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Rechtliche Grundlagen für das Covern fremder Werke

  • Ersteller conclavus
  • Erstellt am
ob geschlossen oder nicht ist wumpe, davon steht im urheberrechtsgesetz nichts. dort wird unterschieden zwischen privat und öffentlich. in der regel gelten weihnachtsfeiern (wie die meisten feiern in größerer gesellschaft) nicht als private veranstaltungen und sind somit GEMA-pflichtig.

google ist voll mit fällen, in denen die leute nach einer weihnachts-/geburtstags-/hochzeitsfeier aus allen wolken fallen weil sie eine GEMA-rechnung erhalten haben.
geschlossen ist eben nicht gleich privat.
 
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Geschlossene Veranstaltung ohne Eintrittsgeld sollte ohne GEMA kein Problem darstellen.
Mein letzter Wissensstand - genau wird es durch Besuch der GEMA-Seite geklärt.
 
na dann mach das doch, bevor du deinen beitrag abschickst. da steht nämlich folgendes:
Sind auch Veranstaltungen von "geschlossenen Gesellschaften" vergütungspflichtig?

Dies ist eine Frage des Einzelfalls. Musikwiedergaben im Rahmen eines im allgemeinen Sprachgebrauch als "geschlossene Gesellschaft" bezeichneten Personenkreises können im Sinne des Urheberrechts durchaus öffentlich sein. Der Öffentlichkeitsbegriff des Urheberrechtsgesetzes unterscheidet sich wesentlich von demjenigen im sonstigen Recht, z. B. des Verwaltungsrechts oder im Sprachgebrauch.

Veranstaltungen im engsten Familien- oder Freundeskreis, z. B. Geburtstagsfeiern und Hochzeiten sind aber auch nach dem Öffentlichkeitsbegriff des Urheberrechts nicht öffentlich. In Zweifelsfällen sollte man Kontakt mit der zuständigen Bezirksdirektion aufnehmen.
https://www.gema.de/musiknutzer/liz...s-und-tanzmusik-mit-tontraegerwiedergabe.html



und zum thema öffentlichkeitsbegriff hilft ein blick in §15 UrhG:
Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
siehe auch hier: Über die Nutzung von Musik bei privaten Feiern.



dass bei einer firmenfeier (abgesehen vielleicht von einem kleinen familienunternehmen) alle beteiligten ganz ganz dicke freunde sind, wird einem die GEMA vermutlich nicht abnehmen.
 
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oha... Danke für die Antwort. Ich mach mich dann mal schlau was es kosten würde. Sind vier Stücke die wir spielen wollen.

edit:
Sieht so aus als obs um die 40 Eur kosten wird. Ist ja im Rahmen...
 
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