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Muss Schule Gema zahlen?

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nicfreak
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Hallo,

mal angenommen:D man ist an einer Schule:eek: und man muss dort eine Veranstaltung organisieren die dort jedes Jahr stattfindet. Bei dieser Veranstaltung würden nur Schüler kommen dürfen bzw. jeder Schüler darf einen Freund mitbringen für den er aber die Verantwortung übernimmt. Rein hypothetisch würde man dann an dieser Veranstaltung von einem DJ Musik auflegen lassen und ca. 4 Euro Eintritt verlangen.

Nun stellt sich mir die Frage:
Muss man als Veranstalter (Schule/SMV) Gebühren an die GEMA zahlen auch wenn es eigentlich eine "nicht öffentliche" Veranstaltung ist?
Wo steht das denn Rechtlich festgeschrieben so dass man das nachlesen könnte und auch einem Schulleiter (oder anderen Bürokraten) vorlegen könnte?
Ich habe schon auf der GEMA Seite gesucht, aber von Schulen steht da nirgends was man zahlen sollte/muss/kann.

Natürlich ist das alles REIN HYPOTHETISCH!

Vielen Dank für eure Ratschläge die ihr mir absolut unverbindlich und nicht vor Gericht verwendbar gebt:rolleyes:

Gruß, Nico
 
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Hallo nicfreak,

hierzu gibt es schon einige Threads im MB, suche mal in der SuFu danach.

Kurz gesagt, ja, hierbei muss auch ein Gemabeitrag gezahlt werden, vor allem schon, weil Eintritt verlangt wird. Aber generell muss bei solchen öffentlichen Veranstaltungen, eine Gemagebür bezahlt werden. Rufe doch mal bei der Gema an, die geben Dir auch eine kompetente Auskunft.

lg silent
 
In einem anderen Thread (https://www.musiker-board.de/vb/musikbusiness-recht/51454-gema-geb-hren-beim-abiball.html) mit fast gleicher Veranstaltung stand folgendes:

Eine geschlossene Gesellschaft gibt es im Urheberrecht nicht. Die Öffentlichkeit, die für eine Vergütungspflicht an die GEMA Voraussetzung ist, ist definiert als eine Mehrzahl von Personen, die keine enge persönliche Verbundenheit zueinander oder zum Veranstalter haben. Diese Verbundenheit wird in der Rechtssprechung in aller Regel, wie VOXplayer richtig schreibt, nur verwandschaftlichen oder freundschaftlichen Verhältnissen zugesprochen. Würden bei einem Abiball ausschließlich die Schüler eines Jahrgangs teilnehmen, wäre das schon schwierig nachzuweisen, da eine "Teilnahme am persönlichen Lebensbereich der anderen Personen" vorliegen muss. Das ist aber bei allen Schülern untereinander wohl kaum der Fall. Und wenn jetzt noch die Eltern, Freunde, Verwandte dazu kommen...

heißt das also für das fiktive Subjekt welches eine Schulparty veranstalten muss:
Schule ist = Öffentlichkeit, es gilt also der ganz normale Bestimmungsschlüssel?
Gibt es hier keine Ausnahmen weil die Schule staatlich ist oder so?
 
Nein für die Schulen gibt es keine Ausnahmen.
Es gibt allerdings ein paar entgegendkommende Züge der GEMA. Sollte die Schule einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben, könnte darunter z.B. geregelt sein, dass bis zu einem gewissen Eintritt von x Euro keine GEMA-Gebühren anfallen, oder auch, dass es y% Rabatt auf die offiziellen GEMA-Konditionen gibt.

Deinen Fall mit dem Freundeskreis wirst du vor der GEMA nur schwierig verteidigen können, wenn an dem Abend 200-300 Leute antanzen;)


LG
 
Danke für Dein Zitat nicfreak. Die Antwort auf Deine Anschlussfrage bzgl. Ausnahmeregelung für Schulen steht sogar im gleichen Post ;)

Also, bei einem Abiball ist in aller Regel die Schule schon mal kein Veranstalter. Wenn sie es wäre, täte das aber auch nichts zur Sache. Es gibt zwar zwischen der GEMA und vereinzelten Bundesländern Vereinbarungen mit den Schulministerien, aber Abibälle sind da keinesfalls von betroffen, sondern - wenn - ausschließlich Veranstaltungen in den Räumen der Schule zu pädagogischen Zwecken bis 2,50 Eintritt. Die Anzahl dieser Veranstaltungen ist auch nicht begrenzt, sie müssen allerdings die o.g. Voraussetzungen erfüllen.

Das sind die einzigen Ausnahmen. Frage beantwortet? ;)

Grüße
Marc
 
... wenn nicht - die GEMA direkt fragen! Die beißen nicht ;)
 
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