
AdragonBA
Registrierter Benutzer
Liebes Musiker-Board!
Einiges hab ich hier in der Rechtsecke schon gelesen, aber so ganz immer noch keine zufriedenstellenden Antworten zu folgendem Sachverhalt gefunden (falls eine ähnliche Situation bereits in einem anderen Thread auftaucht bitte ich um Verweis):
Man stelle sich eine hobbymäßige Kollaboration zwischen zwei Musikern vor, eigentlich ohne Gewinnabsicht.
Musiker 1 (M1) schreibt für das Projekt einen Song (ohne GEMA-Anmeldung) und produziert diesen komplett - er ist praktisch Ghostwriter & Produzent.
Musiker 2 (M2) ist derjenige, der diesen Song singt & unter dessen Namen er veröffentlicht werden soll.
Nachdem der besagte Song nun also fertig gestellt ist, soll natürlich eine Veröffentlichung erfolgen (sei es auf CD, sei es im Internet, sei es ein Livevortrag) - und zwar logischerweise unter dem Namen von M2.
Dafür müsste M1 als Urheber des Liedes ja M2 die Nutzung erlauben bzw. Rechte abtreten, richtig?
Meine Frage: Wie ist dabei vorzugehen?
Obwohl hier ja erstmal keine Gewinnabsicht vorhanden ist, kann es natürlich dazu kommen, dass die Veröffentlichung des Songs Einnahmen generiert (CD-Verkauf, Gagen, YouTube-Werbung, etc.).
Ist es also möglich, dass sich M1 und M2 mithilfe eines einfachen Vertrages o.ä. darüber einigen, inwiefern die Nutzung des Songs erlaubt ist und was mit den möglichen Einnahmen geschieht?
Dass das Urheberrecht in solchen Fällen Musiker 1 stark schützen würde, habe ich bereits aus anderen Threads entnehmen können.
Doch hier, wo für die Nutzungsrechte keine feste Summe gezahlt wird und die Zukunft des Songs ungewiss ist, stellt sich mir eben die Frage nach den möglichen Einnahmen und der korrekten Erteilung der Rechte.
Danke bereits im Voraus für das Lesen und möglicherweise Beantworten der Problematik!
Einiges hab ich hier in der Rechtsecke schon gelesen, aber so ganz immer noch keine zufriedenstellenden Antworten zu folgendem Sachverhalt gefunden (falls eine ähnliche Situation bereits in einem anderen Thread auftaucht bitte ich um Verweis):
Man stelle sich eine hobbymäßige Kollaboration zwischen zwei Musikern vor, eigentlich ohne Gewinnabsicht.
Musiker 1 (M1) schreibt für das Projekt einen Song (ohne GEMA-Anmeldung) und produziert diesen komplett - er ist praktisch Ghostwriter & Produzent.
Musiker 2 (M2) ist derjenige, der diesen Song singt & unter dessen Namen er veröffentlicht werden soll.
Nachdem der besagte Song nun also fertig gestellt ist, soll natürlich eine Veröffentlichung erfolgen (sei es auf CD, sei es im Internet, sei es ein Livevortrag) - und zwar logischerweise unter dem Namen von M2.
Dafür müsste M1 als Urheber des Liedes ja M2 die Nutzung erlauben bzw. Rechte abtreten, richtig?
Meine Frage: Wie ist dabei vorzugehen?
Obwohl hier ja erstmal keine Gewinnabsicht vorhanden ist, kann es natürlich dazu kommen, dass die Veröffentlichung des Songs Einnahmen generiert (CD-Verkauf, Gagen, YouTube-Werbung, etc.).
Ist es also möglich, dass sich M1 und M2 mithilfe eines einfachen Vertrages o.ä. darüber einigen, inwiefern die Nutzung des Songs erlaubt ist und was mit den möglichen Einnahmen geschieht?
Dass das Urheberrecht in solchen Fällen Musiker 1 stark schützen würde, habe ich bereits aus anderen Threads entnehmen können.
Doch hier, wo für die Nutzungsrechte keine feste Summe gezahlt wird und die Zukunft des Songs ungewiss ist, stellt sich mir eben die Frage nach den möglichen Einnahmen und der korrekten Erteilung der Rechte.
Danke bereits im Voraus für das Lesen und möglicherweise Beantworten der Problematik!
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