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Gema Gebühren für Konzertveranstalter

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torpedorocker
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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe als Booking Agentur bzw. gleichzeitig als Konzertveranstalter eine Frage zu den Gema Gebühren.

Ich arbeite mit einem Cafe zusammen und veranstalte dort regelmäßig kleinere (um die 50-80 Besucher) und größere (150-300 Besucher) Konzerte aus den Bereichen Punk/Ska und Hardcore. Ich habe mit dem Cafe einen Deal, dass ich den Eintritt bekomme und davon Bands, Übernachtung und Catering zahlen muss, davür aber mich weder um Werbungs- noch Miet- und Gema Kosten kümmern muss.

Die Gema Gebühren sind in einem Rahmenvertrag derzeit geregelt, der besagt, dass alle Konzerte und Veranstaltungen bis 5,-€ Eintritt abgegolten sind. Alles was über 5,-€ liegt, muss gesondert bezahlt werden, d.h. wenn ich z.B. 6,-€ Eintritt verlange, muss ich den vollen Gema Satz für die 6,-€ und nicht die Differenz bezahlen.
Da ich aber jetzt doch des öffteren auch Bands aus dem Ausland habe und diese nicht unter 500,-€ zu bekommen sind, habe ich schon mal recht hohe Grundkosten. Wenn ich dann noch die Gema zahlen muss, weil ich 7,-€ Eintritt verlange, wird das ein reines Minus Geschäft!

Kann ich der Gema meine Kosten gegenrechnen um eine Minderung der Gebühr zu bekommen und ist es evtl. auch Möglich über z.B. Getränkegutscheine (wie es hier praktiziert wird: http://rockcafehighvoltage.npage.de/index.html) die Gebühren zu mindern?

Gibt es sonst noch Tips, was man als kleiner Veranstalter gegenüber der Gema machen kann um die Gebühren herab zu setzen?

Ich danke euch schon jetzt vielmals um eure Hilfe
Torpedorocker
 
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ja, es gibt in bestimmten Tarifen eine Härtefallregelung, so dass man nur bei einer Mindestgebühr hängen bleibt, die deutlich niedriger liegt.
Ruf doch einfach mal an, nenn denen das Stichwort "Härtefallregelung" und lass Dir genauere Informationen geben. Kann sein, dass das nur für bestimmte nicht-kommerzielle Veranstaltungen zutrifft.

Edit: Ich sehe gerade, dass die "Härtefallnachlassregelung" (so heißt sie offiziell) nicht funktioniert, wenn es schon einen Pauschalvertrag gibt. http://www.allmusic.de/tool.php?mcj=ul&tool=sites_1_0&fid=1&kurz=gemaveranstalterhaertefallnachlass
 
Zuletzt bearbeitet:
Halt stopp! :)

Die Härtefallnachlassregelung ist u.a. im Tarif U-VK für Live Musikveranstaltungen verankert, der auch bei torpedorockers 7 EUR Veranstaltung zur Anwendung käme. Aller Voraussicht nach hat torpedorocker bzw. die Einrichtung einen Vertrag nach den Vergütungssätzen WR-OKJE (für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit). Daraus lässt sich zumindest aufgrund der "bis 5 EUR Regelung" schließen. Meldet er nun ein Konzert an, dass nicht in diese Vergütungssätze passt, so ist dieses nach U-VK abzurechnen und kollidiert bzgl. der Härtefallnachlassregelung auch nicht mit dem Vertrag nach WR-OKJE. Somit ist die HFNR auch anwendbar, wenn die tariflichen Voraiussetzungen erfüllt sind bzw. werden.

War das einigermaßen nachvollziehbar? :D

Gruß
Marc
 
Sonnenklar! Du hast nur den Hinweis vergessen, dass man noch einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftsexemplars stellen muss! :D
Mit den Tarifbezeichnungen komm ich nicht mehr mit, sorry!
 
Hm, ok, ich versuch's nochmal etwas prosaischer :D

Der Pauschalvertrag den torpedorocker mit der GEMA hat, hat einen Tarif zur Grundlage, der o.g. sozialen Einrichtungen für einen sehr geringen Betrag bestimmte Musiknutzungen, so z.B. auch unbegrenzt Konzerte bis 5 EUR gestattet.

Wird diese Eintrittsgrenze überschritten, müssen die Konzerte, wie auch in Kneipen, bei Straßenfesten oder was auch immer nach dem "ganz normalen" Livemusiktarif abgerechnet werden, da der Vertrag diese Konzerte nicht mehr umfasst.

Weil es sich hier aber um einen Tarif handelt, der auch die HFNR beinhaltet, kann er diese in dem bestimmten Fall auch beantragen. Er könnte das nicht, wenn er einen Pauschalvertrag nach genau diesem Livemusiktarif abgeschlossen hätte.

So etwas klarer? ;)

Grüße
Marc
 

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