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Rechtliche Grundlagen für das Covern fremder Werke

  • Ersteller conclavus
  • Erstellt am
conclavus schrieb:
Nein, darfst Du nicht; es gibt im Prinzip sogar Musik bzw. Noten, die sind so streng geschützt, dass Du in den Knast gehst, wenn Du die auf der Strasse pfeiffst

ich weiß jetzt nicht wie das in deutschland ist aber bei uns in österreich ist, so weit ich weiß, das trennen von musik und text der nationalhymne verboten
 
@ conclavus (https://www.musiker-board.de/vb/musik-recht/173588-nehmen-wir-mal-urheberrecht-2.html#post2064514):
du stellt da viele schlussfolgerungen - die allerdings nicht ganz schlüssig sind. zB hat die GEMA keinen einfluss drauf, ob es noten gibt oder nicht und weiß nicht wer die hat oder nicht. aber: wenn ein werk öffentlich aufgeführt, gesendet, vervielfältigt oder eben zugänglich gemacht werden soll (im Internet), dann kann die gema hierfür die nutzungsbewilligung vergeben (oder besser ausgedrückt: wenn man das machen will, braucht man die bewilligung von der gema).

@ rockmode:
ich weiß jetzt nicht wie das in deutschland ist aber bei uns in österreich ist, so weit ich weiß, das trennen von musik und text der nationalhymne verboten

was genau meinst du mit trennen von musik und text?
also die komposition ist ein werk für sich.
der text ist ein werk für sich.
und die zusammenführung von beiden ist ein neues werk für sich.

also die bundeshymne darf auch instrumental gespielt werden - dh es ist getrennt vom text (stell dir nur die ganzen blaskapellen vor - die spielen die hymne ohne text). oder meinst du, "den text anderwertig verwenden"?!? das ist ja dann wieder was anderes. würde gerne wissen, was du meinst...

lg saxycb
 
@ conclavus (https://www.musiker-board.de/vb/musik-recht/173588-nehmen-wir-mal-urheberrecht-2.html#post2064514):
du stellt da viele schlussfolgerungen - die allerdings nicht ganz schlüssig sind. zB hat die GEMA keinen einfluss drauf, ob es noten gibt oder nicht und weiß nicht wer die hat oder nicht. aber: wenn ein werk öffentlich aufgeführt, gesendet, vervielfältigt oder eben zugänglich gemacht werden soll (im Internet), dann kann die gema hierfür die nutzungsbewilligung vergeben

Sie muss die Rechte sogar vergeben, sofern sie sie verwaltet. Die GEMA unterliegt nämlich dem sog. doppelten Kontrahierungszwang. D.h. auf der einen Seite muss sie die Rechte ihrer Mitglieder laut ihrem gesetzlichen Auftrag wahren, auf der anderen Seite muss sie dem Musiknutzer diese Rechte auf Nachfrage anbieten.

Grüße
Marc
 
ne ich meinte zur melodie einen anderen text singen
ist zwar ne bearbeitung aber da gibts keine geldstrafen oder so, dda kommt man glaub ich ins gefängnis
 
Sie muss die Rechte sogar vergeben, sofern sie sie verwaltet. Die GEMA unterliegt nämlich dem sog. doppelten Kontrahierungszwang.
stimmt! :)

ne ich meinte zur melodie einen anderen text singen
ist zwar ne bearbeitung aber da gibts keine geldstrafen oder so, dda kommt man glaub ich ins gefängnis

also in österreich kommt man nicht so schnell ins gefängnis... :rolleyes:
kann sein, dass die bundeshymne als nationalheiligtum besonderem schutz unterliegt. (es gibt ja sogar länder, da darf man die hymne eines anderes landes nur singen, wenn man zuvor die hymne des landes, in dem man sich befindet, gesungen hat.).

aber rein rechtlich betrachtet ist ein neuer text eine bearbeitung des gesamtwerkes, zu der die urheber zustimmung geben müssen, bevor man's machen darf.
 
Hallo Bernd C.,
in der Pop-, Rockmusik gibt es ja -wie hier im Forum auch zu lesen ist- eine große Zahl sog. "Cover-bands" die fremde Songs bearbeiten (oder auch nicht bearbeiten) aber auf jeden Fall aufführen. Von vielen, ich würde sagen der großen Mehrzahl der verwendeten Originale gibt es keine oder zumindest keine aufführungsfähigen Noten. Wie machen die das denn, wenn sie Werke covern wollen? Schreibt da jedes Bandmitgleid seine eigene Stimme raus? Oder können die das alles ohne Noten? Das erscheint mir wenig praktikabel.

Worauf ich hinaus will, ist die Aussage des Leiters des kleinen Verlages, der sinngemäß sagte, im / mit dem eigenen Orchester darf der Orch.-Leiter diese herausgeschriebenen Stücke aufführen. Dazu muss er sie ja allein aus praktischen Gründen kopieren.

