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Zahlungsaufforderung von Downloadanbieter

Korg
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Hallo zusammen!

Gehen wir mal davon aus jemand möchte sich ein Programm wie beispielsweise den kostenlosen DIVX-Player runterladen.
Hierbei wird die Person von der ursprünglichen Seite auf eine Seite wie zum Beispiel www.99down****s.de verlinkt.
Nach flotter Anmeldung mit Phantasieadresse -da unsere Beispielperson in der Annahme war es
würde sich nur um Werbedaten-Sammlung handeln- kam eine Bestätigungsmail.
Die Seite war der beschriebenen Person allerdings zu umständlich aufgebaut sodass das Programm (hier: DIVX-Player) schnell
über Google gesucht wurde und von der Herstellerseite runtergeladen wurde.

Einen Tag später erhielt die Person eine Email mit einer Zahlungsaufforderung von 60,- € da nicht vom Widerrufsrecht gebraucht gemacht wurde.
Nach erneuter Begutachtung der Webseite stellt die genannte Person fest dass in einem längerem Text
erwähnt wird dass mit der Registrierung ein Abo für 12 Monate zu insgesamt 60,- € abgeschlossen wird.
Um zumindest einen Widerruf bei eventuellen rechtlichen Folgen vorweisen zu können wurde dieser
kurz nach Erhalt der Zahlungsaufforderung per Email verschickt.

Offensichtlich bietet dieses Unternehmen nach Anmeldung eine Linkliste zu kostenfreien Programmen an
und stellt für die Bereitstellung selbiger Linkliste 60,- € in Rechnung.

Nach mehreren Informationsquellen im Internet soll die Person das Ganze nun lediglich
aussitzen und weitere Mahnungen von Inkassobüros, etc. nicht weiter beachten und
erst handeln falls ein gerichtliches Mahnverfahren auf dem Postweg ankommen sollte.
Wäre dies der zu favorisierende Weg?
Die AGB's des Anbieters schließen eine Stornierung so wie ich das sehe wohl aus - ist das rechtlich möglich?

Auszug aus den AGB's schrieb:
3. Widerrufsrecht

Der Teilnehmer kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, EMail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

WICHTIGE HINWEISE

Das Widerrufsrecht des Nutzers bezüglich der Dienstleistung entfällt vorzeitig, wenn die Firma XYZ mit der Ausführung der bestellten Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzern begonnen hat, oder wenn der Nutzer die Ausführung selbst veranlasst hat.
 
Eigenschaft
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde besagter Person raten, den Spaß auszusitzen.
War in einer ähnlichen Situation mit einem Ahnenforschungs-Unternehmen (nicht mal selbst verschuldet - spaßeshalber von Freunden angemeldet worden) und ich muss sagen, die Inkassomahnungen machen sich sehr schön, so eingerahmt an der Wand ;)
Auf Widerruf wird diese Firma wohl nur mit einer weiteren Zahlungsaufforderung reagieren, man kann sich die Zeit also auch sparen.
Es wird wohl Mahnungen per e-mail hageln aber die addy kann man ja notfalls löschen.
Sofern nicht dick und fett OBERHALB des Anmeldebuttons stand, dass der Spaß was kosten würde, sollte man sich keine großen Sorgen machen. Dazu wäre das hier vielleicht interessant zu lesen:
Gerichtsurteil: Versteckte Kosten
und
Bericht
Also aussitzen und Tee trinken.
Btw: es kann bis zu 2 Jahren dauern bis die einen in Ruhe lassen :D

Gruß,
die Neca
 
Zuletzt bearbeitet:
Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man auch ein noch ein Einschreiben mit Rückschein hinterherschicken und nochmal per Email widerrufen (Motto: irgendwas wird schon ankommen).
Solange der Widerruf innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldung abgeschickt wurde, würde ich mir gar keine Sorgen machen.
Dieses Gefasel von wegen "Erlöschen des Widerrufsrechts" ist totaler Stuß, zumindest in solchen Konstellationen. Dann hätte ja niemand ein Widerrufsrecht bei solchen Fernkommunikationsdienstleistungen.

Wenn die dann nicht Ruhe geben, kann man auch mal zum Gegenschlag ausholen.
Bei offensichtlich unbegründeten Forderungen: erstatte mal Strafanzeige wegen versuchter Nötigung!
 
Ein Einschreiben per Rückschein würde ich in dem Falle nicht als sinnvoll ansehen da der "Verein" ja
dann die richtige Anschrift der Beispielperson hätte.
Bei weiteren Belästigungen díeser Firma wird die Emailadresse einfach auf die Blacklist gesetzt und es ist Ruhe. :cool:

Danke für die Antworten :great:
 
Vielen, auch mir, haben die Tips der folgenden Seite weitergeholfen klick mich

(garantiert kostenlos ;) )
 

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