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Selbstgeschriebene Songs - Urheberrecht?

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JV666
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Hallo Musikerkollegen.

Ich habe folgendes Problem: Ich habe vor Kurzem die Band gewechselt. Für die alte Band habe ich einige Songs (das heisst, den Text, die Drumbeats und bei einem Song auch den Basslauf) geschrieben. Jetzt bin ich eben aus der Band raus und möchte die beiden Songs, die mir persönlich am wichtigsten sind, mitnehmen und in der anderen Band spielen. Selbstverständlich möchte ich nicht, dass die alte Band das Lied trotzdem spielt.

Jetzt stellen die Jungs und Mädels allerdings quer und sagen "Und wenn wir's doch spielen!?"

Tja, das ist jetzt die Frage.

Was für Möglichkeiten habe ich meine beiden Stücke für mich zu sichern, möglichst ohne dafür zahlen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen,
JV
 
Eigenschaft
 
das heisst, den Text, die Drumbeats und bei einem Song auch den Basslauf) geschrieben.

Nur den Text oder auch die Gesangsmelodie?

Im Prinzip könntest Du (rechtlich) untersagen lassen, dass Dein Text öffentlich aufgeführt oder auf CD aufgenommen wird.

Wenn Du allerdings die Melodie nicht geschrieben hast, kann Dir dessen Urheber seinerseits untersagen, seine Meldodie in Deiner neuen Band zu verwenden. Von daher sitzt ihr alle im selben Boot und solltet euch nicht gegenseitig das Wasser wegtrinken.
 
Hallo Musikerkollegen.

Ich habe folgendes Problem: Ich habe vor Kurzem die Band gewechselt. Für die alte Band habe ich einige Songs (das heisst, den Text, die Drumbeats und bei einem Song auch den Basslauf) geschrieben. Jetzt bin ich eben aus der Band raus und möchte die beiden Songs, die mir persönlich am wichtigsten sind, mitnehmen und in der anderen Band spielen. Selbstverständlich möchte ich nicht, dass die alte Band das Lied trotzdem spielt.

Jetzt stellen die Jungs und Mädels allerdings quer und sagen "Und wenn wir's doch spielen!?"

Tja, das ist jetzt die Frage.

Was für Möglichkeiten habe ich meine beiden Stücke für mich zu sichern, möglichst ohne dafür zahlen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen,
JV

Wenn eine Band gemeinsame Kompositionen ausarbeitet, gilt das Ergebnis als verbundenes Werk (§ 9 UrHG). Im Regelfall (Ausnahmen gibt es) kann dann keiner den anderen eine Weiterverwendung verbieten. Wenn man es alles ganz korrekt machen will, müsste man dann für jede Aufführung usw. eine Vergütung zahlen, entweder über die GEMA oder halt direkt einen ähnlichen Betrag rüberschieben. Eine "angemessene Vergütung" ist bei jeder Nutzung gesetzlich vorgeschrieben.
 
Na ja - also es gibt die rechtliche Schiene: da sind Hans 3 und Beyme zutreffend drauf eingegangen.
Noch mal kurz zu den Begriffen: die Urheberrechte bleiben sind was anderes als sowas wie Aufführungs- oder Verwertungsrechte, was aber an der Situation nicht viel ändert (merk Dir aber mal die Begriffe bzw. die Unterscheidungen, die sind nicht unerheblich).

Musikalisch sind Melodien entscheidend (wie auch immer man das finden mag) - Beats und Basslinien nicht. Insofern wird es sich schon um gemeinsame Kompositionen handeln. Text ist und bleibt natürlich bei Dir bzw. ist von Dir.

Wenn Du unbedingt darauf abzielst, kannst Du Deine ehemaligen Bandmitglieder natürlich ganz schön erschrecken und Ihnen untersagen, die songs zu spielen und Ihnen mit einer Unterlassungsklage oder mit sonstigen Strafen drohen. Das kann unter Umständen auch funktionieren. Wenn die sich aber ihrerseits schlau machen, werden die das relativ gelassen auf sich zukommen lassen und Dir ihrerseits untersagen, die songs fürderhin zu spielen. Also passiert das, was in vielen Streitigkeitsangelegenheiten passiert, die auf die juristische Schiene gehievt werden: viel Ärger, etliche Kosten, ein ziemliches Kuddelmuddel mit Beballerei von Vorwürfen - und am Ende steht man da und will es einfach nur gelassen haben, kann aber nicht mehr zurück.