Irgendwie machte das ja auch keinen Sinn, das grundsätzliche Aufführungsrecht von definitivem GEMA-Repertoir durch ein derartiges Weitergabeverbot innerhalb des eigenen Orchesters auszuhebeln. Dass der Leiter die Stücke nicht an Dritte / fremde Orchester weitergeben darf, ist absolut klar, auch nicht wenn's kostenlos für die Nutzer und ohne Gewinnabsicht ist.

Gruß; conclavus
 
new-kid-jan
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M-Zee
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  • Grund: Erledigt!
Auf Benutzerwunsch:


Es ergeht an alle die Bitte die Diskussion konstruktiv und ernsthaft zu halten. Fuer Klamauk haben wir z.B. eine riesige OT-Spielwiese.

Danke.


P.S.: Antworten auf diesen Beitrag innerhalb dieses Threads sind NICHT erwuenscht und werden als Spam angesehen. Danke fuer euer Verstaendnis. Weitere Fragen/Meinungenkoennen hier abgegen werden.
 
Nabend!

Vorweg erstmal: Super Infos und klasse beiträge!

Dennoch stellt sich mir eine Frage.
Wie schon jemand angesprochen hat, gibt es ja unzählige Bands, die Covern, bzw die Komposition soweit bearbeiten, das man schon von einem neuen schöpferischen Werk ausgehen kann, jedoch das Original noch erkennbar ist.
Heißt also, jede dieser Bands müsste sich im Vorfeld eine Genehmigung besorgen?
Das macht doch nicht längst jede kleinere oder größere Stadtband, die auch mal eine Ep pressen lässt?
Wer kontrolliert sowas oder was wären denn die daraus entstehenden rechtlichen Folgen, wenn keine komerzielle Absicht dahinter steht?
 
Die kommerzielle Absicht ist im Urheberrecht nahezu irrelevant. Immer wieder hört man, dass ja keine kommerzielle Absicht hinter irgendwas stecke, um Dinge abzuschwächen. Ist aber wurscht ;)

Deine Vermutung ist richtig. Bei jeglicher Bearbeitung ist der Urheber dafür um Erlaubnis zu fragen. Ob das die kleine Band macht oder nicht..., tja wohl eher nicht. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der Urheber Anspruch auf eine Vergütung, sowohl für die Bearbeitung als im Besonderen auch für die Verwertung hat (hätte).

Kontrollieren muss sowas der Urheber selbst bzw. der Verlag des Urhebers, da diese Rechte nicht an Verwertungsgesellschaften abgetreten werden.

Rechtliche Folgen. da sind dem Urheber einige Möglichkeiten gegeben, die von Schadenersatz bis Unterlassung reichen.

Grüße
Marc
 
mh...

jetzt muss ich mal überlegen.
hieße also, das ich bei der GEMA ne gebühr dafür zahle, das ein Song lizensiert ist und beim Uhrheber, weil es einfach sein Song ist?


Würde man jetzt eine Auflage von 500 oder 1000 CD's pressen lassen, ohne Vertrieb und Gewinnabsicht und man hat einen Coversong auf dieser mh Demo, kann man denn für die anderne eigenen Songs eine Freistellung bekommen und für den einen Coversong zahlen?
Wie berechnet man denn den zu zahlenden Betrag?
 
Genau, der GEMA-pflichtige Anteil an Musikminuten einer Tonträgerproduktion stellt die prozentuale Basis für den eigentlichen GEMA Tarif dar. Hast Du 60 Minuten Musik auf einer CD und sind davon 15 Minuten Cover, so berechnet die GEMA 25% des Tarifes für die Vervielfältigung.

Genaueres dazu findet man hier: http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/herstellen/gema_tarif_vr-t-h_1.pdf

EDIT:
Zu meinem vorigen Post zur Verdeutlichung: Bei der Veröffentlichung einer Bearbeitung, muss der Urheber bzw. Verlag das Vorliegen einer Bearbeitung selbst kontrollieren und das Recht hierzu einfordern. Die Rechte für die Verwertung an dem Werk nimmt weiterhin die GEMA wahr. Die Ausschüttung erfolgt aber - sollte die GEMA von der Bearbeitung nichts wissen - zu 100% an den Urheber des Originalwerkes.

Tantiemen für schützenswürdige Bearbeitungen werden von der GEMA in der Regel mit 1/12 für den/die Bearbeiter und 11/12 für den/die Urheber des Originalwerkes ausgeschüttet.

