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So viele Covers auf Spotify -> die haben doch nicht alle Lizenzen von Madonna, Abba und Co?

Skinny Jeans
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Siehe hier! Covern ist ja mehr als trendy aktuell. Die fragen doch nicht alle bei Universal & Co nach?

Wir nutzen AWAL als unser Label und man gibt halt den originalen ISRC Code und die Songwriter an, geht das Geld dann komplett an deren Label oder bekommt man Teile für den Mix?

Bekommt man rechtlich Probleme für einen Abba Remix zB.? Sofern alle Copyrights und Songwriter korrekt angegeben sind? "Offiziell" wahrscheinlich schon, aber dann gäbs viele mit Problemen?
Oder erst wenn der Remix durchstartet?

Wer klärt auf, was man machen kann und was nicht? Gerne auch, falls originale Samples benutzt werden (was man ja auch beim Release Prozess (bei uns AWAL) angibt).

Cheers, maz:)
 
Bekommt man rechtlich Probleme für einen Abba Remix zB.? Sofern alle Copyrights und Songwriter korrekt angegeben sind? "Offiziell" wahrscheinlich schon, aber dann gäbs viele mit Problemen?
Oder erst wenn der Remix durchstartet?
Nun ja, ein Remix ist ja kein Cover sondern eine Bearbeitung. Im Allgemeinen ist es hier in Deutschland recht einfach als Gema Mitglied die Rechte für ein Cover zu bekommen. Das Problem liegt eher darin zu schauen ob etwas ein Cover ist oder eine Bearbeitung oder Neuschöpfung.

Ein Cover darf keine neuen persönlichen Schöpfungen aufweisen. Das Originalwerk muss getreu wiedergegeben werden, nur rein handwerkliche Änderungen sind möglich.

Nun nehmen wir mal als Beispiel Heino covert Rammstein. Da kann man nun streiten ob es tatsächlich ein Cover ist oder eine Neuschöpfung durch seine eigene Art eben. Würde es da tatsächlich einen Streit geben, dann könnte man wohl nicht sagen wie geurteilt wird. Im Fall Heino hat er wohl eine Sonderstellung, da die Künstler ihn wohl kennen und schätzen, ganz nebenbei ist es eine gute Werbung und zumindest unterhaltsam. Da klagt wohl keiner, zumal das vorher vermutlich abgesprochen wurde.

Als unbekannter wäre ich da aber sehr vorsichtig.
 
Wie gesagt, gibt sehr viele Covers von Unbekannten und ich weiß nicht, wie "vorsichtig" die so waren?
Wie gesagt, mögliche Tantieme gehen doch dann eh an Abba?
Klar, vielleicht wollen sie es einfach nicht, aber angeblich checken die Online Labels eh vorher beim Upload, ob irgend ein Recht verletzt wird? Aber das weiß ich nicht.
Wie gesagt, alle ISRC etc Angaben ja für Abba..
Und notfalls nimmt man den Song runter, aber ein Prozess würde da doch keiner machen, wenn´s auch keine Tantieme gab?
Beitrag automatisch zusammengefügt:

https://routenote.com/blog/upload-cover-songs/

However Spotify, Deezer, Pandora, iHeartRadio, Saavn, Nuuday, Anghami, Tidal, and KKBox pay for their own licenses for cover songs. This means that you can distribute your covers to these services worldwide.
It cannot use any samples from the original recording, and cannot alter the melody, lyrics or original composition.
You can acquire licenses for the US and associated territories from Affordable Song Licensing or from the Harry Fox Agency (HFA) for distribution in these territories on all services.
 
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass Spotify die Rechte nicht im Vorfeld prüfen wird. Dazu kommt natürlich auch noch dass in den USA andere Regeln gelten als bei uns. Vielleicht können dazu ja einige was sagen, die schon einmal ein Cover auf Spotify veröffentlicht haben.
 
Interessant wird es erst wenn ein Verlag das rausbringen will. Solange du zuhause damit rumbastelst interessierts kein Schwein. Dein Verlag fragt beim anderen Verlag, der die Rechte vewaltet, nach ob sie es "verwurschteln" dürfen und holt sich die schriftliche Freigabe von denen. Die Tantiemen gehen. je nach Bearbeitung aber an die Urheber des Songs, der Verlag verdient nur am Verkauf mehr oder weniger. Einige Künstler geben keine Freigaben einfach so auf Anfrage. Rechtlich gesehen sind Coverversionen immer eine Gratwanderung. Ich versuch gerade die Rechte für einen Filmausschnitt Audio zu bekommen.... ist schon fast sinnnlos als unknown artist überhaupt angehoert zu werden, der Verlag antwortet mir nicht mal. Wenn ich das jetzt verarbeite und veroeffentliche geh ich davon aus das irgendwann die Abmahnung vom Anwalt kommt.... also lass ich es.
 