Ich vermute mal, Du bist momentan ganz schön angefressen und die anderen wahrscheinlich auch und im Grunde ist das ne symbolische Sache, um dem/den anderen zu zeigen, was ne Harke ist. Bandauflösungen haben ne ähnliche Dynamik und ne ähnliche Emotionalität wie Scheidungen. Und da ist manchmal auch ein kühler Kopf besser als Wortkaskaden, die man sich zwischendurch an den Kopf schmeißt. Überleg einfach mal, ob nicht folgende Einigung generell und gefühlte sechs Monate später angemessener wäre:
Ihr beide könnt die beiden songs weiter spielen, bei dem einen song sollen die sich einen neuen Text ausdenken.

Bei der nächsten Band achtest Du dann mal drauf und Ihr einigt Euch von Anfang an, wer welche Anteile an den songs hat oder ob das generell Bandkompositionen sind etc.

x-Riff
 
Es geht immer nur um Text und Melodie, alles Arrangement/Basslines/Drums etc. ist wurscht.

Für Dich: Also der Text ist "Deiner", den kannst Du "mitnehmen", wenn die Melodie aber nicht "Deine" ist, dann können die halt Dir verbieten, Deinen Text mit "ihrer" Melodie zu spielen.

Mögliche Lösungen:
1) Ihr vermeidet den Ärger und hört alle auf diese Songs zu spielen.
2) Du schreibst eine andere Melodie zu Deinem Text, die einen anderen Text zu ihrer Melodie, keiner kann dem anderen mehr was.
3) Du lässt Ihnen die Songs und schreibst halt bessere.
4) Ihr redet mal wie Erwachsene drüber und einigt Euch unabhängig von "meins/deins" und "wollen/dürfen".

Klar, wenn jetzt der Song ein Millonseller wird und Kohle scheffelt ohne Ende kann man sich ärgern, wenn das mit dem eigenen Text passiert. Andererseits: formal stehen Dir als Texter auch Anteile an den Verwertungsrechten zu.

Merke: Wir schreiben für jeden Song ein Sheet mit Melodie/Akkorden/Text und halten fest, wer daran beteiligt war. Bei uns ist's in der Regel aber schon so, dass entweder einer "alles" liefert oder einer den Text und einer die Melodie macht. Um Verwertungsrechte kümmern wir uns im Detail erst dann, wenn's relevant wird - GEMA-Mitgliedschaft, CD-Veröffentlichungen, etc. Heute gehen eventuelle Einnahmen erstmal brüderlich in die Bandkasse...

Wir haben aber auch das Beispiel, wo unsere ehemalige Sängerin nach Verlassen der Band gebeten hat, einen Ihrer Songs nicht mit neuem Sänger zu spielen. Es ist ein sehr privat/emotionales Stück, das will sie halt nicht. Okay - haben wir akzeptiert. Allerdings haben wir mit ihr auch ausgemacht, dass wir über dieselben Akkordwechsel mit derselben Liedstruktur ein Stück mit völlig anderer Melodielinie und neuem Text schon machen dürfen, wenn uns da was einfällt...
 
wenn die Melodie aber nicht "Deine" ist, dann können die halt Dir verbieten, Deinen Text mit "ihrer" Melodie zu spielen.

Wie ich schon schrieb, ist das nicht zutreffend. Bei einem verbundenem Werk "kann jeder vom anderen die Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung und Änderung der verbundenen Werke verlangen, wenn die Einwilligung dem anderen nach Treu und Glauben zuzumuten ist."

Klar, wenn jetzt der Song ein Millonseller wird und Kohle scheffelt ohne Ende kann man sich ärgern, wenn das mit dem eigenen Text passiert. Andererseits: formal stehen Dir als Texter auch Anteile an den Verwertungsrechten zu.

Genau das ist der Punkt: WENN da Kohle gescheffelt wird und man NICHT beteiligt wird, DANN ist auch der Zeitpunkt gekommen, um auf Paragraphen rumzureiten. Dieses "Verbieten-wollen-die-alten-Songs-zu-spielen" ist meist nichts als gekränkte Eitelkeit und wie gesagt auch rechtlich beim verbundenen Werk nicht haltbar.

Vom professionellen Gesichtspunkt aus sollte man selbst daran interessiert sein, dass die Band auch ohne einen mit den alten Songs berühmt wird.
 

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