Grüße
Marc
 
Hm, ist ja wirklich interessant, wie das Urheberrecht die Aufführung von Musik kriminalisiert. Soll ich also die Originalklaviernote nehmen und mit rechts die Melodie zum Gesang mitklimpern, damit der Komponist keinen Herzanfall bekommt? Oder soll ich die rausgeschriebenen Noten als A2 Plakat anlegen, damit der Musikverlag nicht durch meine Schuld bankrott geht?
Wollen die Komponisten nun Tantiemen oder nicht?
 
hallo, ich bin gerade am Erstellen einer Homepage unserer Rock-Oldie Band, in der Rubrik -Repertoire wollt ich bei 3 Songs ein Soundbeispiel einstellen, von uns gespielt, unser Drummer meinte, wenn der Titel nicht länger als 20 s ist, gäbe es rechtlich keine Probleme, ist das richtig so ??
Goeran
 
hallo, ich bin gerade am Erstellen einer Homepage unserer Rock-Oldie Band, in der Rubrik -Repertoire wollt ich bei 3 Songs ein Soundbeispiel einstellen, von uns gespielt, unser Drummer meinte, wenn der Titel nicht länger als 20 s ist, gäbe es rechtlich keine Probleme, ist das richtig so ??
Goeran

Scheint nicht so zu sein,
siehe Beispiel zwei in diesem Thread.
 
Hallo,

@gitarrenstar: die vielen Gerüchte um eine gewisse Länge (da schwanken die Gerüchteköche) sind alle das, was Gerüchte oft sind: unwahr.
Sobald das Werk als solches erkennbar ist, gibt es entweder rechtliche Probleme oder man besorgt sich eben die Lizenz. Ist wie beim Autofahren. Da zählt auch nur, ob man fährt, nicht wie lange und ohne Führerschein ist es nunmal nicht erlaubt.

Grüße,
Jürgen
 
Servus!

Ich hab mal ne allgemeine Frage zu Bearbeitungen. Man muss sich da ja um die Bearbeitungsrechte bemühen und soll sich dazu an den Musikverlag wenden. Die GEMA-Recherche ergab bei Suche nach dem Titel mehrere Treffer (verschiedene Werk-Nummern!), von denen wiederum zwei dem Textdichter zugeordnet sind:

Code:
BEVERLEYS RECORDS LTD  	 133.63.98.70  	 Originalverleger
UNIVERSAL MUSIC PUBLISHING GMBH 	283.11.85.69 	Sub-Verleger
UNIVERSAL MUSIC PUBLISHING INTERNATIONAL LTD 	282.43.15.73 	Sub-Verleger
UNIVERSAL POLYGRAM INTERNATIONAL PUBLISHING I 	343.89.27.36 	Sub-Verleger

und

LESLIE KONG MUSIC  	  	 Originalverleger
BLUE MOUNTAIN MUSIC LTD 	003.42.95.18 	Sub-Verleger

1. Frage: Warum 2 Werke und welches ist das, was mich interessiert bzw. wie kriege ich das raus?

2. Frage: An wen wende ich mich denn nun?

Ciao
Wolle
 
T
  • Gelöscht von Sticks
  • Grund: Sorry, aber Deine Frage zielt auf eine unerlaubte Rechtsberatung ab
krischan21
  • Gelöscht von Sticks
  • Grund: Sorry, aber Deine Frage zielt auf eine unerlaubte Rechtsberatung ab.
Bitte beherzigt den Hinweis eingangs dieses Forums:

Hier gibt es keine professionelle Rechtsberatung. Diskussionen bitte mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Wir dürfen und wollen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine materiell-rechtlichen Fragen erörtern. Danke für Euer Verständnis.
 
Ich hab mal eine noch ganz andere Frage:

Man covert einen englischen Songs und presst einen deutschen Text drauf, der mit dem Original nur ganz entfernt zu tun hat.

Ist das dann ein Cover oder eine Bearbeitung ???
 
Ich hab mal eine noch ganz andere Frage:

Man covert einen englischen Songs und presst einen deutschen Text drauf, der mit dem Original nur ganz entfernt zu tun hat.

Ist das dann ein Cover oder eine Bearbeitung ???

Übersetzung ist eine Bearbeitung. Ein vollkommen neuer Text (in welcher Sprache auch immer) ist auch eine Bearbeitung. Für beides braucht man die Rechte - entweder beim Verlag (wenn es einen solchen für dieses Werk gibt) oder direkt beim Urheber bzw. den Urhebern.

LG saxycb
 
Um ein "altes" Thema kurz für meinen Fall raufzuholen:
Angenommen es stellt sich heraus, dass man im Büro Musiker hat mit denen sich eine Band zusammenstellen läßt. Nun will man auf der Weihnachtsfeier ein paar Songs covern. Man geht davon aus, dass es eine geschlossene Veranstaltung ist, dass GEMA keine Rolle spielt. Oder muss man da was beachten?

Danke und Gruß
Olli
 
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