Überlicherweise geht ein Upload auf Streamingplattformen wie Spotify ja nur indirekt über eine digitale Online-Vertriebsplattform.

Ich habe z.B. früher über DistroKid Cover auf Spotify veröffentlicht. DistroKid sorgt dabei für eine entsprechende Reproduktions-Lizenz und für die Abführung etwaiger Streamingeinnahmen an den Urheber des Originals. Dieser Service ist natürlich nicht kostenlos. Bei DistroKid hat das meines Wissens 15 USD p.a. gekostet.

Inwieweit bei den mittlerweile unzähligen "Hobby-Mucker Uploads" (mit fast immer geringem Streamingvolumen) überhaupt jemand Urheberrechtsverletzungen kontrolliert, bezweifle ich.
Bei etwaigen Urheberrechtsverletzungen geht ist nicht nur um die reine Tatsache als solches, sondern immer auch um die Schadenshöhe. Bei ein paar Hundert Streamings pro Monat sind das lächerliche Kleinstbeträge.

Cover-Uploads auf Streamingplattformen ohne derartige kostenpflichtige Lizenzservices von digitalen Online-Vertriebsplattformen, würde ich dennoch nicht empfehlen. Alleine schon aus Respekt vor dem geistigen Eigentum eines anderen Musikers.
 
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Bei ein paar Hundert Streamings pro Monat sind das lächerliche Kleinstbeträge.
Der reale Schaden ist meist dann wirklich lächerlich, trotzdem stehen dann schnell Zehntausende Euro an Anwalts und Gerichtskosten im Raum. Wobei mir Durchschnittsrechnungen kann ein kleinem Streamer auch schnell Millionen Zugriffe angedichtet werden. Man selbst könnte ja nur schwer das Gegenteil beweisen und jeder Nutzer hätte ja die Möglichkeit gehabt es zu hören. Ob die Plattformen dem Künstler gegenüber kooperativ sind bei der rausgabe von Zahlen ist auch eine andere Frage. Spotify wird es sich eher nicht mit großen Kanzlein verscherzen wollen und liefert lieber den kleinen Musiker aus.
 
interessant. aber den artikel oben gelesen?
hier nochmal:
https://routenote.com/blog/upload-cover-songs/
Ja, aber ich trau dem nicht. Würd mich da nicht drauf verlassen das nicht doch der Anwalt abmahnt eines Tages. Ich denke jeder Musiker hat so seine Songs die er gern covern würde irgenwann mal. Produziert hab ich Einige, veroeffentlicht nur einen, und dann ging der Ärger los. Spotify und Co. ist ein anderes Businessmodell als die altmodische Plattenindustrie, das Covern mehr oder weniger gefoerdert und automatisiert abgerechnet wird find ich spooky. Einerseits find ich es gut, , andererseits auch schräg.
 
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass Spotify die Rechte nicht im Vorfeld prüfen wird.
Spotify ist da nicht immer so kleinlich. Sie wurden auch mehrfach dabei ertappt, wie sie Musik von Leuten im Programm hatten, die nie eine Einwilligung an Spotify gegeben hatten. Der Einfachheit halber wurde das auch mit fehlenden Lizenzzahlungen kombiniert, das spart Verwaltungsaufwand.
Mein Tip wäre, Covers und Bearbeitung immer mit den Infos zu versehen, wer Texter/Komponist/Musikverlag ist.
 
Mein Tip wäre, Covers und Bearbeitung immer mit den Infos zu versehen, wer Texter/Komponist/Musikverlag ist.

Um es noch einmal im Klartext zu formulieren: Cover OHNE im Besitz einer entsprechenden Reproduktions-Lizenz auf Streamingplattformen zu veröffentlichen verstößt gegen das Urheberrecht.
Ein bloßer Hinweis auf den Urheber hilft da nicht. Ganz besonders deshalb auch nicht, weil man bei derartigen Streamingplattformen ja dadurch auch Einnahmen mit fremdem Eigentum generiert.
Und das ist auch ein anderes Niveau als bei YouTube ein Cover hochzuladen und einen "Copyright-Claim" zu erhalten, da Youtube etwaige Werbeinnahmen aus derartigen Videos komplett an den Urheber weiterleitet bzw. diese mit ihm teilt.

