Steuern bezahlen bei Gagen im Ausland

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Hallo Kollegen,
wir sind ne Band im Dreiländereck bei Frankreich und der Schweiz.
Wir betreiben unsere Band als GbR und haben alle noch nen Beruf nebenher.
Wir bezahlen für alle unsere Gigs auch brav unsere Steuern ans Finanzamt.
Jetzt habe ich mal ne Frage zu einem mögl. Termin in der Schweiz.
Wie und wo bezahlen wir hier die Steuern - möglichst natürlich nicht in beiden Ländern gleichzeitig.
Muss man da bereits etwas im Vorfeld anmelden?
Hat da jemand von euch Erfahrung damit.

VG aus dem Wilden Süden
Bernie
 

Im Musikerboard gibt es keine Rechtsberatung -> Steuerberater :prost:

Stell Dir vor, es schreibt hier jemand etwas und Ihr macht es so/haltet Euch dran und bekommt dann ein Steuerstrafverfahren.
 
@soundmunich hat absolut recht. Trotzdem muss ich mal ganz doof fragen: weshalb solltet ihr denn doppelt Steuern bezahlen? Wenn ihr als deutsche Band einem ausländischen Veranstalter eine Rechnung stellt und er euch die Gage auf ein deutsches Konto in Euro überweist, dann sind diese in D einkommen- und ggf. umsatzsteuerpflichtig. Was dabei formal zu beachten ist, wie die Rechnung aussehen muss etc., verrät euch jeder Steuerberater gerne.

Als erstes würde ich jedoch die Frage klären, ob ihr überhaupt steuerpflichtig seid. Die erste Voraussetzung hierfür wäre ja ein Gewinn. Wenn ich mir meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung betrachte, überschreiten meine Ausgaben in den letzten Jahren regelmäßig meine Einnahmen, deshalb habe ich mich mit meinem FA geeinigt, dass die Musik erst mal Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht ist, für die ich keine Erklärung abgeben muss, so lange sich daran nichts ändert. Bei einem monatlichen Proberaum-Mietanteil von 100 Euro, Reisekosten zu Veranstaltungen inkl. Verpflegungsmehraufwand, Aufwendungen für Instrumente/Instandhaltung und dergleichen mehr kommt bei mir schon so einiges zusammen, was den Gewinn auffrisst.

Es ist nämlich nicht so, dass jeder eingenommene Euro versteuert werden muss, sondern erst bringt man vernünftigerweise alle Ausgaben in Anrechnung und schaut, was am Ende übrigbleibt. Für viele Hobby- und Nebenerwerbsmusiker dürfte wohl ein deutliches Minus unterm Strich stehen. Und auf negative Einnahmen muss man nun mal keine Steuern zahlen. Wenn das FA erkennt, dass die Gagen eigentlich nur dabei helfen, sich sein Hobby zu finanzieren, kann man sich den ganzen Sch**** möglicherweise komplett sparen. Auch dabei hift dir ein Steuerberater oder dein Finanzamt.
 
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Das kann so oder so ausgehen. Da haftet auch niemand und Rechtsberatung darf da auch niemand machen.

Ich verstehe immer nicht, warum Leute freiberuflich oder unternehmerisch Geld einnehmen (wollen), alles mögliche als Betriebskosten gegenrechnen, aber dann bei den Kosten einer professionellen Rechtsberatung kein Einsehen haben. Den Sprit, um zum Auftritt zu fahren, bezahlt ja auch jeder und kommt nicht auf die Idee, das Equipment zum Auftrittsort zu tragen oder das Auto hinzuschieben.
 
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  • #6
Hallo Kollegen,
vielen Dank für die aufmunternden Rückmeldungen.
Es tut mir leid wenn einigen von euch meine Frage Puls bereitet hat.
Ich dachte bevor ich unseren Steuerberater deswegen kontaktiere, frage ich mal das allwissende Orakel des Forums und mache mich mal vorab etwas schlau. Aber das musikalische Orakel scheint auf Steuerfragen allergisch zu reagieren.
Keine Angst, ich hätte niemanden zitiert. Es hätte mich eben interessiert wie andere Bands das handhaben oder geregelt haben.
In diesem Sinne "Bleibt's freundlich" (Zitat HAINDLING)

