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LEST EINFACH DEN WORKSHOP!!! Das wiederholt sich doch nur noch!
Die einzig (!) sichere Methode ist die Hinterlegung beim Notar. Aus, Ende!
Dazu muss man aber GEMA-Mitglied sein oder einen Vertrag mit einem Verlag machen.Oder das Anmelden bei der GEMA/Verlag
Das sind sie durch das Urheberrecht, nicht durch das Anmelden bei GEMA/Verlag.und sind bis 70 jahre nach deinem Tod geschützt.
I
Inwiefern muss das Einschreiben denn versiegelt sein? Braucht man da spezielle Siegelkleber oder gilt ein ganz normal verschlossenes Kuvert auch schon als "versiegelt", wenn es offensichtlicherweise nicht geöffnet wurde?
Und: Gibt es da Erfahrungswerte wie Gerichte in einem Fall entscheiden, in dem als Beweis nur ein versiegeltes Einschreiben vorliegt? Bzw. wie oft kommt es in der Praxis überhaupt zu Fällen, wo man als Urheber in die Beweispflicht gerät??
Ist es sinnvoll zu irgendwelchen Texten, Partituren, Demos o.ä. (was man eben per Einschreiben verschickt) noch einen Vermerk hinzuzufügen mit Datum, Unterschrift, (Zeugen?), oder etwas in der Art?
Hat mir sehr geholfen!! Ich finde den workshop grade an der Stelle zwar hilfreich, aber für Anfänger (und für die ist er ja wohl gedacht) doch auch teilweise lückenhaft. Und es kursieren sehr viele widersprüchliche Aussagen über die Sache mit dem Einschreiben und andere Methoden.Oder das Anmelden bei der GEMA/Verlag. Dort wird ebenfalls der Nachweis hinterlegt das der Text/Song von dir stammt.
Notare kosten ja auch Geld, da kann man auch zur GEMA gehen.
Für ein Mitglied der GEMA, das seine Texte dort angemeldet hat, gilt das als Nachweis dafür, dass ein bestimmter Text zu einer bestimmten Zeit schon existiert hat und von der entsprechenden Person angemeldet wurde, sobald es um irgendeine rechtlich Auseinandersetzung geht hält sich die GEMA aber vollständig raus?
Ideen sind durch das Urheberrecht überhaupt nicht geschützt, nur ausgearbeitete Werke.Wie sichere ich meine Texte/Ideen?
Texte/Songs sind in Deutschland automatisch durch das Urheberrecht geschützt!
Uralt, aber zwei Dinge möchte ich nicht unwidersprochen stehen lassen:
Sobald ein Text ein "Werk" ist [...], genießt es einen "automatischen" Schutz durch das Urheberrecht
Außerdem ist die GEMA eine Inkassogesellschaft und keine Urheber-Rechtsschutz-Firma.
1. Die GEMA "schützt" keine Songs
2. Die GEMA hält sich bei Urheberrechtsstreitigkeiten geflissentlich raus.
Die GEMA beweist nicht zwingend deine Urheberschaft.
Sicher, die Schlussfolgerung: "wenn der Titel bei der GEMA gemeldet ist, dann ist klar, dass er von mir komponiert wurde" liegt sehr nahe, ist aber leider ein Trugschluß.
Und es steht in der Überschrift, also an prominenter Stelle.Dass "Ideen" geschützt sind, hat im Workshop niemand behauptet. Lediglich ich habe den Begriff mal etwas ungenau als Synonym für "Werk" verwendet.
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Und es steht in der Überschrift, also an prominenter Stelle.
Möglicherweise hilft das dabei, die dort befindlichen threads gegen ein "Wiederaufleben" zu schützen.
dass sie mit der Zeit - also wenn sie eine gewisse Zeit lang geruht haben und nicht mehr aufgerufen wurden - sowieso in die untersten Schichten absinken und dann auch nicht mehr gefunden werden.