Welche rechtlichen und monetäre Konsequenzen ein solcher Verstoß (ohne Reproduktions-Lizenz) hätte, kann man jetzt beliebig (und meistens mit Halbwissen) diskutieren. Ich würde jedenfalls kein Cover auf Spotify (oder ähnlichen Plattformen) ohne eine vorhandene Reproduktions-Lizenz veröffentlichen - auch - wie gesagt - aus Respekt vor dem geistigen Eigentum anderer Musiker.

In Post #7 habe ich eine Möglichkeit aufgezeigt, wie das rechtlich sauber (aber eben kostenpflichtig) funktioniert. Ob es auch Sharemodelle bei den diversen von digitalen Vertriebsplattformen zwischen dem Urheber und demjenigen gibt, der das Cover hochgeladen hat, weiß ich nicht. Bei DistroKid war es meines Wissens so, dass ich keine Streamingeinnahmen der Cover erhielt. Diese wurden an den Urheber abgeführt.
 
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Ja, aber ich trau dem nicht. Würd mich da nicht drauf verlassen das nicht doch der Anwalt abmahnt eines Tages. Ich denke jeder Musiker hat so seine Songs die er gern covern würde irgenwann mal. Produziert hab ich Einige, veroeffentlicht nur einen, und dann ging der Ärger los. Spotify und Co. ist ein anderes Businessmodell als die altmodische Plattenindustrie, das Covern mehr oder weniger gefoerdert und automatisiert abgerechnet wird find ich spooky. Einerseits find ich es gut, , andererseits auch schräg.
du hattest ärger wegen eines kleinen covers? erzähl mal!
 
AFAIK
Welche rechtlichen und monetäre Konsequenzen ein solcher Verstoß (ohne Reproduktions-Lizenz) hätte, kann man jetzt beliebig (und meistens mit Halbwissen) diskutieren

Hmm, warum finde ich das Wort Reproduktions-Lizenz weder im UrhG noch überhaupt bei Google?

AFAIR ist ein Cover wie eine Aufführung, lässt kein eigenes Urheberrecht entstehen und wird automatisch dem Urheberkünstler aufs Verwerter-Konto gebucht. Vorher anfragen muss Heino bei Rammstein nicht, diese angeben bei der GEMA aber schon.

Kreative Bearbeitung kann der Urheber-Künstler dagegen untersagen, dann hat Heino für die Tonne (oder Anwälte...) produziert.
 
Reproduktions-Lizenz
Was soll das denn sein? Es gibt Mechanische (Vervielfältigung-)Rechte und Sync Rechte. Was eine Reproduktions-Lizenz sein soll würde ich gerne mal sehen - hast du einen Link? Vmtl meinst du die Mechanischen Rechte - vereinfacht gesagt bilden sie die (Audio-)Veröffentlichung/Vervielfältigung ab, die Sync-Rechte die visuelle Verwendung (zB in einem Film, aber eigentlich auch Musikvideo).

An sich wurde oben schon alles richtig beschrieben - in Deutschland werden die mechanischen Rechte durch die GEMA geregelt (sofern Mitglied). Du braucht keine einzige weitere Lizenz um ein echtes Cover zu veröffentlichen oder Live zu spielen, du musst auch keinen einzigen der Original Urheber fragen. Dabei ist es irrelevant, ob die Veröffentlichung Digital oder Physisch ist. Die echten Urheber müssen aber richtig angegeben werden, weil an die die GEMA-Einnahmen gehen (digital, physisch, etc).
 
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nee, das war groeßer und echt schräg, ein Major Label mit an Bord. Daher nicht relevant für das Thema hier mit Spotify & Co.
Kurzform:
- wir produzieren ein Cover, Label zeigt Interesse
- Wir produzieren es fertig, versuchen im HIntergrund die Freigabe vom Copyright owner zu bekommen, wurd abgelehnt da kein Interesse seitens des Künstlers angeblich
- Es kommt zum Deal mit Plattenfirma, die bekommt die Freigabe sofort ^^ für die Veroeffentlichung (man wittert Gema Kohle....imho)
- Plattenfirma lässt uns antanzen, finale Produktion in deren Studios
- Gelder und Vorschüsse fließen
- Stille.....
- 6 Wochen später hat die Plattenfirma den Song veroeffentlicht, aber nicht unsere Version - sondern mit einem ihrer Sänger, der schon etwas bekannter war, unser Frontman wurde einfach ersetzt. Aber das eingespielte Arraangement blieb wie es war. War 8 Wochen auf Platz 1 in den deutschen Charts. Du hoerst die Misere dann nocht stänidg im Radio.
- Rechtlich konnten wir nicht dagegen vorgehen da die Urheberrechte nicht bei uns lagen. Die drei Chords die da anders waren haben es nicht rausgerissen. Wir haben per Vertrag die Produktion ans Label abgegeben, was normal ist. Geld floß ja auch, also Vertrag erfüllt. Das man aber dann so veräppelt wird war ein Grund das ich mein komplettes Studio damals verkauft hab. Und ich hatte echt viel Geld und Herz reingesteckt. Schnauze voll von dem Business. Seitdem produzier ich Minimalequipement zuhause im Kämmerlein. Die Industrie kann mich mal. Auf Urheberrechte achte ich seitdem etwas genauer und wäge wirklich ab ob es Sinn macht oder nicht. Da hier mehrere Parteien am Ende juristisch ihre Kapriolen gedreht haben werde ich hier keine Namen. Titel oder ähnliches nennen.
 
