Wochen später die 3. Mahnung. Keine Reaktion.
Daraufhin übergab ich die Sache einem Inkassobüro. Hier wurde etwas ausführlicher vom Veranstalter die Zahlung aus fadenscheinlichen und sachlich falschen Gründen bestritten. Nun ging die Sache vor Gericht.
In der ersten Vorverhandlung wurde vom ausstehenden Betrag 50% als Vergleich angeboten, was wir natürlich ablehnten.
November 19 war dann die Verhandlung, wir zwei als Zeugen sowie 2 Zeugen von der Gegenseite. Am 7.1. wurde das Urteil gesprochen. Urteil ist hier anonymisiert angehängt. Wir haben Recht bekommen. Und die dort genannten Begründungen sind so allgemeingültig, dass ich diese nicht vorenthalten möchte.
Warum ich dies hier schreibe? Leute, macht Verträge und lasst Euch auf nichts ein. In diesem Urteil ist eindeutig begründet, warum, selbst bei schlechter Leistung oder bei unzufriedenen Publikum die Gage in voller Höhe fällig ist. Egal ob der Veranstalter das Konzert abbricht oder euch am Ende einreden will, wie schlecht ihr doch seit. Damit kommen sie nicht durch, wenn man sich auf die Hinterbeine stellt. Wenn ein Veranstalter nachverhandeln will, lasst Euch auf nichts ein, was Ihr nicht wollt. Stimmt keinesfalls des lieben Friedens willen zu.
Meist nimmt man es hin und geht seine Wege. Wir haben dies nicht gemacht.
Silvesterball 2017-2018 in Erfurt. Bei der ersten Kontaktaufnahme Monate vorher. als man nach der Gage fragte, wurde geantwortet: "das wird der Chef niemals bezahlen". Einen Tag später" hat er noch nie gemacht, aber dieses Programm will er unbedingt und ist einverstanden".
Buchungsvertrag und Plakate wurden von uns hingesendet, und dann erst mal Totenstille. Nach dem wir uns noch mal gemeldet haben und erklärten, dass wir ohne Buchungsbestätigung nicht kommen werden, wurde uns diese letztlich zugesendet. Es war ein 1 stündiges Programm (Gesang, Tanz, Zauberei, Jonglage) vereinbart.
Die Veranstaltung fand wie gesagt in Erfurt statt. Es waren ca. 150 - 200 zahlende Gäste anwesend, der Eintrittspreis belief sich auf knapp 90 Euro pro Kopf. Wir waren rechtzeitig da und haben pünktlich angefangen. Das Publikum ging gut mit, hat bei Schlagern mitgesungen, bei den anderen Showeinlagen ordentlich applaudiert und gut mitgemacht. Nach gut 45 Minuten dann wurden wir diskret gebeten, das Programm möglichst zügig zu beenden. Gut, wir haben uns noch nichts gedacht, kann ja sein, dass terminlich durch nachfolgende Künstler sich da etwas verschoben hat und daher wir vorab abbrechen sollten. Direkt danach kam auch noch von einer anderen Künstlerin ein Bauchtanzauftritt, wobei die junge Frau schon Gewehr bei Fuß stand. Möglich, dass sie ja noch direkt danach zu einem anderen Veranstaltungsort musste und daher nicht warten konnte.
Dann der Hammer: Das Programm wäre so schlecht, dass die Leute reihenweise das Haus verlassen würden, wir bekommen keine Gage. Nun, eigentlich war das Publikum enttäuscht, dass wir schon fertig waren, aber darum geht es ja auch nicht. Tatsächlich mussten wir nach heftigen Streit mit langer Nase abziehen, wobei gesagt wurde, wir mögen eine Rechnung stellen und wir würden dann unsere Gage überwiesen bekommen.
Tags drauf habe ich dann der Firma eine Rechnung über die vereinbarte Gage geschickt. 6 Wochen später wurde die Hälfte überwiesen. Irgendwann im März schickte ich die 1. Mahnung, worauf eine lapidare Mail zurück kam, dass die Gage wegen Schlecht-bzw Nichtleistung gekürzt wurde. Dies wurde von mir beantwortet, dass wir diese Mängelrüge, die auch viel zu spät ausgesprochen wurde, nicht akzepteren. 4 Wochen später folgte von uns die 2. und noch mal 4 Wochen später die 3. Mahnung. Keine Reaktion.
Daraufhin übergab ich die Sache einem Inkassobüro. Hier wurde etwas ausführlicher vom Veranstalter die Zahlung aus fadenscheinlichen und sachlich falschen Gründen bestritten. Nun ging die Sache vor Gericht.
In der ersten Vorverhandlung wurde vom ausstehenden Betrag 50% als Vergleich angeboten, was wir natürlich ablehnten.
November 19 war dann die Verhandlung, wir zwei als Zeugen sowie 2 Zeugen von der Gegenseite. Am 7.1. wurde das Urteil gesprochen. Urteil ist hier anonymisiert angehängt. Wir haben Recht bekommen. Und die dort genannten Begründungen sind so allgemeingültig, dass ich diese nicht vorenthalten möchte.
Warum ich dies hier schreibe? Leute, macht Verträge und lasst Euch auf nichts ein. In diesem Urteil ist eindeutig begründet, warum, selbst bei schlechter Leistung oder bei unzufriedenen Publikum die Gage in voller Höhe fällig ist. Egal ob der Veranstalter das Konzert abbricht oder euch am Ende einreden will, wie schlecht ihr doch seit. Damit kommen sie nicht durch, wenn man sich auf die Hinterbeine stellt. Wenn ein Veranstalter nachverhandeln will, lasst Euch auf nichts ein, was Ihr nicht wollt. Stimmt keinesfalls des lieben Friedens willen zu.
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