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Liebhaberei/keine GEA - für was dürfen wir kassieren?

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Hallo,
wir sind im Moment dabei, zu überlegen, wie die Rechtsform und das (nicht)gewerbliche Bla für die Band zukünftig aussehen sollen. Neben dem, was ich an Informationen bereits habe, müsste ich wissen:

1. Ist eine (ca.) +/- Null Kostendeckung noch ausreichend für Liebhaberei?
2. Dürfen folgende Dinge dennoch durchgeführt werden:
- Einnahmen aus CD-Verkäufen
- Einnahmen aus Merch-Verkäufen
-> solange am Ende rauskommt, dass kein Gesamtgewinn gemacht wurde?


Wenn ausserdem jemand etwas zum Thema ALG2 vs. Bandgewerbe wüsste, wäre das auch praktisch. Bestenfalls dann per PM.
 
Eigenschaft
 
Hier mal noch etwas allgemein (konkretes wäre evtl. Rechtsberatung) zur steuerlichen "Liebhaberei" (von mir aus nem anderen Thread):

Das Einkommensteuergesetz ist vom Grundsatz her ganz einfach: besteuert wird nach der individuellen Leistungsfähigkeit. D.h. "alles" was jemand eingenommen hat wird besteuert. Genauer müsste es heißen: alles was einer der in §2 EStG genannten Einkunftsarten unterfällt wird besteuert.
Da die Einnahmen alleine aber nichts über die individuelle Leistungsfähigkeit aussagen, müssen aber auch die notwendigen Ausgaben betrachtet werden. Das sind de ominösen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Diese werden von den Einnahmen abgezogen, weil sie dem Steuerpflichtigen ja nicht zur Verwendung verbleiben, sondern weil er sie bereits zur Einkünfteerzielung ausgegeben hat. Wer Geld mit dem verkauf von CDs verdienen will, muss sich halt zwangsläufig Rohlinge kaufen.
Und wer höhere Werbungskosten als Einnahmen hat, erwirtschaftete Verluste.
Das führt uns zur "Liebhaberei". Hier wird versucht, Verluste aus einer Tätigkeit dazu zu benutzen, den betrag an Einnahmen der versteuert wird zu senken.
Bsp: Jemand erzielt 100.000 Euro Gewinn aus Betrieb A. Gleichzeitig erzielt er 100.000 Euro Verlust aus Betrieb B. Nach dem Einkommenstuerrecht hat er dann Einkünfte in Höhe von 0 Euro.
Wenn jetzt jemand ständig nur Verluste erzielt, wird unterstellt, dass ihm die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt. D.h. er will gar keinen Gewinn machen, sondern betreibt lediglich ein "Hobby".
Wenn er keine Gewinne einfahren kann, darf er aber auch die Verluste nicht geltend machen.
Erzielt derjenige in dem Beispiel also über Jahre nur verluste mit Betrieb B, stuft das FA das als Liebhaberei ein. Dann darf er die Verluste nicht verrechen, es bleibt bei den Einnahmen aus Betrieb A, die er iHv 100.000 Euro versteuern muss!

Bei Bands die kaum Einnahmen haben, wird es auf diese Liebhaberei hinauslaufen. Denn die entstehenden Kosten (Benzinkosten für Gig, Probe, Miete, Instrumente) sind meist weitaus höher, so dass ständig nur Verluste erwirtschaftet werden.

IM Übrigen muss ich noch dazu sagen, dass es auf eine "Gesamtbetrachtung" hinausläuft. Dh es ist nicht alleinentscheidend, ob man nur Verluste einfährt. Es gibt ja auch gewerbliche Geschäft z.B. die auf keinen grünen Zweig kommen. Hier ist trotz ständiger Verluste keine Liebhaberei anzunehmen, wenn z.B. versucht wurde durch Umgestaltungen des Geschäftes den Verlusten entgegenzuwirken.
Das problem ist einfach, dass das FA ja nicht in jemand hineinsehen kann, ob er jetzt die Absicht hat Gewinn zu erzielen oder nicht. Fehlt diese Absicht, liegt Liebhaberei vor. Da es um eine bloße interne Absicht geht, muss das FA das an äußeren Tatsachen festmachen, eben z.B. ob trotz Verlusten ständig ohne Korrekturen des Geschäftsbetriebes weitergemacht wird, oder ob versucht wird, den Verlusten entgegenzuwirken.

Gruß Chris
 

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