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Neue Gema Lizensierung auch für Privatveranstaltungen?

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membersound
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Hallo,

wie verhält es sich mit der neuen Lizensierungspauschale von 13c pro Lied bei Privat-DJs. Also Leuten, die ausschließlich auf Geburtstagen Hochzeiten usw auflegen bei denen es keinen Eintritt gibt und die nicht öffentlich zugänglich sind.
Muss der DJ auch hierfür die Pauschale für seine privatkopierten Songs entrichten? Denn normale GEMA-Abgaben müssen hier ja - soweit ich weiß - nicht gezahlt werden?

Danke
 
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Das Prinzip ist: bei kommerzieller Nutzung muss eine Lizensierung erfolgen. Der DJ, der gegen Bezahlung und nicht nur im Rahmen seines Familien- und Freundeskreises auflegt, agiert selbstverständlich kommerziell.
 
bei kommerzieller Nutzung muss eine Lizensierung erfolgen.
Ist das wirklich so? Das erscheint mir nicht logisch. Entgegen vieler anderer behauptungen ist "kommerziell" ja eh kein kriterium beim Urheberrecht, sondern "öffentlich". Logisch und einfach wäre es doch stattdessen, dass wenn eine veranstaltung an sich GEMA-pflichtig ist, dann muss der DJ auch für die dort gespielten Kopien die 13cent gezahlt haben.
 
Das Prinzip ist: bei kommerzieller Nutzung muss eine Lizensierung erfolgen. Der DJ, der gegen Bezahlung und nicht nur im Rahmen seines Familien- und Freundeskreises auflegt, agiert selbstverständlich kommerziell.

Was im Umkehrschluss also bedeuten würde: bei ausschließlich privat agierenden DJs entfällt die Lizensierungspauschale, richtig?
 
da würde ich mal direkt bei der Gema anfragen, aber soweit ich weis fällt für eine Privatveranstaltung keine Gemagebühr an.

sobald aber ein Verein oder ähnliches eine Veranstaltung machen ist das glaub ich trotzdem als öffentlich zu werten, auch wenn es eine geschlossene Veranstaltung ist.

in jedem Fall wird dir bei der Gema geholfen.
Ruf da einfach mal an, schilder denen, dass du anfangen möchtest bei Freunden und bekannten auf Privatpartys aufzulegen, und wie es sich da mit den Gebühren verhält. frag am besten nach, wo das geschrieben steht und ob sie dir den entsprechenden Text auch als PDF per mail schicken können, dan weißt du bescheid. Prüf aber auf jeden fall nochmal nach, ob das stimmt, was die dir am telefon sagen, bzw. wenn sie dir was per mail schicken, dann les das nochmal aufmerksam durch, ich bin da schon mal mit Falschauskünften "beraten" worden.
 
Als wenn die Gema eine korrekte Auskunft geben würde? Die wollen kassieren und sind eine Firma. Welche Anwort erwartet ihr da? Frag mal einen Busfahrer ob er Dich gratis mitnimmt weil Du privat unterwegs bist :)
 
Natürlich geben die die korrekte Auskunft - geben die nämlich eine falsche und das stellt sich im Nachhinein raus, haben die ein großes Problem. Im Allgemeinen sind die da, was Fragen und Auskünfte angeht, sehr hilfsbereit
 
Moin,

die Leute bei der GEMA waren für mich immer korrekt und hilfsbereit. Auch grundlegende Fragen wurden korrekt und nachvollziehbar beantwortet.

Auf die Frage nach kommerzieller Nutzzung und GEMA-Gebühren (unverbindlich, ich bin Laie): Prinzipiell sollen die Urheber am Ertrag der kommerziellen Nutzung beteiligt werden. Wenn also ein DJ damit Geld verdient, sollte er auch Tantiemen zahlen.

Viele Grüße
landmesser




Als wenn die Gema eine korrekte Auskunft geben würde? Die wollen kassieren und sind eine Firma. Welche Anwort erwartet ihr da? Frag mal einen Busfahrer ob er Dich gratis mitnimmt weil Du privat unterwegs bist :)
 
Als wenn die Gema eine korrekte Auskunft geben würde? Die wollen kassieren und sind eine Firma.
sorry, selten so einen Schwachsinn gelesen. Vielleicht solltest du dich erst informieren, was die Gema macht, bevor du so einen Stuss verbreitest.


Prinzipiell sollen die Urheber am Ertrag der kommerziellen Nutzung beteiligt werden. Wenn also ein DJ damit Geld verdient, sollte er auch Tantiemen zahlen.

Es würde mich doch stark wundern, wenn sich die Gema-Gebühr neuerdings am Gehalt des DJs orientieren würde. Das geht nach vor Allem nach Eintrittsgeld und Veranstaltungsgröße. Private, nichtöffentliche Veranstaltungen waren meines Wissens nach noch nie gemapflichtig.
 
Ihr habt eine falsche Vorstellung davon, was die GEMA als öffentlich und privat ansieht.

Leute, "die ausschließlich auf Geburtstagen Hochzeiten usw auflegen bei denen es keinen Eintritt gibt und die nicht öffentlich zugänglich sind", sind mitnichten "Privat-DJs". Sobald sich die Gäste nicht mehr alle untereinander kennen, handelt es sich um eine öffentliche Wiedergabe.

Vereinfacht heißt das: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist der Fall, dass diese Personen alle miteinander persönlich befreundet oder verwandt sind.
https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/privatperson/private-feier.html
 
Die GEMA ist doch auf ihrer Webseite zu diesen Fragen recht auskunftsfreudig. Liest das denn niemand? Die GEMA schreibt zur hier gestellten Frage, dass die Vervielfältigung (Anfertigung von CDs, MP3s auf der HD) nur dann erlaubt ist, wenn sie für die private Nutzung erfolgt. Siehe dazu Punkt 15:

Weitere FAQ

Für die öffentliche Wiedergabe muss eine Lizenz erworben werden, wohl der vom TE genannte Betrag je MP3-Datei.

Unter

FAQ zu den Tarifen

Punkt 5 ist dargestellt, dass Veranstaltungen im engsten Freundes- und Familienkreis nach dem Urheberrecht nicht öffentlich sind.

Wenn der DJ nicht nur privat aus Gefälligkeit tätig ist, sondern sonst auch kommerziell unterwegs ist, stellt ja schon das Herstellen der Kopien eine lizenzierungspflichtige Vervielfältigung dar. Eben weil er die Dateien sonst kommerziell nutzt.

Ich war lange auf keiner Hochzeit mehr, aber tauchen da nicht manchmal auch Außenstehende (Vereinskameraden, durstige Nachbarn etc.) auf? Dann könnte es m.E. schon wieder "öffentlich" sein. Ich würde aber mal im Normalfall davon ausgehen, dass auf einer Hochzeit geladene (gebetene) Gäste sind und sonst niemand.

Ich schließe mich den Vorpostern an, einfach mal bei der Bezirksdirektion nachfragen.
 

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