
Blast Meat
Registrierter Benutzer
Hi Leute, hab da eine Frage:
Angenommen man reproduziert das Schlagzeugspiel aus bekannten Liedern mit legaler Drumsoftware (EZ Drummer) in seinem Sequenzer, man lässt das als Audiodatei raus. Man hat dann eine Audiodatei, die selbstgemacht ist aber die nachempfundene "Schlagzeugmelodie" des Liedes von anderen behinhaltet. Diese Datei würde man nutzen, um in YouTube dieses Lied mit der E-Gitarre zu covern, wobei man anmerkt, dass die Melodie aber von der jeweiligen Band ist. Wenn man nun die mit EZ Drummer selbsterstellten Drumtracks auf seiner eigenen Website hochlädt und für andere YT-Gitarristen kostenlos zur Verfügung stellt, kann man dann Probleme bekommen? Wenn man die Schlagzeugnoten im Sequenzer ja selber schreibt, ist das ja nur sowas wie ein Cover. Würde man sich da strafbar machen, wenn man die selbsterstellten Drumtracks zur verfügung stellt, damit andere sie runterladen können und covers mit der selben schlagzeugbegleitung erstellen könnten?
Danke & Grüßle
Angenommen man reproduziert das Schlagzeugspiel aus bekannten Liedern mit legaler Drumsoftware (EZ Drummer) in seinem Sequenzer, man lässt das als Audiodatei raus. Man hat dann eine Audiodatei, die selbstgemacht ist aber die nachempfundene "Schlagzeugmelodie" des Liedes von anderen behinhaltet. Diese Datei würde man nutzen, um in YouTube dieses Lied mit der E-Gitarre zu covern, wobei man anmerkt, dass die Melodie aber von der jeweiligen Band ist. Wenn man nun die mit EZ Drummer selbsterstellten Drumtracks auf seiner eigenen Website hochlädt und für andere YT-Gitarristen kostenlos zur Verfügung stellt, kann man dann Probleme bekommen? Wenn man die Schlagzeugnoten im Sequenzer ja selber schreibt, ist das ja nur sowas wie ein Cover. Würde man sich da strafbar machen, wenn man die selbsterstellten Drumtracks zur verfügung stellt, damit andere sie runterladen können und covers mit der selben schlagzeugbegleitung erstellen könnten?
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