• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Selbstständigkeit Tonstudio

damg
damg
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
04.08.13
Registriert
20.09.05
Beiträge
44
Kekse
39
Ort
immer da wo mein amp steht.
hallo an alle.

ich hab gerade beim gewerbeamt meine gewerbeanmeldung klar gemacht, und (da ich noch in einem anderen av bin) als nebengewerbe mein tonstudio angemeldet. Ich soweit die technik, den mietvertrag für gewerbliche räume, die kundschaft und keine ahnung von gema, ausweisen der umsatzsteuer, finanzamt, steuern (gewerbesteuern), einnahmegrenzen, einkommenssteuererklärung etc.

falls jemand von euch sich auch selbstständig gemacht haben sollte, wäre ich für erfahrungsberichte sehr sehr dankbar. eigentlich will ich mich auf die mucke konzentrieren und gleich los machen, aber was von dem was ich einnehme darf ich gleich weiter ans finanzamt schicken? darf meine rechnung ust enthalten? was muss auf den briefkopf?

also das sind erstma ne ganze menge fragen. wäre nett wenn einfach ma ne mail an damg85@gmx.de

danke im voraus. marco
 
Eigenschaft
 
tja Marco, wir würden dir ja gerne helfen, aber das deutsche Recht sieht vor, das Recht zum Beraten in fast allen deinen Fragen beim Steuerberater liegt - und nicht nur deshalb, solltest du dir ganz schnell einen richtig guten Steuerberater suchen!! Das ist in der Regel gut investiertes Geld!
 
Die UST Frage sollte auch beim Gewerbeamt geklärt worden sein. Es gibt meist die Frage nach Vollgewerbe oder Kleingewerbe.

Beim Vollgewerbe kannst Du Dir für Investitionen auch die "Vorsteuer" erstatten lassen, somit auch die UST ausweisen, bekommst eine UST-ID Nr. & mußt bei Umsatzerlösen auch die MWST zahlen, quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung & Kosten & Erlöse verbuchen.

Wenn nicht, darfst Du auch keine MWST in der Rechnung ausweisen & darfst für Käufe auch die Vorsteuer nicht absetzen

Nach der Gewerbeanmeldung kommt das Finanzamt automatisch :D IHK Mitgliedschaft bei wenig Gewinn oder Verlusten erst einmal kostenfrei

Recht einfach geht die Buchhaltung noch mit dem Wiso Programm, im Internet ab 29 €.

Bei so wenig Background, oh je :redface:

Zum Briefkopf: Kommt auf Deine Rechtsform an, vermutlich Einzelfa., dann ist Dein Name vollständig zu nennen & ein etwaiger Phantasiename der Fa. & zumind. die Steuer-Nr. (sonst lauern Abmahnvereine) Bei GmbH´s ist ja die Eintragung im Handelsregister vorgesehen

Fakturierung sollte Dir ja geläufig sein

Sonst auch mal bei der IHK fragen.
 
:great: :great: :great: krass, wie schnell ihr antwortet...:great: :great: :great:

so wenig background hab ich da nicht, hab mal bürokaufmann gelernt. aber trotzdem bin ich (je mehr ich mich informieren wollte) auf verschiedene infos gestoßen. eigentlich sollten gerade die ämter praxisorientierte beratung geben, aber naja.. daher wollte ich ma ECHTE werdegänge erfahren..

das gewerbeamt sagte mir (hatte übrigens nicht den eindruck, das die ganz bei sinnen war), dass ich wohl ust ausweisen kann. aber dass ich dann zahllast ermitteln muss, hat sie verneint. sorry dass ich erst ma allgemein angefragt habe, aber versteht ma meine irretiertheit..:screwy:

also briefkopf ist erstellt. quasi hab ich nen phantasienamen plus vor- und nachnamen. die steuernummer kommt ja noch. die kommt auch mit druff. aber die rechnung, nu mit oder ohne ausgewiesener ust.

zum gewerbe: es nennt sich Einzelunternehmen. (Nebenerwerb). hab den gesagt, dass ich später vielleicht noch in´ haupterwerb übergehe, aber im moment is nicht die zeit dafür.

eigentlich mache ich den gewerbescheiß nur, wegen ner handvoll musiker, die regelmäßig ihre shows bei mir schneiden lassen wollen. doch da die selbst ne gbr sind, wollen die volles programm mit ust und so..

versteht man mich noch??:confused:

die spätere buchhaltung werd ich dann schon regeln (is ja dann nur vereinfachte buchführung (kassenbuch mit gegenübergestellten ein- und ausnahmen, ODER??))
man man, wenns das internet nicht gäbe.. (hast schon recht mit dem steuerberater, aber da muss ich erst ma nen termin kriegen. wäre lohnsteuerhilfsverein auch machbar?)

:D danke danke danke danke:D
 
damg schrieb:
eigentlich mache ich den gewerbescheiß nur, wegen ner handvoll musiker, die regelmäßig ihre shows bei mir schneiden lassen wollen. doch da die selbst ne gbr sind, wollen die volles programm mit ust und so..
Bei Deinem Umfang tippe ich mal auf Kleinunternehmen, dann nützt Dir das ganze gar nichts, denn als KU darfst Du keine MwSt/USt. ausweisen. Machst Du es einmal, mußt Du es immer machen, und dann wie slaytalix sagte, schön brav alle 3 Monate deine Erlärung abgeben und ans Finanzamt zahlen.
Wie groß sind die Bands denn? Die sollten eigentlich auch KU Status haben und können dann eh keine Versteuer abziehen... :confused:
 
btb schrieb:
Bei Deinem Umfang tippe ich mal auf Kleinunternehmen, dann nützt Dir das ganze gar nichts, denn als KU darfst Du keine MwSt/USt. ausweisen. Machst Du es einmal, mußt Du es immer machen, und dann wie slaytalix sagte, schön brav alle 3 Monate deine Erlärung abgeben und ans Finanzamt zahlen.
Wie groß sind die Bands denn? Die sollten eigentlich auch KU Status haben und können dann eh keine Versteuer abziehen... :confused:

Das issn Teufelskreis, hatte ich auch enorme Probleme mit.
Einerseits hast Du Kunden, die natürlich ne Rechnung mit MwSt. haben wollen, andererseits will man lieber nen Kleingewerbe eröffnen, um sich den ganzen Buchhaltungsmist vom Hals zu halten (wozu auch so kompliziert, bei den paar Umsätzen).