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Was soll das denn sein? Es gibt Mechanische (Vervielfältigung-)Rechte und Sync Rechte. Was eine Reproduktions-Lizenz sein soll würde ich gerne mal sehen - hast du einen Link? Vmtl meinst du die Mechanischen Rechte - vereinfacht gesagt bilden sie die (Audio-)Veröffentlichung/Vervielfältigung ab, die Sync-Rechte die visuelle Verwendung (zB in einem Film, aber eigentlich auch Musikvideo).

An sich wurde oben schon alles richtig beschrieben - in Deutschland werden die mechanischen Rechte durch die GEMA geregelt (sofern Mitglied). Du braucht keine einzige weitere Lizenz um ein echtes Cover zu veröffentlichen oder Live zu spielen, du musst auch keinen einzigen der Original Urheber fragen. Dabei ist es irrelevant, ob die Veröffentlichung Digital oder Physisch ist. Die echten Urheber müssen aber richtig angegeben werden, weil an die die GEMA-Einnahmen gehen (digital, physisch, etc).
klingt gut.
bin gema mitglied. aber im fall von "abba - lay all your love on me" habe ich das hier gefunden:
1) https://isrcsearch.ifpi.org/#!/sear...e&tab=search&showReleases=0&start=0&number=10
2.) Bei der GEMA findet man ja P und C Lines nicht so einfach.
Also will alles angeben, aber wie komme ich auf die genau richtigen Daten, wenn nicht direkt bei der Gema?
Danke, maz:)
 
Was wäre aus den Infos jetzt P und C Linie?
 

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Ohne Gewähr 😀:

Die GEMA Info enthält die Songwriter - also das Copyright (C). Das sind allgemein die Urheber des Songs, unabhängig von einem speziellen Recording.

Die Universal Adresse dürften die sein, die das Recht an der speziellen Aufnahme haben ( (P)=Phonogramm). Das ist in der Regel ja kein Songschreiber, sondern das sind diejenigen, die die Aufnahme bezahlt (meistens ein Label) und veröffentlicht haben.

Ein Song, der von verschiedenen Firmen aufgenommen und veröffentlich wird, wird also überall das gleiche (C) haben (weil die Songwriter ja immer die gleichen sind), aber unterschiedliche (P), da die konkreten Recordings unterschiedlichen Firmen gehören können.

Generell bin ich mir aber fast sicher, dass du bei einem Remix und der Verwendung von Aufnahmen anderer, eine Genehmigung brauchst. Das ist etwas anderes als eine einfache Cover Version.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne Gewähr 😀:

Die GEMA Info enthält die Songwriter - also das Copyright (C). Das sind allgemein die Urheber des Songs, unabhängig von einem speziellen Recording.

Die Universal Adresse dürften die sein, die das Recht an der speziellen Aufnahme haben ( (P)=Phonogramm). Das ist in der Regel ja kein Songschreiber, sondern das sind diejenigen, die die Aufnahme bezahlt (meistens ein Label) und veröffentlicht haben.

Ein Song, der von verschiedenen Firmen aufgenommen und veröffentlich wird, wird also überall das gleiche (C) haben (weil die Songwriter ja immer die gleichen sind), aber unterschiedliche (P), da die konkreten Recordings unterschiedlichen Firmen gehören können.

Generell bin ich mir aber fast sicher, dass du bei einem Remix und der Verwendung von Aufnahmen anderer, eine Genehmigung brauchst. Das ist etwas anderes als eine einfache Cover Version.

Ok, falls es ein Missverständniss gab, mein Fehler.
Es ist ein Cover eines Abba Liedes. Kein Remix, so sorry.
Und ansonsten brauchen P und C Infos immer auch ein Jahr, wo steht das bei der Gema Recherche?
Danke, maz:)
 

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