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Rechtliche Richtlinien zur Newsletter-Eintragung / Austragung?

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Nils_k
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Mal angenommen ...

... jemand wollte einen Newsletter versenden und würde gerne seiner
Kundschaft eine rechtlich astreine Lösung bieten ...

Was gibt es zu beachten, AUßER, dass natürlich nur Adressen verwendet werden
dürfen, die dem Newsletter-Empfang eindeutig zugestimmt haben UND, dass es
natürlich eine Austrage-Möglichkeit in jedem Newsletter gibt.

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* Muss beim Newsletter eine technisch automatische Austragung aus
rechtlicher Sicht sein? (Oder würde es genügen, wenn dieser *jemand*
per Hand eine Liste pflegt und alle, die raus wollen, austrägt?)

* Muss es beim Newsletter-Eintrag einen Doppel-Opt.-In oder so etwas geben?
Wenn ja, wie ist die rechtliche Regelung dazu?

* Oder KÖNNTE dieser jemand ganz einfach jeden Monat eine Email per
Mail-Programm raus senden und alle Empfänger auf "BCC" setzen?
(Ich meine natürlich nicht, ob das technisch geht, oder ob jemand anderes das
hier vielleicht in der Praxis so macht ... sondern ob das, wenn man es rechtlich
genau nimmt, korrekt so ist. ?)
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Wäre klasse, wenn dazu jemand seine möglichst fundierte Meinung äußern könnte!

Beispielsweise der Merowinger, oder auch der ThomasA1000 :)


Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Eigenschaft
 
Danke für die Blumen, aber da kenne ich mich nicht aus. Daher mache ich das gescheiteste was ich tun kann: ich halte die Klappe.
 
Die deutsche Rechtsprechung ist meines Wissens ein wenig strenger als im Rest Europas. Um auf der sicheren Seite zu sein, braucht man Double-Opt-In. Ein technisch automatisierte Austragung ist nicht nötig - wichtig ist stattdessen, in JEDEM Newsletter darauf hinzuweisen, dass und WIE man sich abmelden kann.
 
ich gebe da Beyme vollkommen Recht.
was natürlich auch wichtig ist für den (Benutzer), ist zu erfahren was mit der angegebenen Email Adress passiert.
Also ob sie an dritte weitergegeben gegeben wird oder eben nicht.

Ob die Austragung der Email Adressen automatisiert erfolgt oder nicht, ist denke ich nicht relevant.
Wichtig ist aber das die Austragung erfolgt.
Ich weiß allerdings nicht im welchem Zeitramen dieses passiert sein muss. Aber vielleicht weiß da jemand mehr.
 
Danke für die Antworten.

Problem ist erledigt.

Jemand ... hat sich ein professionelles Newsletter-System besorgt,
alleine schon, um keine Liste pflegen zu müssen und um allen Empfängern die Anmeldung,
Abmeldung und Ummeldung so einfach und komfortabel wie möglich zu machen.

Falls jemand von diesem Board ... zufällig gerade auf der Bandologie Webseite
unterwegs ist, kann er das System ja direkt mal testen! :)
Ich freue mich über neue Anmeldungen und haue ... so denke ich doch ... ziemlich
solide Tipps für Musiker per Newsletter raus. (Den ersten, der gestern raus ging,
kann man auf der Webseite testweise als PDF downloaden).

Kaum eingerichtet, schneien schon die ersten Anmeldungen rein ...
und ich hatte mich schon gewundert, ob meine Statistiken spinnen oder so ...
Da sind ja offenbar WIRKLICH 'nen Schwung Leute auf der Seite ... :D

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 

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