
rusher
Registrierter Benutzer
Hi,
ich hätte mal ein paar allgemeine Fragen zum freiberuflichen Nebenverdienst. Soweit ich herausgefunden habe, fallen künstlerische Tätigkeiten in den freiberuflichen Bereich.
Also mal angenommen, man wäre Student und würde sich Gedanken darüber machen, freiberufliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Unterricht geben, CDs mixen, Aufnehmen usw gegen Bezahlung auszuüben, was müsste man da beachten?
Die jährliche Verdienstgrenze, um BAföG ohne Abzüge zu erhalten, liegt meines Wissens bei 4800€. Der Steuerfreibetrag pro Jahr beträgt meines Wissens nach 8004€, ab dem dann auch das Kindergeld wegfällt. Soweit ich herausgefunden habe, muss man als Student und freischaffender Künstler, wenn man unter den 8004€ bleibt, kein Gewerbe anmelden, aber sämtliche Verdienste in der jährlichen Steuererklärung (und natürlich beim BAföG-Amt) angeben. Weil man aber unter der Grenze liegt, zahlt man dafür keine Steuern, ist das richtig?
Angenommen, man erstellt sich jetzt eine öffentliche Homepage, auf der man seine Dienste (z.B. Mixing) anbietet, was wäre dabei zu beachten? Es ist ja - gerade, wenn man das neben dem Studentendasein betreibt - nicht abzusehen, ob und wieviele Einnahmen dadurch entstehen.
Außerdem: Was ist zu beachten, wenn ein Kunde eine Rechnung verlangt?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen. Es wird sicherlich viele interessieren, wie man in dem fiktiven Fall handeln müsste, um keine rechtlichen Folgen fürchten zu müssen.
ich hätte mal ein paar allgemeine Fragen zum freiberuflichen Nebenverdienst. Soweit ich herausgefunden habe, fallen künstlerische Tätigkeiten in den freiberuflichen Bereich.
Also mal angenommen, man wäre Student und würde sich Gedanken darüber machen, freiberufliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Unterricht geben, CDs mixen, Aufnehmen usw gegen Bezahlung auszuüben, was müsste man da beachten?
Die jährliche Verdienstgrenze, um BAföG ohne Abzüge zu erhalten, liegt meines Wissens bei 4800€. Der Steuerfreibetrag pro Jahr beträgt meines Wissens nach 8004€, ab dem dann auch das Kindergeld wegfällt. Soweit ich herausgefunden habe, muss man als Student und freischaffender Künstler, wenn man unter den 8004€ bleibt, kein Gewerbe anmelden, aber sämtliche Verdienste in der jährlichen Steuererklärung (und natürlich beim BAföG-Amt) angeben. Weil man aber unter der Grenze liegt, zahlt man dafür keine Steuern, ist das richtig?
Angenommen, man erstellt sich jetzt eine öffentliche Homepage, auf der man seine Dienste (z.B. Mixing) anbietet, was wäre dabei zu beachten? Es ist ja - gerade, wenn man das neben dem Studentendasein betreibt - nicht abzusehen, ob und wieviele Einnahmen dadurch entstehen.
Außerdem: Was ist zu beachten, wenn ein Kunde eine Rechnung verlangt?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen. Es wird sicherlich viele interessieren, wie man in dem fiktiven Fall handeln müsste, um keine rechtlichen Folgen fürchten zu müssen.
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