Ich möchte mich aber hilfreich zeigen und mein bisheriges Wissen mit euch teilen.
Der schweizer VA führt wohl "Quellensteuer" von der halben Gage ab. Die andere Hälfte wird als pauschale Berufskosten (Spesen) angesehen.
Die Höhe der Steuer ist je nach Kanton etwas unterschiedlich.
Darüber braucht man dann eine Bescheinigung des VA.
Diese "Quellensteuerbescheinigung" reicht man beim deutschen Finanzamt sonst muss man die vollen Gage versteuern.
VG Bernie
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber das musikalische Orakel scheint auf Steuerfragen allergisch zu reagieren.
Ne, aber es gibt wirklich viele Problemmöglichkeiten mit markanten Konsequenzen: Z.B. eschließt sich aus Deiner Darstellung nur von hinten durch die Brust ins Auge, dass Du eine Steuerpflicht in Deutschland siehst, ohne das konkret und begründet zu sagen.

Diese "Quellensteuerbescheinigung" reicht man beim deutschen Finanzamt sonst muss man die vollen Gage versteuern.

Das kann jemand anderen zur Themenfrage verwirren oder gar falsch anleiten. Deshalb fallen solche Themen unter Rechtsauskünfte, die hier nicht zulässig sind, so ehrenhaft Deine Intention auch ist. Also, nix für ungut :prost:
 
Aber das musikalische Orakel scheint auf Steuerfragen allergisch zu reagieren.
Das eigentlich überhaupt nicht - es geht hier wirklich rein um die Gefahren der Falschberatung und Haftung.

Meine Empfehlung wäre: Kontakt mit dem Steuerberater deines Vertrauens aufnehmen.
Ich bin selbst auch nebenberuflich als Musiker tätig und habe keinen festen Steuerberater. Mir macht es grundsätzlich sogar Spaß, das selbst zu machen 😊 Bei Fragestellungen, die ich selbst nicht klären konnte, hat mir eine nahegelegene Steuerkanzlei für relativ geringe Beträge (50-100 €) kompetent weitergeholfen. Und diese Kosten kannst du ja dann wieder als Ausgaben angeben 😉
 
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Der schweizer VA führt wohl "Quellensteuer" von der halben Gage ab. Die andere Hälfte wird als pauschale Berufskosten (Spesen) angesehen.
Ich habe jetzt nur mal ganz schnell gegoogelt und finde zur Quellensteuer verschiedene übereinstimmende Informationen, dass diese im arbeitsrechtlichen Sinne auf Arbeitsleistung von ausländischen Arbeitnehmern anfallen kann. Arbeitnehmer sind aber typischerweise Personen mit Arbeitsvertrag und Festanstellung, keine Musiker, die mehrmals im Jahr für unterschiedliche Kunden Konzerte spielen.

Es wäre also wohl dringend angeraten, hier wirklich zeitnah Hilfe vom Fachmann/Fachfrau einzuholen, ehe ihr weitere Konzerte in CH spielt. Falls euch aus Unkenntnis oder fehlerhafter Abrechnung unnötig Steuern abgezogen würden, könnte dieser euch erklären, worauf in Zukunft zu achten wäre.
 
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  • #10
Also meine Steuerberaterin hat mir noch Geld berechnet, wenn ich mal ne Frage hatte oder spezielle Beratung wollte.
 
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  • #11
Also meine Steuerberaterin hat mir noch Geld berechnet,
Klar, ist ja ihre Einkommensquelle.

Dem TE kann ich auch nur den Tipp geben, zu Person des Vertrauens und der hinreichenden Fachkompetenz zu gehen (sprich Steuerberater). Das ganze ist ja insofern etwas heikel, da es ja nicht nur das Steuerrecht in dem Land berührt, in dem man lebt, sondern auch das aus dem Land, in dem man auftreten will/soll. Und dann geht es auch noch darum, wo und an wen am Ende die Rechnung gelegt wird. Wenn das eine inländische Firma ist, dann sieht die Sache anders aus als wenn die Rechnung jemanden im Ausland, noch dazu nicht mal EU, gelegt wird.
Alles in allem vertrackt und wenn man es wirklich richtig machen will, geht es nicht ohne fundierter (Steuer-)Rechtsberatung. Und das kann hier wirklich nicht passieren.
 
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  • #12
sorry, ich meinte eigentlich 'hat mir noch nie Geld berechnet!' natürlich zahl ich für die jährlichen Steuererklärungen, meine Private und die für die GbR.
 
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