Wie btb schon fragt, informier Dich erstmal bei Deinen ersten Kunden, ob sie überhaupt Vorsteuerabzugsberechtigt sind, nur für die würde ich kein "richtiges" Gewerbe anmelden. Ist echt mehr Stress.

Und bei der Gelegenheit noch mal ne Frage von mir:
Bands sind ja immer mehrere Leute, also im wirtschaftlichen Sinne ne GbR, richtig? Ist es nicht auch richtig, dass ne GbR, wenn sie nen Gewerbe anmeldet von Anfang an kein Kleinstunternehmen mehr sein kann, sondern dann immer die Vorsteuer berechnen muss?
Ich dachte nämlich immer, bei der Rechtsform is aus mit Kleinstunternehmerregelung, hab ich mich da vertan?

Grüsse... Martin
 
@ damg: Bitte um Entschuldigung: :redface:

Finde ich auch verwunderlich, daß die Dich so abgespeist haben beim Gewerbeamt.

Will sich eine andere Fa. die "Vorteuer" wieder abziehen wie die größeren Bands, mußt Du ein Vollgewerbe anmelden, das geht natürlich auch als Nebengewerbe.

Ein Unternehmen nach Kleinunternehmer-Besteuerung darf aber keine UST ausweisen.

Also müßtest Du beim Finanzamt eine Umsatzsteuer-Identitäts-Nr. beantragen, das ist kostenlos.

Dann können sich die Bands auch Deine "UST" wieder erstatten lassen bei "Käufen" oder Dienstleistungen.

Wenn Du noch als Arbeitnehmer arbeitest, kann man die Steuer Nr. behalten, wird nur bei einem anderen Veranlagungsbezirk des Finanzamtes geführt.
 
übrigens, die Umsatzsteuer-ID braucht man nur, wenn man außerhalb von Deutschland einkauft. Ansonsten genügt die Angabe der normalen Steuer-Nr. auf der Rechnung. Das macht man halt nicht so gern.
 
also da fällt mir ein, dass ich ja ne steuernummer auf meine dozententätigkeit habe.. reicht die nicht eigentlich aus? is ja auch musik.
 
die kann man auch angeben.

Ich habe auch erst seit ungefähr einem Jahr eine UST-ID, und zwar deshalb, weil ich jetzt auch in Holland einkaufe
 
Boomshop schrieb:
Und bei der Gelegenheit noch mal ne Frage von mir:
Bands sind ja immer mehrere Leute, also im wirtschaftlichen Sinne ne GbR, richtig? Ist es nicht auch richtig, dass ne GbR, wenn sie nen Gewerbe anmeldet von Anfang an kein Kleinstunternehmen mehr sein kann, sondern dann immer die Vorsteuer berechnen muss?
Ich dachte nämlich immer, bei der Rechtsform is aus mit Kleinstunternehmerregelung, hab ich mich da vertan?

Grüsse... Martin

Hi,

soweit ich weiß ist die Rechtsform für die Erhebung von USt egal, entscheidend ist der tatsächliche Umsatz. Bleibt die Band also unter den 17000 Euro Umsatz im Jahr, muss sie keine USt abführen (und ist natürlich dann auch nicht zum Vorsteuerabzug berechnet, darf also keine USt auf Rechnungen ausweisen).

Gruß Chris
 
o.k. also kann ich (laut zu erwartendem umsatz) keine ust ausweisen... (?)

aber könnten denn die firmen von meinen rechnungen trotzdem (quasi in ihrer buchführung) das problem klären? Also wenn die von mir zwar ne rechnung bekommen, und dass dann aber verbuchen (wenn sie das dürften) wie sie wollen, bin ich doch fein raus oder? daran hängt im moment die ganze zahlungskacke ab. (hab schon 3 jobs gemacht, und hoffe natürlich schnell auf ne lösung. das finanz- und das gewerbeamt verblieben mit den worten: ich stell sie zu jemanden durch, der ihnen garantiert weiterhelfen kann..... finanzamt sucks!!!!)

danke für eure antworten, das board hat coole mitglieder!!!:)
 
Du darfst keine UST in den Rg. ausweisen, wenn Du das nicht beantragst.

Wie gesagt, fragt das Gewerbeamt normalerweise nach Vollgewerbe oder Kleinstunternehmen

Zieht sich die Fa. dennoch die "Vorsteuer", macht sie sich strafbar, wenn Du nur schreiben darfst.: Betrag x
 
folglicher weise muss ich auch regelmäßig abführen wenn ich das erstmal beantragt habe (viertel oder ganzjährig, lt Finanzamt is das wohl verhandlungssache)... ein teufelskreis:twisted:

dann bin ich ja informiert.. danke an alle:D :great: :great: :great: , das gibt gleich 3 bienchen und nen eintrag ins muttiheft....

reingehaun
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben